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490_1988 AT

490. Protokoll in Form eines Berichtes an den Generaldirektor des GATT über die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen in der Liste XXXII sowie Note an den Generaldirektor des GATT über Änderungen der GATT-Liste XXXII

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 490. Protokoll in Form eines Berichtes an den Generaldirektor des GATT über die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen in der Liste XXXII sowie Note an den Generaldirektor des GATT über Änderungen der GATT-Liste XXXII — Österreich samt Beilage

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage wird genehmigt.

(Übersetzung)

An den

Generaldirektor des

Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

Genf

VERHANDLUNGEN ÜBER DIE

LISTE XXXII - ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und Japans haben

ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich

der Abänderung oder Zurücknahme von

Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich,

laut dem angeschlossenen Bericht, abgeschlossen.

Für die Delegation Österreichs

(unter Vorbehalt der Ratifikation)

SChef Dr. Gerhard Waas e. h.

Für die Delegation Japans

Ges. Yuji Ikeda e. h.

(Übersetzung)

Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von

Zollzugeständnissen in der Liste XXXII

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

A. Zollzugeständnisse, die zurückgezogen werden

B. Gebundene Zollsätze, die erhöht werden

C. Senkung oder Änderung von Zollsätzen, die in der bestehenden Liste gebunden

sind

D. Neue Zollzugeständnisse, die in der bestehenden Liste nicht enthalten sind

(Übersetzung)

An den

Generaldirektor des

Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

Genf

ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII —

ÖSTERREICH

Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der

Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT

mit

Japan (Dokument Secret/323/Add. 2 vom

10. Dezember 1987)

hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme

von Zollzugeständnissen der Liste XXXII —

Österreich, die dem Zweiten Genfer Protokoll Kundgemacht in BGBl. Nr. 86/1988

(1987) angeschlossen ist, zu beziehen.

Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die

Liste XXXII — Österreich entsprechend der Beilage

zu dieser Note geändert.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor,

den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Franz Ceska

Botschafter,

Ständiger Vertreter Österreichs

beim GATT

Beilage (Übersetzung)

LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Teil I

Meistbegünstigungstarif

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde

zum Protokoll wurde am 19. August 1988 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; es ist mit

diesem Tag in Kraft getreten. Der Brief an den Generaldirektor des GATT wurde am 4. August 1988 an

diesen gerichtet.

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