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491_2003 AT

491. Verordnung: Elfter Nachtrag zum Arzneibuch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 491. Verordnung: Elfter Nachtrag zum Arzneibuch

Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch BGBl. I

Nr. 33/2002, wird verordnet

§ 1. Die deutschsprachige Fassung des dritten Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte

Ausgabe 2002, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

§ 2. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, sowie die

Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des dritten

Nachtrages zum Europäischen Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft

gesetzt.

§ 3. Der Nachtrag wird beim Verlag Österreich GmbH verlegt.

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