48_1976
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48. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 48. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt
1976_48_0 48. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im Österreichischen Postsparkassenamt
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Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,
BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1970, 167/
1972, 317/1973 und 180/1974 wird im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler verordnet
Die Verordnung vom 6. Mai 1974, BGBl.
Nr. 299, betreffend die Ausbildung und die
Prüfung für den Höheren Verwaltungsdienst im
Österreichischen Postsparkassenamt wird wie
folgt geändert
1. Im § 2 Abs. 1 wird der Ausdruck „21 Wochen"
durch den Ausdruck „16 Wochen" ersetzt.
2. Im § 10 entfällt der dritte Satz.