Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
489_1991 AT

489. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Randnummer 10602 des ADR betreffen den Ersatz der inneren Absperrvorrichtung bei Tanks mit einer Innenauskleidung aus Ebonit oder thermoplastischem Harz durch eine äußere Absperrvorrichtung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 489. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Randnummer 10602 des ADR betreffen den Ersatz der inneren Absperrvorrichtung bei Tanks mit einer Innenauskleidung aus Ebonit oder thermoplastischem Harz durch eine äußere Absperrvorrichtung

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister

des Königreiches Belgien und dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich gemäß

Randnummer 10602 des ADR betreffend den

Ersatz der inneren Absperrvorrichtung bei Tanks

mit einer Innenauskleidung aus Ebonit oder

thermoplastischem Harz durch eine äußere Absperrvorrichtung

(BGBl. Nr. 54/1980) wurde seitens

der für das ADR zuständigen Behörde des

Königreiches Belgien widerrufen.

Das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft

und Verkehr hat am 1. Juli 1991 von diesem

Widerruf Kenntnis erlangt; die Vereinbarung ist

demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →