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491_1987 AT

491. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 491. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten

Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung

vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 556/

1985, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen und dem Hauptausschuß des

Nationalrats verordnet

§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die

Leistungen der nach § 45 der Rechtsanwaltsordnung

bestellten Rechtsanwälte wird für die Jahre

1985 und 1986 mit je 106,2 Millionen Schilling und

für das Jahr 1987 sowie die folgenden Jahre mit

110 Millionen Schilling jährlich festgesetzt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November

1987 in Kraft.

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