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489_1996 AT

489. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 9 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 489. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls Nr. 9 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden

zum Protokoll Nr. 9 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(BGBl. Nr. 593/1994, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 69/1996) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

Dänemark 14. Februar 1996

Estland 16. April 1996

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Dänemark am 12. Juli 1996 den Geltungsbereich

auf die Färöer Inseln und Grönland ausgedehnt.

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