489. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969
und 234/1971, insbesondere auf Grund dessen
§§ 6 und 72 Abs. 5 wird — gemäß § 5 Abs. 2
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1970 im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Wissenschaft
und Forschung — verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 4. Juli 1963, BGBl. Nr. 207, mit
welcher Lehrpläne für Höhere technische und
gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen
erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 97/1965, 270/1965, 26/1967,
183/1969, 156/1970, 280/197.0 und 355/1971 wird
wie folgt geändert
1. In der Anlage I (Allgemeines Bildungsziel
und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der in
den Anlagen I/A bis I/G genannten Höheren
technischen Lehranstalten) Abschnitt III (Bildungs-
und Lehraufgaben der gemeinsamen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Schulstufen, didaktische
Grundsätze)
a) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)
aa) hat der Pflichtgegenstand „Deutsch" zu
lauten
„DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der für Beruf und Leben unerläßlichen
Beherrschung der Schriftsprache und
der gehobenen Umgangssprache, mit dem Ziel
von Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen
Ausdruck.
Vermittlung eines Überblickes über den Entwicklungsgang
der deutschsprachigen Literatur
mit den wichtigsten Querverbindungen zur Literatur
anderer Völker, wobei insbesondere auf
den Zusammenhang literarischer Werke mit der
Gesamtentwicklung der Kultur und auf die Darstellung
menschlicher und sozialer Probleme einzugehen
ist. Dem österreichischen Schrifttum ist
hiebei besondere Beachtung zu schenken.
Erziehung zum Verständnis der kulturellen
Eigenart Österreichs und der Bedeutung Österreichs
innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft.
Erziehung zur Erkenntnis von Bildungswerten,
zu kritisch-abwägender Orientierung in der Gesellschaft,
zu ehrlichem Streben nach Objektivität
und zu Achtung und Toleranz gegenüber
fremden Überzeugungen. Erziehung zur freien
Entfaltung der Persönlichkeit; Weckung des Verständnisses
für die Probleme des einzelnen, der
Gesellschaft und des Menschen in seiner Umwelt.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege
Einfache Redeübungen (auch unvorbereitete),
von der Umwelt und den unmittelbaren Interessen
der Schüler ausgehend. Nacherzählungen.
Dabei Anleitung zu richtigem Sprechen.
Unterscheidung der Formen und des Gebrauches
von Mundart, Umgangssprache und
Schriftsprache.
Systematische Wiederholung der Rechtschreibung.
Wort- und Satzlehre, besonders soweit
sie für die Zeichensetzung von Bedeutung ist.
Übungen mit für den Schüler wichtigen Fach-
und Fremdwörtern.
Wortbildungs- und Wortschatzübungen.
Aufsatzlehre: Stoffsammlung und Gliederung.
Anleitung zum Gebrauch von Wörterbüchern,
insbesondere des Österreichischen Wörterbuches.
Lesen und Schrifttum
Einfache Lektüre, vor allem erzählender Texte
und Balladen, vorwiegend an Hand des Lesebuches.
Die wichtigsten literarischen Ausdrucksformen
(Dichtungsgattungen) an Hand ausgewählter Beispiele.
Schriftliche Arbeiten
Nacherzählungen, Beobachtungsaufsätze, Beschreibungen,
einfache Berichte, einfache Privatbriefe.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege
Vorbereitete Redeübungen, auch über selbstgewählte
Themen und solche, die mit dem Kulturgeschehen
der Vergangenheit und der Gegenwart
in Zusammenhang stehen.
Übungen zur Aufbereitung und Gliederung
von Stoffen für mündliche oder schriftliche Darbietung.
Ergänzender Ausbau der Satzlehre und Satzzeichenlehre
als Mittel zur Verbesserung des
Stiles.
Übungen zur Pflege der gesprochenen und geschriebenen
Sprache, insbesondere bei auftretenden
Unzulänglichkeiten, sowie weitere Vertiefung
des Wortschatzes an Fach- und Fremdwörtern.
Knapper Überblick über die Entwicklung der
deutschen Sprache.
Lesen und Schrifttum
Charakteristische Proben für die wichtigsten
Erscheinungen und Strömungen der deutschsprachigen
und europäischen Literatur bis zum Beginn
der Klassik. Exemplarische Beispiele aus der
bildenden Kunst und der Musik dieser Epochen.
Proben aus der Literatur der Gegenwart.
Schriftliche Arbeiten
Erlebnisaufsätze, Charakteristiken, Schilderungen
von Arbeitsvorgängen, Berichte (auch technische
Berichte), Briefe, Gesuche.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege
Weitere Pflege der Redeübungen, mit gesteigerten
Anforderungen (Themen wie im II. Jahrgang),
mit anschließender Diskussion.
Die Stilmittel der sachlichen und wissenschaftlichen
Darstellung.
Weitere Übungen zur Verbesserung des mündlichen
und schriftlichen Ausdruckes.
Lesen und Schrifttum
Charakteristische Beispiele aus der Literatur
(auch aus der bildenden Kunst und Musik) von
der Klassik bis zum Realismus, unter besonderer
Bedachtnahme auf die darin behandelten Lebensfragen.
Proben aus der Literatur der Gegenwart.
Einführung in die Medienkunde.
Schriftliche Arbeiten
Besinnungsaufsätze. Kritische Stellungnahmen.
Facharbeiten.
Berichte über Betriebsbesichtigungen und
Arbeitserfahrungen.
Erstellung von Protokollen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege
Wie im III. Jahrgang, mit gesteigerten Anforderungen.
Diskussionen in ihren verschiedenen
Formen.
Lesen und Schrifttum
Hauptprobleme und Hauptströmungen der
neueren Literatur bis zum Expressionismus an
Hand charakteristischer Proben, auch solcher der
bildenden Kunst und der Musik.
Die Informations- und Bildungsmedien in ihrer
Wirkung auf unsere Zeit.
Schriftliche Arbeiten
Themen im Hinblick auf die der Reife des
Schülers entsprechenden Anforderungen (mit
besonderer Berücksichtigung von Gliederung und
Problemstellung).
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Sprach- und Stilpflege
Wie im IV. Jahrgang.
Lesen und Schrifttum
Charakteristische Beispiele zur Literatur, zur
bildenden Kunst und Musik vom Expressionismus
bis zur Gegenwart (mit besonderer Beachtung
der österreichischen Dichtung).
Themenkreise und deren Behandlung in älterer
und neuerer Literatur. Fragen der Bildung, Weiterbildung
und der Nutzung der Freizeit.
Schriftliche Arbeiten
Wie im IV. Jahrgang, mit gesteigerten Anforderungen.
Didaktische Grundsätze
Die sprachliche Unterweisung (besonders auch
für den mündlichen Gebrauch) ist dauernd zu
pflegen, wobei auftretende Fehler und Mängel
hiezu einen häufigen, aber nicht den alleinigen
Anlaß bieten werden. Die mündliche Ausdrucksfähigkeit
(auch im Gespräch und in der Wechselrede)
ist gegenüber dem schriftlichen Ausdruck
keineswegs zu vernachlässigen. Der Pflege von
Redeübungen ist daher in allen Jahrgängen besondere
Aufmerksamkeit zu widmen. Die Schüler
sind anzuleiten, für die Ausarbeitung ihres Themas
eine Gliederung zu entwerfen, geeignete
Informationsquellen heranzuziehen und bei der
Darbietung die Tafel oder gegebenenfalls audiovisuelle
Hilfsmittel zu benützen. Zu einer exakten
Durchführung der Diskussion sind die
Schüler entsprechend anzuleiten.
Bei Besinnungsaufsätzen sind vor allem solche
Themen zu stellen, die auf die Gegenwart Bezug
nehmen.
Bei der literaturkundlichen Unterweisung ist
immer vom Werk und von den darin behandelten
Problemen auszugehen. Es sind nur Erscheinungen
darzustellen, die heute noch fortleben
und nachwirken.
Die Darbietung literarischer Proben kann nicht
nur vom gedruckten Text her, sondern auch
durch die Schallplatte (bzw. das Tonband) erfolgen.
Die Auswahl von Lesetexten und Proben ist
nicht durch eine Darstellung des literaturgeschichtlichen
Ablaufes bestimmt. Proben aus
moderner Literatur können und sollen in allen
Jahrgängen, der Reifestufe der Schüler entsprechend,
gebracht werden.
Das österreichische Geistes- und Kulturleben
ist besonders zu berücksichtigen und dessen Zusammenhang
im Rahmen der europäischen Entwicklung
zu betonen.
Die Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen
(insbesondere zu Geschichte und
Sozialkunde, zu Religion, aber auch zu technischen
und wirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen)
sind zu pflegen. Bei der Behandlung der bildenden
Kunst ist eine Abstimmung mit dem
Geschichtsunterricht anzustreben.
Der Privatlektüre der Schüler (nicht zuletzt
auch ihrer Beschäftigung mit dem ,Sachbuch') ist
besondere Aufmerksamkeit zu widmen, ebenso
ihrer Teilnahme an Theateraufführungen, Fernsehsendungen
und anderen Veranstaltungen des
kulturellen Lebens. Der Lehrer soll die Gelegenheiten
wahrnehmen, auf solche aktuelle Anlässe
einzugehen.
Die Eigenart der verschiedenen Informations-
und Bildungsmedien (Zeitungen und Zeitschriften,
Theater und Film, Rundfunk und Fernsehen
u. a.) und ihre Einwirkungen auf das
gesellschaftliche Geschehen sind dem Schüler bewußt
zu machen, um dadurch die Gewinnung
einer kritisch-abwägenden Haltung zu erleichtern.
Hausübungen dürfen nur in einem vertretbaren
Maße verlangt werden und müssen in
ihrer Aufgabenstellung wohlüberlegt sein.
Schularbeiten
Vier im I. Jahrgang, je drei im II., III. und
IV. Jahrgang, zwei im V. Jahrgang.
Im IV. Jahrgang kann die Dauer der Schularbeiten
auf zwei, im V. Jahrgang gegebenenfalls
auf drei Unterrichtsstunden ausgedehnt werden.";
bb) hat der Pflichtgegenstand „Geschichte und
Sozialkunde" zu lauten
„GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der für das Weltbild der Gegenwart
wichtigsten Kenntnisse aus der Geschichte.
Weckung des Verständnisses für die Leistungen
der Vergangenheit, auf denen die Gegenwart
aufbaut.
Einsicht in die Zusammenhänge von geographischen,
wirtschaftlichen, sozialen und geistigen
Gegebenheiten, mit besonderer Berücksichtigung
Österreichs.
Erziehung zu demokratischem Denken und
Handeln und zum österreichischen Staatsbewußtsein.
Lehrstoff
II. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Der Ostalpen- und Donauraum in vorgeschichtlicher
Zeit.
Die kulturellen und politischen Leistungen der
antiken Welt.
Österreich als Teil des römischen Imperiums.
Der Ostalpen- und Donauraum in der Völkerwanderungszeit.
Die Zeit der Babenberger.
Reichspolitik und Hausmachtbestrebungen.
Die Bedeutung der mittelalterlichen Kultur für
die Entwicklung Europas.
III. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Das Habsburgerreich als Weltreich.
Das neue Weltbild: Renaissance und Humanismus,
Erfindungen und Entdeckungen.
Glaubensspaltung und Glaubenskämpfe.
Das Zeitalter des Absolutismus.
Entwicklung zu parlamentarischen und republikanischen
Formen {England, Schweiz, Vereinigte
Staaten von Nordamerika).
Die Aufklärung.
Das Reformzeitalter Österreichs.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Die Französische Revolution und ihre Folgen.
Die erste industrielle Revolution und ihre
Auswirkungen.
Die politischen und wirtschaftlichen Triebkräfte
des 19. Jahrhunderts.
Die franzisko-josephinische Epoche.
Der Erste Weltkrieg und seine Folgen.
Die Welt in der Zwischenkriegszeit. Weltwirtschaftskrise
und Krise der Demokratie.
Die Erste Republik Österreich.
Der Zweite Weltkrieg.
Die zweite industrielle Revolution und ihre
Auswirkungen.
Die Zweite Republik Österreich.
Die Welt der Gegenwart. Neue Staatengründungen
in Asien und Afrika.
Der Mensch, die Familie, der Staat.
Gesellschaftliche Zusammenschlüsse und Interessenverbände.
Didaktische Grundsätze
Geschichte soll nicht um ihrer selbst willen
betrieben werden; es ist daher nicht Vollständigkeit
anzustreben, sondern eine sorgfältig geplante
Auswahl des Lehrgutes, welche durch die
Bezogenheit auf die Gegenwart geleitet werden
muß.
Der Schüler soll dazu geführt werden, die
Vielschichtigkeit des gesellschaftlichen Lebens und
die Vielfalt der darin wirkenden Kräfte zu erkennen.
Dadurch soll seine Urteilsfähigkeit geschärft
werden. Er soll sich selbst als Träger
einer Verantwortung in diesem Kräftespiel verstehen
lernen.
Der Unterricht ist bis an die Gegenwart
heranzuführen.
Im Sinne der durch die geringe Stundenzahl
notwendigen Stoffbeschränkung soll die Darbietung
im II. und III. Jahrgang, von Österreich
(im Sinne des exemplarischen Unterrichtes) ausgehend,
in den europäischen Raum ausgreifen.
Im Stoff des IV. Jahrganges, welcher zunehmend
die in der Gegenwartsgeschichte wirkenden
Kräfte erkennen lassen soll, hat sich die Betrachtungsweise
auf Europa und die übrige Welt auszuweiten
und soll schließlich zu einem Weltbild
der Gegenwart führen.
Im Sinne der politischen Bildung sind die
Tendenzen der sozialen Dynamik der Gegenwart
und ihre Auswirkungen auf das öffentliche Leben
zu berücksichtigen. Auf diese Weise ist auch das
politische Gefüge Österreichs zu betrachten. Die
genauere Durchnahme der rechtlichen Bestimmungen
der Verfassung und Verwaltung Österreichs
ist jedoch nicht Stoff des Unterrichtsgegenstandes.
Im Rahmen des Unterrichtes im
IV. Jahrgang ist dem sozialkundlichen Bereich
(,Der Mensch, die Familie, der Staat') besondere
Gewichtung zu verleihen. Große Anschaulichkeit
und Klarheit der Darstellung ist anzustreben,
wozu auch die Heranziehung von Quellen (insbesondere
zur Zeitgeschichte) dienlich sein wird.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu
verwenden.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen
sind zu nützen.";
cc) hat der Pflichtgegenstand „Geographie und
Wirtschaftskunde" zu lauten
„GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung grundlegender Kenntnisse von
der Erde als Lebensraum des Menschen.
Einblick in die geographischen, wirtschaftlichen,
sozialen und politischen Verhältnisse typischer
Länder zum Verständnis des Weltbildes
der Gegenwart.
Erkennen der geographischen Gegebenheiten
Österreichs zum Verständnis der wirtschaftlichen,
sozialen und politischen Möglichkeiten. Erziehung
zum österreichischen Staatsbewußtsein.
Erweckung des Verständnisses für die Mannigfaltigkeit
menschlicher Lebensverhältnisse, für die
zunehmende wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung
der Menschheit, für die Eigenart anderer
Völker und Räume.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Geophysikalische und geologische Gegebenheiten
in ihrem Bezug zu Besiedlung und Wirtschaft.
Verteilung und Zuwachsraten der Erdbevölkerung.
Ernährungsgrundlagen, Möglichkeiten ihrer
Steigerung.
Energiequellen und deren Ausnützung.
Übersichtlicher Vergleich der Kontinente, ihr
Anteil am Weltmarkt. Wirtschaftliche Funktion
der Meere.
Die Großlandschaften Europas, insbesondere
in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung.
Der Mittelmeerraum.
II. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Exemplarischer Vergleich von Großräumen
und Ländern
Europa — UdSSR — USA — sonstiges Amerika
— Süd- und Ostasien — der pazifische
Raum — Afrika.
Industrieländer — Entwicklungsländer.
III. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Österreich
Natur- Kultur- und Industrielandschaften;
Bevölkerung und Sozialstruktur.
Die einzelnen Wirtschaftszweige. Außenhandel.
Raumordnung und Raumplanung.
Fragen des Umweltschutzes.
Wirtschaftliche und politische übernationale
Organisationen.
Didaktische Grundsätze
Durch richtige Zusammenschau soll gezeigt
werden, wie die geographischen Gegebenheiten
und die wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen
einander bedingen und ergänzen.
Großräume, die für die Weltwirtschaft von
Bedeutung sind, sind exemplarisch und vergleichend
zu behandeln.
Das Verständnis für den wirtschaftenden Menschen
und für die mit der Wirtschaftsform verbundene
gesellschaftliche Gliederung soll insbesondere
als Vorbereitung und Überleitung zum
Unterrichtsgegenstand Geschichte und Sozialkunde
geweckt werden.
Atlas und Wandkarte, Bilder, Dias, Filme,
Übersichten, Diagramme und Tabellen sollen die
Darbietung des Lehrgutes unterstützen. Zum
wirkungsvollen Gebrauch der Atlaskarten sind
die Schüler besonders anzuleiten.
Beziehungen zu den technischen Unterrichtsgegenständen
sind den Schülern bei allen sich
bietenden Gelegenheiten nahezubringen.";
dd) hat der Pflichtgegenstand „Staatsbürgerkunde"
zu lauten
„STAATSBÜRGERKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Wissens, das zum Verständnis
des politischen und sozialen Lebens in der Gegenwart
notwendig ist.
Erschließung des Sinnes für Wesen und Wert
der rechtsstaatlichen Demokratie am Beispiel
Österreichs.
Weckung des Willens zur politischen Mitverantwortung
und Mitarbeit und zu sozialem Verhalten.
Lehrstoff
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Das Wesen des Staates und seine Aufgaben.
Staatsformen, Strukturformen des Staates.
Die Prinzipien der staatlichen Ordnung und
ihre Verwirklichung in Österreich (vornehmlich
an Hand der Bundesverfassung): das demokratische,
das republikanische, das bundesstaatliche
und das rechtsstaatliche Prinzip.
Rechte und Pflichten des Staatsbürgers im politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Vergleich der Verfassung Österreichs mit den
Verfassungen anderer wichtiger Staaten.
Österreichs Stellung in der internationalen
Politik. Die immerwährende Neutralität Österreichs.
Internationale und übernationale Organisationen.
Didaktische Grundsätze
Der Staatsbürgerkundeunterricht schließt den
Unterricht aus Geschichte und Sozialkunde harmonisch
ab und darf daher nicht isoliert gesehen
werden.
Die Weckung des Verständnisses für Fragen
des öffentlichen Lebens ist wichtiger als die Vermittlung
eines umfangreichen Wissensstoffes. Da
politische Bildung nur auf dem Wege des Erlebens
und der Übung erreichbar und zu festigen
ist, hat der arbeitsunterrichtlichen Methode
besondere Bedeutung zuzukommen.
Dem richtigen Umgang mit Tabellen, Schaubildern,
Gesetzestexten usw. ist ein besonderes
Augenmerk zu widmen.";
ee) hat an Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes
„Volkswirtschaftslehre" folgender Pflichtgegenstand
zu treten
„WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
(Jahrgang und Wochenstundenzahl sind jeweils
bei den Höheren technischen Lehranstalten angegeben)
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung in die Grundlagen der Volkswirtschaft.
Vermittlung der Kenntnisse der Einrichtungen
des Wirtschaftsverkehrs und der wichtigsten
damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgrundlagen.
Lehrstoff
Grundlagen der Volkswirtschaft.
Betriebskunde: Betriebs- und Unternehmensformen;
der wirtschaftliche Verkehr.
Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehr.
Einführung in die Buchhaltung.
Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens.
Kostenrechnung und Kalkulation.
Kaufmännischer Schriftverkehr.
Rechtskunde: Allgemeine Grundlagen: öffentliches
Recht, Privatrecht. Wesentliche Elemente
des Handelsrechtes, des Gewerberechtes, des
Patentrechtes, des Arbeitsrechtes, des Arbeitnehmerschutzes
und der Sozialversicherung.
Didaktische Grundsätze
Die Behandlung des Lehrstoffes ist auf die
Fachrichtung abzustimmen; Beschränkung auf das
unbedingt Notwendige ist geboten. Audio-visuelle
und sonstige moderne Hilfsmittel sind
weitestgehend zu verwenden. Teilabschnitte dieses
Unterrichtsgegenstandes können von mehreren
Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung
unterrichtet werden.";
ff) hat an Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes
„Arbeitshygiene und Unfallverhütung"
folgender Pflichtgegenstand zu treten
„UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
(Jahrgang und Wochenstundenzahl sind jeweils
bei den Höheren technischen Lehranstalten angegeben)
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die Ursachen
gesundheitlicher Schädigungen des Menschen
im Alltag und im Betrieb sowie über
Sicherheitstechnik und Unfallverhütung.
Lehrstoff
Lärmquellen und ihre Bekämpfung; Abgas-
und Abwasserprobleme; Arbeitsaufsicht; Arbeitnehmerschutz;
Maschinenschutz und Sicherheitstechnik;
Elektro-, Feuer- und Strahlenschutz;
Grundlagen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes,
Verhütung von Berufskrankheiten;
Erste-Hilfe-Leistung.
Didaktische Grundsätze
Die Probleme der facheinschlägigen Praxis sind
weitgehend in den Vordergrund zu stellen. Auf
einschlägige Gesetze und Verordnungen ist unbedingt
Bedacht zu nehmen.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.";
gg) hat im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes
„Leibesübungen" an Stelle der Wendung „III. bis
V. Jahrgang (je 2 Wochenstunden)" die Wendung
„III. Jahrgang (2 Wochenstunden), IV. und
V. Jahrgang (je 1 Wochenstunde)" zu treten;
b) hat der Unterabschnitt B [Freigegenstände
und unverbindliche Übungen (Arbeitsgemeinschaften)]
zu lauten:,
3. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN
(ARBEITSGEMEINSCHAFTEN
UND FÖRDERUNTERRICHT)
STENOTYPIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Fähigkeit, ein Diktat in der Schnelligkeit von
60 bis 100 Silben in der Minute aufzunehmen,
sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift
wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit im
Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.
Der Unterricht ist nach dem System
der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde),
Verordnung des Bundesministeriums für
Unterricht BGBl. Nr. 171/1969, zu erteilen.
Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-
Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen
der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung
sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen;
Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und
sauberen Abschreiben nach Diktat bis zu einer
Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in
der Minute. Erziehung zur pfleglichen Behandlung
der Schreibmaschine.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Kurzschrift
Die Verkehrsschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen
allenfalls Einführung in die Eilschrift.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Maschinschreiben
Methodische Ausbildung im Zehn-Finger-
Blindschreiben; Erarbeitung weitgehender Gewandtheit
im möglichst fehlerfreien und sauberen
Abschreiben und im Schreiben nach Diktat
bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen
in der Minute (30 bis 40 Silben Diktat)
unter Berücksichtigung der Richtlinien für
Maschinschreiben des ÖKW; Maschinenkunde
Bedienen aller Einrichtungen moderner Schreibmaschinen,
Pflege der Maschine, Behebung kleiner
Schäden.
Didaktische Grundsätze
1. Auf graphische und systemrichtige Korrektheit
im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht
nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften
ist zu achten. Die Beherrschung der
Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende
Fühlungnahme mit den Lehrern
anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige
Anwendung der Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die
Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen
der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit
und die Genauigkeit der Übertragung
haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der
Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten
anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen,
sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler
möglichst umfassend wird.
2. Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk
auf die Brauchbarkeit aller angefertigten
Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus
soll der Schüler mit allen in der Praxis vorkommenden
Aufgaben vertraut gemacht werden.
Dem Charakter der Schule entsprechend, sind
technische beziehungsweise kaufmännische und
wirtschaftliche Abschreibe- und Ansagestoffe zu
wählen.
Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf
losen Blättern durchzuführen und in Mappen
zu ordnen.
AKTUELLE FACHGEBIETE
(bis zu 2 Wochenstunden im III., IV. und
V. Jahrgang)
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung grundlegender oder ergänzender
Kenntnisse oder praktischer Fertigkeiten auf bestimmten
nach dem Stand der Technik oder im
Hinblick auf die Berufsausbildung aktuellen
Fachgebieten.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler
möglichst zu selbständiger Arbeit geleitet
wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist
eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH, LEBENDE
FREMDSPRACHE, MATHEMATIK UND
ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische
Grundsätze
I. bis V. Jahrgang (je Jahrgang je 1 Wochenstunde)
Im I. bis V. Jahrgang kann nach Bedarf ein
Förderunterricht im Ausmaß von je 1 Wochenstunde
vorgesehen werden, in dem durch einen
Teil des Unterrichtsjahres die Kenntnisse der
Schüler aus Deutsch, aus der Lebenden Fremdsprache
und aus Mathematik und angewandter
Mathematik wiederholt, ergänzt und auf ein
gleiches Niveau gebracht werden sollen, um den
Schülern zu ermöglichen, dem Unterricht in den
entsprechenden Pflichtgegenständen besser zu
folgen.
