490. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 144 Gmundener Straße im Bereich der Gemeinde Laakirchen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/
1978 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 144
Gmundener Straße wird im Bereich der Gemeinde
Laakirchen wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 15,884 (alt), führt sodann westlich am
Ortskern von Laakirchen vorbei und bindet bei
km 17,780 (alt) wieder in die bestehende Trasse
ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei der Gemeinde Laakirchen
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.