48_1969
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48. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 48. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
1969_48_0 48. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
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Nach Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
hat Italien am 7. November 1968
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen
über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden
und den Verzicht auf ihre Beglaubigung
(BGBl. Nr. 276/1965, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 201/1966) hinterlegt.
Das Übereinkommen ist für Italien am 7. Dezember
1968 in Kraft getreten.