LEIBESÜBUNGEN
(Jeweils eine Doppelstunde an einem Unterrichtsfreien
Nachmittag des I., II. und III. Jahrganges
sowie jeweils 3 Wochenstunden im IV. und
V. Jahrgang)
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
Wie beim entsprechenden Pflichtgegenstand,
Führung in kleineren Leistungsgruppen."
2. Die Anlage I/A/1 (Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für Maschinenbau) hat zu lauten
Anlage VA/1
„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage I.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage I.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage I.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage I.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage I.
6. STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage I.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem
Denken und zu exakter Ausdrucksweise.
Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in
numerischen und graphischen Methoden, die für
die Berufspraxis bedeutsam sind.
Zu Beginn ist der Schwerpunkt der Ausbildung
dem numerischen Rechnen zuzuordnen.
Systematische Einführung des Funktionsbegriffes
in der Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
bis zur Vermittlung gründlicher Kenntnisse
aus der Differential- und Integralrechnung. Besonderer
Wert ist auf das Erkennen von strukturellen
Zusammenhängen zu legen; das funktioneile
Denken muß in den Vordergrund gestellt
werden.
Lehrstoff
I. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Menge, Mengenoperationen.
Arithmetik: Rechnen in der Menge der
reellen Zahlen und deren Teilmengen.
Empirische Einführung in den Gebrauch des
Rechenstabes. Einführung in den Gebrauch von
Zahlentafeln. Rechnen mit Variablen und
Termen. Lösen linearer Gleichungen und Ungleichungen
mit einer Variablen über der Menge
der reellen Zahlen und deren Teilmengen. Verhältnis,
Proportion. Abbildung von Mengen,
Funktionsbegriff. Systeme linearer Gleichungen.
Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)
Grundbegriffe der ebenen euklidischen Geometrie,
Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.
Vektorbegriff, Vektorpolygon.
Grundeigenschaften von Dreieck, Viereck, Vieleck
und Kreis. Bestimmung der Flächeninhalte
von Figuren. Bogenmaß des Winkels. Pythagoräisch-
euklidische Lehrsatzgruppe. Strahlensätze.
Einfache Ähnlichkeitsabbildungen.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Arithmetik
Menge der reellen Zahlen. Rechnen mit
Potenzen und Wurzeln. Potenz- und Wurzelfunktion.
Exponentialfunktion. Begriff des
Logarithmus. Logarithmische Funktion. Logarithmisches
Rechnen. Funktionsleitern. Quadratische
Gleichungen. Menge der komplexen Zahlen.
Mittelwerte und Streuungsmaße.
Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)
Kreisfunktionen, Trigonometrische Auflösung
des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen
Dreiecks. Goniometrische Beziehungen. Elementare
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Endliche und unendliche Zahlenfolgen. Grenzwertbegriff.
Eigenschaften elementarer Funktionen
Grenzwert, Stetigkeit und Unstetigkeit.
Ableitung elementarer Funktionen. Differentiationsregeln.
Höhere Ableitungen von Funktionen.
Differential; Diskussion technisch wichtiger
Kurven und Funktionen. Unbestimmtes
Integral reeller Funktionen. Bestimmtes Integral
reeller Funktionen mit einfachen Anwendungen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Erweiterung und Ergänzung der einzelnen
Sachgebiete der Differential- und Integralrechnung
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der
Fachrichtung.
Summierung einfacher endlicher und unendlicher
Zahlenreihen. Potenzreihen in einer
Variablen. Potenzreihenentwicklung von Funktionen
in einer Variablen.
Grundlegende Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Verteilungsfunktion, Einführung
in die technische Statistik.
Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes
an ausgewählten Beispielen, die den technischen
Fachgebieten entnommen sind.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Schwierige allgemeine Gedankengänge
sind durch spezielle Beispiele vorzubereiten und
soweit wie möglich durch graphische Methoden
zu veranschaulichen. Die mathematische Strenge
ist konsequent bis zu einem angemessenen Grad
zu steigern. Beispiele sind möglichst den technischen
Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff,
auch der vorangegangener Jahrgänge, ist
dauernd zu wiederholen. Im Unterricht sollen
lebendiger Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht
in ausgeglichenem Verhältnis stehen.
Drei Schularbeiten im Schuljahr.
8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu logischem, analytischem und
organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit
der Datenverarbeitung und deren
Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse
der Programmierung.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-
Anlagen. Programmablaufpläne (Blockdiagramm).
Einführung in die Programmierung an
Hand von mindestens einer problemorientierten
Programmiersprache. Programmierbeispiele allgemeiner
Art und aus dem jeweiligen Fachgebiet.
Praktische Übungen an EDV-Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten
abzustimmen. Die praktische Ausbildung
ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände
hin zu orientieren.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen
der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;
Vermittlung der Fähigkeit, räumliche
Gebilde mittels der in der Technik üblichen Projektionsmethoden
zeichnerisch eindeutig darzustellen
und im Raum auftretende Aufgaben in
der Projektion auszuführen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und
Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer
und technischer Körper. Übungen im
Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen; Klärung
der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,
Strecke und Gerade, Punkt. Räumliches Achsenkreuz,
Koordinatensystem.
Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen
in projizierenden Lagen und in Hauptlagen.
Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von
Strecken.
Netzbestimmungen.
Lage- und Maßaufgaben über Punkt, Gerade
und Ebene.
Ebene Schnitte obenflächiger Körper.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Affinität und Kollineation.
Normalriß des Kreises; Kugel-, Zylinder- und
Kegelfläche: Darstellung und ebene Schnitte.
Drehflächen. Durchdringungen. Abwicklungen.
Schraublinie und Grundsätzliches über Schraubflächen.
Normale Axonometrie.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,
übersichtlicher Anordnung und klarer
Darstellung anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele
sind besonders maschinenbautechnische
Anwendungen zu berücksichtigen.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung, Erklärung und Definition der
physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher
Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten
Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines
naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen
Grundzügen.
Vertiefung des Verständnisses für den Zusammenhang
zwischen Ursache und Wirkung bei
physikalischen Vorgängen. Anleitung, mathematisch
formulierte Gesetzmäßigkeiten zu
erfassen und zu interpretieren und die im Unterricht
gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische
Anwendung zu übertragen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales
Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.
Kinematik: gleichförmige und gleichförmig
beschleunigte Bewegung, zusammengesetzte Bewegungen.
Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.
Dynamik: Dynamisches Grundgesetz; Arbeit,
verschiedene Formen der Energie, Leistung;
Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft, Gravitation.
Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.
Wärme als Energieform; Wärmemenge, Temperatur,
Wärmedehnung, Zustandsänderungen,
Wärmetransport.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,
Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung
unter besonderer Berücksichtigung von Akustik
und Optik); geometrische Optik.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elektrisches und magnetisches Feld; Atombau;
Strom in Metallen, Elektrolyten, Gasen und im
Vakuum; Elektromagnetismus.
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Aufbau eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
durch zusammenfassende Wiederholung
der klassischen Physik. Erläuterung der wesentlichen
Grundtatsachen der modernen Physik;
Relativitätstheorie, Quantenphysik, Grundlagen
der Kernphysik; Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Der Unterricht hat sich weitgehend auf die
experimentellen Nachweise der physikalischen
Zusammenhänge zu stützen. Der Schüler ist von
der genauen Beobachtung zur Erkenntnis der
physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung
von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die
gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen
aus dem Bereiche der maschinenbautechnischen
Anwendungen zu erläutern; eingehende
Auswertungen sind jedoch den technischen Unterrichtsgegenständen
vorbehalten. Audio-visuelle
Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.
11. CHEMIE UND ANGEWANDTE
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie
und der chemisch-technologischen Kenntnisse
unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse
im Maschinenbau.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,
Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;
stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.
Perioden-System.
Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,
Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.
Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.
Halogene, Schwefel.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stöchiometrie; Phosphor, Stickstoff, Kohlenstoff,
Brennstoffe.
Technologie des Wassers.
Silizium, technische Silikate.
Metalle: Gewinnungsverfahren, Elektrochemie,
Korrosion, Korrosionsschutz. Allgemeine Eigenschaften
der Metalle.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen der organischen Chemie, funktioneile
Gruppen.
Erdöl, Kraftstoffe und Schmierstoffe.
Bitumen und Teer.
Kunststoffe. Polymerisation und Polykondensation.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig
vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente
zu beleben; dadurch ist das Verständnis
für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der
Schüler ist von der genauen Beobachtung zur
Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und
zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu
führen.
Neben der anschaulichen Vermittlung der für
die Formung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
notwendigen allgemeinen Grundlagen ist
besonders auf das Verständnis der Grundlagen
Wert zu legen, die für die maschinenbautechni-
schen Fachgebiete wesentlich sind. Diese Grundlagen
sind in engster Verbindung mit den entsprechenden
Unterrichtsgegenständen zu gestalten.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend
zu verwenden.
12. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der theoretischen Grundlagen für
mechanisch-technische Berechnungen in den Teilgebieten
der Fachrichtung. Schulung des Erfassens
der Voraussetzungen für den Berechnungsgang
und des logischen Verfolgens der Zusammenhänge.
Lehrstoff
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Statik: Grundbegriffe; Kraft, starrer Körper,
statisches Gleichgewicht. Statik des Zentralkraftsystems
Grundgesetz des Kräfteparallelogrammes,
Grundgesetz der Wechselwirkung, Hilfsgesetz
der Kräfteverschiebung am starren Körper;
Statik des ebenen Kraftsystems: Gleichgewicht,
Hebelgesetz; Begriff des Kraftmomentes; Kräftepaar.
Schwerpunkt von Flächen und Körpern.
Momenten- und Querkraftverteilung statisch
bestimmter Träger.
Reibung: Haft-, Gleit- und Rollreibung; Seilreibung.
Festigkeitslehre: Grundbegriffe; Beanspruchungsarten
und Belastungsfälle.
Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des
Massenpunktes; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Festigkeitslehre: Spannungszustände. Werkstoffestigkeit
und zulässige Beanspruchung; zusammengesetzte
Beanspruchung. Wärmespannungen.
Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des
starren Körpers.
Allgemeiner Energiesatz.
Ähnlichkeitsmechanik.
Hydromechanik: Statik und Dynamik.
Fachwerke.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Wärmemechanik: Grundlagen der Thermodynamik
ideale, halbideale und reale Gaszustände.
Wärmeübertragung: Leitung, Konvektion,
Strahlung, Wärmedurchgang, Berechnung von
Wärmetauschern.
Ergänzungen zur Thermodynamik: trockene
und feuchte Gasgemische, Verbrennungsprozesse,
Strömungen von Gasen und Dämpfen mit und
ohne Verdichtungsstoß.
Mischungsvorgänge: Stoffbilanzen, Energiebilanzen
(Mischungsregel), Anwendungsbeispiele.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schwingungslehre: freie und erzwungene
Schwingungen mit und ohne Dämpfung.
Festigkeitslehre: elastoplastische Beanspruchung;
plastische Beanspruchung, Fließkurven.
Statisch unbestimmte Systeme, Biegelinie.
Ergänzung und Wiederholung aus dem Gesamtbereich
der Mechanik. Zusammenfassender
Überblick über die Grundgesetze und die wichtigsten
abgeleiteten Gesetze sowie die besonderen
Arbeitsmethoden dieses Fachgebietes.
Didaktische Grundsätze
Von den im Physikunterricht erworbenen
Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff möglichst
anschaulich und vorwiegend auf die Anwendung
in technischen Fachgebieten hin orientiert
zu entwickeln. Die Fachrichtung und das
Stundenausmaß bestimmen die Breite und Tiefe
der Behandlung des Lehrstoffes. Der Gebrauch
moderner technischer Hilfsmittel der Praxis, einschließlich
der EDV-Anlagen, ist zu üben.
Zwei Schularbeiten im II. Jahrgang, drei Schularbeiten
im III. Jahrgang und drei Schularbeiten
im IV. Jahrgang sind zulässig.
13. KINEMATIK UND GETRIEBELEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse der
graphischen Behandlung von Getrieben.
Lehrstoff
II. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Allgemeine Grundlagen der graphischen und
synthetischen Kinematik.
Verzahnungen.
Kurbeltrieb.
Geradführungen.
Koppelgetriebe.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist an Hand von einfachen Beispielen
aus dem Maschinenbau so zu behandeln,
daß bei der Besprechung der Maschinenelemente
auf diesen Grundlagen aufgebaut werden kann.
14. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der im Maschinenbau
verwendeten Werkstoffe und ihrer Eigenschaften,
Behandlung der Verarbeitungsmethoden für
Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der Werkstoffnormung,
der Handelsformen sowie der
richtigen Wahl der Werkstoffe unter Beachtung
der Wirtschaftlichkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Werkstaukunde; Überblick über die Bearbeitungsverfahren
in Zusammenarbeit mit der
Werkstätte.
Werkstoffkunde. Allgemeine Übersicht über
Werkstoffe und ihre normgemäße Bezeichnung.
Beanspruchungsarten, Spannung, Festigkeit.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde. Aufbau
der Metalle.
Eisenwerkstoffe.
Nichteisenmetalle und ihre Legierungen.
Nichtmetallische Werkstoffe einschließlich der
Kunststoffe.
Gießen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Legierungslehre und Zustandsdisgramme in
vereinfachter Form.
Wärmebehandlung des Stahles.
Schmieden.
Walzen, Ziehen, Rohrherstellung, Biegen und
Richten, Schweißen, Löten und Kleben.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schneiden mittels Scheren und Schnitten. Stanzen,
Pressen, Tiefziehen, Prägen, Fließ- und
Strangpressen, Drücken.
Maschinen für spanlose Formung.
Kunststoffverarbeitung.
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Die Fachrichtung und das Stundenausmaß bestimmen
die Breite und Tiefe der Behandlung
des Lehrstoffes. Vielfach wird eine Beschränkung
auf das unbedingt Notwendige geboten sein. Eine
Verwertung der in der Werkstätte gewonnenen
praktischen Erfahrungen hat zu erfolgen. Beispiele
sind möglichst aus den Fachgebieten zu
entnehmen. Bei Behandlung der Maschinen ist
auch auf die Probleme ihrer Anordnung und
Aufstellung einzugehen.
Zwei Schularbeiten im III. Jahrgang und drei
Schularbeiten im IV. Jahrgang sind zulässig.
15. BETRIEBSTECHNIK MIT ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundlagen, Methoden und Verfahren der
Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle
der einzelnen Betriebsbereiche eines Unternehmens
unter Zugrundelegung des optimalen Einsatzes
der Produktionsfaktoren Mensch, Betriebsmittel
und Werkstoff und im Hinblick auf die
Kostensenkung der Produktion.
Lehrstoff
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Produktentwicklung und -gestaltung.
Arbeitsgestaltung und Zeitwesen.
Arbeitsplanung und -steuerung.
Grundlagen der Netzplantechnik.
Arbeitsplatzbewertung und Lohnwesen.
Kostenrechnung.
Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Einsatz der EDV im Betrieb.
Grundsätzliches über Industriebauten.
Übungen.
Didaktische Grundsätze
Die Theorie des Gegenstandes ist stets durch
parallel geführte Übungen und einschlägige Betriebsbesichtigungen
zu vertiefen. Auf österreichische
Verhältnisse ist besonders hinzuweisen.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
16. TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fertigkeit im freihändigen
Skizzieren und in der Anfertigung sauberer,
normgerechter, genauer und gut pausfähiger
technischer Zeichnungen. Ferner Erziehung zur
sicheren Beherrschung der Normschrift, der einschlägigen
Zeichnungsnormen und Zeichengeräte.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Einführung in das Maschinenzeichnen: Zeichengeräte
und ihre Handhabung, Normschrift, Zeichnen
mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen,
Maßeintragung. Skizzieren und Darstellung einfacher
technischer Körper in den drei Haupt-
rissen und in genormter Axonometrie. Herstellung,
normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen
nach Vorlagen und Modellaufnahmen.
Normung und einfache Normteile; Stückliste,
Arbeitspapiere der Werkstätte, Vervielfältigung.
Didaktische Grundsätze
Übung und Unterweisung haben an Hand von
Beispielen aus dem Fachgebiet unter Zugrundelegung
von Vorlagen und Modellen zu erfolgen.
17. ELEMENTE DES MASCHINENBAUES
UND DER FÖRDERTECHNIK MIT
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung in den Grundlagen zur sicheren
Beherrschung der Gestaltung und Berechnung
von Maschinenteilen unter Anwendung einschlägiger
Normen. Vermittlung der Fähigkeit, genaue,
saubere, gut pausfähige und normgerechte Zusammenstellungs-
und Werkzeichnungen der
Maschinenteile unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Fertigung herzustellen.
Lehrstoff
II. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Einführung in das technische Normwesen.
Toleranzen und Passungen, lösbare Verbindungen,
nichtlösbare Verbindungen, Rohrleitungselemente,
Gleitlager, Wälzlager.
Bauarten, Berechnung und Konstruktion der
einzelnen Maschinenelemente.
Vorschriften über Lagerung und Leitung
brennbarer Flüssigkeiten und Gase.
III. Jahrgang (11 Wochenstunden)
Elemente der drehenden Bewegung.
Elemente des Kurbeltriebes.
Fördertechnik: Bauelemente, ihre Konstruktion
und Berechnung, Hebemaschinen, Aufzüge,
Stapler, Stetig-, Waagrecht- und Massenförderer.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Schweißkonstruktionen. Fachwerke.
Zusammenfassende Konstruktionsübungen
(Fördertechnik).
Didaktische Grundsätze
Eine systematische Einführung in Entwurfs- und
Berechnungsprobleme der Maschinenteile
unter Berücksichtigung der Normung, der Fertigungsverfahren
und Berechnungsmethoden hat
zu erfolgen.
Das konstruktive Denken in bezug auf funktionstreues,
wirtschaftliches, fertigungs- und
normgerechtes Gestalten an Hand von Konstruktionsübungen
ist zu schulen.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen
beträgt jeweils drei Wochenstunden.
18. STRÖMUNGSMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines umfassenden Allgemeinwissens
auf dem Gebiet der hydraulischen und
thermischen Strömungsmaschinen hinsichtlich der
Bauarten, der Wirkungsweise, des Betriebsverhaltens
und der Regelung sowie der Grundlagen
für Berechnung und Konstruktion.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Hydromechanik.
Kreiselpumpen.
Wasserturbinen.
Grundsätzliches über Wasserkraftanlagen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Dampf- und Gasturbinen.
Kreiselverdichter.
Grundsätzliches über Strahltriebwerke.
Didaktische Grundsätze
Schwerpunkt bei der Behandlung des Lehrstoffes
sind Kreiselpumpen, Ventilatoren und
Kreiselverdichter, deren Bauelemente und Betriebsverhalten.
Bei den Wasserkraftanlagen sind
besonders österreichische Kraftwerke zu berücksichtigen;
Probleme des Umweltschutzes sind zu
beachten.
19. KOLBENMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines umfassenden Allgemeinwissens
auf dem Gebiet dieser Maschinengruppen
hinsichtlich der Bauarten, der Wirkungsweise,
des Betriebsverhaltens und der Regelung. Vermittlung
der erforderlichen Kenntnisse für Berechnung
und Konstruktion.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Kurbeltrieb: Massenkräfte und Schwungradberechnung.
Bauelemente der Verbrennungskraftmaschinen.
Kolbenpumpen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Verbrennungskraftmaschinen.
Kolbenverdichter.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes ist der
Schwerpunkt auf die Berechnung und Konstruktion
der Bauelemente und Baugruppen zu legen;
das Betriebsverhalten ist auch im Hinblick auf
den Umweltschutz zu behandeln.
20. THERMISCHE ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines umfassenden Allgemeinwissens
auf dem Gebiet moderner Dampferzeuger
und Wärmetauscher hinsichtlich der Bauarten, der
Wirkungsweise, des Betriebsverhaltens und der
Regelung unter Berücksichtigung der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften.
Lehrstoff
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Dampferzeuger, Wärmetauscher.
Druckgefäße.
Reaktortechnik.
Grundlagen der Festigkeitsrechnung und der
thermischen Berechnungen.
Kalorische Anlagen, insbesondere unter Bezugnahme
auf österreichische Großanlagen.
Umweltschutzprobleme.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Stoffes sind besonders
die Dampferzeuger, die Wärmetauscher und die
Wärmekraftanlagen zu berücksichtigen.
Auf die Besprechung aller Maßnahmen zur
Verminderung schädlicher Einflüsse auf die Umwelt
ist besonders Wert zu legen.
21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung der Fähigkeit, eine umfangreichere
Konstruktionsaufgabe im Teamwork unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Fertigung
(eventuell Wertanalyse) selbständig zu bearbeiten.
Lehrstoff
V. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Es sind zwei Programme zu erstellen: das erste
Programm aus dem Gebiet des Vorrichtungsbaues,
ein zweites Programm wahlweise aus dem
Gebiet der Strömungsmaschinen, der Kolbenmaschinen
oder der thermischen Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die anfallenden Berechnungen und Konstruktionsaufgaben
sollen, aufbauend auf die vermittelten
Grundlagen der entsprechenden Unterrichtsgegenstände,
unter Benützung der praxisüblichen
Unterlagen geübt werden.
Entsprechend den gewählten Gebieten der Programme
sind Fachgruppen zu bilden, die von
den zuständigen Lehrern betreut werden.
22. WERKZEUGMASCHINEN UND VORRICHTUNGSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der Werkzeuge,
Vorrichtungen, Maschinen und Verfahren zur
Formänderung sowie der Verwendung der Werkzeugmaschinen
für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung
nach dem Stande der Technik.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen des Vorrichtungsbaues.
Zerspanungsvorgang und Werkzeuge.
Bauelemente der Werkzeugmaschinen.
Drehmaschinen und deren Sonderbauarten.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Die übrigen Zerspanungsverfahren und ihre
Maschinen, Sondermaschinen; Feinbearbeitung.
Vorrichtungen und Hilfsmittel. Werkzeugmaschinen-
Steuerungen und Automatisierungstechnik.
Optimierungsprobleme.
Didaktische Grundsätze
An Hand von Skizzenblättern und sonstigen
Arbeitsunterlagen, Bildern, Modellen und Filmen
ist der Unterricht unter Heranziehung der Lehrwerkstätteneinrichtung
möglichst anschaulich zu
gestalten; die Beachtung der Sicherheitsvorschriften
ist besonders hervorzuheben.
Fragen der Wirtschaftlichkeit sind zu berücksichtigen.
23. MESS- UND REGELTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundlegende Übersicht über die Gebiete der
Meß-, Regelungs- und Steuerungstechnik. Vermittlung
der Kenntnisse von Aufbau und Wirkungsweise
der verschiedenen Meßgeräte und
ihrer Anwendung.
Lehrstoff
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Meßtechnik
Allgemeine Grundlagen. Wiederholung: Internationales
Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten
(Maß- und Eichgesetz).
Meßfehler und Genauigkeit, Empfindlichkeit.
Hauptgruppen von Meßverfahren und Meßgeräten
für die Messung einschlägiger Größen
der Maschinentechnik.
Steuerungstechnik und Fertigungsmeßtechnik.
Ausgewählte Beispiele von Gerätebauarten.
Regeltechnik
Grundbegriffe. Aufbau eines Regelkreises.
Hauptgruppen und grundsätzliche Wirkungsweise
von Regelstrecken und Reglern. Ausgewählte
Beispiele von Reglerbauarten. Hinweise
auf das Gesamtverhalten von Regelkreisen.
Typische Anwendungsfälle für die Regelung
von einschlägigen Größen der Maschinentechnik.
Didaktische Grundsätze
An Hand von Meßgeräten und Meßeinrichtungen
sowie Regel- und Steuerungsgeräten,
Zeichnungen und Wandtafeln soll die Wirkungsweise
erläutert werden. In den Laboratoriumsübungen
im V. Jahrgang ist der Lehrstoff durch
praktische Messungen zu ergänzen.
24. ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundlagen der Elektrotechnik
und der industriellen Elektronik sowie eines
Überblickes über Wirkungsweise und Betriebsverhalten
der wichtigsten elektrischen Einrichtungen,
Geräte und Maschinen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Gleichstromtechnik; Elektromagnete,
praktische Anwendungsbeispiele. Elektromagnetische
Induktion.
Grundlagen der Wechselstromtechnik; praktische
Anwendung bei Transformatoren und Induktionsmaschinen.
Grundlagen der Beleuchtungs- und Installationstechnik.
Betriebssicherer Maschinenanschluß, Schutzmaßnahmen.
Grundlagen der elektrischen Meßtechnik.
Grundlagen der Elektronik.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Gleichstrommaschinen, Induktionsmaschinen ;
Wirkungsweise und Betriebsverhalten.
