495_1979
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495. Kundmachung: Beitritt Surinames zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 495. Kundmachung: Beitritt Surinames zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1979_495_0 495. Kundmachung: Beitritt Surinames zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Suriname am 12. Oktober
1979 dem Übereinkommen über die Geltendmachung
von Unterhaltsansprüchen im Ausland
(BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 633/
1977) beigetreten. Das Übereinkommen ist für
Suriname am 11. November 1979 in Kraft getreten.