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493_2002 AT

493. Verordnung: 104. Änderung der Arzneitaxe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 493. Verordnung: 104. Änderung der Arzneitaxe

Auf Grund des § 7 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 65/2002, wird verordnet

Die Österreichische Arzneitaxe 1962, BGBl. Nr. 128, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 288/2002, wird wie folgt geändert

1. § 11 Abs. 22 wird folgender Abs. 23 angefügt

„(23) Die Anlage B in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 493/2002 tritt mit 1. Jänner 2003 in

Kraft.“

2. In der Anlage B werden die Preisansätze der nachstehend angeführten Arzneimittel und Gefäße wie

folgt festgesetzt

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