Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
495_1975 AT

495. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 495. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe

von Preisempfehlungen untersagt wird, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 495/1973

und BGBl. Nr. 529/1974 wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 30. September

1976 ihre Wirksamkeit."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 30. September 1975

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →