489. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Losenstein
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1,971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115
Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde
Losenstein wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 41,32 (alt), das ist zwischen der Laussaergrabenbrücke
und der Einmündung der Laussaer
Bezirksstraße, führt sodann in gestreckter Linienführung
dem Altbestand folgend bis zur Blasibrunnkapelle,
umfährt anschließend den Ortskern
von Losenstein und bindet bei. km 43,61 (alt), das
ist vor der ausgebauten Stiedelsbachbrücke, wieder
in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Losenstein
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.