493_1983
AT
493. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen und Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 493. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen und Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT)
1983_493_0 493. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzung der Bezeichnungen und Emblem der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten (INTELSAT)
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung
der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.
Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,
daß die in der Anlage angeführten Bezeichnungen
der Internationalen Organisation für Fernmeldesatelliten
' in drei Sprachen, die Abkürzung
der Bezeichnungen sowie das Emblem dieser Organisation
von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz
ausgeschlossen sind.