495_1983
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495. Kundmachung: Beitritt der Türkei zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 495. Kundmachung: Beitritt der Türkei zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
1983_495_0 495. Kundmachung: Beitritt der Türkei zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande hat die Türkei
am 23. August 1983 ihre Beitrittsurkunde zum
Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger
Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl.
Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 349/1983) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 16
für die Türkei am 22. Oktober 1983 in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde
hat die Türkei die in den Artikeln 9, 10 und
12 vorgesehenen Vorbehalte erklärt.