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493_1971 AT

493. Bundesgesetz: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 493. Bundesgesetz: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Landwirtschaftsgesetz, BGBl.

Nr. 155/1960, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 79/1963 und BGBl. Nr. 412/1970 sowie

des Artikels II des vorliegenden Bundesgesetzes

enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften

sind vom Wirksamkeitsbeginn dieses

Bundesgesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember

1972 auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich

derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der

Fassung von 1929 etwas anderes vorsieht.

Artikel II

Das Landwirtschaftsgesetz wird geändert wie

folgt

§ 12 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1972 außer Kraft."

Artikel III

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1972

in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind hinsichtlich des Artikels I die Bundesregierung

und hinsichtlich des Artikels II der Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft Getraut.

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