491_1987
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491. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 491. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
1987_491_0 491. Verordnung: Neufestsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für Leistungen von Rechtsanwälten
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Auf Grund des § 47 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung
vom 6. Juli 1868, RGBl. Nr. 96, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 556/
1985, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen und dem Hauptausschuß des
Nationalrats verordnet
§ 1. Die Höhe der Pauschalvergütung für die
Leistungen der nach § 45 der Rechtsanwaltsordnung
bestellten Rechtsanwälte wird für die Jahre
1985 und 1986 mit je 106,2 Millionen Schilling und
für das Jahr 1987 sowie die folgenden Jahre mit
110 Millionen Schilling jährlich festgesetzt.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. November
1987 in Kraft.