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491_1979 AT

491. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 491. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung von Sachen in die Verwaltung der Österreichischen Bundesforste

Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über den Wirtschaftskörper „Österreichische

Bundesforste", BGBl. Nr. 610/1977, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 675/1978

wird verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

5. Dezember 1978, BGBl. Nr. 658, über die

Übertragung von Sachen in die Verwaltung der

Österreichischen Bundesforste wird wie folgt geändert

Im § 1 tritt in der Spalte Katastralgemeinde

an die Stelle der Worte „Hermagor Presseggersee"

das Wort „Görtschach".

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