489. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 145 Salzkammergut Straße im Bereich der Marktgemeinde Bad Aussee
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 145
Salzkammergut Straße wird im Bereich der Marktgemeinde
Bad Aussee wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 89,00, überquert anschließend die Traun, folgt
sodann dem linken Traunufer, quert neuerlich die
Traun und die Bahnlinie der ÖBB „Stainach-Irdning-
Schärding" und bindet bei km 89,80 wieder in
den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei der Marktgemeinde Bad Aussee
aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-145-19
im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.