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489_1973 AT

489. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 489. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen erlassen werden, sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969

und 234/1971, insbesondere auf Grund dessen

§§ 6 und 72 Abs. 5 wird — gemäß § 5 Abs. 2

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 205/1970 im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Wissenschaft

und Forschung — verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 4. Juli 1963, BGBl. Nr. 207, mit

welcher Lehrpläne für Höhere technische und

gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen

erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 97/1965, 270/1965, 26/1967,

183/1969, 156/1970, 280/197.0 und 355/1971 wird

wie folgt geändert

1. In der Anlage I (Allgemeines Bildungsziel

und gemeinsame Unterrichtsgegenstände der in

den Anlagen I/A bis I/G genannten Höheren

technischen Lehranstalten) Abschnitt III (Bildungs-

und Lehraufgaben der gemeinsamen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes

auf die einzelnen Schulstufen, didaktische

Grundsätze)

a) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)

aa) hat der Pflichtgegenstand „Deutsch" zu

lauten

„DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der für Beruf und Leben unerläßlichen

Beherrschung der Schriftsprache und

der gehobenen Umgangssprache, mit dem Ziel

von Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen

Ausdruck.

Vermittlung eines Überblickes über den Entwicklungsgang

der deutschsprachigen Literatur

mit den wichtigsten Querverbindungen zur Literatur

anderer Völker, wobei insbesondere auf

den Zusammenhang literarischer Werke mit der

Gesamtentwicklung der Kultur und auf die Darstellung

menschlicher und sozialer Probleme einzugehen

ist. Dem österreichischen Schrifttum ist

hiebei besondere Beachtung zu schenken.

Erziehung zum Verständnis der kulturellen

Eigenart Österreichs und der Bedeutung Österreichs

innerhalb der europäischen Kulturgemeinschaft.

Erziehung zur Erkenntnis von Bildungswerten,

zu kritisch-abwägender Orientierung in der Gesellschaft,

zu ehrlichem Streben nach Objektivität

und zu Achtung und Toleranz gegenüber

fremden Überzeugungen. Erziehung zur freien

Entfaltung der Persönlichkeit; Weckung des Verständnisses

für die Probleme des einzelnen, der

Gesellschaft und des Menschen in seiner Umwelt.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Sprach- und Stilpflege

Einfache Redeübungen (auch unvorbereitete),

von der Umwelt und den unmittelbaren Interessen

der Schüler ausgehend. Nacherzählungen.

Dabei Anleitung zu richtigem Sprechen.

Unterscheidung der Formen und des Gebrauches

von Mundart, Umgangssprache und

Schriftsprache.

Systematische Wiederholung der Rechtschreibung.

Wort- und Satzlehre, besonders soweit

sie für die Zeichensetzung von Bedeutung ist.

Übungen mit für den Schüler wichtigen Fach-

und Fremdwörtern.

Wortbildungs- und Wortschatzübungen.

Aufsatzlehre: Stoffsammlung und Gliederung.

Anleitung zum Gebrauch von Wörterbüchern,

insbesondere des Österreichischen Wörterbuches.

Lesen und Schrifttum

Einfache Lektüre, vor allem erzählender Texte

und Balladen, vorwiegend an Hand des Lesebuches.

Die wichtigsten literarischen Ausdrucksformen

(Dichtungsgattungen) an Hand ausgewählter Beispiele.

Schriftliche Arbeiten

Nacherzählungen, Beobachtungsaufsätze, Beschreibungen,

einfache Berichte, einfache Privatbriefe.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Sprach- und Stilpflege

Vorbereitete Redeübungen, auch über selbstgewählte

Themen und solche, die mit dem Kulturgeschehen

der Vergangenheit und der Gegenwart

in Zusammenhang stehen.

Übungen zur Aufbereitung und Gliederung

von Stoffen für mündliche oder schriftliche Darbietung.

Ergänzender Ausbau der Satzlehre und Satzzeichenlehre

als Mittel zur Verbesserung des

Stiles.

Übungen zur Pflege der gesprochenen und geschriebenen

Sprache, insbesondere bei auftretenden

Unzulänglichkeiten, sowie weitere Vertiefung

des Wortschatzes an Fach- und Fremdwörtern.

Knapper Überblick über die Entwicklung der

deutschen Sprache.

Lesen und Schrifttum

Charakteristische Proben für die wichtigsten

Erscheinungen und Strömungen der deutschsprachigen

und europäischen Literatur bis zum Beginn

der Klassik. Exemplarische Beispiele aus der

bildenden Kunst und der Musik dieser Epochen.

Proben aus der Literatur der Gegenwart.

Schriftliche Arbeiten

Erlebnisaufsätze, Charakteristiken, Schilderungen

von Arbeitsvorgängen, Berichte (auch technische

Berichte), Briefe, Gesuche.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Sprach- und Stilpflege

Weitere Pflege der Redeübungen, mit gesteigerten

Anforderungen (Themen wie im II. Jahrgang),

mit anschließender Diskussion.

Die Stilmittel der sachlichen und wissenschaftlichen

Darstellung.

Weitere Übungen zur Verbesserung des mündlichen

und schriftlichen Ausdruckes.

Lesen und Schrifttum

Charakteristische Beispiele aus der Literatur

(auch aus der bildenden Kunst und Musik) von

der Klassik bis zum Realismus, unter besonderer

Bedachtnahme auf die darin behandelten Lebensfragen.

Proben aus der Literatur der Gegenwart.

Einführung in die Medienkunde.

Schriftliche Arbeiten

Besinnungsaufsätze. Kritische Stellungnahmen.

Facharbeiten.

Berichte über Betriebsbesichtigungen und

Arbeitserfahrungen.

Erstellung von Protokollen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Sprach- und Stilpflege

Wie im III. Jahrgang, mit gesteigerten Anforderungen.

Diskussionen in ihren verschiedenen

Formen.

Lesen und Schrifttum

Hauptprobleme und Hauptströmungen der

neueren Literatur bis zum Expressionismus an

Hand charakteristischer Proben, auch solcher der

bildenden Kunst und der Musik.

Die Informations- und Bildungsmedien in ihrer

Wirkung auf unsere Zeit.

Schriftliche Arbeiten

Themen im Hinblick auf die der Reife des

Schülers entsprechenden Anforderungen (mit

besonderer Berücksichtigung von Gliederung und

Problemstellung).

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Sprach- und Stilpflege

Wie im IV. Jahrgang.

Lesen und Schrifttum

Charakteristische Beispiele zur Literatur, zur

bildenden Kunst und Musik vom Expressionismus

bis zur Gegenwart (mit besonderer Beachtung

der österreichischen Dichtung).

Themenkreise und deren Behandlung in älterer

und neuerer Literatur. Fragen der Bildung, Weiterbildung

und der Nutzung der Freizeit.

Schriftliche Arbeiten

Wie im IV. Jahrgang, mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die sprachliche Unterweisung (besonders auch

für den mündlichen Gebrauch) ist dauernd zu

pflegen, wobei auftretende Fehler und Mängel

hiezu einen häufigen, aber nicht den alleinigen

Anlaß bieten werden. Die mündliche Ausdrucksfähigkeit

(auch im Gespräch und in der Wechselrede)

ist gegenüber dem schriftlichen Ausdruck

keineswegs zu vernachlässigen. Der Pflege von

Redeübungen ist daher in allen Jahrgängen besondere

Aufmerksamkeit zu widmen. Die Schüler

sind anzuleiten, für die Ausarbeitung ihres Themas

eine Gliederung zu entwerfen, geeignete

Informationsquellen heranzuziehen und bei der

Darbietung die Tafel oder gegebenenfalls audiovisuelle

Hilfsmittel zu benützen. Zu einer exakten

Durchführung der Diskussion sind die

Schüler entsprechend anzuleiten.

Bei Besinnungsaufsätzen sind vor allem solche

Themen zu stellen, die auf die Gegenwart Bezug

nehmen.

Bei der literaturkundlichen Unterweisung ist

immer vom Werk und von den darin behandelten

Problemen auszugehen. Es sind nur Erscheinungen

darzustellen, die heute noch fortleben

und nachwirken.

Die Darbietung literarischer Proben kann nicht

nur vom gedruckten Text her, sondern auch

durch die Schallplatte (bzw. das Tonband) erfolgen.

Die Auswahl von Lesetexten und Proben ist

nicht durch eine Darstellung des literaturgeschichtlichen

Ablaufes bestimmt. Proben aus

moderner Literatur können und sollen in allen

Jahrgängen, der Reifestufe der Schüler entsprechend,

gebracht werden.

Das österreichische Geistes- und Kulturleben

ist besonders zu berücksichtigen und dessen Zusammenhang

im Rahmen der europäischen Entwicklung

zu betonen.

Die Verbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen

(insbesondere zu Geschichte und

Sozialkunde, zu Religion, aber auch zu technischen

und wirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen)

sind zu pflegen. Bei der Behandlung der bildenden

Kunst ist eine Abstimmung mit dem

Geschichtsunterricht anzustreben.

Der Privatlektüre der Schüler (nicht zuletzt

auch ihrer Beschäftigung mit dem ,Sachbuch') ist

besondere Aufmerksamkeit zu widmen, ebenso

ihrer Teilnahme an Theateraufführungen, Fernsehsendungen

und anderen Veranstaltungen des

kulturellen Lebens. Der Lehrer soll die Gelegenheiten

wahrnehmen, auf solche aktuelle Anlässe

einzugehen.

Die Eigenart der verschiedenen Informations-

und Bildungsmedien (Zeitungen und Zeitschriften,

Theater und Film, Rundfunk und Fernsehen

u. a.) und ihre Einwirkungen auf das

gesellschaftliche Geschehen sind dem Schüler bewußt

zu machen, um dadurch die Gewinnung

einer kritisch-abwägenden Haltung zu erleichtern.

Hausübungen dürfen nur in einem vertretbaren

Maße verlangt werden und müssen in

ihrer Aufgabenstellung wohlüberlegt sein.

Schularbeiten

Vier im I. Jahrgang, je drei im II., III. und

IV. Jahrgang, zwei im V. Jahrgang.

Im IV. Jahrgang kann die Dauer der Schularbeiten

auf zwei, im V. Jahrgang gegebenenfalls

auf drei Unterrichtsstunden ausgedehnt werden.";

bb) hat der Pflichtgegenstand „Geschichte und

Sozialkunde" zu lauten

„GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der für das Weltbild der Gegenwart

wichtigsten Kenntnisse aus der Geschichte.

Weckung des Verständnisses für die Leistungen

der Vergangenheit, auf denen die Gegenwart

aufbaut.

Einsicht in die Zusammenhänge von geographischen,

wirtschaftlichen, sozialen und geistigen

Gegebenheiten, mit besonderer Berücksichtigung

Österreichs.

Erziehung zu demokratischem Denken und

Handeln und zum österreichischen Staatsbewußtsein.

Lehrstoff

II. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Der Ostalpen- und Donauraum in vorgeschichtlicher

Zeit.

Die kulturellen und politischen Leistungen der

antiken Welt.

Österreich als Teil des römischen Imperiums.

Der Ostalpen- und Donauraum in der Völkerwanderungszeit.

Die Zeit der Babenberger.

Reichspolitik und Hausmachtbestrebungen.

Die Bedeutung der mittelalterlichen Kultur für

die Entwicklung Europas.

III. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Das Habsburgerreich als Weltreich.

Das neue Weltbild: Renaissance und Humanismus,

Erfindungen und Entdeckungen.

Glaubensspaltung und Glaubenskämpfe.

Das Zeitalter des Absolutismus.

Entwicklung zu parlamentarischen und republikanischen

Formen {England, Schweiz, Vereinigte

Staaten von Nordamerika).

Die Aufklärung.

Das Reformzeitalter Österreichs.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Die Französische Revolution und ihre Folgen.

Die erste industrielle Revolution und ihre

Auswirkungen.

Die politischen und wirtschaftlichen Triebkräfte

des 19. Jahrhunderts.

Die franzisko-josephinische Epoche.

Der Erste Weltkrieg und seine Folgen.

Die Welt in der Zwischenkriegszeit. Weltwirtschaftskrise

und Krise der Demokratie.

Die Erste Republik Österreich.

Der Zweite Weltkrieg.

Die zweite industrielle Revolution und ihre

Auswirkungen.

Die Zweite Republik Österreich.

Die Welt der Gegenwart. Neue Staatengründungen

in Asien und Afrika.

Der Mensch, die Familie, der Staat.

Gesellschaftliche Zusammenschlüsse und Interessenverbände.

Didaktische Grundsätze

Geschichte soll nicht um ihrer selbst willen

betrieben werden; es ist daher nicht Vollständigkeit

anzustreben, sondern eine sorgfältig geplante

Auswahl des Lehrgutes, welche durch die

Bezogenheit auf die Gegenwart geleitet werden

muß.

Der Schüler soll dazu geführt werden, die

Vielschichtigkeit des gesellschaftlichen Lebens und

die Vielfalt der darin wirkenden Kräfte zu erkennen.

Dadurch soll seine Urteilsfähigkeit geschärft

werden. Er soll sich selbst als Träger

einer Verantwortung in diesem Kräftespiel verstehen

lernen.

Der Unterricht ist bis an die Gegenwart

heranzuführen.

Im Sinne der durch die geringe Stundenzahl

notwendigen Stoffbeschränkung soll die Darbietung

im II. und III. Jahrgang, von Österreich

(im Sinne des exemplarischen Unterrichtes) ausgehend,

in den europäischen Raum ausgreifen.

Im Stoff des IV. Jahrganges, welcher zunehmend

die in der Gegenwartsgeschichte wirkenden

Kräfte erkennen lassen soll, hat sich die Betrachtungsweise

auf Europa und die übrige Welt auszuweiten

und soll schließlich zu einem Weltbild

der Gegenwart führen.

Im Sinne der politischen Bildung sind die

Tendenzen der sozialen Dynamik der Gegenwart

und ihre Auswirkungen auf das öffentliche Leben

zu berücksichtigen. Auf diese Weise ist auch das

politische Gefüge Österreichs zu betrachten. Die

genauere Durchnahme der rechtlichen Bestimmungen

der Verfassung und Verwaltung Österreichs

ist jedoch nicht Stoff des Unterrichtsgegenstandes.

Im Rahmen des Unterrichtes im

IV. Jahrgang ist dem sozialkundlichen Bereich

(,Der Mensch, die Familie, der Staat') besondere

Gewichtung zu verleihen. Große Anschaulichkeit

und Klarheit der Darstellung ist anzustreben,

wozu auch die Heranziehung von Quellen (insbesondere

zur Zeitgeschichte) dienlich sein wird.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu

verwenden.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen

sind zu nützen.";

cc) hat der Pflichtgegenstand „Geographie und

Wirtschaftskunde" zu lauten

„GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung grundlegender Kenntnisse von

der Erde als Lebensraum des Menschen.

Einblick in die geographischen, wirtschaftlichen,

sozialen und politischen Verhältnisse typischer

Länder zum Verständnis des Weltbildes

der Gegenwart.

Erkennen der geographischen Gegebenheiten

Österreichs zum Verständnis der wirtschaftlichen,

sozialen und politischen Möglichkeiten. Erziehung

zum österreichischen Staatsbewußtsein.

Erweckung des Verständnisses für die Mannigfaltigkeit

menschlicher Lebensverhältnisse, für die

zunehmende wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung

der Menschheit, für die Eigenart anderer

Völker und Räume.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Geophysikalische und geologische Gegebenheiten

in ihrem Bezug zu Besiedlung und Wirtschaft.

Verteilung und Zuwachsraten der Erdbevölkerung.

Ernährungsgrundlagen, Möglichkeiten ihrer

Steigerung.

Energiequellen und deren Ausnützung.

Übersichtlicher Vergleich der Kontinente, ihr

Anteil am Weltmarkt. Wirtschaftliche Funktion

der Meere.

Die Großlandschaften Europas, insbesondere

in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung.

Der Mittelmeerraum.

II. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Exemplarischer Vergleich von Großräumen

und Ländern

Europa — UdSSR — USA — sonstiges Amerika

— Süd- und Ostasien — der pazifische

Raum — Afrika.

Industrieländer — Entwicklungsländer.

III. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Österreich

Natur- Kultur- und Industrielandschaften;

Bevölkerung und Sozialstruktur.

Die einzelnen Wirtschaftszweige. Außenhandel.

Raumordnung und Raumplanung.

Fragen des Umweltschutzes.

Wirtschaftliche und politische übernationale

Organisationen.

Didaktische Grundsätze

Durch richtige Zusammenschau soll gezeigt

werden, wie die geographischen Gegebenheiten

und die wirtschaftlichen und kulturellen Leistungen

einander bedingen und ergänzen.

Großräume, die für die Weltwirtschaft von

Bedeutung sind, sind exemplarisch und vergleichend

zu behandeln.

Das Verständnis für den wirtschaftenden Menschen

und für die mit der Wirtschaftsform verbundene

gesellschaftliche Gliederung soll insbesondere

als Vorbereitung und Überleitung zum

Unterrichtsgegenstand Geschichte und Sozialkunde

geweckt werden.

Atlas und Wandkarte, Bilder, Dias, Filme,

Übersichten, Diagramme und Tabellen sollen die

Darbietung des Lehrgutes unterstützen. Zum

wirkungsvollen Gebrauch der Atlaskarten sind

die Schüler besonders anzuleiten.

Beziehungen zu den technischen Unterrichtsgegenständen

sind den Schülern bei allen sich

bietenden Gelegenheiten nahezubringen.";

dd) hat der Pflichtgegenstand „Staatsbürgerkunde"

zu lauten

„STAATSBÜRGERKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Wissens, das zum Verständnis

des politischen und sozialen Lebens in der Gegenwart

notwendig ist.

Erschließung des Sinnes für Wesen und Wert

der rechtsstaatlichen Demokratie am Beispiel

Österreichs.

Weckung des Willens zur politischen Mitverantwortung

und Mitarbeit und zu sozialem Verhalten.

Lehrstoff

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Das Wesen des Staates und seine Aufgaben.

Staatsformen, Strukturformen des Staates.

Die Prinzipien der staatlichen Ordnung und

ihre Verwirklichung in Österreich (vornehmlich

an Hand der Bundesverfassung): das demokratische,

das republikanische, das bundesstaatliche

und das rechtsstaatliche Prinzip.

Rechte und Pflichten des Staatsbürgers im politischen,

wirtschaftlichen und sozialen Leben.

Vergleich der Verfassung Österreichs mit den

Verfassungen anderer wichtiger Staaten.

Österreichs Stellung in der internationalen

Politik. Die immerwährende Neutralität Österreichs.

Internationale und übernationale Organisationen.

Didaktische Grundsätze

Der Staatsbürgerkundeunterricht schließt den

Unterricht aus Geschichte und Sozialkunde harmonisch

ab und darf daher nicht isoliert gesehen

werden.

