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494_1979 AT

494. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Vornahme der tierärztlichen Untersuchung von Tieren bei der Beförderung mit Eisenbahnen, ärztlichen Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 494. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung über die Vornahme der tierärztlichen Untersuchung von Tieren bei der Beförderung mit Eisenbahnen, ärztlichen Schiffen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Niederösterreich durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 17. Oktober 1979, Zl. V 2/79-10,

dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

zugestellt am 5. November 1979, die

Worte „Alle in das Ausland bestimmten Tiertransporte

(eingeschlossen Geflügel) sind bei der

Einladung" in § 6 Abs. 1 der Verordnung des

Landeshauptmannes von Niederösterreich vom

23. Oktober 1972 über die Vornahme der tierärztlichen

Untersuchung von Tieren bei der Beförderung

mit Eisenbahnen, Schiffen, Kraftfahrzeugen

(Anhängern) und Luftfahrzeugen in

Niederösterreich, LGBl. Nr. 6400/1-0, als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September

1980 in Kraft.

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