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491_1978 AT

491. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1978

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 491. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1978

Auf Grund des § 47 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 238/1975 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

§ 1. Für die Ausstellung von beglaubigten Auszügen aus dem Grundstücksverzeichnis und dem

technischen Operat und für die im § 47 Abs. 2 Z. 3 des Vermessungsgesetzes, BGBl. Nr. 306/1968,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 238/1975 angeführten Amtshandlungen sind folgende

Bauschbeträge zu entrichten

A. Auszüge aus dem Grundstücksverzeichnis

B. Auszüge aus dem technischen Operat

C. Amtshandlungen

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1978 in Kraft.

Zugleich verliert die Vermessungsgebührenverordnung 1976, BGBl. Nr. 238, ihre Wirksamkeit.

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