Die Weckung des Verständnisses für Fragen

des öffentlichen Lebens ist wichtiger als die Vermittlung

eines umfangreichen Wissensstoffes. Da

politische Bildung nur auf dem Wege des Erlebens

und der Übung erreichbar und zu festigen

ist, hat der arbeitsunterrichtlichen Methode

besondere Bedeutung zuzukommen.

Dem richtigen Umgang mit Tabellen, Schaubildern,

Gesetzestexten usw. ist ein besonderes

Augenmerk zu widmen.";

ee) hat an Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes

„Volkswirtschaftslehre" folgender Pflichtgegenstand

zu treten

„WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

(Jahrgang und Wochenstundenzahl sind jeweils

bei den Höheren technischen Lehranstalten angegeben)

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in die Grundlagen der Volkswirtschaft.

Vermittlung der Kenntnisse der Einrichtungen

des Wirtschaftsverkehrs und der wichtigsten

damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgrundlagen.

Lehrstoff

Grundlagen der Volkswirtschaft.

Betriebskunde: Betriebs- und Unternehmensformen;

der wirtschaftliche Verkehr.

Finanzwirtschaft und Zahlungsverkehr.

Einführung in die Buchhaltung.

Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens.

Kostenrechnung und Kalkulation.

Kaufmännischer Schriftverkehr.

Rechtskunde: Allgemeine Grundlagen: öffentliches

Recht, Privatrecht. Wesentliche Elemente

des Handelsrechtes, des Gewerberechtes, des

Patentrechtes, des Arbeitsrechtes, des Arbeitnehmerschutzes

und der Sozialversicherung.

Didaktische Grundsätze

Die Behandlung des Lehrstoffes ist auf die

Fachrichtung abzustimmen; Beschränkung auf das

unbedingt Notwendige ist geboten. Audio-visuelle

und sonstige moderne Hilfsmittel sind

weitestgehend zu verwenden. Teilabschnitte dieses

Unterrichtsgegenstandes können von mehreren

Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung

unterrichtet werden.";

ff) hat an Stelle des bisherigen Pflichtgegenstandes

„Arbeitshygiene und Unfallverhütung"

folgender Pflichtgegenstand zu treten

„UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

(Jahrgang und Wochenstundenzahl sind jeweils

bei den Höheren technischen Lehranstalten angegeben)

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die Ursachen

gesundheitlicher Schädigungen des Menschen

im Alltag und im Betrieb sowie über

Sicherheitstechnik und Unfallverhütung.

Lehrstoff

Lärmquellen und ihre Bekämpfung; Abgas-

und Abwasserprobleme; Arbeitsaufsicht; Arbeitnehmerschutz;

Maschinenschutz und Sicherheitstechnik;

Elektro-, Feuer- und Strahlenschutz;

Grundlagen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes,

Verhütung von Berufskrankheiten;

Erste-Hilfe-Leistung.

Didaktische Grundsätze

Die Probleme der facheinschlägigen Praxis sind

weitgehend in den Vordergrund zu stellen. Auf

einschlägige Gesetze und Verordnungen ist unbedingt

Bedacht zu nehmen.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.";

gg) hat im Lehrstoff des Pflichtgegenstandes

„Leibesübungen" an Stelle der Wendung „III. bis

V. Jahrgang (je 2 Wochenstunden)" die Wendung

„III. Jahrgang (2 Wochenstunden), IV. und

V. Jahrgang (je 1 Wochenstunde)" zu treten;

b) hat der Unterabschnitt B [Freigegenstände

und unverbindliche Übungen (Arbeitsgemeinschaften)]

zu lauten:,

3. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN

(ARBEITSGEMEINSCHAFTEN

UND FÖRDERUNTERRICHT)

STENOTYPIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Fähigkeit, ein Diktat in der Schnelligkeit von

60 bis 100 Silben in der Minute aufzunehmen,

sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift

wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit im

Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit.

Der Unterricht ist nach dem System

der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde),

Verordnung des Bundesministeriums für

Unterricht BGBl. Nr. 171/1969, zu erteilen.

Beherrschung der Schreibmaschine im Zehn-

Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen

der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung

sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen;

Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und

sauberen Abschreiben nach Diktat bis zu einer

Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen in

der Minute. Erziehung zur pfleglichen Behandlung

der Schreibmaschine.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Kurzschrift

Die Verkehrsschrift, bei entsprechenden Vorkenntnissen

allenfalls Einführung in die Eilschrift.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Maschinschreiben

Methodische Ausbildung im Zehn-Finger-

Blindschreiben; Erarbeitung weitgehender Gewandtheit

im möglichst fehlerfreien und sauberen

Abschreiben und im Schreiben nach Diktat

bis zu einer Geschwindigkeit von 80 bis 120 Anschlägen

in der Minute (30 bis 40 Silben Diktat)

unter Berücksichtigung der Richtlinien für

Maschinschreiben des ÖKW; Maschinenkunde

Bedienen aller Einrichtungen moderner Schreibmaschinen,

Pflege der Maschine, Behebung kleiner

Schäden.

Didaktische Grundsätze

1. Auf graphische und systemrichtige Korrektheit

im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht

nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften

ist zu achten. Die Beherrschung der

Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende

Fühlungnahme mit den Lehrern

anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige

Anwendung der Kurzschrift zu sichern.

Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die

Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen

der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit

und die Genauigkeit der Übertragung

haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Ansage- und Abschreibübungen sind der

Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten

anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen,

sodaß die kurzschriftliche Praxis der Schüler

möglichst umfassend wird.

2. Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk

auf die Brauchbarkeit aller angefertigten

Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus

soll der Schüler mit allen in der Praxis vorkommenden

Aufgaben vertraut gemacht werden.

Dem Charakter der Schule entsprechend, sind

technische beziehungsweise kaufmännische und

wirtschaftliche Abschreibe- und Ansagestoffe zu

wählen.

Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf

losen Blättern durchzuführen und in Mappen

zu ordnen.

AKTUELLE FACHGEBIETE

(bis zu 2 Wochenstunden im III., IV. und

V. Jahrgang)

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung grundlegender oder ergänzender

Kenntnisse oder praktischer Fertigkeiten auf bestimmten

nach dem Stand der Technik oder im

Hinblick auf die Berufsausbildung aktuellen

Fachgebieten.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler

möglichst zu selbständiger Arbeit geleitet

wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist

eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH, LEBENDE

FREMDSPRACHE, MATHEMATIK UND

ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische

Grundsätze

I. bis V. Jahrgang (je Jahrgang je 1 Wochenstunde)

Im I. bis V. Jahrgang kann nach Bedarf ein

Förderunterricht im Ausmaß von je 1 Wochenstunde

vorgesehen werden, in dem durch einen

Teil des Unterrichtsjahres die Kenntnisse der

Schüler aus Deutsch, aus der Lebenden Fremdsprache

und aus Mathematik und angewandter

Mathematik wiederholt, ergänzt und auf ein

gleiches Niveau gebracht werden sollen, um den

Schülern zu ermöglichen, dem Unterricht in den

entsprechenden Pflichtgegenständen besser zu

folgen.

LEIBESÜBUNGEN

(Jeweils eine Doppelstunde an einem Unterrichtsfreien

Nachmittag des I., II. und III. Jahrganges

sowie jeweils 3 Wochenstunden im IV. und

V. Jahrgang)

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

Wie beim entsprechenden Pflichtgegenstand,

Führung in kleineren Leistungsgruppen."

2. Die Anlage I/A/1 (Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für Maschinenbau) hat zu lauten

Anlage VA/1

„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR MASCHINENBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage I.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage I.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage I.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage I.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage I.

6. STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage I.

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem

Denken und zu exakter Ausdrucksweise.

Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in

numerischen und graphischen Methoden, die für

die Berufspraxis bedeutsam sind.

Zu Beginn ist der Schwerpunkt der Ausbildung

dem numerischen Rechnen zuzuordnen.

Systematische Einführung des Funktionsbegriffes

in der Mathematik, Naturwissenschaft und Technik

bis zur Vermittlung gründlicher Kenntnisse

aus der Differential- und Integralrechnung. Besonderer

Wert ist auf das Erkennen von strukturellen

Zusammenhängen zu legen; das funktioneile

Denken muß in den Vordergrund gestellt

werden.

Lehrstoff

I. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Menge, Mengenoperationen.

Arithmetik: Rechnen in der Menge der

reellen Zahlen und deren Teilmengen.

Empirische Einführung in den Gebrauch des

Rechenstabes. Einführung in den Gebrauch von

Zahlentafeln. Rechnen mit Variablen und

Termen. Lösen linearer Gleichungen und Ungleichungen

mit einer Variablen über der Menge

der reellen Zahlen und deren Teilmengen. Verhältnis,

Proportion. Abbildung von Mengen,

Funktionsbegriff. Systeme linearer Gleichungen.

Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)

Grundbegriffe der ebenen euklidischen Geometrie,

Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.

Vektorbegriff, Vektorpolygon.

Grundeigenschaften von Dreieck, Viereck, Vieleck

und Kreis. Bestimmung der Flächeninhalte

von Figuren. Bogenmaß des Winkels. Pythagoräisch-

euklidische Lehrsatzgruppe. Strahlensätze.

Einfache Ähnlichkeitsabbildungen.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Arithmetik

Menge der reellen Zahlen. Rechnen mit

Potenzen und Wurzeln. Potenz- und Wurzelfunktion.

Exponentialfunktion. Begriff des

Logarithmus. Logarithmische Funktion. Logarithmisches

Rechnen. Funktionsleitern. Quadratische

Gleichungen. Menge der komplexen Zahlen.

Mittelwerte und Streuungsmaße.

Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)

Kreisfunktionen, Trigonometrische Auflösung

des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen

Dreiecks. Goniometrische Beziehungen. Elementare

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Endliche und unendliche Zahlenfolgen. Grenzwertbegriff.

Eigenschaften elementarer Funktionen

Grenzwert, Stetigkeit und Unstetigkeit.

Ableitung elementarer Funktionen. Differentiationsregeln.

Höhere Ableitungen von Funktionen.

Differential; Diskussion technisch wichtiger

Kurven und Funktionen. Unbestimmtes

Integral reeller Funktionen. Bestimmtes Integral

reeller Funktionen mit einfachen Anwendungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Erweiterung und Ergänzung der einzelnen

Sachgebiete der Differential- und Integralrechnung

unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der

Fachrichtung.

Summierung einfacher endlicher und unendlicher

Zahlenreihen. Potenzreihen in einer

Variablen. Potenzreihenentwicklung von Funktionen

in einer Variablen.

Grundlegende Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Verteilungsfunktion, Einführung

in die technische Statistik.

Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes

an ausgewählten Beispielen, die den technischen

Fachgebieten entnommen sind.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Schwierige allgemeine Gedankengänge

sind durch spezielle Beispiele vorzubereiten und

soweit wie möglich durch graphische Methoden

zu veranschaulichen. Die mathematische Strenge

ist konsequent bis zu einem angemessenen Grad

zu steigern. Beispiele sind möglichst den technischen

Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff,

auch der vorangegangener Jahrgänge, ist

dauernd zu wiederholen. Im Unterricht sollen

lebendiger Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht

in ausgeglichenem Verhältnis stehen.

Drei Schularbeiten im Schuljahr.

8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu logischem, analytischem und

organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit

der Datenverarbeitung und deren

Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse

der Programmierung.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-

Anlagen. Programmablaufpläne (Blockdiagramm).

Einführung in die Programmierung an

Hand von mindestens einer problemorientierten

Programmiersprache. Programmierbeispiele allgemeiner

Art und aus dem jeweiligen Fachgebiet.

Praktische Übungen an EDV-Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten

abzustimmen. Die praktische Ausbildung

ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände

hin zu orientieren.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen

der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;

Vermittlung der Fähigkeit, räumliche

Gebilde mittels der in der Technik üblichen Projektionsmethoden

zeichnerisch eindeutig darzustellen

und im Raum auftretende Aufgaben in

der Projektion auszuführen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und

Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer

und technischer Körper. Übungen im

Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen; Klärung

der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,

Strecke und Gerade, Punkt. Räumliches Achsenkreuz,

Koordinatensystem.

Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen

in projizierenden Lagen und in Hauptlagen.

Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von

Strecken.

Netzbestimmungen.

Lage- und Maßaufgaben über Punkt, Gerade

und Ebene.

Ebene Schnitte obenflächiger Körper.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Affinität und Kollineation.

Normalriß des Kreises; Kugel-, Zylinder- und

Kegelfläche: Darstellung und ebene Schnitte.

Drehflächen. Durchdringungen. Abwicklungen.

Schraublinie und Grundsätzliches über Schraubflächen.

Normale Axonometrie.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,

übersichtlicher Anordnung und klarer

Darstellung anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele

sind besonders maschinenbautechnische

Anwendungen zu berücksichtigen.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung, Erklärung und Definition der

physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher

Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten

Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines

naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen

Grundzügen.

Vertiefung des Verständnisses für den Zusammenhang

zwischen Ursache und Wirkung bei

physikalischen Vorgängen. Anleitung, mathematisch

formulierte Gesetzmäßigkeiten zu

erfassen und zu interpretieren und die im Unterricht

gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische

Anwendung zu übertragen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Kinematik: gleichförmige und gleichförmig

beschleunigte Bewegung, zusammengesetzte Bewegungen.

Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Dynamik: Dynamisches Grundgesetz; Arbeit,

verschiedene Formen der Energie, Leistung;

Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft, Gravitation.

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.

Wärme als Energieform; Wärmemenge, Temperatur,

Wärmedehnung, Zustandsänderungen,

Wärmetransport.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,

Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung

unter besonderer Berücksichtigung von Akustik

und Optik); geometrische Optik.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elektrisches und magnetisches Feld; Atombau;

Strom in Metallen, Elektrolyten, Gasen und im

Vakuum; Elektromagnetismus.

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Aufbau eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

durch zusammenfassende Wiederholung

der klassischen Physik. Erläuterung der wesentlichen

Grundtatsachen der modernen Physik;

Relativitätstheorie, Quantenphysik, Grundlagen

der Kernphysik; Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Der Unterricht hat sich weitgehend auf die

experimentellen Nachweise der physikalischen

Zusammenhänge zu stützen. Der Schüler ist von

der genauen Beobachtung zur Erkenntnis der

physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung

von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die

gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen

aus dem Bereiche der maschinenbautechnischen

Anwendungen zu erläutern; eingehende

Auswertungen sind jedoch den technischen Unterrichtsgegenständen

vorbehalten. Audio-visuelle

Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.

11. CHEMIE UND ANGEWANDTE

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie

und der chemisch-technologischen Kenntnisse

unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse

im Maschinenbau.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,

Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;

stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.

Perioden-System.

Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,

Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.

Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.

Halogene, Schwefel.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Stöchiometrie; Phosphor, Stickstoff, Kohlenstoff,

Brennstoffe.

Technologie des Wassers.

Silizium, technische Silikate.

Metalle: Gewinnungsverfahren, Elektrochemie,

Korrosion, Korrosionsschutz. Allgemeine Eigenschaften

der Metalle.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen der organischen Chemie, funktioneile

Gruppen.

Erdöl, Kraftstoffe und Schmierstoffe.

Bitumen und Teer.

Kunststoffe. Polymerisation und Polykondensation.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig

vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente

zu beleben; dadurch ist das Verständnis

für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der

Schüler ist von der genauen Beobachtung zur

Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und

zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu

führen.

Neben der anschaulichen Vermittlung der für

die Formung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

notwendigen allgemeinen Grundlagen ist

besonders auf das Verständnis der Grundlagen

Wert zu legen, die für die maschinenbautechni-

schen Fachgebiete wesentlich sind. Diese Grundlagen

sind in engster Verbindung mit den entsprechenden

Unterrichtsgegenständen zu gestalten.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend

zu verwenden.

12. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der theoretischen Grundlagen für

mechanisch-technische Berechnungen in den Teilgebieten

der Fachrichtung. Schulung des Erfassens

der Voraussetzungen für den Berechnungsgang

und des logischen Verfolgens der Zusammenhänge.

Lehrstoff

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Statik: Grundbegriffe; Kraft, starrer Körper,

statisches Gleichgewicht. Statik des Zentralkraftsystems

Grundgesetz des Kräfteparallelogrammes,

Grundgesetz der Wechselwirkung, Hilfsgesetz

der Kräfteverschiebung am starren Körper;

Statik des ebenen Kraftsystems: Gleichgewicht,

Hebelgesetz; Begriff des Kraftmomentes; Kräftepaar.

Schwerpunkt von Flächen und Körpern.

Momenten- und Querkraftverteilung statisch

bestimmter Träger.

Reibung: Haft-, Gleit- und Rollreibung; Seilreibung.

Festigkeitslehre: Grundbegriffe; Beanspruchungsarten

und Belastungsfälle.

Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des

Massenpunktes; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Festigkeitslehre: Spannungszustände. Werkstoffestigkeit

und zulässige Beanspruchung; zusammengesetzte

Beanspruchung. Wärmespannungen.

Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des

starren Körpers.

Allgemeiner Energiesatz.

Ähnlichkeitsmechanik.

Hydromechanik: Statik und Dynamik.

Fachwerke.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Wärmemechanik: Grundlagen der Thermodynamik

ideale, halbideale und reale Gaszustände.

Wärmeübertragung: Leitung, Konvektion,

Strahlung, Wärmedurchgang, Berechnung von

Wärmetauschern.

Ergänzungen zur Thermodynamik: trockene

und feuchte Gasgemische, Verbrennungsprozesse,

Strömungen von Gasen und Dämpfen mit und

ohne Verdichtungsstoß.

Mischungsvorgänge: Stoffbilanzen, Energiebilanzen

(Mischungsregel), Anwendungsbeispiele.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schwingungslehre: freie und erzwungene

Schwingungen mit und ohne Dämpfung.

Festigkeitslehre: elastoplastische Beanspruchung;

plastische Beanspruchung, Fließkurven.

Statisch unbestimmte Systeme, Biegelinie.

Ergänzung und Wiederholung aus dem Gesamtbereich

der Mechanik. Zusammenfassender

Überblick über die Grundgesetze und die wichtigsten

abgeleiteten Gesetze sowie die besonderen

Arbeitsmethoden dieses Fachgebietes.

Didaktische Grundsätze

Von den im Physikunterricht erworbenen

Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff möglichst

anschaulich und vorwiegend auf die Anwendung

in technischen Fachgebieten hin orientiert

zu entwickeln. Die Fachrichtung und das

Stundenausmaß bestimmen die Breite und Tiefe

der Behandlung des Lehrstoffes. Der Gebrauch

moderner technischer Hilfsmittel der Praxis, einschließlich

der EDV-Anlagen, ist zu üben.

Zwei Schularbeiten im II. Jahrgang, drei Schularbeiten

im III. Jahrgang und drei Schularbeiten

im IV. Jahrgang sind zulässig.

13. KINEMATIK UND GETRIEBELEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse der

graphischen Behandlung von Getrieben.

Lehrstoff

II. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Allgemeine Grundlagen der graphischen und

synthetischen Kinematik.

Verzahnungen.

Kurbeltrieb.

Geradführungen.

Koppelgetriebe.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist an Hand von einfachen Beispielen

aus dem Maschinenbau so zu behandeln,

daß bei der Besprechung der Maschinenelemente

auf diesen Grundlagen aufgebaut werden kann.

14. MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der im Maschinenbau

verwendeten Werkstoffe und ihrer Eigenschaften,

Behandlung der Verarbeitungsmethoden für

Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der Werkstoffnormung,

der Handelsformen sowie der

richtigen Wahl der Werkstoffe unter Beachtung

der Wirtschaftlichkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Werkstaukunde; Überblick über die Bearbeitungsverfahren

in Zusammenarbeit mit der

Werkstätte.

Werkstoffkunde. Allgemeine Übersicht über

Werkstoffe und ihre normgemäße Bezeichnung.

Beanspruchungsarten, Spannung, Festigkeit.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde. Aufbau

der Metalle.

Eisenwerkstoffe.

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen.

Nichtmetallische Werkstoffe einschließlich der

Kunststoffe.

Gießen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Legierungslehre und Zustandsdisgramme in

vereinfachter Form.

Wärmebehandlung des Stahles.

Schmieden.

Walzen, Ziehen, Rohrherstellung, Biegen und

Richten, Schweißen, Löten und Kleben.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schneiden mittels Scheren und Schnitten. Stanzen,

Pressen, Tiefziehen, Prägen, Fließ- und

Strangpressen, Drücken.

Maschinen für spanlose Formung.

Kunststoffverarbeitung.

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Die Fachrichtung und das Stundenausmaß bestimmen

die Breite und Tiefe der Behandlung

des Lehrstoffes. Vielfach wird eine Beschränkung

auf das unbedingt Notwendige geboten sein. Eine

Verwertung der in der Werkstätte gewonnenen

praktischen Erfahrungen hat zu erfolgen. Beispiele

sind möglichst aus den Fachgebieten zu

entnehmen. Bei Behandlung der Maschinen ist

auch auf die Probleme ihrer Anordnung und

Aufstellung einzugehen.

Zwei Schularbeiten im III. Jahrgang und drei

Schularbeiten im IV. Jahrgang sind zulässig.

15. BETRIEBSTECHNIK MIT ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundlagen, Methoden und Verfahren der

Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle

der einzelnen Betriebsbereiche eines Unternehmens

unter Zugrundelegung des optimalen Einsatzes

der Produktionsfaktoren Mensch, Betriebsmittel

und Werkstoff und im Hinblick auf die

Kostensenkung der Produktion.

Lehrstoff

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Produktentwicklung und -gestaltung.

Arbeitsgestaltung und Zeitwesen.

Arbeitsplanung und -steuerung.

Grundlagen der Netzplantechnik.

Arbeitsplatzbewertung und Lohnwesen.

Kostenrechnung.

Wirtschaftlichkeitsvergleich.

Einsatz der EDV im Betrieb.

Grundsätzliches über Industriebauten.

Übungen.

Didaktische Grundsätze

Die Theorie des Gegenstandes ist stets durch

parallel geführte Übungen und einschlägige Betriebsbesichtigungen

zu vertiefen. Auf österreichische

Verhältnisse ist besonders hinzuweisen.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

16. TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fertigkeit im freihändigen

Skizzieren und in der Anfertigung sauberer,

normgerechter, genauer und gut pausfähiger

technischer Zeichnungen. Ferner Erziehung zur

sicheren Beherrschung der Normschrift, der einschlägigen

Zeichnungsnormen und Zeichengeräte.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Einführung in das Maschinenzeichnen: Zeichengeräte

und ihre Handhabung, Normschrift, Zeichnen

mit Bleistift und Tusche, Zeichnungsnormen,

Maßeintragung. Skizzieren und Darstellung einfacher

technischer Körper in den drei Haupt-

rissen und in genormter Axonometrie. Herstellung,

normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen

nach Vorlagen und Modellaufnahmen.

Normung und einfache Normteile; Stückliste,

Arbeitspapiere der Werkstätte, Vervielfältigung.

Didaktische Grundsätze

Übung und Unterweisung haben an Hand von

Beispielen aus dem Fachgebiet unter Zugrundelegung

von Vorlagen und Modellen zu erfolgen.

17. ELEMENTE DES MASCHINENBAUES

UND DER FÖRDERTECHNIK MIT

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung in den Grundlagen zur sicheren

Beherrschung der Gestaltung und Berechnung

von Maschinenteilen unter Anwendung einschlägiger

Normen. Vermittlung der Fähigkeit, genaue,

saubere, gut pausfähige und normgerechte Zusammenstellungs-

und Werkzeichnungen der

Maschinenteile unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen

Fertigung herzustellen.

Lehrstoff

II. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Einführung in das technische Normwesen.

Toleranzen und Passungen, lösbare Verbindungen,

nichtlösbare Verbindungen, Rohrleitungselemente,

Gleitlager, Wälzlager.

Bauarten, Berechnung und Konstruktion der

einzelnen Maschinenelemente.

Vorschriften über Lagerung und Leitung

brennbarer Flüssigkeiten und Gase.

III. Jahrgang (11 Wochenstunden)

Elemente der drehenden Bewegung.

Elemente des Kurbeltriebes.

Fördertechnik: Bauelemente, ihre Konstruktion

und Berechnung, Hebemaschinen, Aufzüge,

Stapler, Stetig-, Waagrecht- und Massenförderer.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Schweißkonstruktionen. Fachwerke.

Zusammenfassende Konstruktionsübungen

(Fördertechnik).

Didaktische Grundsätze

Eine systematische Einführung in Entwurfs- und

Berechnungsprobleme der Maschinenteile

unter Berücksichtigung der Normung, der Fertigungsverfahren

und Berechnungsmethoden hat

zu erfolgen.

Das konstruktive Denken in bezug auf funktionstreues,

wirtschaftliches, fertigungs- und

normgerechtes Gestalten an Hand von Konstruktionsübungen

ist zu schulen.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

Das durchschnittliche Ausmaß der Konstruktionsübungen

beträgt jeweils drei Wochenstunden.

18. STRÖMUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines umfassenden Allgemeinwissens

auf dem Gebiet der hydraulischen und

thermischen Strömungsmaschinen hinsichtlich der

Bauarten, der Wirkungsweise, des Betriebsverhaltens

und der Regelung sowie der Grundlagen

für Berechnung und Konstruktion.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Hydromechanik.

Kreiselpumpen.

Wasserturbinen.

Grundsätzliches über Wasserkraftanlagen.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Dampf- und Gasturbinen.

Kreiselverdichter.

Grundsätzliches über Strahltriebwerke.

Didaktische Grundsätze

Schwerpunkt bei der Behandlung des Lehrstoffes

sind Kreiselpumpen, Ventilatoren und

Kreiselverdichter, deren Bauelemente und Betriebsverhalten.

Bei den Wasserkraftanlagen sind

besonders österreichische Kraftwerke zu berücksichtigen;

Probleme des Umweltschutzes sind zu

beachten.

19. KOLBENMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines umfassenden Allgemeinwissens

auf dem Gebiet dieser Maschinengruppen

hinsichtlich der Bauarten, der Wirkungsweise,

des Betriebsverhaltens und der Regelung. Vermittlung

der erforderlichen Kenntnisse für Berechnung

und Konstruktion.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Kurbeltrieb: Massenkräfte und Schwungradberechnung.

Bauelemente der Verbrennungskraftmaschinen.

Kolbenpumpen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Verbrennungskraftmaschinen.

Kolbenverdichter.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes ist der

Schwerpunkt auf die Berechnung und Konstruktion

der Bauelemente und Baugruppen zu legen;

das Betriebsverhalten ist auch im Hinblick auf

den Umweltschutz zu behandeln.

20. THERMISCHE ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines umfassenden Allgemeinwissens

auf dem Gebiet moderner Dampferzeuger

und Wärmetauscher hinsichtlich der Bauarten, der

Wirkungsweise, des Betriebsverhaltens und der

Regelung unter Berücksichtigung der einschlägigen

gesetzlichen Vorschriften.

Lehrstoff

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Dampferzeuger, Wärmetauscher.

Druckgefäße.

Reaktortechnik.

Grundlagen der Festigkeitsrechnung und der

thermischen Berechnungen.

Kalorische Anlagen, insbesondere unter Bezugnahme

auf österreichische Großanlagen.

Umweltschutzprobleme.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Stoffes sind besonders

die Dampferzeuger, die Wärmetauscher und die

Wärmekraftanlagen zu berücksichtigen.

Auf die Besprechung aller Maßnahmen zur

Verminderung schädlicher Einflüsse auf die Umwelt

ist besonders Wert zu legen.

21. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung der Fähigkeit, eine umfangreichere

Konstruktionsaufgabe im Teamwork unter Berücksichtigung

der wirtschaftlichen Fertigung

(eventuell Wertanalyse) selbständig zu bearbeiten.

Lehrstoff

V. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Es sind zwei Programme zu erstellen: das erste

Programm aus dem Gebiet des Vorrichtungsbaues,

ein zweites Programm wahlweise aus dem

Gebiet der Strömungsmaschinen, der Kolbenmaschinen

oder der thermischen Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die anfallenden Berechnungen und Konstruktionsaufgaben

sollen, aufbauend auf die vermittelten

Grundlagen der entsprechenden Unterrichtsgegenstände,

unter Benützung der praxisüblichen

Unterlagen geübt werden.

Entsprechend den gewählten Gebieten der Programme

sind Fachgruppen zu bilden, die von

den zuständigen Lehrern betreut werden.

22. WERKZEUGMASCHINEN UND VORRICHTUNGSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der Werkzeuge,

Vorrichtungen, Maschinen und Verfahren zur

Formänderung sowie der Verwendung der Werkzeugmaschinen

für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung

nach dem Stande der Technik.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen des Vorrichtungsbaues.

Zerspanungsvorgang und Werkzeuge.

Bauelemente der Werkzeugmaschinen.

Drehmaschinen und deren Sonderbauarten.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Die übrigen Zerspanungsverfahren und ihre

Maschinen, Sondermaschinen; Feinbearbeitung.

Vorrichtungen und Hilfsmittel. Werkzeugmaschinen-

Steuerungen und Automatisierungstechnik.

Optimierungsprobleme.

Didaktische Grundsätze

An Hand von Skizzenblättern und sonstigen

Arbeitsunterlagen, Bildern, Modellen und Filmen

ist der Unterricht unter Heranziehung der Lehrwerkstätteneinrichtung

möglichst anschaulich zu

gestalten; die Beachtung der Sicherheitsvorschriften

ist besonders hervorzuheben.

Fragen der Wirtschaftlichkeit sind zu berücksichtigen.

23. MESS- UND REGELTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundlegende Übersicht über die Gebiete der

Meß-, Regelungs- und Steuerungstechnik. Vermittlung

der Kenntnisse von Aufbau und Wirkungsweise

der verschiedenen Meßgeräte und

ihrer Anwendung.

Lehrstoff

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Meßtechnik

Allgemeine Grundlagen. Wiederholung: Internationales

Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten

(Maß- und Eichgesetz).

Meßfehler und Genauigkeit, Empfindlichkeit.

Hauptgruppen von Meßverfahren und Meßgeräten

für die Messung einschlägiger Größen

der Maschinentechnik.

Steuerungstechnik und Fertigungsmeßtechnik.

Ausgewählte Beispiele von Gerätebauarten.

Regeltechnik

Grundbegriffe. Aufbau eines Regelkreises.

Hauptgruppen und grundsätzliche Wirkungsweise

von Regelstrecken und Reglern. Ausgewählte

Beispiele von Reglerbauarten. Hinweise

auf das Gesamtverhalten von Regelkreisen.

Typische Anwendungsfälle für die Regelung

von einschlägigen Größen der Maschinentechnik.

Didaktische Grundsätze

An Hand von Meßgeräten und Meßeinrichtungen

sowie Regel- und Steuerungsgeräten,

Zeichnungen und Wandtafeln soll die Wirkungsweise

erläutert werden. In den Laboratoriumsübungen

im V. Jahrgang ist der Lehrstoff durch

praktische Messungen zu ergänzen.

24. ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundlagen der Elektrotechnik

und der industriellen Elektronik sowie eines

Überblickes über Wirkungsweise und Betriebsverhalten

der wichtigsten elektrischen Einrichtungen,

Geräte und Maschinen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen der Gleichstromtechnik; Elektromagnete,

praktische Anwendungsbeispiele. Elektromagnetische

Induktion.

Grundlagen der Wechselstromtechnik; praktische

Anwendung bei Transformatoren und Induktionsmaschinen.

Grundlagen der Beleuchtungs- und Installationstechnik.

Betriebssicherer Maschinenanschluß, Schutzmaßnahmen.

Grundlagen der elektrischen Meßtechnik.

Grundlagen der Elektronik.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Gleichstrommaschinen, Induktionsmaschinen ;

Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Transformatoren.

Elektrische Ausrüstung; Regelung und Steuerung

elektrischer Maschinen.

Wechselstromgeneratoren. Grundlegendes im

Zusammenhang mit der elektrischen Energieversorgung.

Didaktische Grundsätze

Eine geeignete Auswahl der für den Maschinenbau

einschlägigen Stoffgebiete unter Bedachtnahme

auf den jeweiligen Bedarf der Fachgegenstände

ist zu treffen. Es ist von den in der

Physik vermittelten Grundlagen auszugehen.

Übungen sollen im Elektrolaboratorium durchgeführt

werden.

25. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Praktisches Kennenlernen der wichtigsten Fertigkeiten,

Bearbeitungs-, Meß- und Prüfverfahren,

Werkzeugmaschinen, Werkzeuge, Meßgeräte

und Werkstoffe, sowie von betriebstechnischen

Verhältnissen und Sicherheitsvorschriften mit

Rücksicht auf die spätere Ingenieurtätigkeit.

Praktikum für die technologischen Fächer. Erreichen

eines Überblickes über die Auswahl der

jeweils wirtschaftlichen Fertigungsverfahren nach

dem Stand der Technik.

Lehrstoff

I. Jahrgang (13 Wochenstunden)

Werkstattkunde.

Grundausbildung.

Modelltischlerei (Grundlagen).

Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen

(Mechanikerdrehmaschine, Bohrmaschine, Shapingmaschine

usw.).

Schmiede.

II. Jahrgang (9 Wochenstunden)

Mechanische Werkstätte: Drehen, Fräsen,

Hobeln, Bohren.

Stahlbau, spanlose Formung.

Gießerei.

Modelltischlerei (Modellriß).

Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationstechnik.

III. Jahrgang (7 Wochenstunden)

Mechanische Werkstätte (Drehen, sonstige Bearbeitungsverfahren).

Schweißerei.

Montage.

Arbeitsvorbereitung und Abrechnung von

Werkstättenaufträgen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Mechanische Werkstätte: Werkzeug- und Vorrichtungsbau,

Härterei.

Didaktische Grundsätze

Für die grundlegenden Fertigungsvorgänge

sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten

nach normgerechten Zeichnungen selbst durchzuführen.

Der organisatorische Aufbau der Werkstätte

soll dem Modell eines Betriebes angepaßt

sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner handwerklichen

Ausbildung möglichst alle organisatorischen

Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur

Fertigungskontrolle kennenlernt. Produktive

Arbeiten sollen die Ausbildung der Schüler fördern.

Die in. den Arbeitnehmerschutzvorschriften

vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung

von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen

sind den Schülern im Zusammenhang mit

den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern;

und ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht

zu machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen

zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung

der Schüler im Verhalten zu den

Arbeitsaufgaben und zur Beachtung der Schutzvorschriften

möglich ist. Über die durchgeführten

Arbeiten ist vom Schüler ein Werkstättenheft

mit chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen

zu führen.

26. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgaben

Dem Schüler sind Sonderprobleme der Fertigung

nahezubringen, die über den Rahmen der

normalen Werkstättenausbildung hinausgehen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Kunststoffverarbeitung.

Arbeitsvorbereitung, Qualitätskontrolle, praktische

Fertigungsmeßtechnik.

Einführung in die Arbeiten an automatisierten,

programmgesteuerten Werkzeugmaschinen.

Didaktische Grundsätze

Im Hinblick auf die spätere Ingenieurtätigkeit

sind den Schülern Kenntnisse in der Fertigung

und Meßtechnik entsprechend der modernen

technischen Entwicklung zu vermitteln.

27. BETRIEBSLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in die Praxis des technischen Meßwesens,

Ermittlung von Kennwerten an Kraft-

und Arbeitsmaschinen.

Lehrstoff

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Chemisch-technologische Untersuchungen,

Werkstoffprüfung, Fertigungsmeßtechnik.

Untersuchungen an Kraft- und Arbeitsmaschinen.

Elektrotechnische Übungen.

Arbeitstechnische Übungen.

Didaktische Grundsätze

Gruppenweise hat eine selbständige Ausführung

von Messungen, Prüfungen, Untersuchungen

und Abnahmeversuchen und deren Auswertung,

zu erfolgen. Die Erstellung der Versuchsprogramme

in den einzelnen Unterrichtsgebieten

hat sich nach den örtlichen Gegebenheiten und

Einrichtungen zu richten.

28. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

29. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

30.LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)

UND

FÖRDERUNTERRICHT

STENOTYPIE

Siehe Anlage I.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage I.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK

UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Siehe Anlage I.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I."

3. Die Anlage I/A/7 (Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für Betriebstechnik) hat zu lauten

Anlage I/A/7

„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BETRIEBSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage I.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage I.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage I.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage I.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage I.

6. STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage I.

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem

Denken und zu exakter Ausdrucksweise.

Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in

numerischen und graphischen Methoden, die für

die Berufspraxis bedeutsam sind.

Zu Beginn ist der Schwerpunkt der Ausbildung

dem numerischen Rechnen zuzuordnen. Systematische

Einführung des Funktionsbegriffes in

der Mathematik, Naturwissenschaft und Technik

bis zur Vermittlung gründlicher Kenntnisse aus

der Differential- und Integralrechnung. Besonderer

Wert ist auf das Erkennen von strukturellen

Zusammenhängen zu legen; das funktioneile

Denken muß in den Vordergrund gestellt werden.

Lehrstoff

I. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Menge, Mengenoperationen.

Arithmetik

Rechnen in der Menge der reellen Zahlen und

deren Teilmengen. Empirische Einführung in den

Gebrauch des Rechenstabes. Einführung in den

Gebrauch von Zahlentafeln. Rechnen mit Variablen

und Termen. Lösen linearer Gleichungen

und Ungleichungen mit einer Variablen über

der Menge der reellen Zahlen und deren Teilmengen.

Verhältnis, Proportion. Abbildung von

Mengen, Funktionsbegriff. Systeme linearer Gleichungen.

Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)

Grundbegriffe der ebenen euklidischen Geometrie,

Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.

Vektorbegriff, Vektorpolygon.

Grundeigenschaften von Dreieck, Viereck, Vieleck

und Kreis. Bestimmung der Flächeninhalte von

Figuren. Bogenmaß des Winkels. Pythagoräisch-

euklidische Lehrsatzgruppe. Strahlensätze. Einfache

Ähnlichkeitsabbildungen.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Arithmetik,

Menge der reellen Zahlen. Rechnen mit Potenzen

und Wurzeln. Potenz- und Wurzelfunktion.

Exponentialfunktion. Begriff des Logarithmus.

Logarithmische Funktion. Logarithmisches Rechnen.

Funktionsleitern. Quadratische Gleichungen.

Menge der komplexen Zahlen. Mittelwerte und

Streuungsmaße.

Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)

Kreisfunktionen. Trigonometrische Auflösung

des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen

Dreieckes. Goniometrische Beziehungen. Elementare

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Endliche und unendliche Zahlenfolgen. Grenzwertbegriff.

Eigenschaften elementarer Funktionen

Grenzwert, Stetigkeit und Unstetigkeit.

Ableitung elementarer Funktionen. Differential.

Diskussion technisch wichtiger Kurven und Funktionen.

Unbestimmtes Integral reeller Funktionen.

Bestimmtes Integral reeller Funktionen

mit einfachen Anwendungen.

Grundbegriffe der Nomographie.

Grundbegriffe der Wahrscheinlichkeitsrechnung,

Verteilungsfunktion.

Einführung in die technische Statistik. Linearoptimierung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Erweiterung und Ergänzung der einzelnen

Sachgebiete der Differential- und Integralrechnung

unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der

Fachrichtung.

Summierung einfacher endlicher und unendlicher

Zahlenreihen. Potenzreihen in einer

Variablen. Potenzreihenentwicklung von Funktionen

in einer Variablen.

Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes

aa ausgewählten Beispielen, die den technischen

Fachgebieten entnommen sind.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das Alter

und die Vorbildung der Schüler sowie die Erfordernisse

der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Schwierige allgemeine Gedankengänge sind durch

spezielle Beispiele vorzubereiten und soweit wie

möglich durch graphische Methoden zu veranschaulichen.

Die mathematische Strenge ist konsequent

bis zu einem angemessenen Grad zu steigern.

Beispiele sind möglichst den technischen

Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff, auch

der vorangegangener Jahrgänge, ist dauernd zu

wiederholen. Im Unterricht sollen lebendiger

Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht in

ausgeglichenem Verhältnis stehen. Audio-visuelle

Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.

Drei Schularbeiten im Schuljahr.

8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu logischem, analytischem und

organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit

der Datenverarbeitung und deren

Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse

der Programmierung.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-

Anlagen. Programmablaufpläne (Blockdiagramm).

Einführung in die Programmierung an Hand

von mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.

Datenverarbeitungssysteme.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Vertiefung der Programmierkenntnisse entsprechend

den vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen,

praktische Anwendungen durch Übungen

an EDV-Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten

abzustimmen. Die praktische Anwendung

ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände

hin zu orientieren.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt

für Maschinenbau (Anlage I/A/1).

10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung, Erklärung und Definition der

physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher

Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten

Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines

naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen

Grundzügen.

Vertiefung des Verständnisses für den Zusammenhang

zwischen Ursache und Wirkung bei

physikalischen Vorgängen. Anleitung, mathematisch

formulierte Gesetzmäßigkeiten zu erfassen

und zu interpretieren und die im Unterricht

gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische

Anwendung zu übertragen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Kinematik: gleichförmige und gleichförmig beschleunigte

Bewegung, zusammengesetzte Bewegungen.

Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Dynamik: Dynamisches Grundgesetz; Arbeit,

verschiedene Formen der Energie, Leistung;

Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft, Gravitation.

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.

Wärme als Energieform; Wärmemenge, Temperatur,

Wärmedehnung, Zustandsänderungen,

Wärmetransport.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,

Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung

unter besonderer Berücksichtigung von Akustik

und Optik); geometrische Optik.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elektrisches und magnetisches Feld; Atombau;

Strom in Metallen, Elektrolyten, Gasen und im

Vakuum; Elektromagnetismus.

Zusammenfassung und grundlegende Darstellung

eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

unter Berücksichtigung der Grundtatsachen der

modernen Physik. Grundlagen der Kernphysik.

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie

die Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Der Unterricht hat sich weitgehend

auf den experimentellen Nachweis der physikalischen

Zusammenhänge zu stützen. Der Schüler

ist von der genauen Beobachtung zur Erkenntnis

der physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung

von Gesetzmäßigkeiten zu fuhren. Die

gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst: aa Beispielen

aus dem Bereich der fachtechnischen Anwendungen

zu erläutern, eingehende technische

Auswertungen sind jedoch den technischen Gegenständen

vorbehalten. Audio-visuelle Hilfsmittel

sind weitgehend zu verwenden.

11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie

und der chemisch-technologischen Kenntnisse

unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse

des technischen Fachgebietes.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,

Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;

stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.

Perioden-System.

Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,

Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.

Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.

Halogene, Schwefel, Phosphor, Stickstoff, Kohlenstoff.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Silizium, technische Silikate. Brennstoffe.

Metalle: Gewinnung, Elektrochemie, Korrosion,

Korrosionsschutz; allgemeine Eigenschaften.

Grundlagen der organischen Chemie, funktionelle

Gruppen.

Erdöl, Kraftstoffe und Schmierstoffe, Bitumen,

Teer.

Kunststoffe. Polymerisation und Polykondensation.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig

vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente

zu beleben; dadurch ist das Verständnis

für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der

Schüler ist von der genauen Beobachtung zur

Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und

zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu führen.

Neben der anschaulichen Vermittlung der für

die Formung eines naturwissenschaftlichen Wettbildes

notwendigen allgemeinen Grundlagen ist

besonders auf das Verständnis der Grundlagen

Wert zu legen, die für das Fachgebiet wesentlich

sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung

mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen

zu gestalten. Audio-visuelle Hilfsmittel

sind weitgehend zu verwenden.

12. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der theoretischen Grundlagen für

mechanisch-technische Berechnungen in den Teilgebieten

der Fachrichtung. Schulung des Erfassens

der Voraussetzungen für den Berechnungsgang

und des logischen Verfolgens der Zusammenhänge.

Lehrstoff

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Statik: Grundbegriffe, Kraft, starrer Körper,

statisches Gleichgewicht. Statik des Zentralkraftsystems

Grundgesetz des Kräfteparallelogrammes,

Grundgesetz der Wechselwirkung, Hilfsgesetz

der Kräfteverschiebung am starren Körper;

Statik des ebenen Kraftsystems: Gleichgewicht,

Hebelgesetz; Begriff des Kraftmomentes; Kräftepaar.

Schwerpunkt von Flächen und Körpern.

Momenten- und Querkraftverteilung statisch

bestimmter Träger.

Reibung: Haft-, Gleit- und Rollreibung; Seilreibung.

Festigkeitslehre: Grundbegriffe; Beanspruchungsarten

und Belastungsfälle.

Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des

Massenpunktes; Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Festigkeitslehre: Spannungszustände. Werkstoffestigkeit

und zulässige Beanspruchung; zusammengesetzte

Beanspruchung. Wärmespannungen.

Bewegungslehre: Kinematik und Dynamik des

starren Körpers.

Allgemeiner Energiesatz.

Ähnlichkeitsmechanik.

Hydromechanik: Statik und Dynamik.

Fachwerke.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Wärmemechanik: Grundlagen der Thermodynamik

ideale, halbideale und reale Gaszustände.

Zustandsänderungen, Kreisprozesse, Strömungslehre.

Wärmeübertragung: Leitung, Konvektion,

Strahlung, Wärmedurchgang.

Didaktische Grundsätze

Von den im Physikunterricht erworbenen

Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff möglichst

anschaulich und vorwiegend auf die Anwendung

in technischen Fachgebieten hin orientiert

zu entwickeln. Die Fachrichtung und das

Stundenausmaß bestimmen die Breite und Tiefe

der Behandlung des Lehrstoffes. Der Gebrauch

moderner technischer Hilfsmittel der Praxis, einschließlich

der EDV-Anlagen, ist zu üben.

Drei Schularbeiten sind je Jahrgang zulässig.

13. KINEMATIK UND GETRIEBELEHRE

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt

für Maschinenbau (Anlage I/A/1).

14. MASCHINENELEMENTE MIT

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung in den Grundlagen zur sicheren

Beherrschung der Gestaltung und Berechnung

von Maschinenteilen unter Anwendung einschlägiger

Normen. Vermittlung der Fähigkeit,

genaue, saubere, gut pausfähige und normgerechte

Zusammenstellungs- und Werkzeichnungen der

Maschinenteile unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen

Fertigung herzustellen.

Lehrstoff

II. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Einführung in das technische Normwesen.

Toleranzen und Passungen, lösbare und nichtlösbare

Verbindungen, Rohrleitungselemente,

Lager.

Bauart, Berechnung und Konstruktion der

einzelnen Maschinenelemente.

Vorschriften über Lagerung und Leitung

brennbarer Gase und Flüssigkeit.

III. Jahrgang (7 Wochenstunden)

Elemente der drehenden Bewegung.

Elemente des Kurbeltriebes.

Schweißkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze

Die Einführung in Entwurfs- und Berechnungsprobleme

der Maschinenteile unter Berücksichtigung

der gesetzlichen Vorschriften und der

Normung, der Fertigungsverfahren und Berechnungsmethoden

ist systematisch vorzunehmen.

Das konstruktive Denken ist in bezug auf funktionstreues,

wirtschaftliches, fertigungs- und

normgerechtes Gestalten an Hand von Konstruktionsübungen

zu schulen. Das durchschnittliche

Ausmaß der Konstruktionsübungen beträgt jeweils

drei Wochenstunden.

15. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines enzyklopädischen Wissens

über Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie Energieanlagen.

Schulung des Verständnisses für fördertechnische

Probleme.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Fördertechnik: Grundsätzliches über Hebemaschinen

und Transporteinrichtungen.

Pumpen- und Wasserkraftmaschinen: Bauarten,

Wirkungsweise, Regelung und Betriebsverhalten.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Verdichter: Bauarten, Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Dampferzeuger: Bauarten, Feuerungen, Berechnungsgrundlagen

und Regelung.

Dampf- und Gasturbinen: Bauarten, Betriebsverhalten

und Regelung.

Verbrennungskraftmaschinen: Bauarten und

Betriebsverhalten.

Energieerzeugungsanlagen,

Didaktische Grundsätze

Der Einsatz im Betrieb und die Wirtschaftlichkeit

sind bei der Besprechung des Stoffes

hervorzuheben. Ausblicke auf die Entwicklungsrichtungen

sind zu geben.

Der Lehrstoff ist systematisch zu gliedern, Zusammenhänge

sind aufzuzeigen.

16. MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der im Maschinenbau

verwendeten Werkstoffe und ihrer Eigenschaften.

Behandlung der Verarbeitungsmethoden

für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der

Werkstoffnormung, der Handelsformen und der

richtigen Wahl der Werkstoffe unter Beachtung

der Wirtschaftlichkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Werkstattkunde.

Bearbeitungsverfahren (Arten, Schnittgeschwindigkeit,

Wechselradberechnung) in Zusammenarbeit

mit der Werkstätte.

Werkstoffkunde (allgemeine Übersicht über

Werkstoffe, Beanspruchungsarten und Festigkeit,

normgemäße Bezeichnung).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde, Aufbau

der Metalle.

Eisenwerkstoffe.

Nichteisenmetalle und ihre Legierungen.

Nichtmetallische Werkstoffe einschließlich der

Kunststoffe.

Gießen.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Legierungslehre und Zustandsdiagramme in

vereinfachter Form.

Wärmebehandlung des Stahles.

Werkstoffprüfung.

Schweißen und Schweißverfahren, Brennschneiden,

Löten, Kleben.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Spanlose Kalt- und Warmformung.

Schmieden, Walzen, Ziehen, Fließ- und Strangpressen,

Rohrherstellung.

Maschinen für spanlose Formung.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Stanzereitechnik: Schneiden, Stanzen, Tiefziehen,

Kunststoffverarbeitung. Technologische

Verfahren nach dem letzten Stand der Entwicklung.

Didaktische Grundsätze

Die Fachrichtung und das Stundenausmaß bestimmen

die Breite und die Tiefe der Behandlung

des Lehrstoffes; vielfach wird eine Beschränkung

auf das unbedingt Notwendige geboten

sein. Die in der Werkstatt gewonnenen

praktischen Erfahrungen sind zu verwenden; Beispiele

sind möglichst aus den technischen Fachgebieten

zu entnehmen. Bei Behandlung der

Maschinen ist auch auf die Probleme ihrer Anordnung

und Aufstellung einzugehen. Auf die Möglichkeit

der Mechanisierung und Automatisierung

der einzelnen Verfahren ist besonders hinzuweisen.

Die Theorie des Gegenstandes ist stets

durch einschlägige Betriebsbesichtigungen zu vertiefen.

Zwei Schularbeiten im III. Jahrgang und drei

Schularbeiten im IV. Jahrgang sind zulässig.

17. ELEKTROTECHNIK MIT ÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Grundbegriffe der Elektrotechnik und

industriellen Elektronik sind dem Schüler zu

vermitteln. In Verbindung mit den Fachgegenständen

ist die Antriebstechnik mit besonderer

Berücksichtigung elektrischer Antriebe von

Werkzeugmaschinen und zum Zweck der Automatisierung

von Produktionseinrichtungen einschließlich

der datengesteuerten Produktionsanlagen

zu beschreiben.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen der Elektrotechnik. Zusammenhang

zwischen mechanischer und elektrischer

Arbeit.

Grundlagen der Elektronik. Elektrische Meßtechnik.

Betriebssicherer Maschinenanschluß; Schutzmaßnahmen.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden mit Labor)

Transformatoren.

Elektrische Maschinen und Antriebe: Wechselstrommaschinen.

Antriebe (auch mit Thyristor-Anwendung).

Planung elektrischer Antriebe.

Schalt- und Steuerungstechnik, kontaktlose

Steuerungen.

Elektrische Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Eine Vertiefung der theoretischen Kenntnisse

soll im Elektrotechnischen Laboratorium erfolgen;

eine ständige Anpassung an die fortschreitende

Entwicklung, die Fachgegenstände und die

österreichischen Verhältnisse ist erforderlich.

18. TECHNISCHES ZEICHNEN

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für

Maschinenbau (Anlage I/A/1).

19. STATISTISCHE QUALITÄTSKONTROLLE

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zum logischen Denken; Anleitung,

statistische Gesetzmäßigkeit zu erfassen und zu

interpretieren. Querverbindungen bei der Bewältigung

großer Datenmengen zur betrieblichen

Datenverarbeitung sind anzugeben.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Grundbegriffe: Verteilungskennziffern und

Parameter, Datenerfassung. Stichprobensysteme,

Kontrollkartentechnik, Zuverlässigkeitsprobleme.

Organisation der Kontrolle im Betrieb.

Didaktische Grundsätze

Der Schüler ist auf die Bedeutung statistischer

Methoden und ihrer kostensparenden Auswertung

für die Fertigung, besonders in der Serien-

und Massenfertigung, hinzuweisen.

20. WERKZEUG- UND

VORRICHTUNGSBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse über Werkzeuge

und Vorrichtungen zum Zweck einer wirtschaftlichen

Fertigung.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen der Zerspanungslehre: Spanbildung,

wirtschaftliche Schnittgeschwindigkeit,

Standzeit, Schnittkraft, Maschinenleistung.

Werkzeuge für spanabhebende Bearbeitung.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Vorrichtungsbau: Einteilung und Aufbau, Bauteile

und Baugruppen, Magaziniereinrichtungen.

Entwurf und Einsatz von Vorrichtungen unter

Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Werkzeuge und Vorrichtungen für die spanlose

Formung einschließlich der Druckgußformen und

der Werkzeuge für Sonderverfahren.

Didaktische Grundsätze

Den Schülern ist an einfachen praktischen Beispielen

der Sinn und Zweck des Werkzeug- und

Vorrichtungsbaues zu vermitteln. Die Wirtschaftlichkeit

des Einsatzes sowie die Beachtung der

Sicherheitsvorschriften sind besonders hervorzuheben.

Die Kenntnisse in diesem Unterrichtsgegenstand

sind im V. Jahrgang im Rahmen der

Konstruktionsübungen zu verwerten.

21. WERKZEUGMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse

über den Aufbau, die Wirkungsweise und den

wirtschaftlichen Einsatz der spanenden Werkzeugmaschinen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Einteilung der Werkzeugmaschinen.

Erklären des prinzipiellen Aufbaues von Werkzeugmaschinen

an Hand der Drehmaschine. Berechnungsgrundlagen

und konstruktive Ausbildung.

Werkzeugmaschinen mit geradliniger Hauptbewegung.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Werkzeugmaschinen mit rotierender Hauptbewegung

des Werkzeuges: Bohr-, Fräs- und

Schleifmaschinen.

Sondermaschinen: Hon- und Läppmaschinen,

Maschinen zur Zahnradherstellung.

Einrichtungen für die automatisierte Fertigung.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist an Hand von Skizzen, Bildern,

Modellen und Tabellen sowie unter Heranziehung

der Werkstätteneinrichtung anschaulich

zu behandeln. Auf die Auswertung der Kenntnisse

im Rahmen der Konstruktionsübungen im

V. Jahrgang ist hinzuarbeiten.

22. KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung der Fähigkeit, eine umfangreichere

Konstruktionsaufgabe im Teamwork unter Berücksichtigung

der wirtschaftlichen Fertigung

(eventuell Wertanalyse) selbständig zu bearbeiten.

Lehrstoff

V. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Es sind zwei Programme aus den Fachgebieten

Werkzeugmaschinen, Werkzeug- und Vorrichtungsbau

und Mechanische Technologie zu erstellen.

Didaktische Grundsätze

Die anfallenden Berechnungen und Konstruktionsaufgaben

sollen, aufbauend auf die vermittelten

Grundlagen der entsprechenden Gegenstände,

unter Benützung der praxisüblichen

Unterlagen geübt werden.

Entsprechend den Fachgebieten sind Gruppen

zu bilden, die von den zuständigen Lehrern

zu betreuen sind.

23. STEUERUNGS- UND REGELTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Methodische Einführung in die Grundbegriffe

und in die Möglichkeiten der Gestaltung neuzeitlicher

Steuerungs- und Regelanlagen als Basis

der Mechanisierung und Automatisierung.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe: Elemente der Steuerungs- und

Regeltechnik.

Bausteine und grundlegende Schaltungen.

Gerätetechnischer Aufbau.

Steuerung von Werkzeugmaschinen.