Transformatoren.
Elektrische Ausrüstung; Regelung und Steuerung
elektrischer Maschinen.
Wechselstromgeneratoren. Grundlegendes im
Zusammenhang mit der elektrischen Energieversorgung.
Didaktische Grundsätze
Eine geeignete Auswahl der für den Maschinenbau
einschlägigen Stoffgebiete unter Bedachtnahme
auf den jeweiligen Bedarf der Fachgegenstände
ist zu treffen. Es ist von den in der
Physik vermittelten Grundlagen auszugehen.
Übungen sollen im Elektrolaboratorium durchgeführt
werden.
25. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Praktisches Kennenlernen der wichtigsten Fertigkeiten,
Bearbeitungs-, Meß- und Prüfverfahren,
Werkzeugmaschinen, Werkzeuge, Meßgeräte
und Werkstoffe, sowie von betriebstechnischen
Verhältnissen und Sicherheitsvorschriften mit
Rücksicht auf die spätere Ingenieurtätigkeit.
Praktikum für die technologischen Fächer. Erreichen
eines Überblickes über die Auswahl der
jeweils wirtschaftlichen Fertigungsverfahren nach
dem Stand der Technik.
Lehrstoff
I. Jahrgang (13 Wochenstunden)
Werkstattkunde.
Grundausbildung.
Modelltischlerei (Grundlagen).
Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen
(Mechanikerdrehmaschine, Bohrmaschine, Shapingmaschine
usw.).
Schmiede.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden)
Mechanische Werkstätte: Drehen, Fräsen,
Hobeln, Bohren.
Stahlbau, spanlose Formung.
Gießerei.
Modelltischlerei (Modellriß).
Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationstechnik.
III. Jahrgang (7 Wochenstunden)
Mechanische Werkstätte (Drehen, sonstige Bearbeitungsverfahren).
Schweißerei.
Montage.
Arbeitsvorbereitung und Abrechnung von
Werkstättenaufträgen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Mechanische Werkstätte: Werkzeug- und Vorrichtungsbau,
Härterei.
Didaktische Grundsätze
Für die grundlegenden Fertigungsvorgänge
sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten
nach normgerechten Zeichnungen selbst durchzuführen.
Der organisatorische Aufbau der Werkstätte
soll dem Modell eines Betriebes angepaßt
sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner handwerklichen
Ausbildung möglichst alle organisatorischen
Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur
Fertigungskontrolle kennenlernt. Produktive
Arbeiten sollen die Ausbildung der Schüler fördern.
Die in. den Arbeitnehmerschutzvorschriften
vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen
sind den Schülern im Zusammenhang mit
den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern;
und ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht
zu machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen
zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung
der Schüler im Verhalten zu den
Arbeitsaufgaben und zur Beachtung der Schutzvorschriften
möglich ist. Über die durchgeführten
Arbeiten ist vom Schüler ein Werkstättenheft
mit chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen
zu führen.
26. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgaben
Dem Schüler sind Sonderprobleme der Fertigung
nahezubringen, die über den Rahmen der
normalen Werkstättenausbildung hinausgehen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Kunststoffverarbeitung.
Arbeitsvorbereitung, Qualitätskontrolle, praktische
Fertigungsmeßtechnik.
Einführung in die Arbeiten an automatisierten,
programmgesteuerten Werkzeugmaschinen.
Didaktische Grundsätze
Im Hinblick auf die spätere Ingenieurtätigkeit
sind den Schülern Kenntnisse in der Fertigung
und Meßtechnik entsprechend der modernen
technischen Entwicklung zu vermitteln.
27. BETRIEBSLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung in die Praxis des technischen Meßwesens,
Ermittlung von Kennwerten an Kraft-
und Arbeitsmaschinen.
Lehrstoff
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Chemisch-technologische Untersuchungen,
Werkstoffprüfung, Fertigungsmeßtechnik.
Untersuchungen an Kraft- und Arbeitsmaschinen.
Elektrotechnische Übungen.
Arbeitstechnische Übungen.
Didaktische Grundsätze
Gruppenweise hat eine selbständige Ausführung
von Messungen, Prüfungen, Untersuchungen
und Abnahmeversuchen und deren Auswertung,
zu erfolgen. Die Erstellung der Versuchsprogramme
in den einzelnen Unterrichtsgebieten
hat sich nach den örtlichen Gegebenheiten und
Einrichtungen zu richten.
28. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
29. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
30.LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)
UND
FÖRDERUNTERRICHT
STENOTYPIE
Siehe Anlage I.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage I.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK
UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Siehe Anlage I.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I."
3. Die Anlage I/A/7 (Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für Betriebstechnik) hat zu lauten
Anlage I/A/7
„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BETRIEBSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage I.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage I.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage I.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage I.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage I.
6. STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage I.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem
Denken und zu exakter Ausdrucksweise.
Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in
numerischen und graphischen Methoden, die für
die Berufspraxis bedeutsam sind.
Zu Beginn ist der Schwerpunkt der Ausbildung
dem numerischen Rechnen zuzuordnen. Systematische
Einführung des Funktionsbegriffes in
der Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
bis zur Vermittlung gründlicher Kenntnisse aus
der Differential- und Integralrechnung. Besonderer
Wert ist auf das Erkennen von strukturellen
Zusammenhängen zu legen; das funktioneile
Denken muß in den Vordergrund gestellt werden.
Lehrstoff
I. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Menge, Mengenoperationen.
Arithmetik
Rechnen in der Menge der reellen Zahlen und
deren Teilmengen. Empirische Einführung in den
Gebrauch des Rechenstabes. Einführung in den
Gebrauch von Zahlentafeln. Rechnen mit Variablen
und Termen. Lösen linearer Gleichungen
und Ungleichungen mit einer Variablen über
der Menge der reellen Zahlen und deren Teilmengen.
Verhältnis, Proportion. Abbildung von
Mengen, Funktionsbegriff. Systeme linearer Gleichungen.
Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)
Grundbegriffe der ebenen euklidischen Geometrie,
Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.
Vektorbegriff, Vektorpolygon.
Grundeigenschaften von Dreieck, Viereck, Vieleck
und Kreis. Bestimmung der Flächeninhalte von
Figuren. Bogenmaß des Winkels. Pythagoräisch-
euklidische Lehrsatzgruppe. Strahlensätze. Einfache
Ähnlichkeitsabbildungen.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Arithmetik,
Menge der reellen Zahlen. Rechnen mit Potenzen
und Wurzeln. Potenz- und Wurzelfunktion.
Exponentialfunktion. Begriff des Logarithmus.
Logarithmische Funktion. Logarithmisches Rechnen.
Funktionsleitern. Quadratische Gleichungen.
Menge der komplexen Zahlen. Mittelwerte und
Streuungsmaße.
Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)
Kreisfunktionen. Trigonometrische Auflösung
des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen
Dreieckes. Goniometrische Beziehungen. Elementare
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
III. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Endliche und unendliche Zahlenfolgen. Grenzwertbegriff.
Eigenschaften elementarer Funktionen
Grenzwert, Stetigkeit und Unstetigkeit.
Ableitung elementarer Funktionen. Differential.
Diskussion technisch wichtiger Kurven und Funktionen.
Unbestimmtes Integral reeller Funktionen.
Bestimmtes Integral reeller Funktionen
mit einfachen Anwendungen.
Grundbegriffe der Nomographie.
Grundbegriffe der Wahrscheinlichkeitsrechnung,
Verteilungsfunktion.
Einführung in die technische Statistik. Linearoptimierung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Erweiterung und Ergänzung der einzelnen
Sachgebiete der Differential- und Integralrechnung
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der
Fachrichtung.
Summierung einfacher endlicher und unendlicher
Zahlenreihen. Potenzreihen in einer
Variablen. Potenzreihenentwicklung von Funktionen
in einer Variablen.
Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes
aa ausgewählten Beispielen, die den technischen
Fachgebieten entnommen sind.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das Alter
und die Vorbildung der Schüler sowie die Erfordernisse
der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Schwierige allgemeine Gedankengänge sind durch
spezielle Beispiele vorzubereiten und soweit wie
möglich durch graphische Methoden zu veranschaulichen.
Die mathematische Strenge ist konsequent
bis zu einem angemessenen Grad zu steigern.
Beispiele sind möglichst den technischen
Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff, auch
der vorangegangener Jahrgänge, ist dauernd zu
wiederholen. Im Unterricht sollen lebendiger
Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht in
ausgeglichenem Verhältnis stehen. Audio-visuelle
Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.
Drei Schularbeiten im Schuljahr.
8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu logischem, analytischem und
organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit
der Datenverarbeitung und deren
Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse
der Programmierung.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-
Anlagen. Programmablaufpläne (Blockdiagramm).
Einführung in die Programmierung an Hand
von mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.
Datenverarbeitungssysteme.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Vertiefung der Programmierkenntnisse entsprechend
den vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen,
praktische Anwendungen durch Übungen
an EDV-Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten
abzustimmen. Die praktische Anwendung
ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände
hin zu orientieren.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt
für Maschinenbau (Anlage I/A/1).
10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung, Erklärung und Definition der
physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher
Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten
Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines
naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen
Grundzügen.
Vertiefung des Verständnisses für den Zusammenhang
zwischen Ursache und Wirkung bei
physikalischen Vorgängen. Anleitung, mathematisch
formulierte Gesetzmäßigkeiten zu erfassen
und zu interpretieren und die im Unterricht
gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische
Anwendung zu übertragen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales
Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.
Kinematik: gleichförmige und gleichförmig beschleunigte
Bewegung, zusammengesetzte Bewegungen.
Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.
Dynamik: Dynamisches Grundgesetz; Arbeit,
verschiedene Formen der Energie, Leistung;
Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft, Gravitation.
Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.
Wärme als Energieform; Wärmemenge, Temperatur,
Wärmedehnung, Zustandsänderungen,
Wärmetransport.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,
Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung
unter besonderer Berücksichtigung von Akustik
und Optik); geometrische Optik.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elektrisches und magnetisches Feld; Atombau;
Strom in Metallen, Elektrolyten, Gasen und im
Vakuum; Elektromagnetismus.
Zusammenfassung und grundlegende Darstellung
eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
unter Berücksichtigung der Grundtatsachen der
modernen Physik. Grundlagen der Kernphysik.
Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie
die Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Der Unterricht hat sich weitgehend
auf den experimentellen Nachweis der physikalischen
Zusammenhänge zu stützen. Der Schüler
ist von der genauen Beobachtung zur Erkenntnis
der physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung
von Gesetzmäßigkeiten zu fuhren. Die
gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst: aa Beispielen
aus dem Bereich der fachtechnischen Anwendungen
zu erläutern, eingehende technische
Auswertungen sind jedoch den technischen Gegenständen
vorbehalten. Audio-visuelle Hilfsmittel
sind weitgehend zu verwenden.
11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie
und der chemisch-technologischen Kenntnisse
unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse
des technischen Fachgebietes.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,
Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;
stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.
Perioden-System.
Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,
Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.
Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.
Halogene, Schwefel, Phosphor, Stickstoff, Kohlenstoff.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Silizium, technische Silikate. Brennstoffe.
Metalle: Gewinnung, Elektrochemie, Korrosion,
Korrosionsschutz; allgemeine Eigenschaften.
Grundlagen der organischen Chemie, funktionelle
Gruppen.
Erdöl, Kraftstoffe und Schmierstoffe, Bitumen,
Teer.
Kunststoffe. Polymerisation und Polykondensation.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig
vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente
zu beleben; dadurch ist das Verständnis
für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der
Schüler ist von der genauen Beobachtung zur
Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und
zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu führen.
Neben der anschaulichen Vermittlung der für
die Formung eines naturwissenschaftlichen Wettbildes
notwendigen allgemeinen Grundlagen ist
besonders auf das Verständnis der Grundlagen
Wert zu legen, die für das Fachgebiet wesentlich
sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung
mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen
zu gestalten. Audio-visuelle Hilfsmittel
sind weitgehend zu verwenden.
12. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der theoretischen Grundlagen für
mechanisch-technische Berechnungen in den Teilgebieten
der Fachrichtung. Schulung des Erfassens
der Voraussetzungen für den Berechnungsgang
und des logischen Verfolgens der Zusammenhänge.
Lehrstoff
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Statik: Grundbegriffe, Kraft, starrer Körper,
statisches Gleichgewicht. Statik des Zentralkraftsystems
Grundgesetz des Kräfteparallelogrammes,
Grundgesetz der Wechselwirkung, Hilfsgesetz
der Kräfteverschiebung am starren Körper;
Statik des ebenen Kraftsystems: Gleichgewicht,
Hebelgesetz; Begriff des Kraftmomentes; Kräftepaar.
Schwerpunkt von Flächen und Körpern.
Momenten- und Querkraftverteilung statisch
bestimmter Träger.
Reibung: Haft-, Gleit- und Rollreibung; Seilreibung.
Festigkeitslehre: Grundbegriffe; Beanspruchungsarten
und Belastungsfälle.
Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des
Massenpunktes; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Festigkeitslehre: Spannungszustände. Werkstoffestigkeit
und zulässige Beanspruchung; zusammengesetzte
Beanspruchung. Wärmespannungen.
Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des
starren Körpers.
Allgemeiner Energiesatz.
Ähnlichkeitsmechanik.
Hydromechanik: Statik und Dynamik.
Fachwerke.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Wärmemechanik: Grundlagen der Thermodynamik
ideale, halbideale und reale Gaszustände.
Zustandsänderungen, Kreisprozesse, Strömungslehre.
Wärmeübertragung: Leitung, Konvektion,
Strahlung, Wärmedurchgang.
Didaktische Grundsätze
Von den im Physikunterricht erworbenen
Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff möglichst
anschaulich und vorwiegend auf die Anwendung
in technischen Fachgebieten hin orientiert
zu entwickeln. Die Fachrichtung und das
Stundenausmaß bestimmen die Breite und Tiefe
der Behandlung des Lehrstoffes. Der Gebrauch
moderner technischer Hilfsmittel der Praxis, einschließlich
der EDV-Anlagen, ist zu üben.
Drei Schularbeiten sind je Jahrgang zulässig.
13. KINEMATIK UND GETRIEBELEHRE
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt
für Maschinenbau (Anlage I/A/1).
14. MASCHINENELEMENTE MIT
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung in den Grundlagen zur sicheren
Beherrschung der Gestaltung und Berechnung
von Maschinenteilen unter Anwendung einschlägiger
Normen. Vermittlung der Fähigkeit,
genaue, saubere, gut pausfähige und normgerechte
Zusammenstellungs- und Werkzeichnungen der
Maschinenteile unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Fertigung herzustellen.
Lehrstoff
II. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Einführung in das technische Normwesen.
Toleranzen und Passungen, lösbare und nichtlösbare
Verbindungen, Rohrleitungselemente,
Lager.
Bauart, Berechnung und Konstruktion der
einzelnen Maschinenelemente.
Vorschriften über Lagerung und Leitung
brennbarer Gase und Flüssigkeit.
III. Jahrgang (7 Wochenstunden)
Elemente der drehenden Bewegung.
Elemente des Kurbeltriebes.
Schweißkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze
Die Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme
der Maschinenteile unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorschriften und der
Normung, der Fertigungsverfahren und Berechnungsmethoden
ist systematisch vorzunehmen.
Das konstruktive Denken ist in bezug auf funktionstreues,
wirtschaftliches, fertigungs- und
normgerechtes Gestalten an Hand von Konstruktionsübungen
zu schulen. Das durchschnittliche
Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt jeweils
drei Wochenstunden.
15. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines enzyklopädischen Wissens
über Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieanlagen.
Schulung des Verständnisses für fördertechnische
Probleme.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Fördertechnik: Grundsätzliches über Hebemaschinen
und Transporteinrichtungen.
Pumpen- und Wasserkraftmaschinen: Bauarten,
Wirkungsweise, Regelung und Betriebsverhalten.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Verdichter: Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.
Dampferzeuger: Bauarten, Feuerungen, Berechnungsgrundlagen
und Regelung.
Dampf- und Gasturbinen: Bauarten, Betriebsverhalten
und Regelung.
Verbrennungskraftmaschinen: Bauarten und
Betriebsverhalten.
Energieerzeugungsanlagen,
Didaktische Grundsätze
Der Einsatz im Betrieb und die Wirtschaftlichkeit
sind bei der Besprechung des Stoffes
hervorzuheben. Ausblicke auf die Entwicklungsrichtungen
sind zu geben.
Der Lehrstoff ist systematisch zu gliedern, Zusammenhänge
sind aufzuzeigen.
16. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der im Maschinenbau
verwendeten Werkstoffe und ihrer Eigenschaften.
Behandlung der Verarbeitungsmethoden
für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der
Werkstoffnormung, der Handelsformen und der
richtigen Wahl der Werkstoffe unter Beachtung
der Wirtschaftlichkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Werkstattkunde.
Bearbeitungsverfahren (Arten, Schnittgeschwindigkeit,
Wechselradberechnung) in Zusammenarbeit
mit der Werkstätte.
Werkstoffkunde (allgemeine Übersicht über
Werkstoffe, Beanspruchungsarten und Festigkeit,
normgemäße Bezeichnung).
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde, Aufbau
der Metalle.
Eisenwerkstoffe.
Nichteisenmetalle und ihre Legierungen.
Nichtmetallische Werkstoffe einschließlich der
Kunststoffe.
Gießen.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Legierungslehre und Zustandsdiagramme in
vereinfachter Form.
Wärmebehandlung des Stahles.
Werkstoffprüfung.
Schweißen und Schweißverfahren, Brennschneiden,
Löten, Kleben.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Spanlose Kalt- und Warmformung.
Schmieden, Walzen, Ziehen, Fließ- und Strangpressen,
Rohrherstellung.
Maschinen für spanlose Formung.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Stanzereitechnik: Schneiden, Stanzen, Tiefziehen,
Kunststoffverarbeitung. Technologische
Verfahren nach dem letzten Stand der Entwicklung.
Didaktische Grundsätze
Die Fachrichtung und das Stundenausmaß bestimmen
die Breite und die Tiefe der Behandlung
des Lehrstoffes; vielfach wird eine Beschränkung
auf das unbedingt Notwendige geboten
sein. Die in der Werkstatt gewonnenen
praktischen Erfahrungen sind zu verwenden; Beispiele
sind möglichst aus den technischen Fachgebieten
zu entnehmen. Bei Behandlung der
Maschinen ist auch auf die Probleme ihrer Anordnung
und Aufstellung einzugehen. Auf die Möglichkeit
der Mechanisierung und Automatisierung
der einzelnen Verfahren ist besonders hinzuweisen.
Die Theorie des Gegenstandes ist stets
durch einschlägige Betriebsbesichtigungen zu vertiefen.
Zwei Schularbeiten im III. Jahrgang und drei
Schularbeiten im IV. Jahrgang sind zulässig.
17. ELEKTROTECHNIK MIT ÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Grundbegriffe der Elektrotechnik und
industriellen Elektronik sind dem Schüler zu
vermitteln. In Verbindung mit den Fachgegenständen
ist die Antriebstechnik mit besonderer
Berücksichtigung elektrischer Antriebe von
Werkzeugmaschinen und zum Zweck der Automatisierung
von Produktionseinrichtungen einschließlich
der datengesteuerten Produktionsanlagen
zu beschreiben.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Elektrotechnik. Zusammenhang
zwischen mechanischer und elektrischer
Arbeit.
Grundlagen der Elektronik. Elektrische Meßtechnik.
Betriebssicherer Maschinenanschluß; Schutzmaßnahmen.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden mit Labor)
Transformatoren.
Elektrische Maschinen und Antriebe: Wechselstrommaschinen.
Antriebe (auch mit Thyristor-Anwendung).
Planung elektrischer Antriebe.
Schalt- und Steuerungstechnik, kontaktlose
Steuerungen.
Elektrische Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Eine Vertiefung der theoretischen Kenntnisse
soll im Elektrotechnischen Laboratorium erfolgen;
eine ständige Anpassung an die fortschreitende
Entwicklung, die Fachgegenstände und die
österreichischen Verhältnisse ist erforderlich.
18. TECHNISCHES ZEICHNEN
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für
Maschinenbau (Anlage I/A/1).
19. STATISTISCHE QUALITÄTSKONTROLLE
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zum logischen Denken; Anleitung,
statistische Gesetzmäßigkeit zu erfassen und zu
interpretieren. Querverbindungen bei der Bewältigung
großer Datenmengen zur betrieblichen
Datenverarbeitung sind anzugeben.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Grundbegriffe: Verteilungskennziffern und
Parameter, Datenerfassung. Stichprobensysteme,
Kontrollkartentechnik, Zuverlässigkeitsprobleme.
Organisation der Kontrolle im Betrieb.
Didaktische Grundsätze
Der Schüler ist auf die Bedeutung statistischer
Methoden und ihrer kostensparenden Auswertung
für die Fertigung, besonders in der Serien-
und Massenfertigung, hinzuweisen.
20. WERKZEUG- UND
VORRICHTUNGSBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse über Werkzeuge
und Vorrichtungen zum Zweck einer wirtschaftlichen
Fertigung.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Zerspanungslehre: Spanbildung,
wirtschaftliche Schnittgeschwindigkeit,
Standzeit, Schnittkraft, Maschinenleistung.
Werkzeuge für spanabhebende Bearbeitung.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Vorrichtungsbau: Einteilung und Aufbau, Bauteile
und Baugruppen, Magaziniereinrichtungen.
Entwurf und Einsatz von Vorrichtungen unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Werkzeuge und Vorrichtungen für die spanlose
Formung einschließlich der Druckgußformen und
der Werkzeuge für Sonderverfahren.
Didaktische Grundsätze
Den Schülern ist an einfachen praktischen Beispielen
der Sinn und Zweck des Werkzeug- und
Vorrichtungsbaues zu vermitteln. Die Wirtschaftlichkeit
des Einsatzes sowie die Beachtung der
Sicherheitsvorschriften sind besonders hervorzuheben.
Die Kenntnisse in diesem Unterrichtsgegenstand
sind im V. Jahrgang im Rahmen der
Konstruktionsübungen zu verwerten.
21. WERKZEUGMASCHINEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse
über den Aufbau, die Wirkungsweise und den
wirtschaftlichen Einsatz der spanenden Werkzeugmaschinen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Einteilung der Werkzeugmaschinen.
Erklären des prinzipiellen Aufbaues von Werkzeugmaschinen
an Hand der Drehmaschine. Berechnungsgrundlagen
und konstruktive Ausbildung.
Werkzeugmaschinen mit geradliniger Hauptbewegung.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Werkzeugmaschinen mit rotierender Hauptbewegung
des Werkzeuges: Bohr-, Fräs- und
Schleifmaschinen.
Sondermaschinen: Hon- und Läppmaschinen,
Maschinen zur Zahnradherstellung.
Einrichtungen für die automatisierte Fertigung.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist an Hand von Skizzen, Bildern,
Modellen und Tabellen sowie unter Heranziehung
der Werkstätteneinrichtung anschaulich
zu behandeln. Auf die Auswertung der Kenntnisse
im Rahmen der Konstruktionsübungen im
V. Jahrgang ist hinzuarbeiten.
22. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung der Fähigkeit, eine umfangreichere
Konstruktionsaufgabe im Teamwork unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Fertigung
(eventuell Wertanalyse) selbständig zu bearbeiten.
Lehrstoff
V. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Es sind zwei Programme aus den Fachgebieten
Werkzeugmaschinen, Werkzeug- und Vorrichtungsbau
und Mechanische Technologie zu erstellen.
Didaktische Grundsätze
Die anfallenden Berechnungen und Konstruktionsaufgaben
sollen, aufbauend auf die vermittelten
Grundlagen der entsprechenden Gegenstände,
unter Benützung der praxisüblichen
Unterlagen geübt werden.
Entsprechend den Fachgebieten sind Gruppen
zu bilden, die von den zuständigen Lehrern
zu betreuen sind.
23. STEUERUNGS- UND REGELTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Methodische Einführung in die Grundbegriffe
und in die Möglichkeiten der Gestaltung neuzeitlicher
Steuerungs- und Regelanlagen als Basis
der Mechanisierung und Automatisierung.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe: Elemente der Steuerungs- und
Regeltechnik.
Bausteine und grundlegende Schaltungen.
Gerätetechnischer Aufbau.
Steuerung von Werkzeugmaschinen.
Didaktische Grundsätze
In der Darlegung des Stoffgebietes ist auf die
einzelnen Fachgebiete und etwaige praktische
Übungen Rücksicht zu nehmen; die Verbindung
zur industriellen Elektronik und zur betrieblichen
Datenverarbeitung ist herzustellen.
24. BETRIEBSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundlagen, Methoden und Verfahren der
Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle
der einzelnen Betriebsbereiche eines Unternehmens
unter Zugrundelegung des optimalen
Einsatzes der Produktionsfaktoren Mensch,
Betriebsmittel und Werkstoff und im Hinblick
auf eine ständige Kostensenkung der Produktion.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Aufbau und Organisation eines Unternehmens,
Produktentwicklung und -gestaltung, Arbeitsgestaltung
und Zeitwesen.
