494. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Kompetenzbereinigungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 256/1993, wird — im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales und mit dem Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz — verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird,BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 320/1994, wird hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert
1. Nach den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Pflasterer" werden folgende Bestimmungen betreffend den neuen Lehrberuf „Pharmazeutischkaufmännischer Assistent" eingefügt
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.