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494_1994 AT

494. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 494. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales und mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz — verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird,BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 320/1994, wird hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

1. Nach den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Pflasterer" werden folgende Bestimmungen betreffend den neuen Lehrberuf „Pharmazeutischkaufmännischer Assistent" eingefügt

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.

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