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492_1984 AT

492. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Expositur der Höheren Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik in Wien XIII

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 492. Verordnung: Schulfreierklärung des Samstags für die Expositur der Höheren Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik in Wien XIII

Auf Grund des § 2 Abs. 9 des Schulzeitgesetzes,

BGBl. Nr. 193/1964, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 369/1982, wird verordnet

Für die Expositur der Höheren Bundeslehranstalt

für Mode und Bekleidungstechnik Wien IX

am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung,

1130 Wien, Maygasse 25, wird der Samstag schulfrei

erklärt.

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