Didaktische Grundsätze

In der Darlegung des Stoffgebietes ist auf die

einzelnen Fachgebiete und etwaige praktische

Übungen Rücksicht zu nehmen; die Verbindung

zur industriellen Elektronik und zur betrieblichen

Datenverarbeitung ist herzustellen.

24. BETRIEBSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Grundlagen, Methoden und Verfahren der

Analyse, Planung, Durchführung und Kontrolle

der einzelnen Betriebsbereiche eines Unternehmens

unter Zugrundelegung des optimalen

Einsatzes der Produktionsfaktoren Mensch,

Betriebsmittel und Werkstoff und im Hinblick

auf eine ständige Kostensenkung der Produktion.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Aufbau und Organisation eines Unternehmens,

Produktentwicklung und -gestaltung, Arbeitsgestaltung

und Zeitwesen.

Fertigungsplanung und -steuerung.

V. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Arbeitsplatzbewertung und Lohnwesen.

Kostenrechnung.

Wirtschaftlichkeitsvergleich.

Einsatz der EDV-Anlagen im Betrieb.

Spezielle Methoden der Betriebstechnik: Netzplantechnik,

vorbestimmte Zeiten, Werkanalyse,

Planungsmethoden.

Grundsätzliches über Industriebauten.

Didaktische Grundsätze

Die Theorie des Gegenstandes ist stets durch

parallel geführte Übungen und einschlägige

Betriebsbesichtigungen zu vertiefen. Auf österreichische

Verhältnisse ist besonders hinzuweisen.

Fragen allgemeinen Interesses sind zur Diskussion

zu stellen und sollen in freier Wechselrede behandelt

werden.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

25. FÜHRUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der ethisch-menschlich-sozialen

Voraussetzung zur Schaffung bzw. Erhaltung

eines optimalen Betriebsklimas.

Lehrstoff

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen der Menschenführung, Qualifikation

und Beurteilung von Mitarbeitern.

Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung

von Funktionsträgern.

Delegation von Aufgaben, Stellvertretung und

Nachfolgeprobleme, Führungsformen und -techniken,

Informationssysteme.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler sind die menschlichen Probleme

im Unternehmen, die über die rein organisatorische

Gliederung hinausgehen, an Hand von

praktischen Beispielen (Fallstudien) nahezubringen.

Durch Kontakte, Referate und Diskussionen

mit dem Führungspersonal anläßlich von

Betriebsbesichtigungen ist das Stoffgebiet sinnvoll

abzurunden.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

26. WERKSTATTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Praktisches Kennenlernen der wichtigsten

Fertigkeiten, Bearbeitungs-, Meß- und Prüfverfahren,

Werkzeugmaschinen, Werkzeuge, Meßgeräte

und Werkstoffe sowie von betriebstechnischen

Verhältnissen und Sicherheitsvorschriften

mit Rücksicht auf die spätere Ingenieurtätigkeit.

Praktikum für die technologischen Fächer. Er-

reichen eines Überblickes über die Auswahl der

jeweils wirtschaftlichen Fertigungsverfahren nach

dem Stand der Technik.

Lehrstoff

I. Jahrgang (13 Wochenstunden)

Werkstattkunde. Grundausbildung.

Modelltischlerei (Grundlagen).

Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen

(Mechanikerdrehmaschine, Bohrmaschine, Shapingmaschine

usw.).

Schmiede.

II. Jahrgang (9 Wochenstunden)

Mechanische Werkstätte: Drehen, Fräsen,

Hobeln, Bohren.

Stahlbau: spanlose Formung.

Gießerei.

Modelltischlerei (Modellriß).

Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationstechnik.

III. Jahrgang (7 Wochenstunden)

Mechanische Werkstätte (Drehen, sonstige

Bearbeitungsverfahren).

Schweißerei.

Montage.

Werkzeug- und Vorrichtungsbau und Härterei.

Arbeitsvorbereitung und Abrechnung von

Werkstättenaufträgen.

Didaktische Grundsätze

Für die . grundlegenden Fertigungsvorgänge

sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten

nach normgerechten Zeichnungen selbst durchzuführen.

Der organisatorische Aufbau der Werkstätte

soll dem Modell eines Betriebes angepaßt

sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner handwerklichen

Ausbildung möglichst alle organisatorischen

Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis

zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Produktive

Arbeiten sollen die Ausbildung der Schüler fördern.

Die in den Arbeitnehmerschutzvorschriften

vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von

Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen

sind den Schülern im Zusammenhang mit den

Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre

Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu

machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen

zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung

der Schüler im Verhalten zu den Arbeitsaufgaben

und zur Beachtung der Schutzvorschriften

möglich ist. Ober die durchgeführten

Arbeiten ist vom Schüler ein Werkstättenheft

mit chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen

zu führen.

27. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sind Sonderprobleme der Fertigung

nahezubringen, die über den Rahmen

der normalen Werkstättenausbildung hinausgehen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Einführung in die Arbeit an automatisierten,

programmgesteuerten Werkzeugmaschinen.

Arbeitsvorbereitung von Fertigungsaufgaben.

Qualitätskontrolle und praktische Fertigungsmeßtechnik.

Didaktische Grundsätze

Im Hinblick auf die spätere Ingenieurtätigkeit

sind den Schülern Kenntnisse in der Fertigung

und Meßtechnik entsprechend der modernen

technischen Entwicklung zu vermitteln. Ausgehend

von den Problemen der Fertigung, sollen

die Schüler zu selbständiger Durchführung

manueller, praktischer Tätigkeit im Rahmen einer

Teamarbeit angeleitet werden.

28. BETRIEBSLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

In sinnvoller Aufgabengliederung sind dem

Schüler die praktischen Probleme der Betriebstechnik

nahezubringen.

Lehrstoff

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Praktische Übungen aus dem Gebiet der

Betriebstechnik: Arbeitsgestaltung, Zeitstudien,

Materialflußuntersuchungen, Werkstoffprüfung,

Betriebsmittelplanung, Fertigungsplanung, Fertigungssteuerung,

Einsatz der EDV-Anlagen, Erstellung

und Auswertung des Betriebsabrechnungsbogens.

Didaktische Grundsätze

Die Erstellung der Übungsprogramme aus der

Betriebstechnik richtet sich nach den örtlichen

Gegebenheiten und Einrichtungen.

29. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

29. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

30. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)

UND

FÖRDERUNTERRICHT

STENOTYPIE

Siehe Anlage I.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage I.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK

UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Siehe Anlage I.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I."

4. Die Anlage I/B/1 (Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für Elektrotechnik) hat zu lauten

Anlage I/B/1

„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTROTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage I.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage I.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage I.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage I.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage I.

6. STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage I.

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem

Denken und zu exakter Ausdrucksweise.

Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in

numerischen und graphischen Methoden, die für

die Berufspraxis bedeutsam sind. Zu Beginn ist

der Schwerpunkt der Ausbildung dem numerischen

Rechnen zuzuordnen. Systematische Einführung

des Funktionsbegriffes in der Mathematik,

Naturwissenschaft und Technik bis zur Vermittlung

gründlicher Kenntnisse aus der Differential-

und Integralrechnung. Besonderer Wert

ist auf das Erkennen von strukturellen Zusammenhängen

zu legen; das funktioneile Denken

muß in den Vordergrund gestellt werden.

Lehrstoff

I. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Menge, Mengenoperationen.

Arithmetik: Rechnen in der Menge der reellen

Zahlen und deren Teilmengen. Rechnen mit

Zahlen begrenzter Genauigkeit. Grundbegriffe

über Potenzen und Wurzeln, Rechnen mit Potenzen

und Wurzeln. Empirische Einführung in den

Gebrauch des Rechenstabes. Einführung in den

Gebrauch von Zahlentafeln. Rechnen mit Variablen

und Tennen. Lösen linearer Gleichungen

und Ungleichungen mit einer Variablen über der

Menge der reellen Zahlen und deren Teilmengen.

Verhältnis, Proportion. Abbildung von

Mengen. Funktionsbegriff. Systeme linearer

Gleichungen. Einfache Mittelwerte.

Geometrie: Grundbegriffe der ebenen euklidischen

Geometrie, Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.

Vektorbegriff. Grundeigenschaften

von Dreieck, Viereck, Vieleck und Kreis.

Bestimmung von Flächeninhalten von Figuren.

Bogenmaß des Winkels. Pythagoräisch-euklidische

Lehrsatzgruppe. Strahlensätze.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Arithmetik: Menge der reellen Zahlen.

Rechnen mit Potenzen und Wurzeln. Binäres

Zahlensystem, die vier Grundrechnungsarten.

Potenz- und Wurzelfunktion. Exponentialfunktion.

Begriff des Logarithmus. Logarithmische

Funktion. Logarithmisches Rechnen. Exponential-

und logarithmische Gleichungen.

Theorie und Anwendung des Rechenstabes.

Quadratische Gleichungen, Wurzelgleichungen.

Menge der komplexen Zahlen.

Mittelwerte, Streuungsmaße.

Geometrie: Einfache Ähnlichkeitsabbildungen.

Kreisfunktionen. Trigonometrische Auflösung

des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen

Dreiecks. Goniometrische Beziehungen. Elementare

Oberflächen- und Volumsberechnungen.

Analytische Geometrie der Geraden und der

Kegelschnitte; technisch wichtige Kurven.

III. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Vertiefung des Rechnens mit komplexen Zahlen.

Einführung in die Vektorrechnung. Endliche

und unendliche Zahlenfolgen, Reihen, Normzahlen.

Grenzwertbegriff. Eigenschaften elementarer

Funktionen: Grenzwert, Stetigkeit und

Unstetigkeit.

Ableitung elementarer Funktionen.

Differentiationsregeln. Höhere Ableitungen

von Funktionen. Differential. Diskussion technisch

wichtiger Kurven und Funktionen. Iterationsverfahren.

Unbestimmtes Integral reeller Funktionen. Bestimmtes

Integral reeller Funktionen mit einfachen

Anwendungen.

Einfache Anwendung der einzelnen Sachgebiete

der Differential- und Integralrechnung

unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fachrichtung.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Matrizen und Determinanten.

Das wichtigste über Differentialgleichungen.

Einführung in die Lehre von den Schwingungen

unter gleichzeitiger Berücksichtigung der

elementaren Funktionentheorie.

Summierung einfacher endlicher und unendlicher

Zahlenreihen. Potenzreihen in einer

Variablen. Potenzreihenentwicklung von Funktionen

in einer Variablen. Funktionen von zwei

unabhängigen Variablen und ihre geometrischen

Darstellungen. Partielle Ableitungen und das vollständige

Differential.

Grundlegende Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Verteilungsfunktionen. Einführung

in die technische Statistik.

Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes

an ausgewählten Beispielen, die den technischen

Fachgebieten entnommen sind.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Schwierige allgemeine Gedankengänge sind

durch spezielle Beispiele vorzubereiten und soweit

wie möglich durch graphische Methoden zu

veranschaulichen. Die mathematische Strenge ist

konsequent bis zu einem angemessenen Grad zu

steigern. Beispiele sind möglichst den technischen

Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff, auch

der vorangegangener Jahrgänge, ist dauernd zu

wiederholen. Im Unterricht sollen lebendiger

Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht in

ausgeglichenem Verhältnis stehen.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu logischem, analytischem und

organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit

der Datenverarbeitung und deren

Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse

der Programmierung.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-

Anlagen, Programmablaufpläne (Blockdiagramm).

Einführung in die Programmierung an Hand

von mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.

Programmierbeispiele allgemeiner

Art und aus dem jeweiligen Fachgebiet.

Praktische Übungen an EDV-Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten

abzustimmen. Die praktische Anwendung

ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände

hin zu orientieren.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen

der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;

Vermittlung der Fähigkeit, räumliche Gebilde

mittels der in der Technik üblichen Projektionsmethoden

zeichnerisch eindeutig darzustellen

und im Raum auftretende Aufgaben in der

Projektion auszuführen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und

Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer

und technischer Körper. Übungen im

Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen; Klärung

der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,

Strecke und Gerade, Punkt. Räumliches Achsenkreuz,

Koordinatensystem.

Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen

in projizierenden Lagen und in Hauptlagen.

Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von

Strecken. Netzbestimmungen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Ebene Schnitte ebenflächiger Körper. Affinität

und Kollineation. Normalriß des Kreises.

Kugel-, Zylinder- und Kegelfläche: Darstellung

und ebene Schnitte.

Drehflächen; Durchdringungen, Abwicklungen.

Normale Axonometrie.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,

übersichtlicher Anordnung und klarer Darstellung

anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele

sind besonders Anwendungen aus dem Fachgebiet

zu berücksichtigen.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung, Erklärung und Definition der physikalischen

Begriffe. Vermittlung gründlicher

Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten

Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines

naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen

Grundzügen. Vertiefung des Verständnisses für

den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung

bei physikalischen Vorgängen. Anleitung,

mathematisch formulierte Gesetzmäßigkeiten zu

erfassen und zu interpretieren und die im Unterricht

gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische

Anwendung zu übertragen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Kinematik: gleichförmige und gleichförmig beschleunigte

Bewegung, zusammengesetzte Bewegungen.

Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Dynamik: Dynamisches Grundgesetz, Arbeit,

verschiedene Formen der Energie, Leistung;

Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft; Gravitation.

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Wärme als Energieform, Wärmemenge, Temperatur,

Wärmedehnung, Zustandsänderungen,

Wärmetransport.

Elektrisches und magnetisches Feld; Strom in

Metallen, Elektrolyten, Gasen und im Vakuum.

Elektromagnetismus.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,

Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung

unter besonderer Berücksichtigung von Akustik

und Optik); Wellenoptik, Spannungsoptik, geometrische

Optik.

Photometrie; Einheiten der Lichttechnik, Farbenlehre.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

durch zusammenfassende Wiederholung der

klassischen Physik, Erläuterung der wesentlichen

Grundtatsachen der modernen Physik; Relativitätstheorie,

Quantenphysik. Grundlagen der

Kernphysik; Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Der Unterricht hat sich weitgehend auf den

experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge

zu stützen. Der Schüler ist von

der genauen Beobachtung zur Erkenntnis der

physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung

von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die

gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen

aus dem Bereiche der fachtechnischen Anwendungen

zu erläutern; eingehende Auswertungen

sind jedoch den technischen Unterrichtsgegenständen

vorbehalten.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend. zu

verwenden.

11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie

und der chemisch-technologischen Kenntnisse

unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse

des technischen Fachgebietes.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff, Element,

Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;

stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.

Perioden-System.

Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,

Sauerstoff; Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.

Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.

Halogene, Schwefel, Phosphor, Stickstoff, Kohlenstoff,

Brennstoffe.

Stöchiometrie.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Silizium, technische Silikate.

Metalle: Gewinnungsverfahren, Elektrochemie,

Korrosion, Korrosionsschutz; allgemeine Eigenschaften.

Grundlagen der organischen Chemie, funktionelle

Gruppen. Erdöl, Kraftstoffe und Schmierstoffe,

Bitumen, Teer.

Kunststoffe; Polymerisation und Polykondensation.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig

vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente

zu beleben; dadurch ist das Verständnis

für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der

Schüler ist von der genauen Beobachtung zur

Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und

zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu führen.

Neben der anschaulichen Vermittlung der für

die Formung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

notwendigen allgemeinen Grundlagen ist

besonders auf das Verständnis der Grundlagen

Wert zu legen, die für das Fachgebiet wesentlich

sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung

mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen

zu gestalten.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu

verwenden.

12. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der theoretischen Grundlagen für

mechanische Berechnungen im Rahmen der Fachrichtung.

Schulung des Erfassens der Voraussetzungen

für den Berechnungsgang und des logischen

Verfolgens der Zusammenhänge.

Lehrstoff

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elemente der Statik; Festigkeitslehre; nicht

zerstörungsfreie Werkstoffprüfung; Reibung;

Formänderung, Grundzüge der Kinematik und

Dynamik des Massenpunktes.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Kinematik und Dynamik des Massenpunktes

und des starren Körpers. Hydromechanik mit

Ausrichtung auf die Wasserkraftnutzung

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Vertiefung der Bewegungslehre mit. Ausrichtung

auf die Probleme rotierender Maschinen.

Grundlagen der Wärmemechanik. Zerstörungsfreie

Werkstoffprüfung.

Didaktische Grundsätze

Von den im Physikunterricht erworbenen

Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff anschaulich

und vorwiegend auf die Anwendung in technischen

Fachgebieten hin orientiert in enger Fühlungnahme

mit den Unterrichtsgegenständen

Mechanische Technologie, Maschinenelemente mit

Konstruktionsübungen und Werkstätte zu entwickeln.

Der Gebrauch technischer Hilfsmittel der

Praxis ist ständig zu üben.

Im II. und im III. Jahrgang sind jeweils

zwei Schularbeiten je Schuljahr zulässig.

13. MASCHINENELEMENTE MIT

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten

Maschinenelemente und ihrer normgerechten

Darstellung. In den Konstruktionsübungen muß

die Fertigkeit im freihändigen Skizzieren und in

der Anfertigung sauberer, normgerechter, genauer

und gut pausfähiger technischer Zeichnungen

erreicht werden. Ferner Erziehung zur sicheren

Beherrschung der Normschrift, der einschlägigen

Zeichnungsnormen und Zeichengeräte.

Weckung der Fälligkeit zur selbständigen Bearbeitung

von Konstruktionsaufgaben.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Normschrift, normgerechtes Zeichnen, Darstellung

einfacher Maschinenelemente.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Verbindungselemente: Nicht lösbare, lösbare,

federnde.

Leitungselemente: Rohre, Verbindungen, Absperrorgane.

Elemente der drehenden Bewegung.

Getriebe.

Anfertigung normgerechter, pausfähiger Werkzeichnungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht in Konstruktionsübungen ist

in Übereinstimmung mit dem Unterrichtsgegenstand

Darstellende Geometrie zu führen. Die

Anfertigung der Zeichnungen hat unter Verwendung

moderner Zeichenbehelfe zu erfolgen.

Übungen und Unterweisungen haben an Hand

von Beispielen aus dem Fachgebiet der Maschinenelemente

unter Zugrundelegung von Vorlagen

und Modellen zu erfolgen. Der Unterricht ist

auch im Hinblick auf den Unterrichtsgegenstand

Mechanik zu führen.

14. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse des Aufbaues, der

Arbeitsweise und des Betriebsverhaltens der wichtigsten

Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie der

Berechnung ihrer Hauptabmessungen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elemente des Hebezeugbaues mit Anwendungshinweisen.

Kolben- und Kreiselpumpen.

Wasserturbinen unter besonderer Berücksichtigung

ihres Betriebsverhaltens.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Dampfkessel: Hauptteile einer Kesselanlage,

Kenngrößen, Betriebsverhalten.

Dampfturbinen: Bauformen und Betriebsverhalten.

Gasturbinen.

