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48_1969 AT

48. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

Nach Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

hat Italien am 7. November 1968

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen

über die kostenlose Erteilung von Personenstandsurkunden

und den Verzicht auf ihre Beglaubigung

(BGBl. Nr. 276/1965, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 201/1966) hinterlegt.

Das Übereinkommen ist für Italien am 7. Dezember

1968 in Kraft getreten.

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