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494_1985 AT

494. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 494. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der Niederlande vom 26. September

1985 hat der Gouverneur-Leutnant der

Insel Curaçao seine Zuständigkeit zur Ausstellung

von Urkunden gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens

zur Befreiung ausländischer öffentlicher

Urkunden von der Beglaubigung (BGBl.

Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 446/1985) wie folgt abgetreten

1. an den Leiter des Geburten-, Todes-, Ehe-,

Bevölkerungs- und Wahlregisters der Insel Curaçao,

2. an den Stellvertretenden Leiter des Geburten-,

Todes-, Ehe-, Bevölkerungs- und Wahlregisters der

Insel Curaçao.

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