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48_1989 AT

48. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Z 2 und 5 des Gesetzes betreffend die Organisierung der Börsen durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Kundmachung: Aufhebung des § 2 Z 2 und 5 des Gesetzes betreffend die Organisierung der Börsen durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 13. Dezember 1988, G 169/88-8, V 120/

88-8, dem Bundeskanzler zugestellt am 4. Jänner

1989, § 2 Z 2 und 5 des Gesetzes betreffend die

Organisierung der Börsen, RGBl. Nr. 67/1875, als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. November 1989 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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