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48_1971 AT

48. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Verordnung: Änderung der Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug

Auf Grund der §§ 54, 58 Abs. 1 und 59 des

Jugendgerichtsgesetzes 1961, BGBl. Nr. 278, in

der Fassung des Einführungsgesetzes zum Strafvollzugsgesetz,

BGBl. Nr. 145/1969, wird verordnet

Artikel I

§ 2 der Sprengelverordnung für den Jugendstrafvollzug,

BGBl. Nr. 93/1970, hat zu lauten

„Sonderanstalt für den Strafvollzug an Jugendlichen

§ 2. Arreststrafen, deren Strafzeit drei Monate,

nicht aber ein Jahr übersteigt, sind an

männlichen Jugendlichen in der Sonderanstalt

für Jugendliche Gerasdorf zu vollziehen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1971

in Kraft.

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