Fertigungsplanung und -steuerung.
V. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Arbeitsplatzbewertung und Lohnwesen.
Kostenrechnung.
Wirtschaftlichkeitsvergleich.
Einsatz der EDV-Anlagen im Betrieb.
Spezielle Methoden der Betriebstechnik: Netzplantechnik,
vorbestimmte Zeiten, Werkanalyse,
Planungsmethoden.
Grundsätzliches über Industriebauten.
Didaktische Grundsätze
Die Theorie des Gegenstandes ist stets durch
parallel geführte Übungen und einschlägige
Betriebsbesichtigungen zu vertiefen. Auf österreichische
Verhältnisse ist besonders hinzuweisen.
Fragen allgemeinen Interesses sind zur Diskussion
zu stellen und sollen in freier Wechselrede behandelt
werden.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
25. FÜHRUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der ethisch-menschlich-sozialen
Voraussetzung zur Schaffung bzw. Erhaltung
eines optimalen Betriebsklimas.
Lehrstoff
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Menschenführung, Qualifikation
und Beurteilung von Mitarbeitern.
Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung
von Funktionsträgern.
Delegation von Aufgaben, Stellvertretung und
Nachfolgeprobleme, Führungsformen und -techniken,
Informationssysteme.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler sind die menschlichen Probleme
im Unternehmen, die über die rein organisatorische
Gliederung hinausgehen, an Hand von
praktischen Beispielen (Fallstudien) nahezubringen.
Durch Kontakte, Referate und Diskussionen
mit dem Führungspersonal anläßlich von
Betriebsbesichtigungen ist das Stoffgebiet sinnvoll
abzurunden.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
26. WERKSTATTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Praktisches Kennenlernen der wichtigsten
Fertigkeiten, Bearbeitungs-, Meß- und Prüfverfahren,
Werkzeugmaschinen, Werkzeuge, Meßgeräte
und Werkstoffe sowie von betriebstechnischen
Verhältnissen und Sicherheitsvorschriften
mit Rücksicht auf die spätere Ingenieurtätigkeit.
Praktikum für die technologischen Fächer. Er-
reichen eines Überblickes über die Auswahl der
jeweils wirtschaftlichen Fertigungsverfahren nach
dem Stand der Technik.
Lehrstoff
I. Jahrgang (13 Wochenstunden)
Werkstattkunde. Grundausbildung.
Modelltischlerei (Grundlagen).
Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen
(Mechanikerdrehmaschine, Bohrmaschine, Shapingmaschine
usw.).
Schmiede.
II. Jahrgang (9 Wochenstunden)
Mechanische Werkstätte: Drehen, Fräsen,
Hobeln, Bohren.
Stahlbau: spanlose Formung.
Gießerei.
Modelltischlerei (Modellriß).
Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationstechnik.
III. Jahrgang (7 Wochenstunden)
Mechanische Werkstätte (Drehen, sonstige
Bearbeitungsverfahren).
Schweißerei.
Montage.
Werkzeug- und Vorrichtungsbau und Härterei.
Arbeitsvorbereitung und Abrechnung von
Werkstättenaufträgen.
Didaktische Grundsätze
Für die . grundlegenden Fertigungsvorgänge
sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten
nach normgerechten Zeichnungen selbst durchzuführen.
Der organisatorische Aufbau der Werkstätte
soll dem Modell eines Betriebes angepaßt
sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner handwerklichen
Ausbildung möglichst alle organisatorischen
Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis
zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Produktive
Arbeiten sollen die Ausbildung der Schüler fördern.
Die in den Arbeitnehmerschutzvorschriften
vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen
sind den Schülern im Zusammenhang mit den
Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre
Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu
machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen
zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung
der Schüler im Verhalten zu den Arbeitsaufgaben
und zur Beachtung der Schutzvorschriften
möglich ist. Ober die durchgeführten
Arbeiten ist vom Schüler ein Werkstättenheft
mit chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen
zu führen.
27. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Sonderprobleme der Fertigung
nahezubringen, die über den Rahmen
der normalen Werkstättenausbildung hinausgehen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Einführung in die Arbeit an automatisierten,
programmgesteuerten Werkzeugmaschinen.
Arbeitsvorbereitung von Fertigungsaufgaben.
Qualitätskontrolle und praktische Fertigungsmeßtechnik.
Didaktische Grundsätze
Im Hinblick auf die spätere Ingenieurtätigkeit
sind den Schülern Kenntnisse in der Fertigung
und Meßtechnik entsprechend der modernen
technischen Entwicklung zu vermitteln. Ausgehend
von den Problemen der Fertigung, sollen
die Schüler zu selbständiger Durchführung
manueller, praktischer Tätigkeit im Rahmen einer
Teamarbeit angeleitet werden.
28. BETRIEBSLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
In sinnvoller Aufgabengliederung sind dem
Schüler die praktischen Probleme der Betriebstechnik
nahezubringen.
Lehrstoff
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Praktische Übungen aus dem Gebiet der
Betriebstechnik: Arbeitsgestaltung, Zeitstudien,
Materialflußuntersuchungen, Werkstoffprüfung,
Betriebsmittelplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung,
Einsatz der EDV-Anlagen, Erstellung
und Auswertung des Betriebsabrechnungsbogens.
Didaktische Grundsätze
Die Erstellung der Übungsprogramme aus der
Betriebstechnik richtet sich nach den örtlichen
Gegebenheiten und Einrichtungen.
29. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
29. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
30. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)
UND
FÖRDERUNTERRICHT
STENOTYPIE
Siehe Anlage I.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage I.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK
UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Siehe Anlage I.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I."
4. Die Anlage I/B/1 (Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für Elektrotechnik) hat zu lauten
Anlage I/B/1
„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage I.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage I.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage I.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage I.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage I.
6. STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage I.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem
Denken und zu exakter Ausdrucksweise.
Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in
numerischen und graphischen Methoden, die für
die Berufspraxis bedeutsam sind. Zu Beginn ist
der Schwerpunkt der Ausbildung dem numerischen
Rechnen zuzuordnen. Systematische Einführung
des Funktionsbegriffes in der Mathematik,
Naturwissenschaft und Technik bis zur Vermittlung
gründlicher Kenntnisse aus der Differential-
und Integralrechnung. Besonderer Wert
ist auf das Erkennen von strukturellen Zusammenhängen
zu legen; das funktioneile Denken
muß in den Vordergrund gestellt werden.
Lehrstoff
I. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Menge, Mengenoperationen.
Arithmetik: Rechnen in der Menge der reellen
Zahlen und deren Teilmengen. Rechnen mit
Zahlen begrenzter Genauigkeit. Grundbegriffe
über Potenzen und Wurzeln, Rechnen mit Potenzen
und Wurzeln. Empirische Einführung in den
Gebrauch des Rechenstabes. Einführung in den
Gebrauch von Zahlentafeln. Rechnen mit Variablen
und Tennen. Lösen linearer Gleichungen
und Ungleichungen mit einer Variablen über der
Menge der reellen Zahlen und deren Teilmengen.
Verhältnis, Proportion. Abbildung von
Mengen. Funktionsbegriff. Systeme linearer
Gleichungen. Einfache Mittelwerte.
Geometrie: Grundbegriffe der ebenen euklidischen
Geometrie, Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.
Vektorbegriff. Grundeigenschaften
von Dreieck, Viereck, Vieleck und Kreis.
Bestimmung von Flächeninhalten von Figuren.
Bogenmaß des Winkels. Pythagoräisch-euklidische
Lehrsatzgruppe. Strahlensätze.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Arithmetik: Menge der reellen Zahlen.
Rechnen mit Potenzen und Wurzeln. Binäres
Zahlensystem, die vier Grundrechnungsarten.
Potenz- und Wurzelfunktion. Exponentialfunktion.
Begriff des Logarithmus. Logarithmische
Funktion. Logarithmisches Rechnen. Exponential-
und logarithmische Gleichungen.
Theorie und Anwendung des Rechenstabes.
Quadratische Gleichungen, Wurzelgleichungen.
Menge der komplexen Zahlen.
Mittelwerte, Streuungsmaße.
Geometrie: Einfache Ähnlichkeitsabbildungen.
Kreisfunktionen. Trigonometrische Auflösung
des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen
Dreiecks. Goniometrische Beziehungen. Elementare
Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Analytische Geometrie der Geraden und der
Kegelschnitte; technisch wichtige Kurven.
III. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Vertiefung des Rechnens mit komplexen Zahlen.
Einführung in die Vektorrechnung. Endliche
und unendliche Zahlenfolgen, Reihen, Normzahlen.
Grenzwertbegriff. Eigenschaften elementarer
Funktionen: Grenzwert, Stetigkeit und
Unstetigkeit.
Ableitung elementarer Funktionen.
Differentiationsregeln. Höhere Ableitungen
von Funktionen. Differential. Diskussion technisch
wichtiger Kurven und Funktionen. Iterationsverfahren.
Unbestimmtes Integral reeller Funktionen. Bestimmtes
Integral reeller Funktionen mit einfachen
Anwendungen.
Einfache Anwendung der einzelnen Sachgebiete
der Differential- und Integralrechnung
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Matrizen und Determinanten.
Das wichtigste über Differentialgleichungen.
Einführung in die Lehre von den Schwingungen
unter gleichzeitiger Berücksichtigung der
elementaren Funktionentheorie.
Summierung einfacher endlicher und unendlicher
Zahlenreihen. Potenzreihen in einer
Variablen. Potenzreihenentwicklung von Funktionen
in einer Variablen. Funktionen von zwei
unabhängigen Variablen und ihre geometrischen
Darstellungen. Partielle Ableitungen und das vollständige
Differential.
Grundlegende Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Verteilungsfunktionen. Einführung
in die technische Statistik.
Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes
an ausgewählten Beispielen, die den technischen
Fachgebieten entnommen sind.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Schwierige allgemeine Gedankengänge sind
durch spezielle Beispiele vorzubereiten und soweit
wie möglich durch graphische Methoden zu
veranschaulichen. Die mathematische Strenge ist
konsequent bis zu einem angemessenen Grad zu
steigern. Beispiele sind möglichst den technischen
Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff, auch
der vorangegangener Jahrgänge, ist dauernd zu
wiederholen. Im Unterricht sollen lebendiger
Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht in
ausgeglichenem Verhältnis stehen.
Vier Schularbeiten im Schuljahr.
8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu logischem, analytischem und
organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit
der Datenverarbeitung und deren
Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse
der Programmierung.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-
Anlagen, Programmablaufpläne (Blockdiagramm).
Einführung in die Programmierung an Hand
von mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.
Programmierbeispiele allgemeiner
Art und aus dem jeweiligen Fachgebiet.
Praktische Übungen an EDV-Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten
abzustimmen. Die praktische Anwendung
ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände
hin zu orientieren.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen
der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;
Vermittlung der Fähigkeit, räumliche Gebilde
mittels der in der Technik üblichen Projektionsmethoden
zeichnerisch eindeutig darzustellen
und im Raum auftretende Aufgaben in der
Projektion auszuführen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und
Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer
und technischer Körper. Übungen im
Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen; Klärung
der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,
Strecke und Gerade, Punkt. Räumliches Achsenkreuz,
Koordinatensystem.
Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen
in projizierenden Lagen und in Hauptlagen.
Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von
Strecken. Netzbestimmungen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Ebene Schnitte ebenflächiger Körper. Affinität
und Kollineation. Normalriß des Kreises.
Kugel-, Zylinder- und Kegelfläche: Darstellung
und ebene Schnitte.
Drehflächen; Durchdringungen, Abwicklungen.
Normale Axonometrie.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,
übersichtlicher Anordnung und klarer Darstellung
anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele
sind besonders Anwendungen aus dem Fachgebiet
zu berücksichtigen.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung, Erklärung und Definition der physikalischen
Begriffe. Vermittlung gründlicher
Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten
Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines
naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen
Grundzügen. Vertiefung des Verständnisses für
den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung
bei physikalischen Vorgängen. Anleitung,
mathematisch formulierte Gesetzmäßigkeiten zu
erfassen und zu interpretieren und die im Unterricht
gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische
Anwendung zu übertragen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales
Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.
Kinematik: gleichförmige und gleichförmig beschleunigte
Bewegung, zusammengesetzte Bewegungen.
Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.
Dynamik: Dynamisches Grundgesetz, Arbeit,
verschiedene Formen der Energie, Leistung;
Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft; Gravitation.
Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Wärme als Energieform, Wärmemenge, Temperatur,
Wärmedehnung, Zustandsänderungen,
Wärmetransport.
Elektrisches und magnetisches Feld; Strom in
Metallen, Elektrolyten, Gasen und im Vakuum.
Elektromagnetismus.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,
Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung
unter besonderer Berücksichtigung von Akustik
und Optik); Wellenoptik, Spannungsoptik, geometrische
Optik.
Photometrie; Einheiten der Lichttechnik, Farbenlehre.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
durch zusammenfassende Wiederholung der
klassischen Physik, Erläuterung der wesentlichen
Grundtatsachen der modernen Physik; Relativitätstheorie,
Quantenphysik. Grundlagen der
Kernphysik; Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Der Unterricht hat sich weitgehend auf den
experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge
zu stützen. Der Schüler ist von
der genauen Beobachtung zur Erkenntnis der
physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung
von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die
gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen
aus dem Bereiche der fachtechnischen Anwendungen
zu erläutern; eingehende Auswertungen
sind jedoch den technischen Unterrichtsgegenständen
vorbehalten.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend. zu
verwenden.
11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie
und der chemisch-technologischen Kenntnisse
unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse
des technischen Fachgebietes.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff, Element,
Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;
stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.
Perioden-System.
Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,
Sauerstoff; Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.
Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.
Halogene, Schwefel, Phosphor, Stickstoff, Kohlenstoff,
Brennstoffe.
Stöchiometrie.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Silizium, technische Silikate.
Metalle: Gewinnungsverfahren, Elektrochemie,
Korrosion, Korrosionsschutz; allgemeine Eigenschaften.
Grundlagen der organischen Chemie, funktionelle
Gruppen. Erdöl, Kraftstoffe und Schmierstoffe,
Bitumen, Teer.
Kunststoffe; Polymerisation und Polykondensation.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig
vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente
zu beleben; dadurch ist das Verständnis
für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der
Schüler ist von der genauen Beobachtung zur
Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und
zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu führen.
Neben der anschaulichen Vermittlung der für
die Formung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
notwendigen allgemeinen Grundlagen ist
besonders auf das Verständnis der Grundlagen
Wert zu legen, die für das Fachgebiet wesentlich
sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung
mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen
zu gestalten.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu
verwenden.
12. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der theoretischen Grundlagen für
mechanische Berechnungen im Rahmen der Fachrichtung.
Schulung des Erfassens der Voraussetzungen
für den Berechnungsgang und des logischen
Verfolgens der Zusammenhänge.
Lehrstoff
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elemente der Statik; Festigkeitslehre; nicht
zerstörungsfreie Werkstoffprüfung; Reibung;
Formänderung, Grundzüge der Kinematik und
Dynamik des Massenpunktes.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Kinematik und Dynamik des Massenpunktes
und des starren Körpers. Hydromechanik mit
Ausrichtung auf die Wasserkraftnutzung
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Vertiefung der Bewegungslehre mit. Ausrichtung
auf die Probleme rotierender Maschinen.
Grundlagen der Wärmemechanik. Zerstörungsfreie
Werkstoffprüfung.
Didaktische Grundsätze
Von den im Physikunterricht erworbenen
Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff anschaulich
und vorwiegend auf die Anwendung in technischen
Fachgebieten hin orientiert in enger Fühlungnahme
mit den Unterrichtsgegenständen
Mechanische Technologie, Maschinenelemente mit
Konstruktionsübungen und Werkstätte zu entwickeln.
Der Gebrauch technischer Hilfsmittel der
Praxis ist ständig zu üben.
Im II. und im III. Jahrgang sind jeweils
zwei Schularbeiten je Schuljahr zulässig.
13. MASCHINENELEMENTE MIT
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten
Maschinenelemente und ihrer normgerechten
Darstellung. In den Konstruktionsübungen muß
die Fertigkeit im freihändigen Skizzieren und in
der Anfertigung sauberer, normgerechter, genauer
und gut pausfähiger technischer Zeichnungen
erreicht werden. Ferner Erziehung zur sicheren
Beherrschung der Normschrift, der einschlägigen
Zeichnungsnormen und Zeichengeräte.
Weckung der Fälligkeit zur selbständigen Bearbeitung
von Konstruktionsaufgaben.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Darstellung
einfacher Maschinenelemente.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Verbindungselemente: Nicht lösbare, lösbare,
federnde.
Leitungselemente: Rohre, Verbindungen, Absperrorgane.
Elemente der drehenden Bewegung.
Getriebe.
Anfertigung normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht in Konstruktionsübungen ist
in Übereinstimmung mit dem Unterrichtsgegenstand
Darstellende Geometrie zu führen. Die
Anfertigung der Zeichnungen hat unter Verwendung
moderner Zeichenbehelfe zu erfolgen.
Übungen und Unterweisungen haben an Hand
von Beispielen aus dem Fachgebiet der Maschinenelemente
unter Zugrundelegung von Vorlagen
und Modellen zu erfolgen. Der Unterricht ist
auch im Hinblick auf den Unterrichtsgegenstand
Mechanik zu führen.
14. MASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse des Aufbaues, der
Arbeitsweise und des Betriebsverhaltens der wichtigsten
Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der
Berechnung ihrer Hauptabmessungen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elemente des Hebezeugbaues mit Anwendungshinweisen.
Kolben- und Kreiselpumpen.
Wasserturbinen unter besonderer Berücksichtigung
ihres Betriebsverhaltens.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Dampfkessel: Hauptteile einer Kesselanlage,
Kenngrößen, Betriebsverhalten.
Dampfturbinen: Bauformen und Betriebsverhalten.
Gasturbinen.
Verbrennungsmotoren: Otto- und Dieselmotoren,
Bauformen und Betriebsverhalten.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist gemäß den Erfordernissen
der elektrotechnischen Fachgebiete unter Berücksichtigung
der gesetzlichen Vorschriften und der
Normung zu führen. Probleme des Umweltschutzes
sind zu beachten. Der Lehrstoff soll in Form
von übersichtlichen und überschlägigen Berechnungen
sowie an Hand von Skizzenblättern und
Modellen erarbeitet werden.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu
verwenden.
15. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der in der facheinschlägigen
Technik verwendeten Werkstoffe
und ihrer Eigenschaften. Behandlung der Werkzeuge,
Maschinen und Verarbeitungsverfahren für
Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der Werkstoffnormung,
der Handelsformen und der richtigen
Wahl der Werkstoffe unter Beachtung der
Wirtschaftlichkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Messen mit einfachen Meßwerkzeugen, festen
und verstellbaren Strichmaßen und Lehren; Passungen
und Toleranzen.
Metalle: Gefüge; chemische, physikalische, mechanische
und technologische Eigenschaften, Zustandsschaubilder.
Galvanotechnik, Korrosion,
Korrosionsschutz.
Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde.
Stahl: Sorten, Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Grauguß, Temperguß, Stahlguß, Sphäroguß.
Nichteisenmetalle und Legierungen.
Nichtmetallische Werkstoffe (insbesondere
Kunststoffe, die in der Elektrotechnik verwendet
werden).
Kurzer Abriß der Gießereitechnik.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Spanlose Formung: Schmieden, Walzen, Rohrerzeugung;
Stanzen, Pressen, Tiefziehen, Drücken,
Schnittechnik, Prägen.
Fließpressen.
Maschinen für spanlose Formung.
Schweißen, Löten, Kleben.
Zerspanende Formung: Grundlegendes über
Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen.
Dem neuesten Stand der Technik entsprechende
Herstellungs- und Arbeitsverfahren, mit Schwerpunkt
auf Fließ- und Massenfertigung.
Didaktische Grundsätze
Die Behandlung des Lehrstoffes ist auf die
Fachrichtung abzustimmen; vielfach wird eine
Beschränkung auf das unbedingt Notwendige geboten
sein. Audio-visuelle Hilfsmittel, Bildtafeln,
Skizzenblätter mit einfachen Darstellungen und
Industrieunterlagen sollen den Unterricht erleichtern.
Die in der Werkstätte gewonnenen praktischen
Erfahrungen sind zu verwerten. Die elektrische
Ausrüstung der Werkzeugmaschinen und Produktionseinrichtungen
bedarf einer besonderen
Berücksichtigung. Beispiele sind möglichst aus
dem Fachgebiet zu entnehmen.
In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.
16. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von gründlichen Kenntnissen über
die gesamten elektrotechnischen Grundlagen als
entscheidendes Fundament für den weiteren Fachunterricht
und für die später notwendige Weiterbildung
im Berufsleben. Schulung der Fähigkeit,
fachentsprechende Beispiele zu lösen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundlagen der Gleichstromtechnik: Ohmsches
Gesetz, lineare und nichtlineare Widerstände.
Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von
Widerständen und Stromquellen. Ersatzschaltungen.
Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.
Elektrowärme, Thermoelektrizität.
Spannungsquellen.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Elektrochemie.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus
Charakteristische Größen, Erscheinungen und
Gesetze.
Magnetische Werkstoffe. Magnetische Kreise.
Induktionsgesetz.
Magnetisches Wechselfeld. Wirbelströme.
Selbst- und Gegeninduktion. Energie und Kräfte
im Magnetfeld. Halleffekt. Ein- und Ausschaltvorgänge
in Gleichstromkreisen.
Elektrisches Feld
Charakteristische Größen, Erscheinungen und
Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Zeitliche
Feldänderung.
Kondensatoren. Ausgleichsverhalten von RC-
Gliedern.
Sinusförmige Wechselgrößen und ihre Darstellung.
Einphasenstrom: Mittelwerte, Wechselstromwiderstände.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Zeigerdarstellung und komplexe Behandlung
einfacher Zweipole, Frequenzgang und Ortskurvendarstellung,
Resonanz, Wirk- und Blindleistungsbegriff.
Skineffekt.
Mehrphasenstrom: Drehfeld, Drehfeldleistung.
Mehrwellige Ströme: Hinweise auf Fourieranalyse,
Effektivwert, Leistung, Energie in Blindwiderständen,
Wechselwirkungen im Schwingkreis,
freie Schwingungen, Güte- und Dämpfungsbegriff,
Thomsonformel, erzwungene Schwingung,
Frequenzgang in linearer und logarithmischer
Darstellung.
Ein- und Ausschaltvorgänge.
Elektrizitätsleitung im Vakuum, in verdünnten
Gasen, Metalldämpfen, Metallen. Spezielle Besprechung
der Halbleiter. Elektronenbewegung
im elektrischen und magnetischen Feld.
Didaktische Grundsätze
Die Grundgesetze der Elektrotechnik sind in
anschaulicher Weise zu erarbeiten. Die mathematisch
formulierten Gesetzmäßigkeiten sind
durch Übungen und Wiederholungen so zu erfassen,
daß ihre praktische Anwendung keinen
Schwierigkeiten begegnet. Die fachbezogenen Bestimmungen
einschlägiger Gesetze, Verordnungen,
Normen und sonstigen Vorschriften stellen
einen wesentlichen Bestandteil des Lehrstoffes
dar. Ausgewählte Demonstrationen sollen die
Anschaulichkeit des gesprochenen Wortes unterstützen.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend
zu verwenden.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
17. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die gebräuchlichen
elektrischen Meßgeräte und deren
Zubehör sowie über die wichtigsten Meßverfahren
und Meßeinrichtungen der Gleich- und Wechselstromtechnik.
Lehrstoff
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Allgemeines: Maßeinheiten, Meßfehler und
Genauigkeit; Empfindlichkeit.
Meßinstrumente: Aufbau, Anwendungen und
Bereichserweiterungen der gebräuchlichen Meßwerke;
Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör; Meßnormale.
Registrierende Meßinstrumente; Schleifenoszillographen.
Meßmethoden der Gleichstromtechnik
Strom- und Spannungsmessungen, Widerstandsbestimmung
einschließlich der Brückenmessungen;
Fehlerortbestimmungen; Erdungswiderstände;
Gleichstromkompensation.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Meßmethoden der Wechselstromtechnik im
Einphasen- und Drehstromnetz, Messungen von
Wechselstromwiderständen; Wirk- und Blindleistungsmessung;
Leistungsfaktormessung; Zähler;
Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken;
Wechselstromkompensation.
Kathodenstrahloszillographen ; Frequenzmessung.
Einführung in die Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik;
Stabilisierung von Spannung und
Frequenz; Thermoumformer, Meßgleichrichter,
elektronische Voltmeter; Meßverstärker.
Messung magnetischer Größen. Hochspannungsmeßtechnik.
