494_1985
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494. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 494. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
1985_494_0 494. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande vom 26. September
1985 hat der Gouverneur-Leutnant der
Insel Curaçao seine Zuständigkeit zur Ausstellung
von Urkunden gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens
zur Befreiung ausländischer öffentlicher
Urkunden von der Beglaubigung (BGBl.
Nr. 27/1968, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 446/1985) wie folgt abgetreten
1. an den Leiter des Geburten-, Todes-, Ehe-,
Bevölkerungs- und Wahlregisters der Insel Curaçao,
2. an den Stellvertretenden Leiter des Geburten-,
Todes-, Ehe-, Bevölkerungs- und Wahlregisters der
Insel Curaçao.