Verbrennungsmotoren: Otto- und Dieselmotoren,

Bauformen und Betriebsverhalten.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist gemäß den Erfordernissen

der elektrotechnischen Fachgebiete unter Berücksichtigung

der gesetzlichen Vorschriften und der

Normung zu führen. Probleme des Umweltschutzes

sind zu beachten. Der Lehrstoff soll in Form

von übersichtlichen und überschlägigen Berechnungen

sowie an Hand von Skizzenblättern und

Modellen erarbeitet werden.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu

verwenden.

15. MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der in der facheinschlägigen

Technik verwendeten Werkstoffe

und ihrer Eigenschaften. Behandlung der Werkzeuge,

Maschinen und Verarbeitungsverfahren für

Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der Werkstoffnormung,

der Handelsformen und der richtigen

Wahl der Werkstoffe unter Beachtung der

Wirtschaftlichkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Messen mit einfachen Meßwerkzeugen, festen

und verstellbaren Strichmaßen und Lehren; Passungen

und Toleranzen.

Metalle: Gefüge; chemische, physikalische, mechanische

und technologische Eigenschaften, Zustandsschaubilder.

Galvanotechnik, Korrosion,

Korrosionsschutz.

Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde.

Stahl: Sorten, Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.

Grauguß, Temperguß, Stahlguß, Sphäroguß.

Nichteisenmetalle und Legierungen.

Nichtmetallische Werkstoffe (insbesondere

Kunststoffe, die in der Elektrotechnik verwendet

werden).

Kurzer Abriß der Gießereitechnik.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Spanlose Formung: Schmieden, Walzen, Rohrerzeugung;

Stanzen, Pressen, Tiefziehen, Drücken,

Schnittechnik, Prägen.

Fließpressen.

Maschinen für spanlose Formung.

Schweißen, Löten, Kleben.

Zerspanende Formung: Grundlegendes über

Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen.

Dem neuesten Stand der Technik entsprechende

Herstellungs- und Arbeitsverfahren, mit Schwerpunkt

auf Fließ- und Massenfertigung.

Didaktische Grundsätze

Die Behandlung des Lehrstoffes ist auf die

Fachrichtung abzustimmen; vielfach wird eine

Beschränkung auf das unbedingt Notwendige geboten

sein. Audio-visuelle Hilfsmittel, Bildtafeln,

Skizzenblätter mit einfachen Darstellungen und

Industrieunterlagen sollen den Unterricht erleichtern.

Die in der Werkstätte gewonnenen praktischen

Erfahrungen sind zu verwerten. Die elektrische

Ausrüstung der Werkzeugmaschinen und Produktionseinrichtungen

bedarf einer besonderen

Berücksichtigung. Beispiele sind möglichst aus

dem Fachgebiet zu entnehmen.

In jedem Jahrgang sind zwei Schularbeiten zulässig.

16. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von gründlichen Kenntnissen über

die gesamten elektrotechnischen Grundlagen als

entscheidendes Fundament für den weiteren Fachunterricht

und für die später notwendige Weiterbildung

im Berufsleben. Schulung der Fähigkeit,

fachentsprechende Beispiele zu lösen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundlagen der Gleichstromtechnik: Ohmsches

Gesetz, lineare und nichtlineare Widerstände.

Kirchhoffsche Gesetze. Schaltungen von

Widerständen und Stromquellen. Ersatzschaltungen.

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Anpassung.

Elektrowärme, Thermoelektrizität.

Spannungsquellen.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Elektrochemie.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus

Charakteristische Größen, Erscheinungen und

Gesetze.

Magnetische Werkstoffe. Magnetische Kreise.

Induktionsgesetz.

Magnetisches Wechselfeld. Wirbelströme.

Selbst- und Gegeninduktion. Energie und Kräfte

im Magnetfeld. Halleffekt. Ein- und Ausschaltvorgänge

in Gleichstromkreisen.

Elektrisches Feld

Charakteristische Größen, Erscheinungen und

Gesetze. Energie und Kraftwirkung. Zeitliche

Feldänderung.

Kondensatoren. Ausgleichsverhalten von RC-

Gliedern.

Sinusförmige Wechselgrößen und ihre Darstellung.

Einphasenstrom: Mittelwerte, Wechselstromwiderstände.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Zeigerdarstellung und komplexe Behandlung

einfacher Zweipole, Frequenzgang und Ortskurvendarstellung,

Resonanz, Wirk- und Blindleistungsbegriff.

Skineffekt.

Mehrphasenstrom: Drehfeld, Drehfeldleistung.

Mehrwellige Ströme: Hinweise auf Fourieranalyse,

Effektivwert, Leistung, Energie in Blindwiderständen,

Wechselwirkungen im Schwingkreis,

freie Schwingungen, Güte- und Dämpfungsbegriff,

Thomsonformel, erzwungene Schwingung,

Frequenzgang in linearer und logarithmischer

Darstellung.

Ein- und Ausschaltvorgänge.

Elektrizitätsleitung im Vakuum, in verdünnten

Gasen, Metalldämpfen, Metallen. Spezielle Besprechung

der Halbleiter. Elektronenbewegung

im elektrischen und magnetischen Feld.

Didaktische Grundsätze

Die Grundgesetze der Elektrotechnik sind in

anschaulicher Weise zu erarbeiten. Die mathematisch

formulierten Gesetzmäßigkeiten sind

durch Übungen und Wiederholungen so zu erfassen,

daß ihre praktische Anwendung keinen

Schwierigkeiten begegnet. Die fachbezogenen Bestimmungen

einschlägiger Gesetze, Verordnungen,

Normen und sonstigen Vorschriften stellen

einen wesentlichen Bestandteil des Lehrstoffes

dar. Ausgewählte Demonstrationen sollen die

Anschaulichkeit des gesprochenen Wortes unterstützen.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend

zu verwenden.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

17. ELEKTRISCHE MESSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die gebräuchlichen

elektrischen Meßgeräte und deren

Zubehör sowie über die wichtigsten Meßverfahren

und Meßeinrichtungen der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Lehrstoff

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Allgemeines: Maßeinheiten, Meßfehler und

Genauigkeit; Empfindlichkeit.

Meßinstrumente: Aufbau, Anwendungen und

Bereichserweiterungen der gebräuchlichen Meßwerke;

Vielfachmeßgeräte; Meßzubehör; Meßnormale.

Registrierende Meßinstrumente; Schleifenoszillographen.

Meßmethoden der Gleichstromtechnik

Strom- und Spannungsmessungen, Widerstandsbestimmung

einschließlich der Brückenmessungen;

Fehlerortbestimmungen; Erdungswiderstände;

Gleichstromkompensation.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Meßmethoden der Wechselstromtechnik im

Einphasen- und Drehstromnetz, Messungen von

Wechselstromwiderständen; Wirk- und Blindleistungsmessung;

Leistungsfaktormessung; Zähler;

Strom- und Spannungswandler; Wechselstrommeßbrücken;

Wechselstromkompensation.

Kathodenstrahloszillographen ; Frequenzmessung.

Einführung in die Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik;

Stabilisierung von Spannung und

Frequenz; Thermoumformer, Meßgleichrichter,

elektronische Voltmeter; Meßverstärker.

Messung magnetischer Größen. Hochspannungsmeßtechnik.

Überblick über die elektrische Messung nichtelektrischer

Größen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Anlehnung an die Grundlagen

der Elektrotechnik und an facheinschlägige

Unterrichtsgegenstände zu führen. Die Verwendung

von Demonstrationsgeräten, audio-visuellen

Hilfsmitteln, Bildtafeln, Skizzenblättern, und

Industrieunterlagen wird empfohlen. Die einschlägigen

Gesetze, Vorschriften und Normen

sind zu beachten. Auf die besondere Bedeutung

der Auswahl der jeweils richtigen Meßwerke, der

zulässigen Belastung der Instrumente und der

pfleglichen Behandlung der Geräte ist immer

wieder hinzuweisen. Die Lehrstoffbehandlung

hat auf die Laboratoriumsübungen Bedacht zu

nehmen.

18. ELEKTRISCHE MASCHINEN UND

GERÄTE MIT KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes und der grundlegenden

Kenntnisse über elektrische Maschinen

und Geräte hinsichtlich Aufbau, Wirkungsweise,

Betrieb und Betriebsverhalten. Ausreichende Information

über die wichtigsten facheinschlägigen

Gesetze, Vorschriften und Normen sowie über

die Sicherheitsmaßnahmen gegen Unfälle.

Schulung der Fähigkeit, nach Unterlagen elektrische

Geräte und Maschinen zu berechnen und

zu entwerfen sowie die Einzelstücke werkstattgerecht

darzustellen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Grundlegendes für die Bemessung elektrischer

Bauelemente und Geräte hinsichtlich elektrischer,

magnetischer, thermischer und mechanischer Beanspruchung

mit Anwendungsbeispielen.

Bauformen und Schutzarten elektrischer Maschinen.

Erwärmung und Betriebsarten elektrischer

Maschinen.

Gleichstrommaschinen: Aufbau, Wirkungsweise

und Betriebsverhalten.

Konstruktionsübungen: Bauteile und Geräte

aus der Starkstromtechnik.

IV. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Gleichstrommaschinen: Berechnung und Besprechung

der wichtigsten Sonderformen.

Transformatoren: Aufbau. Wirkungsweise und

Betriebsverhalten. Sonderformen. Berechnung

von Transformatoren.

Stromrichtertechnik: Aufbau, Wirkungsweise,

Dimensionierung und Betriebsverhalten.

Thyristoren-Stromrichterschaltungen.

Stromrichtergespeiste Gleichstromantriebe.

Konstruktionsübungen: Berechnung und Entwurf

einer Gleichstrommaschine.

Vereinfachte Berechnung und Entwurf eines

Transformators.

V. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Asynchron- und Synchronmaschinen: Aufbau

Wirkungsweise und Betriebsverhalten.

Berechnungsgang.

Sondermaschinen, Einphasenwechselstrommotor.

Leistungselektronik bei Drehstromantrieben.

Konstruktionsübungen: Vereinfachte Berechnung

und Entwurf einer Asynchron- oder Synchronmaschine.

Didaktische Grundsätze

Die Erarbeitung des Lehrstoffes soll unter Verwendung

von Modellen, audio-visuellen Hilfsmitteln,

Bildmaterial und Industrieunterlagen

erfolgen. Das theoretische Wissen ist durch die

Konstruktionsübungen zu ergänzen. Die Konstruktionsübungen

müssen auf den Fortschritt im

fachtheoretischen Unterrichtsgegenstand abgestimmt

sein, wobei die für Konstruktionsübungen

verwendete Zeit etwa die Hälfte der für den

Unterrichtsgegenstand verfügbaren Zeit betragen

soll.

Alle wesentlichen Probleme, die sich aus der

Umweltbeeinflussung ergeben, sind zu behandeln.

19. ELEKTRISCHE ANLAGEN MIT

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung grundlegender Kenntnisse über

jene technischen Einrichtungen, die für die Errichtung

und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung,

Verteilung und Verwendung elektrischer

Energie erforderlich sind. Information über

die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und Normen

sowie die Maßnahmen zur Verhütung von

Unfällen in elektrischen Anlagen. Vermittlung

der für den Bau elektrischer Anlagen erforderlichen

Berechnungsmethoden und sonstigen Voraussetzungen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Installationstechnik unter Einschluß der einschlägigen

ÖVE-Vorschriften (Berührungsschutz,

Blitzschutz).

Niederspannungsschaltanlagen.

Ortsnetze.

Konstruktionsübungen : Installationsplan.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Elektrowärme.

Lichttechnik.

Elektromotorische Antriebe und deren Steuerung,

Schutz- und Relaistechnik.

Konstruktionsübungen : Elektromotorischer

Antrieb.

V. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Hochspannungsanlagen, Kraftwerke und Energiewirtschaft.

Schutz- und Relaistechnik.

Hoch- und Höchstspannungsübertragungen.

Elektrische Bahnen.

Konstruktionsübungen: Niederspannungs- und

Hochspannungsschaltanlage.

Didaktische Grundsätze

Die Einführung in das weitläufige Gebiet der

Hoch- und Niederspannungsanlagen wie auch der

Lichttechnik soll unter Zuhilfenahme der in der

Praxis üblichen Behelfe erfolgen. Die Konstruktionsübungen

sind auf den Fortgang im Vortragsstoff

abzustimmen.

Alle wesentlichen Probleme, die sich aus der

Umweltbeeinflussung ergeben, sind zu behandeln.

20. ELEKTRONIK UND ELEKTRISCHE

NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundlagen der Elektronik

und der elektrischen Nachrichtentechnik und

deren wichtigster Anwendungen nach dem Stand

der Technik. Systematische und übersichtliche

Zusammenfassung des für die Berufspraxis erforderlichen

Wissens. Information über einschlägige

Gesetze, Vorschriften und Normen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Nachrichtentechnik: Information,

Nachricht und Signal.

Bauelemente der Nachrichtentechnik und Elektronik

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebsverhalten

sowie Kennlinien von Widerständen, Kondensatoren,

Spulen; Relais; Halbleiterelemente,

Röhren und integrierte Bauteile.

Grundschaltungen mit passiven Bauelementen

Bauformen und Betriebsverhalten von Zweipolen,

Vierpolen, Leitungen, Übertragern und Filtern.

Grundschaltungen von aktiven Bauelementen

ein- und mehrstufige Verstärker, Verzerrungen,

rückgekoppelte Verstärker, Rauschverhalten.

Elektroakustik: Schallsender und -empfänger,

Grundsätzliches über Schallaufnahme und -wiedergabe.

Fernschreibtechnik: Telegraphiesysteme, Fernschreiber,

Telexverkehr und Bildtelegraphie.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Fernsprechtechnik: Grundsätzliches über die

Hand- und Selbstvermittlung, Fernwahl, Tarifwesen,

Teilnehmereinrichtungen.

Grundlagen der Hochfrequenztechnik: Selektionsmittel,

Rückkopplung, Schwingungserzeugung,

Prinzip der Frequenzumsetzung und Transponierung,

Hochfrequenzleitungen, Antennen-

und Wellenausbreitung.

Grundlagen und Grundschaltungen der Impulstechnik.

Sender und Empfänger für Amplituden- und

Frequenzmodulation. Grundlagen der Weitverkehrstechnik,

Nachrichten- und Datenkanäle

Trägerfrequenztechnik, Kabel- und Richtfunksysteme,

Fernmeß- und Fernwirktechnik. Störsicherheit.

Einführung in die Fernseh-, Signal- und Sicherungstechnik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist unter Einbeziehung der

in anderen Unterrichtgegenständen vermittelten

Kenntnisse zu führen. Skizzenblätter, Dias,

Schaltpläne, Modelle und Hilfsbücher sowie

audio-visuelle Hilfsmittel und Unterlagen aus der

Berufspraxis sind weitgehend zu verwenden. Die

Reihenfolge des Unterrichtes ist auf die Erfordernisse

der Laboratoriumsübungen abzustimmen.

21. STEUERUNGS- UND REGELTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung grundlegender Kenntnisse über

die Steuerungs- und Regeltechnik und die wichtigsten

Anwendungen an elektrischen und nichtelektrischen

Systemen nach dem Stand der Technik.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Gesetzmäßige Erfassung technischer Vorgänge

Wirkungsplan, Blockschaltplan und Zeitablaufplan.

Gegenüberstellung: Steuerkette, Regelkreis,

Automatisierung.

Grundlagen für den Steuerungsentwurf

Steuerarten, Eingangsglieder, Steuerglieder, Meldeglieder,

Stellglieder und Überwachung.

Darstellungsmethoden und Grundsatzdimensionierung

von Steuerungen, Schaltungslehre,

Schaltungsalgebra.

Bausteine der Systeme und Geräte der Steuerungs-

und Regeltechnik mit Kennlinien (mit

und ohne Kontakte).

Anwendungsbeispiele von Steuerungen.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Nichtelektrische Steuerungssysteme.

Grundbegriffe der Regelungstechnik: Kennlinie

der Regelstrecke und des Reglers, Zeitverhalten

der Regelkreisglieder, Stabilitätskriterien

und Stabilitätsprüfung, Bodediagramm.

Einteilung der Regler nach dem Zeitverhalten.

Unstetige Regelkreisglieder.

Wirkungsglieder in elektrischen Reglern.

Meßeinrichtungen und Vergleiche.

Verstärker und Stellantriebe.

Vorhalt- und Rückführglieder.

Begrenzungsglieder.

Regelgeräte.

Analogtechnik, Digitaltechnik.

Anwendungsbeispiele von Regelung elektrischer

und nichtelektrischer Größen.

Grundlagen der Automatisierung.

Didaktische Grundsätze

Unter Heranziehung der in anderen Unterrichtsgegenständen

vermittelten Kenntnisse ist

das grundlegende Wissen über die Steuerungs- und

Regeltechnik zu erarbeiten und deren Anwendung

an praktischen Beispielen in Übereinstimmung

mit dem Unterrichtsgegenstand

Werkstättenlaboratorium zu besprechen.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Gründliche Unterweisung in den wichtigsten

handwerklichen Fertigkeiten und Fertigungsverfahren

zur Verarbeitung von Metallen und anderen

Werkstoffen unter Berücksichtigung der Aufgaben

des Fachgebietes, der funktionellen und

organisatorischen sowie betriebstechnischen Zusammenhänge

im modernen, arbeitsteiligen Produktionsbetrieb

in rationeller Arbeitsweise,

zweckmäßiger Arbeitsfolge und wirtschaftlicher

Genauigkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang(13 Wochenstunden)

Einführung in den Werkstättenbetrieb, Werkstättenordnung,

Unfallverhütung, Messen mit

festen und verstellbaren Meßwerkzeugen. Grundfertigkeiten

der Metallbearbeitung, einfache

Arbeiten an der Mechanikerdrehmaschine und an

der Kurzhobelmaschine. Vermittlung von Grundkenntnissen

der Dreharbeiten an der Leitspindeldrehmaschine.

Schleifen und Schärfen von Werkzeugen.

II. Jahrgang (8 Wochenstunden)

Erweiterung der im I. Jahrgang erlernten Fertigkeiten.

Fräs- und Hobelarbeiten mit gesteigerter

Schwierigkeit, Grundkenntnisse der Teilkopfarbeiten.

Stanzen, Biegen, Tiefziehen. Weich- und

Hartlöten. Zusammenbau elektrischer Geräte,

Verdrahtungsarbeiten.

Grundzüge aus der Ausbildung für Schweißer,

Metall- und Eisengießer.

III. Jahrgang (7 Wochenstunden)

Wickeln von Spulen. Einkreisen und Beseitigen

von Fehlern an elektrischen Maschinen und Geräten.

Elektroinstallation : Schaltungen mit verschiedenen

Schaltern von Beleuchtungsanlagen; Zähler

und Verteilerkasten. Anschließen von Motoren,

Durchführung von Erdungen, Nullung und

Schutzschaltung, Funktionsprüfung. Kunststoffbearbeitung

Herstellung von Preß- und Spritzgußteilen.