Überblick über die elektrische Messung nichtelektrischer
Größen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Anlehnung an die Grundlagen
der Elektrotechnik und an facheinschlägige
Unterrichtsgegenstände zu führen. Die Verwendung
von Demonstrationsgeräten, audio-visuellen
Hilfsmitteln, Bildtafeln, Skizzenblättern, und
Industrieunterlagen wird empfohlen. Die einschlägigen
Gesetze, Vorschriften und Normen
sind zu beachten. Auf die besondere Bedeutung
der Auswahl der jeweils richtigen Meßwerke, der
zulässigen Belastung der Instrumente und der
pfleglichen Behandlung der Geräte ist immer
wieder hinzuweisen. Die Lehrstoffbehandlung
hat auf die Laboratoriumsübungen Bedacht zu
nehmen.
18. ELEKTRISCHE MASCHINEN UND
GERÄTE MIT KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes und der grundlegenden
Kenntnisse über elektrische Maschinen
und Geräte hinsichtlich Aufbau, Wirkungsweise,
Betrieb und Betriebsverhalten. Ausreichende Information
über die wichtigsten facheinschlägigen
Gesetze, Vorschriften und Normen sowie über
die Sicherheitsmaßnahmen gegen Unfälle.
Schulung der Fähigkeit, nach Unterlagen elektrische
Geräte und Maschinen zu berechnen und
zu entwerfen sowie die Einzelstücke werkstattgerecht
darzustellen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Grundlegendes für die Bemessung elektrischer
Bauelemente und Geräte hinsichtlich elektrischer,
magnetischer, thermischer und mechanischer Beanspruchung
mit Anwendungsbeispielen.
Bauformen und Schutzarten elektrischer Maschinen.
Erwärmung und Betriebsarten elektrischer
Maschinen.
Gleichstrommaschinen: Aufbau, Wirkungsweise
und Betriebsverhalten.
Konstruktionsübungen: Bauteile und Geräte
aus der Starkstromtechnik.
IV. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Gleichstrommaschinen: Berechnung und Besprechung
der wichtigsten Sonderformen.
Transformatoren: Aufbau. Wirkungsweise und
Betriebsverhalten. Sonderformen. Berechnung
von Transformatoren.
Stromrichtertechnik: Aufbau, Wirkungsweise,
Dimensionierung und Betriebsverhalten.
Thyristoren-Stromrichterschaltungen.
Stromrichtergespeiste Gleichstromantriebe.
Konstruktionsübungen: Berechnung und Entwurf
einer Gleichstrommaschine.
Vereinfachte Berechnung und Entwurf eines
Transformators.
V. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Asynchron- und Synchronmaschinen: Aufbau
Wirkungsweise und Betriebsverhalten.
Berechnungsgang.
Sondermaschinen, Einphasenwechselstrommotor.
Leistungselektronik bei Drehstromantrieben.
Konstruktionsübungen: Vereinfachte Berechnung
und Entwurf einer Asynchron- oder Synchronmaschine.
Didaktische Grundsätze
Die Erarbeitung des Lehrstoffes soll unter Verwendung
von Modellen, audio-visuellen Hilfsmitteln,
Bildmaterial und Industrieunterlagen
erfolgen. Das theoretische Wissen ist durch die
Konstruktionsübungen zu ergänzen. Die Konstruktionsübungen
müssen auf den Fortschritt im
fachtheoretischen Unterrichtsgegenstand abgestimmt
sein, wobei die für Konstruktionsübungen
verwendete Zeit etwa die Hälfte der für den
Unterrichtsgegenstand verfügbaren Zeit betragen
soll.
Alle wesentlichen Probleme, die sich aus der
Umweltbeeinflussung ergeben, sind zu behandeln.
19. ELEKTRISCHE ANLAGEN MIT
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über
jene technischen Einrichtungen, die für die Errichtung
und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung,
Verteilung und Verwendung elektrischer
Energie erforderlich sind. Information über
die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Normen
sowie die Maßnahmen zur Verhütung von
Unfällen in elektrischen Anlagen. Vermittlung
der für den Bau elektrischer Anlagen erforderlichen
Berechnungsmethoden und sonstigen Voraussetzungen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Installationstechnik unter Einschluß der einschlägigen
ÖVE-Vorschriften (Berührungsschutz,
Blitzschutz).
Niederspannungsschaltanlagen.
Ortsnetze.
Konstruktionsübungen : Installationsplan.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Elektrowärme.
Lichttechnik.
Elektromotorische Antriebe und deren Steuerung,
Schutz- und Relaistechnik.
Konstruktionsübungen : Elektromotorischer
Antrieb.
V. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Hochspannungsanlagen, Kraftwerke und Energiewirtschaft.
Schutz- und Relaistechnik.
Hoch- und Höchstspannungsübertragungen.
Elektrische Bahnen.
Konstruktionsübungen: Niederspannungs- und
Hochspannungsschaltanlage.
Didaktische Grundsätze
Die Einführung in das weitläufige Gebiet der
Hoch- und Niederspannungsanlagen wie auch der
Lichttechnik soll unter Zuhilfenahme der in der
Praxis üblichen Behelfe erfolgen. Die Konstruktionsübungen
sind auf den Fortgang im Vortragsstoff
abzustimmen.
Alle wesentlichen Probleme, die sich aus der
Umweltbeeinflussung ergeben, sind zu behandeln.
20. ELEKTRONIK UND ELEKTRISCHE
NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundlagen der Elektronik
und der elektrischen Nachrichtentechnik und
deren wichtigster Anwendungen nach dem Stand
der Technik. Systematische und übersichtliche
Zusammenfassung des für die Berufspraxis erforderlichen
Wissens. Information über einschlägige
Gesetze, Vorschriften und Normen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Nachrichtentechnik: Information,
Nachricht und Signal.
Bauelemente der Nachrichtentechnik und Elektronik
Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten
sowie Kennlinien von Widerständen, Kondensatoren,
Spulen; Relais; Halbleiterelemente,
Röhren und integrierte Bauteile.
Grundschaltungen mit passiven Bauelementen
Bauformen und Betriebsverhalten von Zweipolen,
Vierpolen, Leitungen, Übertragern und Filtern.
Grundschaltungen von aktiven Bauelementen
ein- und mehrstufige Verstärker, Verzerrungen,
rückgekoppelte Verstärker, Rauschverhalten.
Elektroakustik: Schallsender und -empfänger,
Grundsätzliches über Schallaufnahme und -wiedergabe.
Fernschreibtechnik: Telegraphiesysteme, Fernschreiber,
Telexverkehr und Bildtelegraphie.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Fernsprechtechnik: Grundsätzliches über die
Hand- und Selbstvermittlung, Fernwahl, Tarifwesen,
Teilnehmereinrichtungen.
Grundlagen der Hochfrequenztechnik: Selektionsmittel,
Rückkopplung, Schwingungserzeugung,
Prinzip der Frequenzumsetzung und Transponierung,
Hochfrequenzleitungen, Antennen-
und Wellenausbreitung.
Grundlagen und Grundschaltungen der Impulstechnik.
Sender und Empfänger für Amplituden- und
Frequenzmodulation. Grundlagen der Weitverkehrstechnik,
Nachrichten- und Datenkanäle
Trägerfrequenztechnik, Kabel- und Richtfunksysteme,
Fernmeß- und Fernwirktechnik. Störsicherheit.
Einführung in die Fernseh-, Signal- und Sicherungstechnik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist unter Einbeziehung der
in anderen Unterrichtgegenständen vermittelten
Kenntnisse zu führen. Skizzenblätter, Dias,
Schaltpläne, Modelle und Hilfsbücher sowie
audio-visuelle Hilfsmittel und Unterlagen aus der
Berufspraxis sind weitgehend zu verwenden. Die
Reihenfolge des Unterrichtes ist auf die Erfordernisse
der Laboratoriumsübungen abzustimmen.
21. STEUERUNGS- UND REGELTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über
die Steuerungs- und Regeltechnik und die wichtigsten
Anwendungen an elektrischen und nichtelektrischen
Systemen nach dem Stand der Technik.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Gesetzmäßige Erfassung technischer Vorgänge
Wirkungsplan, Blockschaltplan und Zeitablaufplan.
Gegenüberstellung: Steuerkette, Regelkreis,
Automatisierung.
Grundlagen für den Steuerungsentwurf
Steuerarten, Eingangsglieder, Steuerglieder, Meldeglieder,
Stellglieder und Überwachung.
Darstellungsmethoden und Grundsatzdimensionierung
von Steuerungen, Schaltungslehre,
Schaltungsalgebra.
Bausteine der Systeme und Geräte der Steuerungs-
und Regeltechnik mit Kennlinien (mit
und ohne Kontakte).
Anwendungsbeispiele von Steuerungen.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Nichtelektrische Steuerungssysteme.
Grundbegriffe der Regelungstechnik: Kennlinie
der Regelstrecke und des Reglers, Zeitverhalten
der Regelkreisglieder, Stabilitätskriterien
und Stabilitätsprüfung, Bodediagramm.
Einteilung der Regler nach dem Zeitverhalten.
Unstetige Regelkreisglieder.
Wirkungsglieder in elektrischen Reglern.
Meßeinrichtungen und Vergleiche.
Verstärker und Stellantriebe.
Vorhalt- und Rückführglieder.
Begrenzungsglieder.
Regelgeräte.
Analogtechnik, Digitaltechnik.
Anwendungsbeispiele von Regelung elektrischer
und nichtelektrischer Größen.
Grundlagen der Automatisierung.
Didaktische Grundsätze
Unter Heranziehung der in anderen Unterrichtsgegenständen
vermittelten Kenntnisse ist
das grundlegende Wissen über die Steuerungs- und
Regeltechnik zu erarbeiten und deren Anwendung
an praktischen Beispielen in Übereinstimmung
mit dem Unterrichtsgegenstand
Werkstättenlaboratorium zu besprechen.
22. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Gründliche Unterweisung in den wichtigsten
handwerklichen Fertigkeiten und Fertigungsverfahren
zur Verarbeitung von Metallen und anderen
Werkstoffen unter Berücksichtigung der Aufgaben
des Fachgebietes, der funktionellen und
organisatorischen sowie betriebstechnischen Zusammenhänge
im modernen, arbeitsteiligen Produktionsbetrieb
in rationeller Arbeitsweise,
zweckmäßiger Arbeitsfolge und wirtschaftlicher
Genauigkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang(13 Wochenstunden)
Einführung in den Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung,
Unfallverhütung, Messen mit
festen und verstellbaren Meßwerkzeugen. Grundfertigkeiten
der Metallbearbeitung, einfache
Arbeiten an der Mechanikerdrehmaschine und an
der Kurzhobelmaschine. Vermittlung von Grundkenntnissen
der Dreharbeiten an der Leitspindeldrehmaschine.
Schleifen und Schärfen von Werkzeugen.
II. Jahrgang (8 Wochenstunden)
Erweiterung der im I. Jahrgang erlernten Fertigkeiten.
Fräs- und Hobelarbeiten mit gesteigerter
Schwierigkeit, Grundkenntnisse der Teilkopfarbeiten.
Stanzen, Biegen, Tiefziehen. Weich- und
Hartlöten. Zusammenbau elektrischer Geräte,
Verdrahtungsarbeiten.
Grundzüge aus der Ausbildung für Schweißer,
Metall- und Eisengießer.
III. Jahrgang (7 Wochenstunden)
Wickeln von Spulen. Einkreisen und Beseitigen
von Fehlern an elektrischen Maschinen und Geräten.
Elektroinstallation : Schaltungen mit verschiedenen
Schaltern von Beleuchtungsanlagen; Zähler
und Verteilerkasten. Anschließen von Motoren,
Durchführung von Erdungen, Nullung und
Schutzschaltung, Funktionsprüfung. Kunststoffbearbeitung
Herstellung von Preß- und Spritzgußteilen.
Gießharz- und Klebetechnik, Kunststoffschweißung.
Herstellung einfacher Grundschaltungen mit
Relais und Transistoren. Kabelformen aufbauen
und einlöten.
Arbeitsvorbereitung: Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen.
Vor- und Nachkalkulation von
Arbeitsaufträgen.
Didaktische Grundsätze
Bei den grundlegenden Fertigungsvorgängen
sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten
nach normgerechten Zeichnungen selbst durchzuführen.
Durch Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad
soll eine ausreichende Fertigkeit erreicht
werden. Der organisatorische Aufbau der
Werkstätte soll dem Modell eines Betriebes angepaßt
sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner
Ausbildung möglichst alle organisatorischen Arbeiten
vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle
kennenlernt. Produktive Arbeiten sollen
die Ausbildung der Schüler fördern. Die in
den Arbeitnehmerschutzvorschriften vorgesehenen
Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen
und beruflichen Erkrankungen sind den
Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen
eingehend zu erläutern, und ihre
Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu
machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen
zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung
der Schüler im Verhalten zu den Arbeitsaufgaben
und zur Beachtung der Schutzvorschriften
möglich ist. Über die durchgeführten Arbeiten
ist vom Schüler ein Werkstättenheft mit
chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen
zu führen.
23. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung in Prüfaufgaben entsprechend der
Betriebspraxis. Erziehung zu einer sorgfältigen
Arbeitsweise. Schulung der Fähigkeit zur Durchführung
von Prüfaufgaben.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Behebung von Störungen an elektrischen Anlagen
sowie Erdungs- und Isolationsmessungen.
Herstellen von Geräteschaltungen der Elektronik.
Steuerungs- und Regeltechnik, gedruckte Schaltungen,
Fehlersuche, Prüf- und Meßaufgaben,
Reparaturen an facheinschlägigen Geräten.
Arbeitsvorbereitung (Grundlagen der Arbeitsplanung
und Arbeitssteuerung).
Didaktische Grundsätze
Die Prüfarbeiten haben grundsätzlich nach
schriftlichen Anweisungen zu erfolgen; die einschlägigen
Vorschriften sind genauest zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist in genauer Abstimmung mit
dem Unterrichtsgegenstand Steuerungs- und
Regeltechnik zu führen.
Der Aufbau des Werkstättenlaboratoriums soll
dem entsprechenden Betrieb der Praxis angepaßt
sein.
24. ELEKTROTECHNISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Schulung der Fähigkeit zum selbständigen
Arbeiten bei der Durchführung von Schaltungs-,
Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelaufgaben.
Erziehung zur zweckmäßigen Auswahl und Anwendung
der Meßgeräte und Meßmethoden nach
dem Verwendungszweck und zu einer sorgfältigen
Arbeitsweise. Unterweisung über die Maßnahmen
und Vorkehrungen zum unfallfreien
Arbeiten an spannungsführenden Schaltelementen.
Praktische Vermittlung der spezifischen Eigenschaften
der Bauelemente und Baugruppen. Erziehung
zur Auswertung und kritischen Beurteilung
der Meßergebnisse.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)
V. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Die Auswahl der Übungsaufgaben ist aus den
Stoffgebieten der Unterrichtsgegenstände Grundlagen
der Elektrotechnik, Elektrische Meßtechnik,
Elektronik und Nachrichtentechnik, Elektrische
Maschinen und Geräte, Elektrische Anlagen zu
treffen. Die genaue Festlegung der verschiedenen
Übungen muß sich nach den Gegebenheiten jeder
Schule, insbesondere nach dem vorhandenen
Inventar richten.
Didaktische Grundsätze
Jede Übung ist den Schülern durch eine geeignete
Vorbesprechung unter Hinweis auf die
einschlägigen Kapitel der in Frage kommenden
Unterrichtsgegenstände sowie auf die sorgsame
Behandlung der Meßinstrumente und Meßgeräte
zu erläutern. Die Schüler haben die Kenntnisse,
ergänzt durch ihre Meßerfahrungen und Meßergebnisse,
sowohl im Laufe der Übung als auch
durch die Führung eines Übungsprotokolles und
die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes
nachzuweisen. Die Übungen sind insbesondere im
IV. und V. Jahrgang in möglichst kleinen Gruppen
zu führen.
25. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Im übrigen siehe Anlage I.
26. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
27. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)
UND
FÖRDERUNTERRICHT
STENOTYPIE
Siehe Anlage I.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage I.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK
UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Siehe Anlage I.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I."
5. Die Anlage I/B/2 (Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für elektrische Nachrichtentechnik
und Elektronik) hat zu lauten
Anlage I/B/2
„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRISCHE NACHRICHTENTECHNIK
UND ELEKTRONIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage I.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage I.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage I.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage I.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage I.
6. STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage I.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für
Elektrotechnik (Anlage I/B/1).
8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu logischem, analytischem und
organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit
der Datenverarbeitung und deren
Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse
der Programmierung.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-
Anlagen. Programmabläufe (Blockdiagramm).
Einführung in die Programmierung an Hand
von mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.
Programmierbeispiele allgemeiner Art und aus
dem jeweiligen Fachgebiet.
Praktische Übungen an EDV-Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten
abzustimmen. Die praktische Anwendung
ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände
hin zu orientieren.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für
Elektrotechnik (Anlage I/B/1).
10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung, Erklärung und Definition der
physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher
Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten
Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines
naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen
Grundzügen. Vertiefung des Verständnisses für
den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung
bei physikalischen Vorgängen. Anleitung,
mathematisch formulierte Gesetzmäßigkeiten zu
erfassen und zu interpretieren und die im Unterricht
gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische
Anwendung zu übertragen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales
Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.
Kinematik: gleichförmige und gleichförmig
beschleunigte Bewegung, zusammengesetzte Bewegung.
Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.
Dynamik: Dynamisches Grundgesetz, Arbeit,
verschiedene Formen der Energie, Leistung;
Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft; Gravitation.
Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elektrisches und magnetisches Feld; Strom in
Metallen, Elektrolyten, Gasen und im Vakuum.
Elektromagnetismus.
Wärme als Energieform, Wärmemenge, Temperatur,
Wärmedehnung, Zustandsänderungen,
Wärmetransport.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,
Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung
unter besonderer Berücksichtigung von Akustik
und Optik); Wellenoptik, Spannungsoptik, geometrische
Optik.
Photometrie; Einheiten der Lichttechnik; Farbenlehre.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufbau eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
durch zusammenfassende Wiederholung der klassischen
Physik. Erläuterung der wesentlichen
Grundtatsachen der modernen Physik; Relativitätstheorie,
Quanten-Physik. Grundlagen der
Kernphysik; Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Der Unterricht hat sich weitgehend auf den
experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge
zu stützen. Der Schüler ist von
der genauen Beobachtung zur Erkenntnis der
physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung
von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die
gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen
aus dem Bereiche der fachtechnischen
Anwendungen zu erläutern. Eingehende Auswertungen
sind jedoch den technischen Fachgegenständen
vorbehalten.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu
verwenden.
11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie
und der chemisch-technologischen Kenntnisse
unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse
des technischen Fachgebietes.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,
Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;
stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.
Perioden-System.
Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,
Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.
Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.
Halogene, Schwefel, Phosphor, Stickstoff,
Kohlenstoff.
Silizium, technische Silikate.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Metalle: Gewinnung, Elektrochemie, Korrosion,
Korrosionsschutz; allgemeine Eigenschaften.
Grundlagen der organischen Chemie, funktionelle
Gruppen.
Kunststoffe. Polymerisation und Polykondensation
(mit spezieller Ausrichtung auf das technische
Fachgebiet).
Erweiterung des Atombegriffes, Isotope.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig
vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente
zu beleben; dadurch ist das Verständnis für
die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der Schüler
ist von der genauen Beobachtung zur Erkenntnis
der chemischen Zusammenhänge und
zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu
führen.
Neben der anschaulichen Vermittlung der für
Formung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
notwendigen allgemeinen Grundlagen ist
besonders auf das Verständnis der Grundlagen
Wert zu legen, die für das Fachgebiet wesentlich
sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung
mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen
zu gestalten.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu
verwenden.
12. MECHANIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der theoretischen Grundlagen der
mechanisch-technischen Berechnungen im Rahmen
der Fachrichtung. Schulung des Erfassens der Voraussetzungen
für den Berechnungsgang und des
logischen Verfolgens der Zusammenhänge.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Statik: Zusammensetzen und Zerlegen von
Kräften; graphische Bestimmung von Auflagerkräften,
der Momenten- und der Querkraftverteilung
statisch bestimmter Träger. Statik der
Fachwerke.
Grundlegendes der Festigkeitslehre.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Erweiterung der Festigkeitslehre unter Berücksichtigung
der Formänderung. Grundlegendes
der Hydromechanik und der Hydrodynamik.
Didaktische Grundsätze
Von den im Physikunterricht erworbenen
Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff möglichst
anschaulich und vorwiegend auf die An-
Wendung in technischen Fachgebieten hin orientiert
zu entwickeln. Die Fachrichtung und das
Stundenausmaß bestimmen die Breite und Tiefe
der Behandlung des Lehrstoffes. Der Gebrauch
moderner technischer Hilfsmittel der Praxis ist
zu üben.
Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind zulässig.
13. MASCHINENELEMENTE, MASCHINENKUNDE
MIT KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten Bauteile
und Bauelemente des feinwerktechnischen
Apparatebaues, ihrer Dimensionierung und fertigungsgerechten
Darstellung. Weckung der Fähigkeit
zur selbständigen Bearbeitung von einfachen
Konstruktionsübungen. Vermittlung eines
Überblickes über die wichtigsten Kraft- und
Arbeitsmaschinen und deren Wirkungsweise
und Betriebsverhalten.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Technisches Zeichen: Normgerechtes Zeichnen,
Normschrift. Grundbegriffe, Zeichnungs- und
Stücklistensatz, Passungen und Toleranzen.
Werkstoffe und Halbzeuge als Handelswaren.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Gestaltung von Teilen: Stanzteile, Guß-,
Druckgußteile, Kunststoffpreßteile, Drehteile.
Gestaltung von Bauelementen mit mechanischen
Funktionen: Verbindungen, Führungen,
Bedienungsmittel.
Gestalten von Teilen, die spanabhebend bearbeitet
werden, Gestaltung von Keramik- und
Pulvermetallteilen.
Gestalten von Bauelementen mit mechanischen
Funktionen: Federn, Kupplungen, Gesperre, Getriebe,
Bremsen und Regler.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Hebezeuge und Bremsen.
Kolben- und Kreiselpumpen.
Strömungsmaschinen.
Raketenantriebe.
Verbrennungsmotoren.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Übereinstimmung mit
den Unterrichtsgegenständen Physik, Mechanik,
Mechanische Technologie und Werkstätte zu
führen. Der Lehrstoff ist tunlichst so zu reihen,
daß die der Konstruktionsaufgabe zugrunde liegenden
Fertigungsverfahren schon bekannt sind.
Die Konstruktionsübungen (geführt im I. und
II. Jahrgang) sollen auf den Fortschritt im fachtheoretischen
Unterrichtsstoff abgestimmt sein.
Der Lehrstoff ist mit einfachen Skizzen und
Berechnungen sowie an Hand von Bildtafeln,
Skizzenblättern, audio-visuellen Hilfsmitteln und
Industrieunterlagen zu vermitteln.
14. MECHANISCHE TECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der in der facheinschlägigen
Technik verwendeten Werkstoffe
und ihrer Eigenschaften. Behandlung der Werkzeuge,
Maschinen und Verarbeitungsverfahren
für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der
Werkstoffnormung, der Handelsformen und der
richtigen Wahl der Werkstoffe unter Beachtung
der Wirtschaftlichkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Messen mit einfachen Meßwerkzeugen, festen
und verstellbaren Strichmaßen und Lehren.
Passungen.
Metalle: Gefüge, chemische, physikalische, mechanische
und technologische Eigenschaften, Zustandsschaubilder.
Elektrochemie, Galvanotechnik, Korrosion,
Korrosionsschutz.
Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde.
Stahl: Sorten, Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.
Nichteisenmetalle und Legierungen.
Nichtmetallische Werkstoffe.
Ferromagnetische Werkstoffe.
Isolierstoffe für Elektro-, Wärme- und Schalltechnik.
Grundzüge der Werkstoffprüfung.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Spanlose Formung und Grundzüge der Werkzeuge,
Vorrichtungen und Maschinen. Stanztechnik,
Leichtmetallguß, Kunststofftechnik.
Schweißen der einschlägigen Materialien; Löten.
Zerspanende Formung und Grundzüge der
Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen. Neuzeitliche
Herstellung und Arbeitsverfahren mit
dem besonderen Hinweis auf die für Massenfertigung
geeigneten Verfahren.
Didaktische Grundsätze
Die Fachrichtung und das Stundenausmaß bestimmen
die Breite und Tiefe der Behandlung
des Lehrstoffes. Vielfach wird eine Beschränkung
auf das unbedingt Notwendige geboten sein.
Der Unterricht ist auf die Erfordernisse der
digitalen Technik abzustimmen. Audio-visuelle
Hilfsmittel, Bildtafeln, Skizzenblätter und Industrieunterlagen
sollen den Unterricht erleichtern.
