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48_1979 AT

48. Verordnung: Änderung der Arbeiterkammer-Wahlordnung

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Verordnung: Änderung der Arbeiterkammer-Wahlordnung

Auf Grund der §§ 7 bis 11 a, 31, 33 bis 34 a

des Arbeiterkammergesetzes, BGBl. Nr. 105/1954,

in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 25/

1969, 5/1971, 380/1973, 622/1977, 519/1978

und der Kundmachung BGBl. Nr. 47/1979

wird verordnet

Die Arbeiterkammer-Wahlordnung, BGBl.

Nr. 119/1969, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 616/1973, 325/1978 und 40/1979 wird

abgeändert wie folgt

Der § 4 samt Überschrift hat zu lauten

„Mandate der Wahlkörper

§ 4. Von den Kammerratsmandaten entfallen

auf den Wahlkörper für

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