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493_1986 AT

493. Verordnung: Statistische Erhebungen zur Studienberechtigungsprüfung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 493. Verordnung: Statistische Erhebungen zur Studienberechtigungsprüfung

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Studienberechtigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 292/1985, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister im Bundeskanzleramt

verordnet

Statistische Erhebung

(1) Anläßlich der erstmaligen Einbringung eines

Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung

hat der Bewerber ein statistisches Erhebungsformular

nach dem Muster des Anhanges

auszufüllen.

(2) Die ausgefüllten Erhebungsformulare sind

von der Universitätsdirektion zu sammeln und dem

Österreichischen Statistischen Zentralamt zur statistischen

Bearbeitung zu übermitteln.

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