493_1986
AT
493. Verordnung: Statistische Erhebungen zur Studienberechtigungsprüfung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 493. Verordnung: Statistische Erhebungen zur Studienberechtigungsprüfung
1986_493_0 493. Verordnung: Statistische Erhebungen zur Studienberechtigungsprüfung
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Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Studienberechtigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 292/1985, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister im Bundeskanzleramt
verordnet
Statistische Erhebung
(1) Anläßlich der erstmaligen Einbringung eines
Antrages auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
hat der Bewerber ein statistisches Erhebungsformular
nach dem Muster des Anhanges
auszufüllen.
(2) Die ausgefüllten Erhebungsformulare sind
von der Universitätsdirektion zu sammeln und dem
Österreichischen Statistischen Zentralamt zur statistischen
Bearbeitung zu übermitteln.