490. Protokoll in Form eines Berichtes an den Generaldirektor des GATT über die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen in der Liste XXXII sowie Note an den Generaldirektor des GATT über Änderungen der GATT-Liste XXXII
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Beilage wird genehmigt.
(Übersetzung)
An den
Generaldirektor des
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Genf
VERHANDLUNGEN ÜBER DIE
LISTE XXXII - ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und Japans haben
ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich
der Abänderung oder Zurücknahme von
Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich,
laut dem angeschlossenen Bericht, abgeschlossen.
Für die Delegation Österreichs
(unter Vorbehalt der Ratifikation)
SChef Dr. Gerhard Waas e. h.
Für die Delegation Japans
Ges. Yuji Ikeda e. h.
(Übersetzung)
Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von
Zollzugeständnissen in der Liste XXXII
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
A. Zollzugeständnisse, die zurückgezogen werden
B. Gebundene Zollsätze, die erhöht werden
C. Senkung oder Änderung von Zollsätzen, die in der bestehenden Liste gebunden
sind
D. Neue Zollzugeständnisse, die in der bestehenden Liste nicht enthalten sind
(Übersetzung)
An den
Generaldirektor des
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Genf
ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII —
ÖSTERREICH
Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der
Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT
mit
Japan (Dokument Secret/323/Add. 2 vom
10. Dezember 1987)
hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme
von Zollzugeständnissen der Liste XXXII —
Österreich, die dem Zweiten Genfer Protokoll Kundgemacht in BGBl. Nr. 86/1988
(1987) angeschlossen ist, zu beziehen.
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die
Liste XXXII — Österreich entsprechend der Beilage
zu dieser Note geändert.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor,
den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Dr. Franz Ceska
Botschafter,
Ständiger Vertreter Österreichs
beim GATT
Beilage (Übersetzung)
LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Teil I
Meistbegünstigungstarif
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde
zum Protokoll wurde am 19. August 1988 beim Generaldirektor des GATT hinterlegt; es ist mit
diesem Tag in Kraft getreten. Der Brief an den Generaldirektor des GATT wurde am 4. August 1988 an
diesen gerichtet.