Gießharz- und Klebetechnik, Kunststoffschweißung.

Herstellung einfacher Grundschaltungen mit

Relais und Transistoren. Kabelformen aufbauen

und einlöten.

Arbeitsvorbereitung: Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen.

Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen.

Didaktische Grundsätze

Bei den grundlegenden Fertigungsvorgängen

sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten

nach normgerechten Zeichnungen selbst durchzuführen.

Durch Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad

soll eine ausreichende Fertigkeit erreicht

werden. Der organisatorische Aufbau der

Werkstätte soll dem Modell eines Betriebes angepaßt

sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner

Ausbildung möglichst alle organisatorischen Arbeiten

vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle

kennenlernt. Produktive Arbeiten sollen

die Ausbildung der Schüler fördern. Die in

den Arbeitnehmerschutzvorschriften vorgesehenen

Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen

und beruflichen Erkrankungen sind den

Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen

eingehend zu erläutern, und ihre

Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu

machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen

zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung

der Schüler im Verhalten zu den Arbeitsaufgaben

und zur Beachtung der Schutzvorschriften

möglich ist. Über die durchgeführten Arbeiten

ist vom Schüler ein Werkstättenheft mit

chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen

zu führen.

23. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung in Prüfaufgaben entsprechend der

Betriebspraxis. Erziehung zu einer sorgfältigen

Arbeitsweise. Schulung der Fähigkeit zur Durchführung

von Prüfaufgaben.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Behebung von Störungen an elektrischen Anlagen

sowie Erdungs- und Isolationsmessungen.

Herstellen von Geräteschaltungen der Elektronik.

Steuerungs- und Regeltechnik, gedruckte Schaltungen,

Fehlersuche, Prüf- und Meßaufgaben,

Reparaturen an facheinschlägigen Geräten.

Arbeitsvorbereitung (Grundlagen der Arbeitsplanung

und Arbeitssteuerung).

Didaktische Grundsätze

Die Prüfarbeiten haben grundsätzlich nach

schriftlichen Anweisungen zu erfolgen; die einschlägigen

Vorschriften sind genauest zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist in genauer Abstimmung mit

dem Unterrichtsgegenstand Steuerungs- und

Regeltechnik zu führen.

Der Aufbau des Werkstättenlaboratoriums soll

dem entsprechenden Betrieb der Praxis angepaßt

sein.

24. ELEKTROTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Schulung der Fähigkeit zum selbständigen

Arbeiten bei der Durchführung von Schaltungs-,

Prüf-, Meß-, Steuerungs- und Regelaufgaben.

Erziehung zur zweckmäßigen Auswahl und Anwendung

der Meßgeräte und Meßmethoden nach

dem Verwendungszweck und zu einer sorgfältigen

Arbeitsweise. Unterweisung über die Maßnahmen

und Vorkehrungen zum unfallfreien

Arbeiten an spannungsführenden Schaltelementen.

Praktische Vermittlung der spezifischen Eigenschaften

der Bauelemente und Baugruppen. Erziehung

zur Auswertung und kritischen Beurteilung

der Meßergebnisse.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)

V. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Die Auswahl der Übungsaufgaben ist aus den

Stoffgebieten der Unterrichtsgegenstände Grundlagen

der Elektrotechnik, Elektrische Meßtechnik,

Elektronik und Nachrichtentechnik, Elektrische

Maschinen und Geräte, Elektrische Anlagen zu

treffen. Die genaue Festlegung der verschiedenen

Übungen muß sich nach den Gegebenheiten jeder

Schule, insbesondere nach dem vorhandenen

Inventar richten.

Didaktische Grundsätze

Jede Übung ist den Schülern durch eine geeignete

Vorbesprechung unter Hinweis auf die

einschlägigen Kapitel der in Frage kommenden

Unterrichtsgegenstände sowie auf die sorgsame

Behandlung der Meßinstrumente und Meßgeräte

zu erläutern. Die Schüler haben die Kenntnisse,

ergänzt durch ihre Meßerfahrungen und Meßergebnisse,

sowohl im Laufe der Übung als auch

durch die Führung eines Übungsprotokolles und

die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes

nachzuweisen. Die Übungen sind insbesondere im

IV. und V. Jahrgang in möglichst kleinen Gruppen

zu führen.

25. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Im übrigen siehe Anlage I.

26. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

27. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)

UND

FÖRDERUNTERRICHT

STENOTYPIE

Siehe Anlage I.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage I.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK

UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Siehe Anlage I.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I."

5. Die Anlage I/B/2 (Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für elektrische Nachrichtentechnik

und Elektronik) hat zu lauten

Anlage I/B/2

„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR ELEKTRISCHE NACHRICHTENTECHNIK

UND ELEKTRONIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage I.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage I.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage I.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage I.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage I.

6. STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage I.

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für

Elektrotechnik (Anlage I/B/1).

8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu logischem, analytischem und

organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit

der Datenverarbeitung und deren

Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse

der Programmierung.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-

Anlagen. Programmabläufe (Blockdiagramm).

Einführung in die Programmierung an Hand

von mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.

Programmierbeispiele allgemeiner Art und aus

dem jeweiligen Fachgebiet.

Praktische Übungen an EDV-Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten

abzustimmen. Die praktische Anwendung

ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände

hin zu orientieren.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für

Elektrotechnik (Anlage I/B/1).

10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung, Erklärung und Definition der

physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher

Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten

Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines

naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen

Grundzügen. Vertiefung des Verständnisses für

den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung

bei physikalischen Vorgängen. Anleitung,

mathematisch formulierte Gesetzmäßigkeiten zu

erfassen und zu interpretieren und die im Unterricht

gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische

Anwendung zu übertragen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI); gesetzliche Maßeinheiten.

Kinematik: gleichförmige und gleichförmig

beschleunigte Bewegung, zusammengesetzte Bewegung.

Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Dynamik: Dynamisches Grundgesetz, Arbeit,

verschiedene Formen der Energie, Leistung;

Wechselwirkungsgesetz; Fliehkraft; Gravitation.

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte, Strömungen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elektrisches und magnetisches Feld; Strom in

Metallen, Elektrolyten, Gasen und im Vakuum.

Elektromagnetismus.

Wärme als Energieform, Wärmemenge, Temperatur,

Wärmedehnung, Zustandsänderungen,

Wärmetransport.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,

Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung

unter besonderer Berücksichtigung von Akustik

und Optik); Wellenoptik, Spannungsoptik, geometrische

Optik.

Photometrie; Einheiten der Lichttechnik; Farbenlehre.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufbau eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

durch zusammenfassende Wiederholung der klassischen

Physik. Erläuterung der wesentlichen

Grundtatsachen der modernen Physik; Relativitätstheorie,

Quanten-Physik. Grundlagen der

Kernphysik; Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Der Unterricht hat sich weitgehend auf den

experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge

zu stützen. Der Schüler ist von

der genauen Beobachtung zur Erkenntnis der

physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung

von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die

gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen

aus dem Bereiche der fachtechnischen

Anwendungen zu erläutern. Eingehende Auswertungen

sind jedoch den technischen Fachgegenständen

vorbehalten.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu

verwenden.

11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie

und der chemisch-technologischen Kenntnisse

unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse

des technischen Fachgebietes.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,

Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;

stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.

Perioden-System.

Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,

Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.

Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.

Halogene, Schwefel, Phosphor, Stickstoff,

Kohlenstoff.

Silizium, technische Silikate.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Metalle: Gewinnung, Elektrochemie, Korrosion,

Korrosionsschutz; allgemeine Eigenschaften.

Grundlagen der organischen Chemie, funktionelle

Gruppen.

Kunststoffe. Polymerisation und Polykondensation

(mit spezieller Ausrichtung auf das technische

Fachgebiet).

Erweiterung des Atombegriffes, Isotope.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig

vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente

zu beleben; dadurch ist das Verständnis für

die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der Schüler

ist von der genauen Beobachtung zur Erkenntnis

der chemischen Zusammenhänge und

zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu

führen.

Neben der anschaulichen Vermittlung der für

Formung eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

notwendigen allgemeinen Grundlagen ist

besonders auf das Verständnis der Grundlagen

Wert zu legen, die für das Fachgebiet wesentlich

sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung

mit den entsprechenden Unterrichtsgegenständen

zu gestalten.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu

verwenden.

12. MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der theoretischen Grundlagen der

mechanisch-technischen Berechnungen im Rahmen

der Fachrichtung. Schulung des Erfassens der Voraussetzungen

für den Berechnungsgang und des

logischen Verfolgens der Zusammenhänge.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Statik: Zusammensetzen und Zerlegen von

Kräften; graphische Bestimmung von Auflagerkräften,

der Momenten- und der Querkraftverteilung

statisch bestimmter Träger. Statik der

Fachwerke.

Grundlegendes der Festigkeitslehre.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Erweiterung der Festigkeitslehre unter Berücksichtigung

der Formänderung. Grundlegendes

der Hydromechanik und der Hydrodynamik.

Didaktische Grundsätze

Von den im Physikunterricht erworbenen

Kenntnissen ausgehend, ist der Lehrstoff möglichst

anschaulich und vorwiegend auf die An-

Wendung in technischen Fachgebieten hin orientiert

zu entwickeln. Die Fachrichtung und das

Stundenausmaß bestimmen die Breite und Tiefe

der Behandlung des Lehrstoffes. Der Gebrauch

moderner technischer Hilfsmittel der Praxis ist

zu üben.

Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind zulässig.

13. MASCHINENELEMENTE, MASCHINENKUNDE

MIT KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten Bauteile

und Bauelemente des feinwerktechnischen

Apparatebaues, ihrer Dimensionierung und fertigungsgerechten

Darstellung. Weckung der Fähigkeit

zur selbständigen Bearbeitung von einfachen

Konstruktionsübungen. Vermittlung eines

Überblickes über die wichtigsten Kraft- und

Arbeitsmaschinen und deren Wirkungsweise

und Betriebsverhalten.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Technisches Zeichen: Normgerechtes Zeichnen,

Normschrift. Grundbegriffe, Zeichnungs- und

Stücklistensatz, Passungen und Toleranzen.

Werkstoffe und Halbzeuge als Handelswaren.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Gestaltung von Teilen: Stanzteile, Guß-,

Druckgußteile, Kunststoffpreßteile, Drehteile.

Gestaltung von Bauelementen mit mechanischen

Funktionen: Verbindungen, Führungen,

Bedienungsmittel.

Gestalten von Teilen, die spanabhebend bearbeitet

werden, Gestaltung von Keramik- und

Pulvermetallteilen.

Gestalten von Bauelementen mit mechanischen

Funktionen: Federn, Kupplungen, Gesperre, Getriebe,

Bremsen und Regler.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Hebezeuge und Bremsen.

Kolben- und Kreiselpumpen.

Strömungsmaschinen.

Raketenantriebe.

Verbrennungsmotoren.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Übereinstimmung mit

den Unterrichtsgegenständen Physik, Mechanik,

Mechanische Technologie und Werkstätte zu

führen. Der Lehrstoff ist tunlichst so zu reihen,

daß die der Konstruktionsaufgabe zugrunde liegenden

Fertigungsverfahren schon bekannt sind.

Die Konstruktionsübungen (geführt im I. und

II. Jahrgang) sollen auf den Fortschritt im fachtheoretischen

Unterrichtsstoff abgestimmt sein.

Der Lehrstoff ist mit einfachen Skizzen und

Berechnungen sowie an Hand von Bildtafeln,

Skizzenblättern, audio-visuellen Hilfsmitteln und

Industrieunterlagen zu vermitteln.

14. MECHANISCHE TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der in der facheinschlägigen

Technik verwendeten Werkstoffe

und ihrer Eigenschaften. Behandlung der Werkzeuge,

Maschinen und Verarbeitungsverfahren

für Einzel-, Reihen- und Massenfertigung, der

Werkstoffnormung, der Handelsformen und der

richtigen Wahl der Werkstoffe unter Beachtung

der Wirtschaftlichkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Messen mit einfachen Meßwerkzeugen, festen

und verstellbaren Strichmaßen und Lehren.

Passungen.

Metalle: Gefüge, chemische, physikalische, mechanische

und technologische Eigenschaften, Zustandsschaubilder.

Elektrochemie, Galvanotechnik, Korrosion,

Korrosionsschutz.

Kurzer Abriß der Eisenhüttenkunde.

Stahl: Sorten, Wärmebehandlung, Oberflächenschutz.

Nichteisenmetalle und Legierungen.

Nichtmetallische Werkstoffe.

Ferromagnetische Werkstoffe.

Isolierstoffe für Elektro-, Wärme- und Schalltechnik.

Grundzüge der Werkstoffprüfung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Spanlose Formung und Grundzüge der Werkzeuge,

Vorrichtungen und Maschinen. Stanztechnik,

Leichtmetallguß, Kunststofftechnik.

Schweißen der einschlägigen Materialien; Löten.

Zerspanende Formung und Grundzüge der

Werkzeuge, Vorrichtungen und Maschinen. Neuzeitliche

Herstellung und Arbeitsverfahren mit

dem besonderen Hinweis auf die für Massenfertigung

geeigneten Verfahren.

Didaktische Grundsätze

Die Fachrichtung und das Stundenausmaß bestimmen

die Breite und Tiefe der Behandlung

des Lehrstoffes. Vielfach wird eine Beschränkung

auf das unbedingt Notwendige geboten sein.

Der Unterricht ist auf die Erfordernisse der

digitalen Technik abzustimmen. Audio-visuelle

Hilfsmittel, Bildtafeln, Skizzenblätter und Industrieunterlagen

sollen den Unterricht erleichtern.

Die in der Werkstätte gewonnenen praktischen

Erfahrungen sind zu verwerten.

Beispiele sind möglichst aus dem Fachgebiet zu

entnehmen. Im I. und II. Jahrgang sind je zwei

Schularbeiten zulässig.

15. ELEKTRISCHE MASCHINEN UND

ANLAGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über elektrische

Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen der

Energieversorgung hinsichtlich Aufbau, Wirkungsweise

und Betrieb unter besonderer Berücksichtigung

der Bedürfnisse der Fachrichtung.

Ausreichende Information über die wichtigsten

facheinschlägigen Gesetze, Vorschriften und Normen

sowie der Sicherheitsmaßnahmen gegen

elektrische Unfälle.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Das Wichtigste über die Installationstechnik

und den Ortsnetzbau unter 1000 Volt. Anschlußbedingungen.

Messung der Wirk- und Blindleistung

im Drei- und Vierleiternetz. Tarifwesen.

Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen.

Blitzschutzanlagen.

Gleichstrommaschinen: Aufbau, Wirkungsweise,

Wicklungen, Schaltungen, Betriebseigenschaften,

Steuerung, Anlassen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Transformatoren: Aufbau, Wirkungsweise und

Betriebseigenschaften von Einphasentransformatoren.

Induktionsmaschinen: asynchron, synchron.

Aufbau, Wirkungsweise und Betriebseigenschaften

von Drehstrom- und Einphasenmaschinen.

Verhalten von Motoren und Generatoren. Anlassen

und Steuerung.

Überblick über Geräte und Anlagen der Elektrowärme,

der Elektrochemie und der Beleuchtungstechnik.

Klein- und Kleinstmotoren mit spezieller Berücksichtigung

der Fernwirktechnik.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Übersicht über Umformer (mechanisch und

elektronisch), Regel- und Stellmotoren (auch mit

Thyristorenanwendungen).

Elektrische Antriebe, Aufstellung, Wartung,

Störungssuche bei elektrischen Maschinen.

Funkentstörung.

Einführung in die elektrische Energieerzeugung

und -großverteilung: Wasserkraft-, Wärmekraft-,

Kernkraftwerke; Hochspannungsleitungen; Umspannwerke.

Energiewirtschaft. Verbundbetrieb.

Übersicht über das Verbundnetz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in enger Übereinstimmung

mit den einschlägigen Unterrichtsgegenständen

zu führen. Modelle, Tafeln, Skizzenblätter

und die in der Praxis üblichen Behelfe sollen

sinnvolle Verwendung finden, audio-visuelle

Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden. Im

V. Jahrgang sind Schülerreferate und der Besuch

von Fachvorträgen wünschenswert.

Außerdem sollen Übungsbeispiele aus dem

Stoffgebiet mit Hilfe der EDV-Anlagen gelöst

werden.

Alle Probleme, die sich aus der Umweltbeeinflussung

ergeben, sind zu behandeln.

16. GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von gründlichen Kenntnissen über

die gesamten elektrotechnischen Grundlagen als

entscheidendes Fundament für den weiteren

Fachunterricht und für die später notwendige

Weiterbildung im Berufsleben. Schulung der

Fähigkeit, fachentsprechende Beispiele zu lösen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Grundlagen der Gleichstromtechnik

Stromleitung in Metallen, Halbleitern, Flüssigkeiten

und Gasen. Ohmsches Gesetz. Lineare und

nichtlinieare Widerstände, Kirchhoffsche Gesetze.

Schaltung von Widerständen und Stromquellen.

Ersatzschaltungen. Arbeit, Leistung, Anpassung,

Wirkungsgrad.

Elektrowärme, Thermoelektrizität.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus

Charakteristische Größen, Erscheinungen und Gesetze,

magnetische Werkstoffe. Magnetische Kreise.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Zeitlich veränderliche Magnetfelder: Induktionsgesetz.

Magnetisches Wechselfeld. Wirbelströme.

Selbst- und Gegeninduktion. Energie und

Kräfte im Magnetfeld. Hall-Effekt. Ein- und

Ausschaltvorgänge in Gleichstromkreisen.

Elektrisches Feld: charakteristische Größen, Erscheinungen

und Gesetze, Energie- und Kraftwirkung,

zeitliche Feldänderung.

Eigenschaften elektrischer Bauelemente, Ausgleichsverhalten

von RC-Gliedern

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Sinusförmige Wechselgrößen und ihre Darstellung.

Einphasenstrom-Mittelwerte, Phasenverschiebung,

Wechselstromwiderstände, Zeigerdarstellung

und komplexe Behandlung einfacher Zweipole,

Frequenzgang und Ortskurvendarstellung,

Wirk- und Blindleistungsbegriff. Skineffekt und

seine Bedeutung in der HF-Technik.

Mehrphasenstrom, Drehfeld, Drehfeldleistung.

Mehrwellige Ströme, Hinweis auf Fourieranalyse,

Klirrfaktor, Effektivwert, Leistung,

Sprungfunktions- und Impulsbegriff.

Elektrische Resonanz.

Energien in Blindwiderständen, Wechselwirkung

im Schwingkreis, freie Schwingung, Güte

und Dämpfungsbegriff, Thomson-Formel, erzwungene

Schwingung, Frequenzgang in linearer

und logarithmischer Darstellung. Ausblick auf

Filterschaltungen, gekoppelte Schwingkreise, Hinweis

auf Antennen.

