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48_1965 AT

48. Bundesgesetz: Maßnahmen zur Sanierung der Jahresabschlüsse 1962 und 1963 der Simmering-Graz-Pauker Aktiengesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 48. Bundesgesetz: Maßnahmen zur Sanierung der Jahresabschlüsse 1962 und 1963 der Simmering-Graz-Pauker Aktiengesellschaft

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1

Die nachstehenden Forderungen des Bundes im

Gesamtbetrage von 155 Millionen Schilling gegen

die Simmering-Graz-Pauker Aktiengesellschaft,

und zwar

Regreßforderungen auf Grund von

Zahlungen des Bundes aus allgemeinen

Haushaltsmitteln in

Höhe von 135,000.000 S

(laut Abschnitt I der Anlage)

und

Darlehensforderungen aus Mitteln

des Investitionsfonds für verstaatlichte

Unternehmungen in

der Höhe von 20,000.000 S

(laut Abschnitt II der Anlage)

gelten mit dem Inkrafttreten dieses

Bundesgesetzes

a) hinsichtlich eines Betrages

von 37,000.000 S

rückwirkend mit 31. Dezember

1962 und

b) hinsichtlich eines Betrages

von 118,000.000 S

rückwirkend mit 31. Dezember

1963 als erloschen.

§ 2

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzleramt betraut.

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