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489_1979 AT

489. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Losenstein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 489. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Gemeinde Losenstein

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1,971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115

Eisen Straße wird im Bereich der Gemeinde

Losenstein wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 41,32 (alt), das ist zwischen der Laussaergrabenbrücke

und der Einmündung der Laussaer

Bezirksstraße, führt sodann in gestreckter Linienführung

dem Altbestand folgend bis zur Blasibrunnkapelle,

umfährt anschließend den Ortskern

von Losenstein und bindet bei. km 43,61 (alt), das

ist vor der ausgebauten Stiedelsbachbrücke, wieder

in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Losenstein

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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