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492_1978 AT

492. Abkommen Österreich-EWG

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 492. Abkommen Österreich-EWG — Gemeinschaftliches Versandverfahren: Beschluß Nr. 3/78 des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Anhangs II des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik

Österreich zur Vereinfachung der Förmlichkeiten

im Warenverkehr zwischen der Europäischen

Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und

Griechenland und der Türkei andererseits beim

Weiterversand von Waren aus Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 180/1976, insbesondere

auf Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe c,

in der Erwägung, daß im Warenverkehr zwischen

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und

der Türkei ab 1. Oktober 1978 an die Stelle des

Musters der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. 1

im Anhang II des Abkommens ein neues Muster

tritt und daß daher dieser Anhang ersetzt werden

muß —

BESCHLIESST

Einziger Artikel

Das Muster der Warenverkehrsbescheinigung

A.TR. 1 im Anhang II des Abkommens wird

mit Wirkung vom 1. Oktober 1978 durch das

diesem Beschluß beigefügte Muster ersetzt.

Vordrucke nach dem alten Muster können bis

einschließlich 31. Dezember 1979 weiterverwendet

werden.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 1978.

Im Namen des Gemischten Ausschusses

Der Vorsitzende

K. Pingel

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