489. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1984 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent
in Höhe von insgesamt 5640 für die Beschäftigung
von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf die
einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4
des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 102/1961 800
2. Gehobene medizinisch-technische
Dienste und medizinisch-technischer
Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37
des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 102/1961 60
3. Sanitätshilfsdienst gemäß § 44 des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 . 750
4. Abteilungshelferinnen in den Bereichen
der Krankenanstalten der Stadt
Wien 30
5. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)
für die Kranken- und
Wohlfahrtsanstalten der Stadt
Wien 1850
b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die
Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien 750
6. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung
17 (Anstaltenamt) .... 300
7. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
20 (Druckerei und technische
Dokumentation), 26 (Gebäude des
Kultur-, Schul- und Sportwesens,
Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),
31 (Wasserwerke), 32
(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-
und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),
42 (Stadtgartenamt), 43
(Städtische Friedhöfe), 44 (Bäder), 48
(Stadtreinigung und Fuhrpark), 49
(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb
der Stadt Wien), 52 (Verwaltung der
städt. Wohn- und Amtsgebäude), 56
(städt. Schulverwaltung), 60 (Veterinäramt,
Lebensmitteluntersuchungsanstalt,
Markt- und Schlachtbetrieb
St. Marx) sowie der Wiener Stadtwerke-
Verkehrsbetriebe, der Wiener
Stadtwerke-E-Werke und der Wiener
Stadtwerke-Städtische Bestattung .... 950
8. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen
40
9. Facharbeiter(innen) verschiedener
Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen
40
10. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und
Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 11 (Jugendamt),
12 (Sozialamt), 13 (Bildung und
außerschulische Jugendbetreuung), 15
(Gesundheitsamt) und 56 (Städtische
Schulverwaltung) 70
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1984.