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48_1988 AT

48. Verordnung: Änderung der Verordnung über Austrittsscheine

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Verordnung: Änderung der Verordnung über Austrittsscheine

Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 15. Dezember

1987, BGBl. Nr. 677, über Austrittsscheine wird

wie folgt geändert

Artikel I

Nach der Unternummer 4401 22 wird eingefügt

„30 — Sägespäne und Holzabfälle, auch zu Pellets,

Briketts, Scheitern oder ähnlichen

Formen agglomeriert

ex 30 Spreißelholz"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1988 in

Kraft.

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