495_1973
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495. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 495. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1973_495_0 495. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 des Kartellgesetzes, BGBl.
Nr. 460/1972, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für
Handel, Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die
Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt
wird, wird wie folgt geändert
1. § 2 hat zu lauten
„§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung
werden gemäß § 113 Abs. 1 Z. 5 des
Kartellgesetzes von der Bezirksverwaltungsbehörde,
im Wirkungsbereich einer Bundespolizeibehörde
von dieser, mit Geldstrafe bis
zu 200.000 S bestraft."
2. § 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 30. September
1974 ihre Wirksamkeit."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1973
in Kraft.