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493_1980 AT

493. Verordnung: 14. Bundesrechenamtsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 493. Verordnung: 14. Bundesrechenamtsverordnung

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Bundesrechenamtsgesetzes,

BGBl. Nr. 123/1978, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie verordnet

Das Bundesrechenamt übernimmt im Wirkungsbereich

des Bundesministeriums für Handel,

Gewerbe und Industrie die im § 2 Abs. 1 Z 1

und 7 des Bundesrechenamtsgesetzes genannten

Aufgaben.

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