495_1980
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495. Kundmachung: Großverkaufspreise und Absolutierungszuschlag für Branntwein
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 495. Kundmachung: Großverkaufspreise und Absolutierungszuschlag für Branntwein
1980_495_0 495. Kundmachung: Großverkaufspreise und Absolutierungszuschlag für Branntwein
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Artikel I
Mit Zustimmung des Hauptausschusses des
Nationalrates vom 6. November 1980 (Gesetz
vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden
die Preise im Großverkauf und der Absolutierungszuschlag
für den von der Verwertungsstelle
des Österreichischen Branntweinmonopols
abgegebenen Branntwein mit Gültigkeit vom
1. Jänner 1981 wie folgt festgesetzt
Artikel II
Zu dem Kaufgeld, das nach den Verkaufspreisen
und dem Absolutierungszuschlag gemäß
Artikel I berechnet wird, kommt die Umsatzsteuer
nach dem jeweils geltenden Steuersatz,
die gesondert ausgewiesen wird.