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495_1980 AT

495. Kundmachung: Großverkaufspreise und Absolutierungszuschlag für Branntwein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 495. Kundmachung: Großverkaufspreise und Absolutierungszuschlag für Branntwein

Artikel I

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 6. November 1980 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden

die Preise im Großverkauf und der Absolutierungszuschlag

für den von der Verwertungsstelle

des Österreichischen Branntweinmonopols

abgegebenen Branntwein mit Gültigkeit vom

1. Jänner 1981 wie folgt festgesetzt

Artikel II

Zu dem Kaufgeld, das nach den Verkaufspreisen

und dem Absolutierungszuschlag gemäß

Artikel I berechnet wird, kommt die Umsatzsteuer

nach dem jeweils geltenden Steuersatz,

die gesondert ausgewiesen wird.

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