489. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend die Anerkennung von Studien, Diplomen und akademischen Graden in den Staaten der Region Europa
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilung des Generaldirektors der
UNESCO hat Kanada am 6. März 1990 seine
Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen betreffend
die Anerkennung von Studien, Diplomen und
akademischen Graden in den Staaten der Region
Europa (BGBl. Nr. 244/1986, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 586/1988) hinterlegt.
Kanada hat anläßlich der Hinterlegung seiner
Ratifikationsurkunde folgende Erklärung abgegeben
„Die Verfassung Kanadas sieht ein bundesstaatliches
System vor, in dem die Gesetzgebungsbefugnisse
zwischen dem Bundesparlament und den
Parlamenten der Provinzen aufgeteilt sind.
In Übereinstimmung mit ihren ausschließlichen
Gesetzgebungsbefugnissen in Unterrichtsangelegenheiten
nach der Kanadischen Verfassung gewährleistet
jede Provinz die Durchführung des
Übereinkommens auf ihrem Hoheitsgebiet. Gemäß
Teil IV des Übereinkommens werden die Bundes- und
Provinzbehörden gemeinsam eine Kommission
einrichten, die als nationales Gremium tätig werden
soll.
Jede nach Abschluß der höheren Schule weiterführende
Einrichtung in Kanada legt eigenverantwortlich
fest, welche Voraussetzungen sie zur
Aufnahme in die einzelnen Studienebenen anerkennt.
Die meisten Berufe sind eigenständig und
vom Gesetz her ermächtigt zu bestimmen, welche
Voraussetzungen, seien sie in Kanada oder in
anderen Ländern erworben, zwecks Registrierung
oder Genehmigung zur Berufsausübung in Kanada
anerkannt werden.
Diese Erklärung ist nicht ein Vorbehalt."