491_2003
AT
491. Verordnung: Elfter Nachtrag zum Arzneibuch
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 491. Verordnung: Elfter Nachtrag zum Arzneibuch
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch BGBl. I
Nr. 33/2002, wird verordnet
§ 1. Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte
Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
§ 2. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die
Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten
Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft
gesetzt.
§ 3. Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.