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491_1981 AT

491. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 491. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des § 34

Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 286/1972, 335/1973,

182/1974, 228/1977, 425/1979 und 333/1981 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Die Verordnung, BGBl. Nr. 64/1974, betreffend

Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde

an andere Senate in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 98/1975,

376/1975 und 423/1980 wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Die Aufgaben der Senate der Studienbeihilfenbehörde

an den medizinisch-technischen

Schulen für

a) den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst,

b) den orthoptischen Dienst und

c) den physikotherapeutischen Dienst

an den Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenanstalten

Salzburg sowie für

d) den beschäftigungs- und arbeitstherapeutischen

Dienst an der Landes-Nervenklinik

Salzburg

werden dem Senat der Studienbeihilfenbehörde an

der Schule für den radiologisch-technischen Dienst

an den Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenanstalten

Salzburg zugewiesen."

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