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489_1983 AT

489. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 489. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1984 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in Höhe von insgesamt 5640 für die Beschäftigung

von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf die

einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 102/1961 800

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37

des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 102/1961 60

3. Sanitätshilfsdienst gemäß § 44 des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 . 750

4. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt

Wien 30

5. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und

Wohlfahrtsanstalten der Stadt

Wien 1850

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die

Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 750

6. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) .... 300

7. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische

Dokumentation), 26 (Gebäude des

Kultur-, Schul- und Sportwesens,

Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),

31 (Wasserwerke), 32

(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-

und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),

42 (Stadtgartenamt), 43

(Städtische Friedhöfe), 44 (Bäder), 48

(Stadtreinigung und Fuhrpark), 49

(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 52 (Verwaltung der

städt. Wohn- und Amtsgebäude), 56

(städt. Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,

Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und Schlachtbetrieb

St. Marx) sowie der Wiener Stadtwerke-

Verkehrsbetriebe, der Wiener

Stadtwerke-E-Werke und der Wiener

Stadtwerke-Städtische Bestattung .... 950

8. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

40

9. Facharbeiter(innen) verschiedener

Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen

40

10. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11 (Jugendamt),

12 (Sozialamt), 13 (Bildung und

außerschulische Jugendbetreuung), 15

(Gesundheitsamt) und 56 (Städtische

Schulverwaltung) 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1984.

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