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490_1979 AT

490. Verordnung: Sommerzeit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 490. Verordnung: Sommerzeit

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Zeitzählungsgesetzes,

BGBl. Nr. 78/1976, wird verordnet

Im Kalenderjahr 1980 beginnt die Sommerzeit

am Sonntag, dem 6. April 1980, 0.00 Uhr

und endet am Samstag, dem 27. September 1980,

24.00 Uhr.

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