Die in der Werkstätte gewonnenen praktischen
Erfahrungen sind zu verwerten.
Beispiele sind möglichst aus dem Fachgebiet zu
entnehmen. Im I. und II. Jahrgang sind je zwei
Schularbeiten zulässig.
15. ELEKTRISCHE MASCHINEN UND
ANLAGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes über elektrische
Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen der
Energieversorgung hinsichtlich Aufbau, Wirkungsweise
und Betrieb unter besonderer Berücksichtigung
der Bedürfnisse der Fachrichtung.
Ausreichende Information über die wichtigsten
facheinschlägigen Gesetze, Vorschriften und Normen
sowie der Sicherheitsmaßnahmen gegen
elektrische Unfälle.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Das Wichtigste über die Installationstechnik
und den Ortsnetzbau unter 1000 Volt. Anschlußbedingungen.
Messung der Wirk- und Blindleistung
im Drei- und Vierleiternetz. Tarifwesen.
Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen.
Blitzschutzanlagen.
Gleichstrommaschinen: Aufbau, Wirkungsweise,
Wicklungen, Schaltungen, Betriebseigenschaften,
Steuerung, Anlassen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Transformatoren: Aufbau, Wirkungsweise und
Betriebseigenschaften von Einphasentransformatoren.
Induktionsmaschinen: asynchron, synchron.
Aufbau, Wirkungsweise und Betriebseigenschaften
von Drehstrom- und Einphasenmaschinen.
Verhalten von Motoren und Generatoren. Anlassen
und Steuerung.
Überblick über Geräte und Anlagen der Elektrowärme,
der Elektrochemie und der Beleuchtungstechnik.
Klein- und Kleinstmotoren mit spezieller Berücksichtigung
der Fernwirktechnik.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Übersicht über Umformer (mechanisch und
elektronisch), Regel- und Stellmotoren (auch mit
Thyristorenanwendungen).
Elektrische Antriebe, Aufstellung, Wartung,
Störungssuche bei elektrischen Maschinen.
Funkentstörung.
Einführung in die elektrische Energieerzeugung
und -großverteilung: Wasserkraft-, Wärmekraft-,
Kernkraftwerke; Hochspannungsleitungen; Umspannwerke.
Energiewirtschaft. Verbundbetrieb.
Übersicht über das Verbundnetz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in enger Übereinstimmung
mit den einschlägigen Unterrichtsgegenständen
zu führen. Modelle, Tafeln, Skizzenblätter
und die in der Praxis üblichen Behelfe sollen
sinnvolle Verwendung finden, audio-visuelle
Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden. Im
V. Jahrgang sind Schülerreferate und der Besuch
von Fachvorträgen wünschenswert.
Außerdem sollen Übungsbeispiele aus dem
Stoffgebiet mit Hilfe der EDV-Anlagen gelöst
werden.
Alle Probleme, die sich aus der Umweltbeeinflussung
ergeben, sind zu behandeln.
16. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von gründlichen Kenntnissen über
die gesamten elektrotechnischen Grundlagen als
entscheidendes Fundament für den weiteren
Fachunterricht und für die später notwendige
Weiterbildung im Berufsleben. Schulung der
Fähigkeit, fachentsprechende Beispiele zu lösen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Grundlagen der Gleichstromtechnik
Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten
und Gasen. Ohmsches Gesetz. Lineare und
nichtlinieare Widerstände, Kirchhoffsche Gesetze.
Schaltung von Widerständen und Stromquellen.
Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Anpassung,
Wirkungsgrad.
Elektrowärme, Thermoelektrizität.
Magnetisches Feld und Elektromagnetismus
Charakteristische Größen, Erscheinungen und Gesetze,
magnetische Werkstoffe. Magnetische Kreise.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Zeitlich veränderliche Magnetfelder: Induktionsgesetz.
Magnetisches Wechselfeld. Wirbelströme.
Selbst- und Gegeninduktion. Energie und
Kräfte im Magnetfeld. Hall-Effekt. Ein- und
Ausschaltvorgänge in Gleichstromkreisen.
Elektrisches Feld: charakteristische Größen, Erscheinungen
und Gesetze, Energie- und Kraftwirkung,
zeitliche Feldänderung.
Eigenschaften elektrischer Bauelemente, Ausgleichsverhalten
von RC-Gliedern
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Sinusförmige Wechselgrößen und ihre Darstellung.
Einphasenstrom-Mittelwerte, Phasenverschiebung,
Wechselstromwiderstände, Zeigerdarstellung
und komplexe Behandlung einfacher Zweipole,
Frequenzgang und Ortskurvendarstellung,
Wirk- und Blindleistungsbegriff. Skineffekt und
seine Bedeutung in der HF-Technik.
Mehrphasenstrom, Drehfeld, Drehfeldleistung.
Mehrwellige Ströme, Hinweis auf Fourieranalyse,
Klirrfaktor, Effektivwert, Leistung,
Sprungfunktions- und Impulsbegriff.
Elektrische Resonanz.
Energien in Blindwiderständen, Wechselwirkung
im Schwingkreis, freie Schwingung, Güte
und Dämpfungsbegriff, Thomson-Formel, erzwungene
Schwingung, Frequenzgang in linearer
und logarithmischer Darstellung. Ausblick auf
Filterschaltungen, gekoppelte Schwingkreise, Hinweis
auf Antennen.
Wiederholung: Zusammenhänge zwischen den
Größen des elektrischen und magnetischen Feldes,
Übertrager, Gleichungen, Ersatzschaltungen, Zeigerdiagramme.
Didaktische Grundsätze
Die Grundgesetze der Elektrotechnik sind in
anschaulicher Weise zu erarbeiten. Die mathematisch
formulierten Gesetzmäßigkeiten sind durch
Übung und Wiederholung so zu erfassen, daß
deren praktischer Anwendung keine Schwierigkeiten
begegnen. Ausgewählte Demonstrationen
sollen in Ergänzung zur Physik die Anschaulichkeit
des gesprochenen Wortes unterstützen.
Die Reihenfolge der Unterrichtung soll die
Erfordernisse der Laboratoriumsübungen in Elektronik
und angewandter Elektronik sowie der
elektrischen Meßtechnik berücksichtigen. Die einschlägigen
Gesetze, Vorschriften und Normen
sind zu beachten.
Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu
verwenden. Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind
zulässig.
17. ELEKTRISCHE NACHRICHTENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundlagen der elektrischen
Nachrichtentechnik und deren wichtigster Anwendungen
nach dem Stand der Technik, besonders
im Hinblick auf die Impulstechnik und
Datenverarbeitungstechnik. Schulung der Fähigkeit,
charakteristische Beispiele zu lösen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Übersicht über die Aufgaben des Fachgebietes,
Frequenzbereiche und Leistungen. Übersicht über
die Einrichtungen der Nachrichtentechnik.
Relaistechnik. Grundlegendes der Fernsprechtechnik.
Elektroakustische Wandler.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Zweipole, Frequenzgänge, Ortskurven, Ersatzschaltungen.
Vierpoltheorie
Vierpole inklusive Filter, Übertragungsgrößen,
Laufzeitverhalten, Ersatzschaltungen.
Grundlegendes über Fernschreibtechnik, Bildtelegraphie,
Selbstvermittlungstechnik.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Abtasttheorien, Zeit- und Frequenzmultiplexverfahren,
Trägerfrequenztechnik, Besonderheiten
der Weitverkehrstechnik.
Leitungen, Leitungskonstante, Gruppenlaufzeit,
Reflexion, Laufzeitketten. Grundsätzliches
über Netzwerksynthese nach Wellen- und Betriebsparametertheorie.
Aktive Filter.
Vermittlungs- und Selbstwähltechnik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist unter Einbeziehung der in
anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten
Kenntnisse zu führen. Audio-visuelle Hilfsmittel,
Skizzenblätter, Schaltpläne, Modelle und
Hilfsbücher sowie Unterlagen aus der Berufspraxis
sind ausgiebig zu verwenden. Der Unterricht
ist auf die Erfordernisse der parallel geführten
fachlichen Unterrichtsgegenstände und
auf die Laboratoriumsübungen abzustimmen.
18. ELEKTRONIK UND HOCHFREQUENZTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundlagen der Elektronik,
Hochfrequenztechnik, Radiotechnik und deren
wichtigster Anwendungen nach dem Stand der
Technik. Sicherung eines vertieften Verständnisses
durch gründliches Einüben. Systematische,
übersichtliche Zusammenfassung des für die Berufspraxis
erforderlichen Wissens unter Einbeziehung
der einschlägigen Vorschriften und Normen.
Schulung der Fähigkeit, charakteristische
Beispiele zu lösen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Atommodell, Schalenaufbau, Energiebereiche,
Elektronenabgabe und -aufnahme. Vorstellung
über die Leitfähigkeit von Metallen.
Grundlegende Vorstellungen über den Mechanismus
der Stromleitung in Halbleitern, Eigen-
und Störstellenleitfähigkeit, Thermoelektrizität,
Solarelement. Halbleiterdioden. Transistoren
prinzipielle Funktion. Stromleitung im Vakuum,
Elektronenmission, Bewegung des freien
Elektrons im elektrischen und magnetischen Feld.
Die Hochvakuumröhre. Stromleitung in Gasen,
Glimmlichteinrichtungen, Thyratron, Geiger-
Müller-Zählrohr.
Einfache Gleichrichter- und Verstärkerschaltungen,
deren Berechnung und Diskussion an
Hand von Arbeitskennlinien.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Wiederholung: Röhre und Transistor und
ihre Anwendung in einfachen Verstärkerschaltungen
inklusive deren Berechnung und Diskussion
an Hand von Arbeitskennlinien. Röhren
und Transistoren in Mit- und Gegenkoppfungsschaltungen
(Stabilität, Eingangs- und Ausgangsimpedanz),
Ersatzschaltungen.
Grundlegendes über Thyristoren.
Logische Verknüpfungsschaltungen digitaler Systeme.
Nichtlineare Verzerrungen, Frequenzumsetzung,
Frequenzvervielfachung und Modulation.
Übertrager, Bandfilter. Geradeausempfänger. Oszillatorschaltungen.
Überlagerungsprinzip. Superhetempfänger
mit automatischer Verstärkungsregelung,
Mischung, Implitudenmodulation.
V. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Die integrierte Schaltkreistechnik, deren Konzeption
und Realisierung mit Berücksichtigung
ihres Einsatzes auch im Elektronenrechner.
Arten der Modulation und Demodulation.
Empfängerpaß.
Einseitenbandempfang. Rausdien.
Hinweise auf Funk-Entstörung.
Antennen und Wellenausbreitung, Dipol. Abstrahlung,
leitungsgeführte Strahlung, Richtantennen,
schwundmindernde Antennen, Sender
für verschiedene Modulationsarten, Betriebsarten,
Antennenanpassung. Einführung in die Höchstfrequenztechnik,
Mehrfachausnützung von Funk-
Übertragungswegen, Grundzüge der Fernsehübertragungen,
Aufnahmegeräte, Wiedergabeeinrichtungen,
Übertragungsverfahren.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist unter Einbeziehung der in
anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten
Kenntnisse aufbauend zu führen.
Audio-visuelle Hilfsmittel, Skizzenblätter,
Schaltpläne, Bilder, Hilfsbücher und Industrieunterlagen
sind ausgiebig zu verwenden. Die
Reihenfolge der Unterrichtung soll auf die anderen
parallel laufenden fachlichen Unterrichtsgegenstände
und auf den Laboratoriumsunterricht
abgestimmt werden. Die Übungen sind am
jeweiligen Stoff auszurichten und dienen im Verein
mit Demonstrationsübungen dazu, daß der
jeweilige Stoff dem Schüler anschaulich und durch
Übungen nahegebracht wird.
19. IMPULS- UND DIGITALTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung des Verständnisses für die Gesetze
der elektrischen Ausgleichsvorgänge und für
deren Bedeutung in der Impulstechnik. Besprechung
der Anwendungen der Impulstechnik in
der Nachrichtenübermittlung, im Fernsehen und
in der Fernwirk- (Regel- und Steuertechnik)
und Datenverarbeitungstechnik.
Lehrstoff
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Mathematische Behandlung und physikalische
Deutung des Zusammenhanges zwischen periodischen
und nichtperiodischen Vorgängen. Einführung
in spezielle Rechenmethoden, Operatorenrechnung.
Das Ausgleichsverhalten von Netzwerken
und die Zusammenhänge mit deren
frequenzabhängigen Eigenschaften.
Impulsformung und -erzeugung, Trigger,
Impulssägezahngeneratoren, logische Verknüpfungsschaltungen
für den Entwurf digitaler
Systeme. Speicher- und Zählstufen, Koinzidenzschaltungen.
Elektronische Einrichtungen zur Erfassung
digitaler Signale, Codierung, Quantisierung
analoger Signale, Impulsmodulations- und
Impulsdemodulationsverfahren, Übermittlung
und Darstellung. Speicher und Register, Anwendung
in der digitalen Technik zur Fernwirkung,
Messung, Steuerung und Regelung, Rechentechnik,
den jeweiligen Stand der Technik berücksichtigend
und diesem angepaßt.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist aufbauend auf das in anderen
Unterrichtsgegenständen vermittelte Wissen
zu führen. Der Unterricht soll auch auf die anderen
parallellaufenden fachlichen Unterrichtsgegenstände
und auf den Laboratoriumsunterricht
abgestimmt werden.
Zwei Schularbeiten im Schujahr zulässig.
20. ELEKTRISCHE MESS- UND REGELTECHNIK,
ANGEWANDTE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die gebräuchlichen
elektrischen Meßgeräte, Meßnormale,
Meßgenauigkeit und über die wichtigsten
Meßverfahren und Meßeinrichtungen der Gleichstrom-
und Wechselstromtechnik. Die jeweils erzielbare
Meßgenauigkeit ist unter Darstellung des
notwendigen Aufwandes darzulegen. Vermittlung
der Kenntnisse über gebräuchliche elektronische
Meßgeräte und wichtige Meßverfahren in
der Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik sowie
der Impulstechnik.
Weckung des Verständnisses für die Eigenheiten
der Regelungstechnik und der auftretenden
Stabilitätsprobleme. Unterweisung in der
grundlegenden Anwendung eines Analogrechners
sowie eines Rechners in der Steuer- und Regelungstechnik.
Lehrplan
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Wiederholung: Internationales Einheitensystem
(SI); gesetzliche Maßeinheiten (Maß- und Eichgesetz),
sonstige Maßsysteme.
Meßinstrumente: Grundsätzlicher Aufbau, Anwendung
und Bereichserweiterung der gebräuchlichen
Meßwerke. Meßzubehör, Meßnormale.
Meßmethoden der Gleichstromtechnik: Strom-
und Spannungsmessung. Widerstandsbestimmung,
einschließlich der Brückenmessungen, Gleichstromkompensation.
Meßmethoden der Wechselstromtechnik: Messung
von Wechselstromwiderständen. Prinzip der
Wirk- und Blindleistungsmessung.
Leistungsfaktormessung, Zähler.
Registrierende Meßinstrumente.
Überblick über die Messung nichtelektrischer
Größen.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Wechselstrommeßbrücken. Komparator. Primär-
und Gebrauchsnormalien, deren Realisierung,
Unsicherheit und Langzeitstabilität.
Aufbau und Anwendung von Elektronenstrahloszillographen.
Elektronische Meßgeräte,
deren Funktion und Anwendung, Meßverstärker
einschließlich Operationsverstärker.
Einfluß von Gegenkopplungen auf Eingangs- und
Ausgangsimpedanz sowie Stabilität.
Grundzüge der Fernmeßtechnik analog und
digital.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Messungen an HF- und NF-Verstärkern.
Wobbeitechnik mit Anwendungsbeispielen. Impulsgeneratoren.
Frequenzsynthese. Frequenznormale. Digitale
Zeit- und Frequenzmessung; Wirkungsweise,
Meßfehler.
Digitale Meßeinrichtungen. Aufbau, Wirkungsweise,
Meßfehler.
Einführung in die elektronische Messung nichtelektrischer
Größen.
Grundsätzliche Ausarbeitung und Anwendung
digitaler Prüfprogramme für digitale Einrichtungen.
Probleme der Speichertechnik.
Einführung in die Funknavigationsmeßtechnik.
Grundbegriffe der Regelungs- und Steuertechnik
an Hand kennzeichnender Beispiele.
Regelkreisglieder und ihr Verhalten. Zeit- und
Frequenzverhalten. Grundformen der Regler.
Stetige Regelkreise und ihr Verhalten. Stabilitätsuntersuchungen.
Optimierung von Regelkreisen.
Regelkreissynthese. Unstetige Regelung.
Regelkreise mit analogen und digitalen Systemen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Anlehnung an die facheinschlägigen
Unterrichtsgegenstände zu führen.
Die Verwendung von Demonstrationsgeräten,
audio-visuellen Hilfsmitteln, Bildtafeln, Skizzenblättern
und Industrieunterlagen wird empfohlen.
Die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und
Normen sind zu beachten. Auf die besondere Bedeutung
der Auswahl der jeweils richtigen Meßinstrumente,
der zulässigen Belastung und der
sorgfältigen Behandlung der Instrumente und
Geräte ist immer wieder hinzuweisen. Die
Reihenfolge der Lehrstoffbehandlung ist auf die
parallel geführten Laboratoriumsübungen abzustimmen.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind zulässig.
21. KONSTRUKTIONSLEHRE MIT KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse für den Entwurf,
die Berechnung und Konstruktion von Bauteilen,
Baugruppen und Geräten der Nachrichtentechnik
und Elektronik. Schulung zum selbständigen
Entwerfen, Berechnen und fertigungsgerechten
Konstruieren bis zur Erreichung provisorischer
Zeichnungssätze samt Stücklisten und
Stromlaufplänen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Bemessung und Konstruktion von Bauteilen
mit vorwiegend elektrischer Funktion unter Berücksichtigung
der Erwärmung und unter Beachtung
vorgegebener elektrischer Daten.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Richtlinien für die Konstruktion von Bauteilen
und Bauteilgruppen sowie Geräten der
Nachrichtentechnik und Elektronik auf Grund
vorgegebener Bedingungen, Vorschriften und
Normen.
Normgerechtes Zeichnen einschlägiger Schaltungen.
Berechnung und Konstruktion von Bauteilen
und Bauteilgruppen in fertigungsgerechter
Weise (Konstruktionsübungen).
V. Jahrgang (6 Wochenstunden)
Entwurf, Bemessung und konstruktives Darstellen
von analogen und digitalen Einrichtungen,
z. B. Geräten der Impulstechnik (Impulsgenerator)
oder Geräten der Fernwirktechnik und der
zugehörigen Meßeinrichtungen,
Didaktische Grundsätze
Die in anderen fachlichen Unterrichtsgegenständen
erworbenen Kenntnisse sind in der
Konstruktionslehre zusammenzufassen und zu
erweitern. Die aus den Maschinenelementen bekannten
Bauelemente der Feinwerktechnik sind
entsprechend zu ergänzen. Konstruktionsprinzipien
für Bauteile, Geräte und Anlagen sind zu erarbeiten.
Der Unterricht ist durch ausgiebige
Benützung von Modellen, audio-visuellen Hilfsmitteln,
Skizzen-, Kurven- und Tabellenblättern,
Hilfsbüchern und Firmenunterlagen praxisnahe
zu gestalten. Die einschlägigen Normen und Vorschriften
sind zu beachten. Die Vorführung oder
Besichtigung einschlägiger Geräte und Anlagen
wird empfohlen.
Die Konstruktionsübungen sind auf den Fortschritt
des Vortragsstoffes abzustimmen. Sie sind
so zu führen, daß die Schüler möglichst zur selbständigen
konstruktiven Arbeit angeleitet und
erzogen werden.
Die Programme, die einzelnen Schülern und
Schülergruppen gestellt werden können, sollen
steigende Anforderungen enthalten. Bei den
unterschiedlichen Programmaufgaben sind die
Schüler zur gegenseitigen Programmeinschau zu
verhalten.
Auf den jeweiligen Stand der Technik ist Bedacht
zu nehmen.
22. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Gründliche Unterweisung in den wichtigsten
handwerklichen Fertigkeiten und Fertigungsverfahren
zur Verarbeitung von Metallen und anderen
Werkstoffen unter Berücksichtigung der Aufgaben
des Fachgebietes, der funktioneilen und
organisatorischen sowie betriebstechnischen Zusammenhänge
im modernen, arbeitsteiligen Produktionsbetrieb
in rationeller Arbeitsweise,
zweckmäßiger Arbeitsfolge und wirtschaftlicher
Genauigkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (11 Wochenstunden)
Werkstattkunde: Einführung in den Werkstättenbetrieb,
Werkstättenordnung, Unfallverhütung.
Messen mit festen und verstellbaren Meßwerkzeugen.
Grundausbildung: Schraubstockarbeit unter Beachtung
der in der Nachrichtentechnik und Elektronik
wichtigen Arbeiten und verwendeten
Werkstoffe einschließlich aller Nebenarbeiten
Anreißen und Ankörnen, Feilen, Bohren, Senken,
Ösen und Nieten, Gewindeschneiden, Sägen,
Richten, Biegen, Blecharbeiten, Herstellung von
Federn. Besondere Berücksichtigung der Feinwerktechnik.
Drehen an der Drehmaschine.
II. Jahrgang (11 Wochenstunden)
Mechanische Werkstätte: Grundausbildung unter
Berücksichtigung des für die Nachrichtentechnik
und Elektronik ausreichenden Umfanges und
der entsprechenden Werkstoffe. Dreharbeiten mit
steigendem Schwierigkeitsgrad, einschließlich Gewindeschneiden.
Arbeiten an weiteren spanabhebenden
Werkzeugmaschinen. Stanz- und Preßarbeiten.
Weich- und Hartlöten. Einfache Verdrahtungsarbeiten.
Einfache Elektroinstallationen.
Widerstands- und Kunststoffschweißung.
Wickeln von Drosselspulen oder Übertragern
oder Kleintransformatoren oder Relais oder HF-
Spulen.
Herstellung von Preß- und Spritzgußteilen aus
härtbaren und nichthärtbaren Kunststoffen (Exkursionen).
III. Jahrgang (7 Wochenstunden)
Gießharztechnik, gedruckte Schaltungen und
Tauchlötung (Exkursionen).
Herstellen und Prüfen von Bauteilen.
Antennen-, Blitzschutz- und Erdungsanlagen.
Einfache Verdrahtungs- und Instandhaltungsarbeiten
sowie Überprüfungen an Geräten oder
Baugruppen (inklusive Elektronik und Vermittlungstechnik).
Arbeitsvorbereitung: Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen;
Vor- und Nachkalkulation von
Arbeitsaufträgen.
Didaktische Grundsätze
Bei den grundlegenden Fertigungsvorgängen
sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten
nach normgerechten Zeichnungen selbst auszuführen.
Durch Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad
soll eine ausreichende Fertigkeit erreicht
werden. Der organisatorische Aufbau der
Werkstätte soll dem Modell eines Betriebs angepaßt
sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner
handwerklichen Ausbildung möglichst alle organisatorischen
Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis
zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Produktive
Arbeiten sollen die Ausbildung der Schüler fördern.
Die in den Arbeitnehmerschutzvorschriften
vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von
Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen
sind den Schülern im Zusammenhang mit den
Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, und
ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu
machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen
zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung
der Schüler im Verhalten zu den Arbeitsaufgaben
und zur Beachtung der Schutzvorschriften
möglich ist. Über die durchgeführten
Arbeiten ist vom Schüler ein Werkstättenheft
mit chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen
zu führen.
23. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Betriebspraxis entsprechend, sind nach Anweisung
Prüfaufgaben an facheinschlägigen Funktionseinheiten
durchzuführen. Erziehung zu einer
sorgfältigen Arbeitsweise. Schulung der Fähigkeit
zur Durchführung von Prüfaufgaben.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Prüfen von elektrischen und elektronischen
Bauteilen, Geräten und Anlagen auf dem Gebiet
der Verstärkung, des Empfanges, der Vermittlungs-
und Trägerfrequenzübertragung, der
Steuerungs- und Regeltechnik nach analogen und
digitalen Verfahren.
Behebung von Störungen an elektrischen Anlagen.
Herstellung von Geräteschaltungen der
Elektronik, gedruckte Schaltungen. Fehlersuche
und Reparaturen an facheinschlägigen Geräten.
Didaktische Grundsätze
Sämtliche Prüfarbeiten sind grundsätzlich nach
schriftlichen Anweisungen durchzuführen. Die
einschlägigen Vorschriften sind besonders zu
berücksichtigen.
Der organisatorische Aufbau des Werkstättenlabors
muß dem Modell eines Prüffeldes angepaßt
sein.
Der Fachvorstand kann zur Erfüllung der
Bildungs- und Lehraufgabe im Werkstättenlabor
auf Grund der örtlichen Verhältnisse und Erfordernise
eine Auswahl aus den vorgenannten
Gebieten treffen.
24. LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Schulung der Fähigkeit zum selbständigen
Arbeiten bei der Durchführung von Schaltungs- und
Meßaufgaben. Erziehung zur zweckmäßigen
Auswahl und Anwendung der Meßgeräte nach
dem Verwendungszweck und zu einer sorgfältigen
Arbeitsweise. Unterweisung über die Maßnahmen
und Vorkehrungen zum unfallfreien
Arbeiten an spannungsführenden Schaltelementen.
Erziehung zur Auswertung und kritischen
Beurteilung der Meßergebnisse.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Die Auswahl der Übungsaufgaben ist aus dem
Stoff der Fachgebiete Grundlagen der Elektrotechnik,
Elektronik, Elektrische Meßtechnik,
Elektrische Maschinen zu treffen.
Gruppenübungen wie Kennlinienaufnahme
von: NTC, PTC, LDR, VDR. Gleichstrombrücken
mit Berücksichtigung der temperaturabhängigen
Eigenschaften des Prüflings, Kompensation,
kalorische und wattmetrische Leistungsmessung,
Bestimmung der Zeitkonstante in
thermischen und elektrischen Kreisen, Kennlinien
von Dioden, Drehzahl- und Drehmomentenkennlinien
von Gleichstrommaschinen.
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Die Auswahl der Übungsaufgaben ist aus dem
Stoff der Fachgebiete Elektrische Nachrichtentechnik,
Hochfrequenztechnik und Elektrische
Meßtechnik zu treffen.
Gruppenübungen wie Kennlinienaufnahmen
an Röhren und Halbleitern, Verstärkerschaltungen
inklusive Mit- und Gegenkopplungen, Resonanzkreise.
Eigenschaften von Filterschaltungen.
Untersuchung an Oszillatorschaltungen, an elektronischen
Voltmetern, Übungen an Grundschaltungen
der Telephonie, des Selbstwählverkehrs.
V. Jahrgang (8 Wochenstunden)
Die Auswahl der Übungsaufgaben ist umfassend
über den Stoff der Fachgebiete Elektronik,
Radio-, Nachrichten-, Hochfrequenz- und
Meßtechnik, Impulstechnik und Regeltechnik zu
erstrecken und dem jeweiligen Stand der Technik
anzupassen.
Didaktische Grundsätze
Jede Übung ist den Schülern durch eine geeignete
Vorbesprechung unter Hinweis auf die
einschlägigen Kapitel der in Frage kommenden
Unterrichtsgegenstände, insbesondere aber auch
auf die sorgsame Behandlung der Meßinstrumente,
zu erläutern. Die Schüler müssen diese Kenntnisse,
ergänzt durch ihre Meßerfahrungen und
Meßergebnisse, während der Übung durch Führung
eines Übungsprotokolls und durch Ausarbeitung
des Laboratoriumsberichtes nachweisen.
Die Übungen sind möglichst in kleinen Gruppen
durchzuführen; fallweise können Gemeinschaftsübungen
vorgesehen werden.
25. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Im übrigen siehe Anlage I.
26. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
IV. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
27. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE
ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)
UND
FÖRDERUNTERRICHT
STENOTYPIE
Siehe Anlage I.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage I.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK
UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Siehe Anlage I.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I."
6. Die Anlage I/C/1 (Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für Hochbau) hat zu lauten
Anlage I/C/1
„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR HOCHBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage I.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage I.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage I.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage I.
6. STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage I.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem
Denken und zu exakter Ausdrucksweise.
Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in
numerischen und graphischen Methoden, die für
die Berufspraxis bedeutsam sind. Zu Beginn ist
der Schwerpunkt der Ausbildung dem numerischen
Rechnen zuzuordnen. Systematische Einführung
des Funktionsbegriffes in der Mathematik,
Naturwissenschaft und Technik bis zur Vermittlung
gründlicher Kenntnisse aus der Differential-
und Integralrechnung. Besonderer Wert
ist auf das Erkennen von strukturellen Zusammenhängen
zu legen; das. funktioneile Denken
muß in den Vordergrund gestellt werden.
Lehrstoff
I. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Menge, Mengenoperationen.
Arithmetik
Rechnen in der Menge der reellen Zahlen und
deren Teilmengen. Empirische Einführung in den
Gebrauch des Rechenstabes. Einführung in den
Gebrauch von Zahlentafeln. Rechnen mit
Variablen und Termen. Lösen linearer Gleichungen
und Ungleichungen mit einer.Variablen über
der Menge der reellen Zahlen und deren Teilmengen.
Verhältnis, Proportion. Abbildung von
Mengen, Funktionsbegriff.
Systeme linearer Gleichungen.
Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)
Grundbegriffe der ebenen, euklidischen Geometrie,
Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.
Vektorbegriff, Vektorpolygon, Grundeigenschaften
von Dreieck, Viereck, Vieleck und
Kreis.
Bestimmung der Flächeninhalte von Figuren.
Bogenmaß des Winkels.
Pythagoräisch-euklidische Lehrsatzgruppe.
Strahlensätze. Einfache Ähnlichkeitsabbildungen.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Arithmetik
Menge der reellen Zahlen. Rechnen mit Potenzen
und Wurzeln. Potenz- und Wurzelfunktion.
Exponentialfunktion. Begriff des Logarithmus.
Logarithmische Funktion. Logaritmisches-Rechnen.
Funktionsleitern. Quadratische Gleichungen.
Menge der komplexen Zahlen. Mittelwerte und
Streuungsmaße.
Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)
Kreisfunktion, Trigonometrische Auflösung
des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen
Dreieckes. Goniometrische Beziehungen.
Elementare Oberflächen- und Volumsberechnungen.
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Endliche und unendliche Zahlenfolgen. Grenzwertbegriff
Eigenschaften elementarer Funktionen
Grenzwert, Stetigkeit und. Unstetigkeit.
Ableitung elementarer Funktionen. Differentiationsregeln.
Höhere Ableitungen von Funktionen.
Differential. Diskussion technisch, wichtiger
Kurven und Funktionen. Unbestimmtes Integral
reeller Funktionen. Bestimmtes Integral reeller
Funktionen.
Einfache Anwendung der Differential- und
Integralrechnung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse
der Fachrichtung.
Grundbegriffe der Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Statistik.
Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes
an ausgewählten Beispielen, die den technischen
Fachgebieten entnommen sind.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Schwierige allgemeine Gedankengänge sind
durch spezielle Beispiele vorzubereiten und soweit
wie möglich durch graphische Methoden zu
veranschaulichen. Die mathematische Strenge ist
konsequent bis zu einem angemessenen Grad zu
steigern. Beispiele sind möglichst den technischen
Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff, auch
der vorangegangener Jahrgänge, ist dauernd zu
wiederholen. Im Unterricht sollen lebendiger
Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht in
ausgeglichenem Verhältnis stehen.
Drei Schularbeiten im Schuljahr.
8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu logischem, analytischem und
organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit
der Datenverarbeitung und deren
Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse
der Programmierung.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden}
Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-
Anlagen. Programmablaufpläne (Blockdiagramm).
Einführung in die Programmierung an Hand von
mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.
Programmierbeispiele allgemeiner
Art und aus dem jeweiligen Fachgebiet.
Praktische Übungen an EDV-Anlagen.
Didaktische Grundsätze
Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten
abzustimmen. Die praktische Anwendung
ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände
hin zu orientieren.
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen
der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;
Vermittlung der Fähigkeit, räumliche
Gebilde mittels der in der Technik üblichen
Projektionsmethoden zeichnerisch eindeutig darzustellen
und im Raum auftretende Aufgaben in
der Projektion auszuführen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und
Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer
und technischer Körper. Übungen im
Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen; Klärung
der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,
Strecke und Gerade, Punkt. Räumliches Achsenkreuz,
Koordinatensystem. Strecken, Gerade,
ebene Figuren und Ebenen in projizierenden
Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener
Figuren, wahre Länge von Strecken. Netzbestimmungen.
Lage- und Maßaufgaben über Punkt, Gerade
und Ebene.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächiger
Körper.
Affinität und Kollineation.
Grundlagen der Schattenlehre.
Grundlagen der Dachausmittlung.
Kotierte Projektion.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Normalriß des Kreises.
Drehflächen, insbesondere Kugel-, Zylinder-
und Kegelfläche, Darstellung und ebene Schnitte.
Durchdringungen, Abwicklungen.
Wendellinie und Wendelfläche.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Axonometrie.
Schattenkonstruktionen an ebenflächigen Körpern
sowie an Kugel-, Drehzylinder- und Drehkegelflächen
in zugeordneten Normalrissen und
in Axonometrie.
Perspektive
Durchschnittsverfahren und axonometrische
Perspektive. Darstellung ebenflächiger Gegenstände.
Kreise in waagrechten und lotrechten
Ebenen. Schattenkonstruktionen.
Einfachste Rekonstruktionen.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,
übersichtlicher Anordnung und klarer Darstellung
anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele
sind besonders bautechnische Anwendungen zu
berücksichtigen.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Einführung, Erklärung und Definition der
physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher
Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten
Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines
naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen
Grundzügen.
Vertiefung des Verständnisses für den Zusammenhang
zwischen Ursache und Wirkung bei
physikalischen Vorgängen. Anleitung, mathematisch
formulierte Gesetzmäßigkeiten zu erfassen
und zu interpretieren und die im Unterricht
gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische Anwendung
zu übertragen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales
Einheitensystem (SI), gesetzliche Maßeinheiten.
Kinematik: gleichförmige und gleichförmig beschleunigte
Bewegung, zusammengesetzte Bewegung.
Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.
Dynamik: Dynamisches Grundgesetz, Arbeit,
verschiedene Formen der Energie, Leistung; Gravitation.
Druck, Auftrieb, Molekularkräfte.
Wärme als Energieform, Wärmemenge, Temperatur,
Wärmedehnung, Zustandsänderungen,
Wärmetransport.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,
Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung
unter besonderer Berücksichtigung von Akustik
und Optik); geometrische Optik.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Elektrisches und magnetisches Feld; Atombau;
Strom in Metallen, Elektrolyten, Gasen und im
Vakuum; Elektromagnetismus.
Zusammenfassung und grundlegende Darstellung
eines naturwissenschaftlichen Weltbildes
unter Berücksichtigung der Grundtatsachen der
modernen Physik; Grundlagen der Kernphysik;
Strahlenschutz.
Didaktische Grundsätze
Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das
Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die
Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.
Der Unterricht hat sich weitgehend auf den
experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge
zu stützen. Der Schüler ist von
der genauen Beboachtung zur Erkenntnis der
physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung
von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die
gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen
aus dem Bereiche der bautechnischen Anwendungen
zu erläutern; eingehende Auswertungen
sind jedoch den technischen Unterrichtsgegenständen
vorbehalten. Audio-visuelle Hilfsmittel
sind weitgehend zu verwenden.
11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie
und der chemisch-technologischen Kenntnisse
unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse
im Bauwesen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,
Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;
stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.
Periodensystem.
Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,
Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.
Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.
Halogene, Stickstoff, Schwefel, Phosphor,
Kohlenstoff.
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Silizium, technische Silikate.
Mörtelbindestoffe.
Metalle: Metallgewinnung, Elektrochemie,
Korrosion und Korrosionsverhütung.
Einführung in die organische Chemie.
Funktionelle Gruppen.
Erdöl, Bitumen, Teer.
Kunststoffe; Polymerisation, Polykondensation.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig
vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente
zu beleben; dadurch ist das Verständnis
für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der
Schüler ist von der genauen Beobachtung zur
Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und
zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu
führen. Neben der anschaulichen Vermittlung
der für die Formung eines naturwissenschaftlichen
Weltbildes notwendigen allgemeinen Grundlagen
ist besonders auf das Verständnis der Grundlagen
Wert zu legen, die für das Fachgebiet Baukonstruktionslehre
(Teilgebiet Baustoffe) wesentlich
sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung
mit diesem Fache zu gestalten. Audiovisuelle
Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.
12. BAUKONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu selbständigem konstruktivem
Denken durch Vermittlung der Kenntnis von
Baukonstruktionen sowie zur Fähigkeit, System
und Bauweise nach den Erfordernissen der Funktion,
der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung
und der Wirtschaftlichkeit zu wählen und den
Bauteil dem Material entsprechend zu dimensionieren.
Vermittlung eines Überblickes über
die Technologie der Baustoffe. Grundlagenvermittlung
für haustechnische Anlagen, deren
zweckmäßige Anwendung, Berechnung und Planung.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Einführung: Das Bauwerk und seine konstruktiven
Elemente, Bauweisen, Ablauf des Bauvorhabens.
Der Bauplatz: Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten.
Aufgehendes Mauerwerk: Fundamente, einfache
Abdichtungen.
Mauerwerk aller Art, Holzwände.
Decken: Holzdecken; Gewölbe. Lehrgerüste.
Baustoffe: Gebrannte und ungebrannte Bausteine
und Baustoffe, Naturstein, Bindemittel,
Beton; Holz und Verbindungsmittel.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Decken: Ebene Massivdecken, Schalungen und
Gerüstungen, Deckenuntersichten, Deckenputz,
Fußböden.
Dächer: Zimmermannsmäßige Dachstühle.
Stiegen, Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen.
Geländer.
Innenwände; Trennwände, Leichtwände, Zwischenwände.
Bauspenglerarbeiten ; Dachdeckerarbeiten.
Baustoffe: Zielsichere Betonbildung; Eisen und
Stahl; Nichteisenmetalle; Asbestzement.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Balkone; Brüstungen und Geländer.
Flachdächer; Terrassen.
Ausbauarbeiten: Türen, Fenster, Tore, Portale,
Beschläge, Verglasung, Anstrich, Maler- und
Tapeziererarbeiten.
Wandoberflächen: Verputz, Verkleidungen.
Bauphysik: Wärmeschutz, Wasserdampfdiffusion.
Hauskanalisierung: Ableitung der Schmutz-,
Fäkal- und Niederschlagswässer.
Baustoffe: Glas; Farben und Anstrich; Kitte;
Dämmstoffe; Sperrstoffe.
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Glasdächer und Oberlichtkonstruktionen,
Lichtkuppeln; besondere Abdichtungen. Bewegungsfugen.
Vorkehrungen für den Winterbau.
Bauphysik: Schallschutz; Beleuchtung;
Schutz gegen chemische und mechanische Einwirkungen.
Heizung: Wärmebedarf, Energiequellen, Überblick
über gebräuchliche Heizungssysteme, bauliche
Erfordernisse, Heizräume, Kessel und sonstige
Wärmebereiter, Leitungen, Heizkörper,
Steuerungen.
Lüftung und Klimatisierung.
Baustoffe: Kunststoffe.
V. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Adaptierungen, Absteifungen, Pölzungen.
Fertigteilbau: Vorfertigung von Elementen
aller Art, Konstruktion, Herstellung, Transport,
Montage. Möglichkeiten der Anwendung und Gestaltung.
Vorhangfassaden.
Kalt- und Warmwasserinstallation, Warmwasserbereitung,
Einrichtungsgegenstände. Gasinstallation.
Licht- und Kraftstromversorgung, Stromkreis,
Sicherung, Erdung, Einrichtungsgegenstände,
Grundzüge der Lichttechnik.
Schwachstrominstallation: Klingel, Telephon,
Sprechanlagen, Türöffner, Uhren u. dgl., Antennenanlagen,
Blitzschutz, Aufzüge und Förderanlagen,
Müllbeseitigung.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Modelle, audiovisuelle
Hilfsmittel, Fachvorträge und gut vorbereitete
Exkursionen zu fördern und zu unterstützen.
Die fachbezogenen Bestimmungen der
Baugesetze, der Normen und der einschlägigen
Sicherheitsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil
des Lehrstoffes. Der Unterricht in der
Technologie der Baustoffe hat in enger Verbindung
mit dem jeweils behandelten Stoffgebiet
der Baukonstruktion zu stehen. Durch Hinweise
auf bereits abgeschlossene Teilgebiete des Lehrstoffes
bei der Besprechung neuer Kapitel ist der
bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitete Lehrstoff
zusammenzufassen und damit dem Schüler gegenwärtig
zu haken. Alle wesentlichen Probleme, die
sich aus der Umweltbeeinflussung ergeben, sind
ausführlich zu behandeln. Teilabschnitte dieses
Unterrichtsgegenstandes können von mehreren
Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet
werden.
13. GEBÄUDELEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die funktionellen
und räumlichen Erfordernisse im Zusammenhang
mit den Konstruktionsmöglichkeiten
als Grundlage für die Planung von. Gebäuden.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Das Wohnen: Die Wohnbereiche, ihre Orientierung,
Zuordnung und Einrichtung unter Berücksichtigung
ihrer Beziehung zur Umwelt. Einfamilienhaus,
Mehrfamilienhaus, Siedlungen.
Bauten der Gemeinschaft: Wohnheime, Kindergärten
und Schulen, Amtsgebäude.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Bauten für den Fremdenverkehr: Rasthäuser,
Pensionen, Hotels, Schutzhütten.
Bauten für kaufmännische und gewerbliche Betriebe.
Bauten für die Landwirtschaft.
Didaktische Grundsätze
Der Umfang der Raumprogramme hat sich
im wesentlichen auf die gestellten Aufgaben aus
Entwurfszeichnen zu beschränken. Regionale
Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen.
14. STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis rechnerischer und
graphischer Methoden zur Lösung statischer Aufgaben
für Baukonstruktionen und der Fähigkeit,
die Bauteile im Hinblick auf das System und
auf die Beanspruchung der Baustoffe richtig und
normgemäß zu dimensionieren.
Lehrstoff
II. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Einführung.
Lasten, Kräfte, Momente.
Zusammensetzung und Zerlegung.
Schwerpunktbestimmungen.
Lastannahmen nach Normen.
Statisch bestimmt gelagerte Balkenträger.
Reaktionskräfte, innere Kräfte.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Festigkeitslehre, Fachwerksträger,
Reaktions- und Stabkräfte.
Trägheitsmoment, Widerstandsmoment.
Gerade und schiefe Biegung.
Ausmittige Beanspruchungen, Schubbeanspruchungen,
Knickung.
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Biegelinie.
Durchlaufträger und mehrfache Rahmen.
Erd- und Wasserdruck.
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Grundlagen sollen in praxisnahen
Übungsbeispielen ausgewertet werden.
Rechnerische und zeichnerische Verfahren sind
gleichzeitig zu behandeln. Die Anwendung von
Tabellenwerken und EDV-Anlagen ist zu berücksichtigen.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr
zulässig.
15. STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis des Wesens der
Stahlbetonbauweise und ihrer Anwendung einschließlich
der Vorschriften und Normen. Fähigkeit,
selbständig die rechnerische und konstruktive
Bearbeitung von Bauaufgaben durchzuführen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Grundformen des Stahlbetonbaues.
Durchbildung der Stahleinlagen; Normen und
Vorschriften.
Bemessung einfacher Bauteile auf Druck, Biegung
und Schub.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Bemessung auf ausmittigen Druck und Zug.
Kreuzweise bewehrte Platte.
Grundlagen der Spannbeton- und Fertigteilbauweise.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung geeigneter audio-visueller
Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der
Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen
auch unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet
werden. Zwei Schularbeiten im Schuljahr
sind zulässig.
16. STAHLBAU UND KONSTRUKTIVER
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit zu selbständiger Berechnung
und konstruktiver Bearbeitung einfacher
Bauaufgaben des Stahl- und Holzbaues
unter Berücksichtigung einschlägiger Normen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Stahlbau: Werkstoffe, Normen, Verbindungsmittel,
Träger, Stützen, Fachwerke.
Holzbau: Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel,
Decken, Unterzüge und Dachkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung geeigneter audio-visueller
Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der
Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen
unter Anwendung von EDV-Anlagen erfolgen.
17. TIEFBAUKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen
des Tiefbaues. Entwicklung der Fähigkeit,
einfache Aufgaben im Zusammenhang mit Hochbauten
zu lösen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Grundbau: Baugrunduntersuchungen, Tragfähigkeitsprobleme,
Baugrubenherstellung, Wasserhaltung,
Gründungen.
Städtischer Tiefbau: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
und sonstige Versorgungsanlagen.
Verkehrswegebau: Verkehrstechnik, Querschnittsgestaltung
von Verkehrswegen.
Didaktische Grundsätze
Grundbauübungen sind im Baulabor zu berücksichtigen.
Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel
und geeignete Lehrausgänge ist der Unterricht
zu unterstützen.
Alle Probleme des Umweltschutzes sind ausführlich
zu behandeln.
18. VERMESSUNGSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen über Instrumente
und Methoden des Vermessungswesens.
Fähigkeit, selbständige Lage-, Höhen- und
Gebäudevermessungen mit Berechnung und Ausarbeitung
zugehöriger Pläne sowie einfache Absteckarbeiten
durchführen zu können. Überblick
über die gesetzlichen Vorschriften.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Aufgaben und Grundlagen der Vermessungskunde.
Maßeinheiten, Messungsfehler und ihre Begrenzung.
Längenmessung.
Abstecken rechter Winkel.
Lage- und Höhenmessung.
Aufnahmemethoden und ihre Auswertung.
Absteckungsarbeiten.
Kataster.
Didaktische Grundsätze
Die theoretische Ausbildung ist immer durch
praktische Übungen zu ergänzen. Bei der Auswertung
sind zeitgemäße Geräte und Rechenmaschinen
sowie EDV-Anlagen zu verwenden.
19. BAUBETRIEBSLEHRE UND BAUMASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnisse der im Baugeschehen
auftretenden organisatorischen und
verwaltungstechnischen Erfordernisse. Erlangung
der Fähigkeit, Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben
auszuführen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufgaben, Berechtigungen und Verantwortlichkeit
von Behörden und Personen, die am Baugeschehen
beteiligt sind.
Grundkataster und öffentliche Bücher.
Kostenschätzung.
Bewilligungsverfahren.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Ausschreibung, Kalkulation, Anbot und Vergabe.
Auftragserteilung.
Vorausmaß und Leistungsverzeichnis für Erd-,
Baumeister-, Stahlbeton- und Professionistenarbeiten.
V. Jahrgang {3 Wochenstunden)
Organisation des Baubetriebes. Arbeitnehmerschutz.
Bauleitung: Terminplanung, Netzplantechnik,
Baustelleneinrichtung, Winterbaubetrieb.
Bauüberwachung: Überprüfung der Ausführung,
Abnahme von Teilleistungen.
Ausmaß und Abrechnung, Übergabe, Nachkalkulation,
Haftung, Mängelbehebung.
Baumaschinen und Geräte
Die für einen modernen Baubetrieb wesentlichen
Arten der Baumaschinen, ihre Wartung
und Einsatzmöglichkeit.
Didkatische Grundsätze
Die einschlägigen Normen, die baugesetzlichen
Bestimmungen und sonstige einschlägige Gesetze
und Verordnungen haben die Grundlage des
Unterrichts zu bilden. Fachliche Probleme des
Umweltschutzes sind zu besprechen. Aufgaben
für Massenberechnungen, Leistungsverzeichnisse
und Baustelleneinrichtungen sind Projekten des
Bauzeichnens und Entwurfzeichnens zu entnehmen.
Praktische Beispiele sollen auch unter
Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet werden.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
20. GESTALTUNGSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung von Kenntnissen der Gestaltungsregeln
und der Formbegriffe aus dem Gebiet
des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Zusammenhänge zwischen Funktion, Material
und Form.
Gestaltungsprobleme: Baukörper, Bauelemente,
Licht und Schatten, Farbe, Material und Beleuchtung,
Flächengliederung. Baukörper und Landschaft.
Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder
eines wesentlichen Gebäudeteiles.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Einführung in die Grundlagen des Möbelbaues.
Gestaltung des Innenraumes: Einrichtung,
Wand, Decke, Fußboden, Beleuchtung. Anwendungsbeispiele.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist durch Exkursionen in facheinschlägige
Erzeugungsbetriebe und durch entsprechende
Skizzierübungen zu ergänzen. Audiovisuelle
Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.
21. BAUSTILLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Überblickes über die wichtigsten
Abschnitte der Baugeschichte im Hinblick
auf den europäischen Kulturraum. Erziehung
zum Verständnis der künstlerischen Äußerungen
im Zusammenhang mit der Geschichte und
Kultur. Aufzeigen von Zusammenhängen zwischen
Material, Konstruktion und Form.
Lehrstoff
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Stilbildung an Hand wichtiger Baudenkmäler
der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.
Auswirkungen auf die Architektur der Gegenwart.
Didaktische Grundsätze
Die Vermittlung des Lehrstoffes soll weitgehend
durch audio-visuelle Hilfsmittel unterstützt
werden. Der Unterricht ist durch Diskussionen
unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial
zu beleben.
22. FREIHANDZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung zu guter zeichnerischer Darstellungsfähigkeit
im Hinblick auf die Aufgaben des
Hochbaues und des Gefühles für klare Gestaltungen
und Formen, für Schrift und Farbe, Struktur
und Kontrast.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Ornamentale Schrift als Anwendung für Planbeschriftung
und Kotierung.
Einführung in das räumliche Sehen und Darstellen,
Wiedergabe komplizierter Formen.
Zeichnen von Baukörpern und deren Zerlegen
in einfache geometrische Hilfsformen. Flächen in
Strichtechnik und Farbe.
II. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Zeichnen von Gebäudeansichten und einfachen
Architekturdetails unter besonderer Berücksichtigung
von Proportionen und Maßstab.
Übungen im räumlichen Sehen und Darstellen.
Einführung in die Farbenlehre.
Skizzierübungen.
Didaktische Grundsätze
Die zeichnerischen Arbeiten sollen nach Modellen
und Naturobjekten und aus der Vorstellung
ausgeführt werden. Anregung und Ergänzung
des Unterrichtes hat durch Vorführung von
Lichtbildern und Besuch von Ausstellungen zu
erfolgen.
23. BAUZEICHNEN UND
KONSTRUKTIONSÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Schulung zur Herstellung ausführungsreifer
Bau- und Konstruktionspläne und zu guter
zeichnerischer Darstellungsfähigkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Einführung in Zeichentechniken, Plandarstellungen
und Kotierung.
Maßstäbliches Zeichnen von einfachen Konstruktionen.
Vervielfältigungsverfahren.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1 : 100
und 1 :50 an Hand gegebener Planunterlagen;
daraus: Ausführung von Konstruktionsaufgaben,
entsprechend den in der Baukonstruktionslehre
vermittelten Kenntnissen. Ausführung in lichtpausfähigen
Zeichnungen.
III. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Herstellung von Einreichungs- und Ausführungsplänen
für ein im Vorentwurf gegebenes
Einfamilienhaus; Anfertigung einer angelegten
und gefalteten Parie der Einreichungspläne.
Ausarbeitung von Detail- und Konstruktionsplänen
entsprechend den in der Baukonstruktionslehre
vermittelten Kenntnissen.
IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Herstellung aller erforderlichen Planunterlagen,
von der Einreichung bis zur baureifen Ausführung,
für ein im Vorentwurf gegebenes
mehrgeschossiges Gebäude. Planausführung und
Planvervielfältigung, wie dies für die Vorlage
bei Behörden und für den Baustellenbetrieb erforderlich
ist.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Praxisübliche Erstellung von statischen Berechnungen
und Ausführungsplänen unter Zugrundelegung
von Arbeiten aus Bauzeichnen und Entwurfszeichnen.
Wahlweise Übungen zu den Bauingenieurfächern.
Dikaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind in Übereinstimmung mit
dem Lehrstoff aus allen fachlichen Unterrichtsgegenständen
auszuwählen. Der Schüler ist in der
Handhabung praxisüblicher Behelfe zu unterweisen.
24. ENTWURFSZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu selbständiger Erarbeitung von
Bauentwürfen nach Raumprogramm und gegebener
Lage.
Lehrstoff
V. Jahrgang (10 Wochenstunden)
Ausarbeitung von Projekten mittleren Umfanges;
mindestens eines aus dem Gebiet des
Wohnbaues. Ein Projekt ist baureif auszuarbeiten.
Für die übrigen sind jeweils der Vorentwurf
1 : 200 sowie die Entwurfspläne 1 :100 zu erstellen.
Didaktische Grundsätze
Die Auswahl der Aufgaben hat sich nach den
Gegebenheiten der Praxis zu richten. Kenntnisse
des bisherigen Bildungsganges müssen bei der
Ausarbeitung der Projekte zum Ausdruck kommen.
Der Unterricht ist in Gruppen zu erteilen.
25. MODELLBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, an Hand von
Plänen einfache Bauplastiken und Architekturmodelle
herzustellen.
Lehrstoff
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Herstellung einfacher Baumassenmodelle.
Einführung in die Technik des Modellierens
und Arbeiten in verschiedenen Materialien.
Zur Abrundung der Aufgaben aus den Unterrichtsgegenständen
Gestaltungslehre und Entwurfszeichnen
sind Baumodelle von eigenen
Entwürfen herzustellen.
Didaktische Grundsätze
Der Gestaltungsprozeß der Entwurfsgegenstände
ist durch das Herstellen von Ideen-,
Arbeits- und Ausführungsmodellen zu veranschaulichen.
Ateliermäßige Gruppenarbeit ist anzustreben.
26. BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Fähigkeit, die Erfordernisse
eines mittleren Bauvorhabens nach handwerklichen,
wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten
im Baustellenbetrieb richtig beurteilen
zu können. Dieses Ziel soll durch praktische
Arbeiten im Bauhof in Übereinstimmung mit
dem Lehrstoff der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände,
dem Baulaboratorium und gegebenenfalls
der Versuchsanstalt erreicht werden.
Lehrstoff
I. Jahrgang (8 Wochenstunden)
II. Jahrgang (8 Wochenstunden)
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Der nachstehend angeführte Lehrstoff ist auf
die drei Schuljahre nach Maßgabe der praktischen
Bauausführungen aufzuteilen: Handwerkliche
Grundausbildung im Maurer- und Zimmerergewerbe,
möglichst an Hand kleiner schuleigener
Bauaufgaben, unter ständigem Hinweis auf die
Koordinierung mit den jeweils anfallenden Arbeiten
der Baunebengewerbe. Unterweisung in den
wichtigsten Arbeiten der Baunebengewerbe.
Anleitung zur Handhabung und Pflege der
Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie zur
Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen,
ferner zur Arbeitsvorbereitung, Arbeitseinteilung
und Abrechnung.
Schulung in der Menschenführung und im
baustellenmäßigen Einsatz.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Gruppen zu erteilen.
Zur Übung des Baustelleneinsatzes sind kleine
produktive schuleigene Bauaufgaben mit einwandfreier
Planung bereitzustellen.
27. BAULABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung in der Beurteilung der Güteeigenschaften
von Baustoffen, von Bauteilen und des
Baugrundes. Dieses Ziel soll durch Übungen im
Laboratorium in Übereinstimmung mit dem
Lehrstoff der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände,
dem bautechnischen Praktikum und
gegebenenfalls der Versuchsanstalt erreicht werden.
Lehrstoff
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Eignungs- und Güteprüfungen der verschiedenen
Baustoffe und Bauteile, Bodenuntersuchungen
und Bodenprüfungen.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist in Gruppen zu erteilen.
Es ist auf die Wechselbeziehung zu den fachtheoretischen
Unterrichtsgegenständen besonders
Bedacht zu nehmen.
28. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
29. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
30. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
B. FREIGEGENSTÄNDE,
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
(ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)
UND FÖRDERUNTERRICHT
STENOTYPIE
Siehe Anlage I.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage I.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK
UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Siehe Anlage I.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
7. Die Anlage I/C/3 (Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für Tiefbau) hat zu lauten
Anlage I/C/3
„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TIEFBAU
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage I.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage I.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES
AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
2. DEUTSCH
Siehe Anlage I.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage I.
4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Siehe Anlage I.
5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Siehe Anlage I.
6. STAATSBÜRGERKUNDE
Siehe Anlage I.
7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE
MATHEMATIK
I. Jahrgang (5 Wochenstunden)
II. Jahrgang (5 Wochenstunden)
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Im übrigen wie im Lehrplan der Höheren
Lehranstalt für Hochbau (Anlage I/C/1).
8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt
für Hochbau (Anlage I/C/1).
9. DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen
der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;
Vermittlung der Fähigkeit, räumliche
Gebilde mittels der in der Technik üblichen
Projektionsmethoden zeichnerisch eindeutig darzustellen
und im Raum, insbesondere auch im
Gelände, auftretende Konstruktionsaufgaben in
der Projektion zu lösen.
Lehrstoff
I. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und
Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer
und technischer Körper. Übungen im
Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen. Klärung
der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,
Strecke und Gerade, Punkt.
Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem.
Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen
in projizierenden Lagen und in Hauptlagen.
Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von
Strecken. Netzbestimmungen.
Einfache Lage- und Maßaufgaben über Punkt,
Gerade und Ebene.
II. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächiger
Körper.
Affinität und Kollineation.
Grundlagen der Schattenlehre.
Dachausmittlung.
Kotierte Projektion. Geländedarstellung;
Schichtenplan, Profile, Böschungen.
Normalriß des Kreises.
III. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Drehflächen, insbesondere Kugel-, Zylinder-
und Kegelfläche, Darstellung und ebene Schnitte;
Durchdringungen; Abwicklungen.
Schraublinie und Schraubfläche.
Axonometrie; Grundlagen der Perspektive.
Schattenkonstruktionen.
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,
übersichtlicher Anordnung und klarer
Darstellung anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele
sind besonders bautechnische Anwendungen
zu berücksichtigen.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt
für Hochbau (Anlage I/C/1).
11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt
für Hochbau (Anlage I/C/1).
12. BAUKONSTRUKTIONSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe
Erziehung zu selbständigem konstruktivem
Denken durch Vermittlung der Kenntnis von
Baukonstruktionen sowie zur Fähigkeit, System
und Bauweise nach den Erfordernissen der Funktion,
der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung
und der Wirtschaftlichkeit zu wählen und Bauteile
dem Material entsprechend zu dimensionieren.
Vermittlung eines Überblickes über die
Technologie der Baustoffe.
Lehrstoff
I. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Einführung: Das Bauwerk und seine konstruktiven
Elemente, Bauweisen, Ablauf eines Bauvorhabens.
Der Bauplatz: Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten.
Aufgehendes Mauerwerk: Fundamente, einfache
Abdichtungen, Mauerwerk aller Art, Holzwände.
Decken: Holzdecken, Gewölbe, Massivdecken,
Fußböden, Putzarbeiten.
Baustoffe: Gebrannte und ungebrannte Bausteine
und Baustoffe, Natursteine (Übersicht).
Bindemittel, Beton, Holz- und Verbindungsmittel.
II. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Dächer: Zimmermannsmäßige Dachstühle,
Ingenieurholzbau, Flachdächer.
Stiegen: Holz- und Massivstiegen.
Innenwände; Trennwände, Leichtwände.
Verputz.
Dachdeckung; Bauspenglerarbeiten.
Baustoffe: Dämmstoffe, Putzträger, Sperrstoffe
und Kitte, Bitumen und Teer.
Dachpappen und Klebemittel. Asbestzement.
Konstruktionsübungen : Einreichpläne.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Flachdächer, Terrassen.
Ausbauarbeiten: Bautischlerarbeiten (Fenster,
Türen, Tore), Gewichtsschlosserarbeiten, Beschlagschlosserarbeiten,
Glaserarbeiten (samt Glasdächern
und Oberlichten, Glasbausteine, kittlose
Verglasung), Maler- und Anstreicherarbeiten.
Bauphysik: Wärmeschutz, Wasserdampfdiffusion.
Hauskanalanlagen.
Baustoffe: Eisen und Stahl, Anstrichmittel.
Sonstige Baustoffe, die im Fachgebiet Verwendung
finden.
Konstruktionsübungen : Ausführungspläne.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Bauphysik: Schallschutz; physikalische und
chemische Einwirkungen auf Bauteile.
Sanitäre Installationen (Gas- und Wasserinstallationen),
Elektroinstallationen.
Konstruktionsübungen: Technische Einzelheiten.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Heizung und Lüftung.
Aufzüge.
Adaptierungen bestehender Objekte.
Fertigteilbau.
Anlage einfacher Wohn- und Zweckbauten.
Konstruktionsübungen: Technische Einzelheiten,
Detailpläne.
Didaktische Grundsätze
Die fachbezogenen Bestimmungen der Baugesetze,
der Normen und der facheinschlägigen
Sicherheitsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil
des Lehrstoffes. Der Unterricht in der
Technologie der Baustoffe hat in enger Verbindung
mit dem jeweils behandelten Stoffgebiet
der Baukonstruktionen zu stehen. Durch Verwendung
geeigneter audio-visueller Hilfsmittel,
Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und
Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu
beleben. Alle wesentlichen einschlägigen Probleme
des Umweltschutzes sind ausführlich zu behandeln.
Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes
können von mehreren Lehrern entsprechend
ihrer Vorbildung unterrichtet werden.
13. STATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der rechnerischen
und zeichnerischen Methoden zur Lösung statischer
Aufgaben für Baukonstruktionen. Erwerb
der Fähigkeit, die Bauteile im Hinblick auf das
System und auf die Beanspruchung der Baustoffe
richtig und normgemäß zu dimensionieren.
Lehrstoff
II. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Einführung: Lasten, Kräfte, Momente. Zusammensetzung,
Zerlegung, Gleichgewicht, Standsicherheit.
Schwerpunktbestimmung.
Lastannahmen nach Norm.
Statisch bestimmt gelagerte Träger: Auflagerkräfte,
innere Kräfte Fachwerkträger: Auflagerkräfte,
Stabkräfte.
Grundbegriffe der Festigkeitslehre.
III. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Trägheitsmoment, Deviationsmoment, Widerstandsmoment.
Gerade Biegung. Schiefe Biegung.
Ausmittiger Kraftangriff.
Schubbeanspruchung.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Knickung.
Biegelinie.
Durchlaufträger.
Erd- und Wasserdruck.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Bogen und Gewölbe.
Rahmen.
Einflußlinien.
Neuzeitige Baukonstruktionen.
Didaktische Grundsätze
Die theoretischen Grundlagen sollen in praxisnahen
Übungsbeispielen ausgewertet werden.
Rechnerische und übliche zeichnerische Verfahren
sind gleichzeitig zu behandeln.
Die Anwendung von Tabellenwerken und
EDV-Anlagen ist zu berücksichtigen.
Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind zulässig.
14. STAHLBETONBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis des Wesens, der
Anwendung und Ausführung des Beton- und
Stahlbetonbaues. Rechnerische und konstruktive
Bearbeitung von Bauaufgaben.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Entwicklung.
Baustoffe.
Arten, Grundformen des Stahlbetonbaues.
Durchbildung der Stahleinlagen.
Normen und Vorschriften.
Schalungen.
Bemessung einfacher Bauteile.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
V. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Bemessung von Bauteilen (Fortsetzung und
Erweiterung).
Rahmentragwerke.
Spannbeton.
Fertigteilbau.
Neuzeitige Baukonstruktionen.
Konstruktionsübungen, Ausarbeitung kleinerer
Projekte.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung geeigneter audio-visueller
Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der
Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen
auch unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet
werden.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
15. STAHLBAU UND KONSTRUKTIVER
HOLZBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis des Wesens, der
Anwendung und Ausführung des Stahlbaues und
konstruktiven Holzbaues.
Rechnerische und konstruktive Bearbeitung
von Bauaufgaben.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Werkstoffe.
Normen und Vorschriften.
Verbindungsmittel.
Bemessung einfacher Bauteile.
Korrosions- und Feuerschutz.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Bemessungen von Bauteilen, Fortsetzung und
Erweiterung.
Mehrteilige Stützen.
Vollwandträger.
Fachwerkbinder.
Hallen.
Spezialgebiete.
Konstruktionsübungen: Ausarbeitung kleinerer
Projekte.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel,
Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und
Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu
beleben. Praktische Beispiele sollen auch unter
Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet werden.
16. VERMESSUNGSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der Methoden der
Vermessungskunde im Bereich des Bauwesens.
Ausführung von Aufnahmen, Berechnungen,
Kartierungen und Absteckungen.
Überblick über die gesetzlichen Vorschriften.
Lehrstoff
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Entwicklung, Aufgaben und Organisation des
Vermessungswesens. Direkte Längenmessung,
Nivellement, Profilaufnahmen, Instrumentenkunde.
Praktische Übungen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Winkelmessung, Polygonzüge, Koordinatensysteme,
Instrumentenkunde, Flächenbestimmung,
Kartieren.
Praktische Übungen.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Tachymetrie, Absteckung.
Trigonometrische Lage- und Höhenmessung,
Photogrammetrie.
Praktische Übungen.
Didaktische Grundsätze
Kenntnis und Handhabung der erforderlichen
Geräte sind gleichzeitig mit dem jeweiligen Lehrstoff
zu vermitteln. Die praktischen Übungen
sind nach Tunlichkeit im Gelände durchzuführen.
Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.
17. GRUND- UND WASSERBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der gebräuchlichsten
Konstruktionen und Berechnungsmethoden für
die Aufgaben des Grund- und Wasserbaues. Bearbeitung
von Entwürfen.
Lehrstoff
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Normen und Vorschriften.
Baugrunduntersuchungen.
Tragfähigkeits- und Setzungsberechnungen.
Baugrubenherstellung.
Gründungsarten.
Abdichtungen und Isolierungen.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Grundlagen der Hydraulik.
Grundlagen der Wasserwirtschaft.
Bauliche Anlagen der Linienwasserwirtschaft.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Bauliche Anlagen der Verkehrs- und Kraftwasserwirtschaft.
Wasserkraftkataster.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung geeigneter audio-visueller
Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der
Unterricht zu beleben.
Alle einschlägigen Probleme des Umweltschutzes
sind ausführlich zu behandeln.
18. VERKEHRSWEGEBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Erarbeitung der Zusammenhänge des gesamten
Verkehrsgeschehens. Kenntnis der technischen
Grundlagen von Projektierung und Bauausführung.
Vermittlung der Fähigkeit, einfache Projekte
selbständig zu bearbeiten.
Lehrstoff
III. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Verkehrstechnik: Verkehrsaufkommen, Erhebungen
und Prognose.
Fahrzeuge und Fahrmechanik.
Geometrie der Linienführung, Optik der
Straße.
Querschnittsgestaltung und Leistungsfähigkeit.
Knoten: höhenfreie und höhengleiche Knoten.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Erdbau: Ausführung und Maschinen.
Entwässerung und zugehörige Bauwerke.
Bepflanzung.
Befestigung der Straßen; Baustoffe und Deckenkonstruktionen.
Kunstbauten.
Tunnelbau: Geologie, Bauweisen, Ausstattungen.
Massenbilanz.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
V. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Einrechnung ganzer Straßenzüge.
Sonderanlagen.
Leit- und Sicherungseinrichtungen.
Stadtstraßen.
Eisenbahnen, Straßenbahn, U-Bahn.
Bahnen besonderer Bauart.
Konstruktionsübungen: Ausarbeitung kleinerer
Projekte.
Didaktische Grundsätze
Die erlernten Grundlagen sind an ausgeführten
Anlagen und Objekten sowie auf Baustellen zu
veranschaulichen. Praktische Beispiele sollen auch
unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet
werden.
Alle wesentlichen Probleme der Umweltbeeinflussung
durch das Fachgebiet sind zu berücksichtigen.
19. BRÜCKENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der Projektierung
und Ausführung von Brücken. Bearbeitung einfacher
Entwürfe.
Lehrstoff
V. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Arten und Systeme der Brücken.
Normen und Vorschriften.
Anlageverhältnisse.
Einfache Brückentragwerke.
Unterbau.
Konstruktionsübungen: Ausarbeitung kleinerer
Projekte.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung geeigneter audio-visueller
Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,
Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der
Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen
auch unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet
werden.
Alle wesentlichen Probleme der Umweltbeeinflussung
durch das Fachgebiet sind zu berücksichtigen.
20. STÄDTISCHER TIEFBAU
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis städtischer Versorgungs-
und Abwasseranlagen, Bearbeitung einfacher
Projekte.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Aufgaben und bauliche Anlagen der Wasserversorgung.
Vorschriften und Normen.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
V. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Aufgaben und bauliche Anlagen der Abwasserbeseitigung.
Bauliche Anlagen von unterirdischen
Versorgungsleitungen. Vorschriften und Normen.
Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.
Didaktische Grundsätze
Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel,
Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und
Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu
beleben.
Alle wesentlichen einschlägigen Probleme des
Umweltschutzes sind zu berücksichtigen.
21. BAUBETRIEBSLEHRE UND BAUMASCHINENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung der Kenntnis der im Baubetrieb
auftretenden organisatorischen und administrativen
Erfordernisse, der einschlägigen Gesetze
und Vorschriften, der Massenermittlung, der
Leistungsbeschreibung und der Kalkulation. Vermittlung
der Kenntnis der Einsatzmöglichkeit
und Wartung der Baumaschinen.
Lehrstoff
IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)
Einführung. Motoren; Baumaschinen: Die für
einen modernen Baubetrieb wesentlichen Arten
der Baumaschinen, ihre Wartung und Einsatzmöglichkeit.
V. Jahrgang (5 Wochenstunden)
Grundzüge der Baugesetze, Dienstnehmerschutzverordnung,
Massenermittlung, Ausschreibung,
Kostenermittlung, Abrechnung.
Baustelleneinrichtungen und Maschineneinsatz.
Winterbaubetrieb. Bauzeitenplan, Netzplantechnik.
Didaktische Grundsätze
Einschlägige Probleme des Umweltschutzes
sind zu besprechen.
Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel,
Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und
Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu
beleben.
Praktische Beispiele sollen auch unter Anwendung
der EDV-Anlagen erarbeitet werden.
22. TECHNISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Schulung zur Herstellung ausführungsreifer
technischer Zeichnungen und zu guter zeichnerischer
Darstellungsfähigkeit.
Lehrstoff
I. Jahrgang (4 Wochenstunden)
Zeichengeräte und Zeichentechniken, Plandarstellungen,
Kotierung und Beschriftung.
Vervielfältigungsverfahren.
Maßstäbliches Zeichnen von einfachen Konstruktionen.
Geodätisches Zeichnen.
Didaktische Grundsätze
Die Aufgaben sind in Übereinstimmung mit
dem Lehrstoff aus den fachlichen Unterrichtsgegenständen
auszuwählen. Der Schüler ist in
der Handhabung praxisüblicher Behelfe zu unterweisen.
23. FREIHANDZEICHNEN UND
SKIZZIEREN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausbildung zu guter zeichnerischer Darstellungsfähigkeit
in Hinblick auf die Aufgaben des
Bauwesens und des Gefühles für klare Gestaltung
und klare Formen, für Schrift und Farbe, Struktur
und Kontrast.
Lehrstoff
I. Jahrgang (2 Wochenstunden)
Ornamentale Schrift als Anwendung für Planbeschriftung
und Kotierung.
Einführung in das räumliche Sehen und Darstellen.
Zeichnen von Baukörpern. Flächen in Strichtechnik
und Farbe.
Didaktische Grundsätze
Es ist stets auf eine saubere, gefällige und
präzise Ausführung des der Zeichenaufgabe zugrundeliegenden
Themas zu achten.
24. BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt
für Hochbau (Anlage I/C/1).
25. BAULABORATORIUM
Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für
Hochbau (Anlage I/C/1).
26. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND
RECHTSKUNDE
IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
27. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG
V. Jahrgang (1 Wochenstunde)
Im übrigen siehe Anlage I.
28. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
B. FREIGEGENSTÄNDE,
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
(ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)
UND FÖRDERUNTERRICHT
STENOTYPIE
Siehe Anlage I.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage I.
FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK
UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)
Siehe Anlage I.
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage I.
Artikel II
(1) Art. I Z. 1 gilt nur für jene Höheren
technischen und gewerblichen Lehranstalten,
deren Lehrpläne in den Zn. 2 bis 7 des Art. I
geändert werden. Art. I Z. 1 tritt hinsichtlich
des I. Jahrganges mit 1. September 1973, hinsichtlich
des II. Jahrganges mit 1. September 1974,
hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September
1975, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September
1976 und hinsichtlich des V. Jahrganges
mit 1. September 1977 in Kraft.
(2) Art. I Zn. 2 bis 7 tritt hinsichtlich des
I. Jahrganges mit 1. September 1973, hinsichtlich
des II. Jahrganges mit 1. September 1974, hinsichtlich
des III. Jahrganges mit 1. September
1975, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September
1976 und hinsichtlich des V. Jahrganges
mit 1. September 1977 in Kraft.
(3) Die im Art. I § 1 der Verordnung, mit
welcher Lehrpläne für Höhere technische und
gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen
erlassen werden, in den Zn. 1, 7, 10 bis 13 und 15
genannten Anlagen der Höheren technischen
Lehranstalten werden hinsichtlich des I. Jahrganges
mit 1. September 1973, hinsichtlich des
II. Jahrganges mit 1. September 1974, hinsichtlich
des III. Jahrganges mit 1. September 1975,
hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September
1976 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit
1. September 1977 außer Kraft gesetzt.
Artikel III
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über das Ausmaß der Lehrpflichtung der Bundeslehrer,
BGBl. Nr. 244/1965, werden die Unterrichtsgegenstände
der in den Anlagen enthaltenen
Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen
I bis VI leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister
für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe"
der Stundentafel der
Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen
eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände,
die bereits in den Anlagen I bis VI
leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel
auf die Einstufung in Klammern hingeweisen.