Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
493_1981 AT

493. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1982

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 493. Verordnung: Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 1982

Auf Grund des § 108 f Abs. 1 und 3 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.

Nr. 189/1955, in der Fassung des Pensionsanpassungsgesetzes,

BGBl. Nr. 96/1965, wird mit

Zustimmung der Bundesregierung und des Hauptausschusses

des Nationalrates verordnet

Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der in

den §§ 108 g und 108 h des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

angeführten Renten und Pensionen

wird für das Jahr 1982 mit 1,052 festgesetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →