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48_1976 AT

48. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1970, 167/

1972, 317/1973 und 180/1974 wird im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler verordnet

Die Verordnung vom 6. Mai 1974, BGBl.

Nr. 299, betreffend die Ausbildung und die

Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im

Österreichischen Postsparkassenamt wird wie

folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 1 wird der Ausdruck „21 Wochen"

durch den Ausdruck „16 Wochen" ersetzt.

2. Im § 10 entfällt der dritte Satz.

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