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489_1982 AT

489. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Aussee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 489. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Aussee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 145

Salzkammergut Straße wird im Bereich der Marktgemeinde

Bad Aussee wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 89,00, überquert anschließend die Traun, folgt

sodann dem linken Traunufer, quert neuerlich die

Traun und die Bahnlinie der ÖBB „Stainach-Irdning-

Schärding" und bindet bei km 89,80 wieder in

den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Marktgemeinde Bad Aussee

aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-145-19

im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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