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495_1983 AT

495. Kundmachung: Beitritt der Türkei zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 495. Kundmachung: Beitritt der Türkei zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande hat die Türkei

am 23. August 1983 ihre Beitrittsurkunde zum

Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger

Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.

Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 349/1983) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 16

für die Türkei am 22. Oktober 1983 in Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde

hat die Türkei die in den Artikeln 9, 10 und

12 vorgesehenen Vorbehalte erklärt.

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