Wiederholung: Zusammenhänge zwischen den

Größen des elektrischen und magnetischen Feldes,

Übertrager, Gleichungen, Ersatzschaltungen, Zeigerdiagramme.

Didaktische Grundsätze

Die Grundgesetze der Elektrotechnik sind in

anschaulicher Weise zu erarbeiten. Die mathematisch

formulierten Gesetzmäßigkeiten sind durch

Übung und Wiederholung so zu erfassen, daß

deren praktischer Anwendung keine Schwierigkeiten

begegnen. Ausgewählte Demonstrationen

sollen in Ergänzung zur Physik die Anschaulichkeit

des gesprochenen Wortes unterstützen.

Die Reihenfolge der Unterrichtung soll die

Erfordernisse der Laboratoriumsübungen in Elektronik

und angewandter Elektronik sowie der

elektrischen Meßtechnik berücksichtigen. Die einschlägigen

Gesetze, Vorschriften und Normen

sind zu beachten.

Audio-visuelle Hilfsmittel sind weitgehend zu

verwenden. Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind

zulässig.

17. ELEKTRISCHE NACHRICHTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundlagen der elektrischen

Nachrichtentechnik und deren wichtigster Anwendungen

nach dem Stand der Technik, besonders

im Hinblick auf die Impulstechnik und

Datenverarbeitungstechnik. Schulung der Fähigkeit,

charakteristische Beispiele zu lösen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Übersicht über die Aufgaben des Fachgebietes,

Frequenzbereiche und Leistungen. Übersicht über

die Einrichtungen der Nachrichtentechnik.

Relaistechnik. Grundlegendes der Fernsprechtechnik.

Elektroakustische Wandler.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Zweipole, Frequenzgänge, Ortskurven, Ersatzschaltungen.

Vierpoltheorie

Vierpole inklusive Filter, Übertragungsgrößen,

Laufzeitverhalten, Ersatzschaltungen.

Grundlegendes über Fernschreibtechnik, Bildtelegraphie,

Selbstvermittlungstechnik.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Abtasttheorien, Zeit- und Frequenzmultiplexverfahren,

Trägerfrequenztechnik, Besonderheiten

der Weitverkehrstechnik.

Leitungen, Leitungskonstante, Gruppenlaufzeit,

Reflexion, Laufzeitketten. Grundsätzliches

über Netzwerksynthese nach Wellen- und Betriebsparametertheorie.

Aktive Filter.

Vermittlungs- und Selbstwähltechnik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist unter Einbeziehung der in

anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten

Kenntnisse zu führen. Audio-visuelle Hilfsmittel,

Skizzenblätter, Schaltpläne, Modelle und

Hilfsbücher sowie Unterlagen aus der Berufspraxis

sind ausgiebig zu verwenden. Der Unterricht

ist auf die Erfordernisse der parallel geführten

fachlichen Unterrichtsgegenstände und

auf die Laboratoriumsübungen abzustimmen.

18. ELEKTRONIK UND HOCHFREQUENZTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundlagen der Elektronik,

Hochfrequenztechnik, Radiotechnik und deren

wichtigster Anwendungen nach dem Stand der

Technik. Sicherung eines vertieften Verständnisses

durch gründliches Einüben. Systematische,

übersichtliche Zusammenfassung des für die Berufspraxis

erforderlichen Wissens unter Einbeziehung

der einschlägigen Vorschriften und Normen.

Schulung der Fähigkeit, charakteristische

Beispiele zu lösen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Atommodell, Schalenaufbau, Energiebereiche,

Elektronenabgabe und -aufnahme. Vorstellung

über die Leitfähigkeit von Metallen.

Grundlegende Vorstellungen über den Mechanismus

der Stromleitung in Halbleitern, Eigen-

und Störstellenleitfähigkeit, Thermoelektrizität,

Solarelement. Halbleiterdioden. Transistoren

prinzipielle Funktion. Stromleitung im Vakuum,

Elektronenmission, Bewegung des freien

Elektrons im elektrischen und magnetischen Feld.

Die Hochvakuumröhre. Stromleitung in Gasen,

Glimmlichteinrichtungen, Thyratron, Geiger-

Müller-Zählrohr.

Einfache Gleichrichter- und Verstärkerschaltungen,

deren Berechnung und Diskussion an

Hand von Arbeitskennlinien.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Wiederholung: Röhre und Transistor und

ihre Anwendung in einfachen Verstärkerschaltungen

inklusive deren Berechnung und Diskussion

an Hand von Arbeitskennlinien. Röhren

und Transistoren in Mit- und Gegenkoppfungsschaltungen

(Stabilität, Eingangs- und Ausgangsimpedanz),

Ersatzschaltungen.

Grundlegendes über Thyristoren.

Logische Verknüpfungsschaltungen digitaler Systeme.

Nichtlineare Verzerrungen, Frequenzumsetzung,

Frequenzvervielfachung und Modulation.

Übertrager, Bandfilter. Geradeausempfänger. Oszillatorschaltungen.

Überlagerungsprinzip. Superhetempfänger

mit automatischer Verstärkungsregelung,

Mischung, Implitudenmodulation.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Die integrierte Schaltkreistechnik, deren Konzeption

und Realisierung mit Berücksichtigung

ihres Einsatzes auch im Elektronenrechner.

Arten der Modulation und Demodulation.

Empfängerpaß.

Einseitenbandempfang. Rausdien.

Hinweise auf Funk-Entstörung.

Antennen und Wellenausbreitung, Dipol. Abstrahlung,

leitungsgeführte Strahlung, Richtantennen,

schwundmindernde Antennen, Sender

für verschiedene Modulationsarten, Betriebsarten,

Antennenanpassung. Einführung in die Höchstfrequenztechnik,

Mehrfachausnützung von Funk-

Übertragungswegen, Grundzüge der Fernsehübertragungen,

Aufnahmegeräte, Wiedergabeeinrichtungen,

Übertragungsverfahren.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist unter Einbeziehung der in

anderen Unterrichtsgegenständen vermittelten

Kenntnisse aufbauend zu führen.

Audio-visuelle Hilfsmittel, Skizzenblätter,

Schaltpläne, Bilder, Hilfsbücher und Industrieunterlagen

sind ausgiebig zu verwenden. Die

Reihenfolge der Unterrichtung soll auf die anderen

parallel laufenden fachlichen Unterrichtsgegenstände

und auf den Laboratoriumsunterricht

abgestimmt werden. Die Übungen sind am

jeweiligen Stoff auszurichten und dienen im Verein

mit Demonstrationsübungen dazu, daß der

jeweilige Stoff dem Schüler anschaulich und durch

Übungen nahegebracht wird.

19. IMPULS- UND DIGITALTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung des Verständnisses für die Gesetze

der elektrischen Ausgleichsvorgänge und für

deren Bedeutung in der Impulstechnik. Besprechung

der Anwendungen der Impulstechnik in

der Nachrichtenübermittlung, im Fernsehen und

in der Fernwirk- (Regel- und Steuertechnik)

und Datenverarbeitungstechnik.

Lehrstoff

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Mathematische Behandlung und physikalische

Deutung des Zusammenhanges zwischen periodischen

und nichtperiodischen Vorgängen. Einführung

in spezielle Rechenmethoden, Operatorenrechnung.

Das Ausgleichsverhalten von Netzwerken

und die Zusammenhänge mit deren

frequenzabhängigen Eigenschaften.

Impulsformung und -erzeugung, Trigger,

Impulssägezahngeneratoren, logische Verknüpfungsschaltungen

für den Entwurf digitaler

Systeme. Speicher- und Zählstufen, Koinzidenzschaltungen.

Elektronische Einrichtungen zur Erfassung

digitaler Signale, Codierung, Quantisierung

analoger Signale, Impulsmodulations- und

Impulsdemodulationsverfahren, Übermittlung

und Darstellung. Speicher und Register, Anwendung

in der digitalen Technik zur Fernwirkung,

Messung, Steuerung und Regelung, Rechentechnik,

den jeweiligen Stand der Technik berücksichtigend

und diesem angepaßt.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist aufbauend auf das in anderen

Unterrichtsgegenständen vermittelte Wissen

zu führen. Der Unterricht soll auch auf die anderen

parallellaufenden fachlichen Unterrichtsgegenstände

und auf den Laboratoriumsunterricht

abgestimmt werden.

Zwei Schularbeiten im Schujahr zulässig.

20. ELEKTRISCHE MESS- UND REGELTECHNIK,

ANGEWANDTE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die gebräuchlichen

elektrischen Meßgeräte, Meßnormale,

Meßgenauigkeit und über die wichtigsten

Meßverfahren und Meßeinrichtungen der Gleichstrom-

und Wechselstromtechnik. Die jeweils erzielbare

Meßgenauigkeit ist unter Darstellung des

notwendigen Aufwandes darzulegen. Vermittlung

der Kenntnisse über gebräuchliche elektronische

Meßgeräte und wichtige Meßverfahren in

der Nieder- und Hochfrequenzmeßtechnik sowie

der Impulstechnik.

Weckung des Verständnisses für die Eigenheiten

der Regelungstechnik und der auftretenden

Stabilitätsprobleme. Unterweisung in der

grundlegenden Anwendung eines Analogrechners

sowie eines Rechners in der Steuer- und Regelungstechnik.

Lehrplan

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Wiederholung: Internationales Einheitensystem

(SI); gesetzliche Maßeinheiten (Maß- und Eichgesetz),

sonstige Maßsysteme.

Meßinstrumente: Grundsätzlicher Aufbau, Anwendung

und Bereichserweiterung der gebräuchlichen

Meßwerke. Meßzubehör, Meßnormale.

Meßmethoden der Gleichstromtechnik: Strom-

und Spannungsmessung. Widerstandsbestimmung,

einschließlich der Brückenmessungen, Gleichstromkompensation.

Meßmethoden der Wechselstromtechnik: Messung

von Wechselstromwiderständen. Prinzip der

Wirk- und Blindleistungsmessung.

Leistungsfaktormessung, Zähler.

Registrierende Meßinstrumente.

Überblick über die Messung nichtelektrischer

Größen.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Wechselstrommeßbrücken. Komparator. Primär-

und Gebrauchsnormalien, deren Realisierung,

Unsicherheit und Langzeitstabilität.

Aufbau und Anwendung von Elektronenstrahloszillographen.

Elektronische Meßgeräte,

deren Funktion und Anwendung, Meßverstärker

einschließlich Operationsverstärker.

Einfluß von Gegenkopplungen auf Eingangs- und

Ausgangsimpedanz sowie Stabilität.

Grundzüge der Fernmeßtechnik analog und

digital.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Messungen an HF- und NF-Verstärkern.

Wobbeitechnik mit Anwendungsbeispielen. Impulsgeneratoren.

Frequenzsynthese. Frequenznormale. Digitale

Zeit- und Frequenzmessung; Wirkungsweise,

Meßfehler.

Digitale Meßeinrichtungen. Aufbau, Wirkungsweise,

Meßfehler.

Einführung in die elektronische Messung nichtelektrischer

Größen.

Grundsätzliche Ausarbeitung und Anwendung

digitaler Prüfprogramme für digitale Einrichtungen.

Probleme der Speichertechnik.

Einführung in die Funknavigationsmeßtechnik.

Grundbegriffe der Regelungs- und Steuertechnik

an Hand kennzeichnender Beispiele.

Regelkreisglieder und ihr Verhalten. Zeit- und

Frequenzverhalten. Grundformen der Regler.

Stetige Regelkreise und ihr Verhalten. Stabilitätsuntersuchungen.

Optimierung von Regelkreisen.

Regelkreissynthese. Unstetige Regelung.

Regelkreise mit analogen und digitalen Systemen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Anlehnung an die facheinschlägigen

Unterrichtsgegenstände zu führen.

Die Verwendung von Demonstrationsgeräten,

audio-visuellen Hilfsmitteln, Bildtafeln, Skizzenblättern

und Industrieunterlagen wird empfohlen.

Die einschlägigen Gesetze, Vorschriften und

Normen sind zu beachten. Auf die besondere Bedeutung

der Auswahl der jeweils richtigen Meßinstrumente,

der zulässigen Belastung und der

sorgfältigen Behandlung der Instrumente und

Geräte ist immer wieder hinzuweisen. Die

Reihenfolge der Lehrstoffbehandlung ist auf die

parallel geführten Laboratoriumsübungen abzustimmen.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind zulässig.

21. KONSTRUKTIONSLEHRE MIT KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse für den Entwurf,

die Berechnung und Konstruktion von Bauteilen,

Baugruppen und Geräten der Nachrichtentechnik

und Elektronik. Schulung zum selbständigen

Entwerfen, Berechnen und fertigungsgerechten

Konstruieren bis zur Erreichung provisorischer

Zeichnungssätze samt Stücklisten und

Stromlaufplänen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Bemessung und Konstruktion von Bauteilen

mit vorwiegend elektrischer Funktion unter Berücksichtigung

der Erwärmung und unter Beachtung

vorgegebener elektrischer Daten.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Richtlinien für die Konstruktion von Bauteilen

und Bauteilgruppen sowie Geräten der

Nachrichtentechnik und Elektronik auf Grund

vorgegebener Bedingungen, Vorschriften und

Normen.

Normgerechtes Zeichnen einschlägiger Schaltungen.

Berechnung und Konstruktion von Bauteilen

und Bauteilgruppen in fertigungsgerechter

Weise (Konstruktionsübungen).

V. Jahrgang (6 Wochenstunden)

Entwurf, Bemessung und konstruktives Darstellen

von analogen und digitalen Einrichtungen,

z. B. Geräten der Impulstechnik (Impulsgenerator)

oder Geräten der Fernwirktechnik und der

zugehörigen Meßeinrichtungen,

Didaktische Grundsätze

Die in anderen fachlichen Unterrichtsgegenständen

erworbenen Kenntnisse sind in der

Konstruktionslehre zusammenzufassen und zu

erweitern. Die aus den Maschinenelementen bekannten

Bauelemente der Feinwerktechnik sind

entsprechend zu ergänzen. Konstruktionsprinzipien

für Bauteile, Geräte und Anlagen sind zu erarbeiten.

Der Unterricht ist durch ausgiebige

Benützung von Modellen, audio-visuellen Hilfsmitteln,

Skizzen-, Kurven- und Tabellenblättern,

Hilfsbüchern und Firmenunterlagen praxisnahe

zu gestalten. Die einschlägigen Normen und Vorschriften

sind zu beachten. Die Vorführung oder

Besichtigung einschlägiger Geräte und Anlagen

wird empfohlen.

Die Konstruktionsübungen sind auf den Fortschritt

des Vortragsstoffes abzustimmen. Sie sind

so zu führen, daß die Schüler möglichst zur selbständigen

konstruktiven Arbeit angeleitet und

erzogen werden.

Die Programme, die einzelnen Schülern und

Schülergruppen gestellt werden können, sollen

steigende Anforderungen enthalten. Bei den

unterschiedlichen Programmaufgaben sind die

Schüler zur gegenseitigen Programmeinschau zu

verhalten.

Auf den jeweiligen Stand der Technik ist Bedacht

zu nehmen.

22. WERKSTÄTTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Gründliche Unterweisung in den wichtigsten

handwerklichen Fertigkeiten und Fertigungsverfahren

zur Verarbeitung von Metallen und anderen

Werkstoffen unter Berücksichtigung der Aufgaben

des Fachgebietes, der funktioneilen und

organisatorischen sowie betriebstechnischen Zusammenhänge

im modernen, arbeitsteiligen Produktionsbetrieb

in rationeller Arbeitsweise,

zweckmäßiger Arbeitsfolge und wirtschaftlicher

Genauigkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (11 Wochenstunden)

Werkstattkunde: Einführung in den Werkstättenbetrieb,

Werkstättenordnung, Unfallverhütung.

Messen mit festen und verstellbaren Meßwerkzeugen.

Grundausbildung: Schraubstockarbeit unter Beachtung

der in der Nachrichtentechnik und Elektronik

wichtigen Arbeiten und verwendeten

Werkstoffe einschließlich aller Nebenarbeiten

Anreißen und Ankörnen, Feilen, Bohren, Senken,

Ösen und Nieten, Gewindeschneiden, Sägen,

Richten, Biegen, Blecharbeiten, Herstellung von

Federn. Besondere Berücksichtigung der Feinwerktechnik.

Drehen an der Drehmaschine.

II. Jahrgang (11 Wochenstunden)

Mechanische Werkstätte: Grundausbildung unter

Berücksichtigung des für die Nachrichtentechnik

und Elektronik ausreichenden Umfanges und

der entsprechenden Werkstoffe. Dreharbeiten mit

steigendem Schwierigkeitsgrad, einschließlich Gewindeschneiden.

Arbeiten an weiteren spanabhebenden

Werkzeugmaschinen. Stanz- und Preßarbeiten.

Weich- und Hartlöten. Einfache Verdrahtungsarbeiten.

Einfache Elektroinstallationen.

Widerstands- und Kunststoffschweißung.

Wickeln von Drosselspulen oder Übertragern

oder Kleintransformatoren oder Relais oder HF-

Spulen.

Herstellung von Preß- und Spritzgußteilen aus

härtbaren und nichthärtbaren Kunststoffen (Exkursionen).

III. Jahrgang (7 Wochenstunden)

Gießharztechnik, gedruckte Schaltungen und

Tauchlötung (Exkursionen).

Herstellen und Prüfen von Bauteilen.

Antennen-, Blitzschutz- und Erdungsanlagen.

Einfache Verdrahtungs- und Instandhaltungsarbeiten

sowie Überprüfungen an Geräten oder

Baugruppen (inklusive Elektronik und Vermittlungstechnik).

Arbeitsvorbereitung: Arbeitsaufträge, Werkstattzeichnungen;

Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen.

Didaktische Grundsätze

Bei den grundlegenden Fertigungsvorgängen

sind vom Schüler grundsätzlich alle Arbeiten

nach normgerechten Zeichnungen selbst auszuführen.

Durch Arbeiten mit steigendem Schwierigkeitsgrad

soll eine ausreichende Fertigkeit erreicht

werden. Der organisatorische Aufbau der

Werkstätte soll dem Modell eines Betriebs angepaßt

sein, sodaß der Schüler im Laufe seiner

handwerklichen Ausbildung möglichst alle organisatorischen

Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis

zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Produktive

Arbeiten sollen die Ausbildung der Schüler fördern.

Die in den Arbeitnehmerschutzvorschriften

vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von

Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen

sind den Schülern im Zusammenhang mit den

Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern, und

ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu

machen. Im Werkstättenunterricht sind Schülergruppen

zu bilden, sodaß eine intensive Beeinflussung

der Schüler im Verhalten zu den Arbeitsaufgaben

und zur Beachtung der Schutzvorschriften

möglich ist. Über die durchgeführten

Arbeiten ist vom Schüler ein Werkstättenheft

mit chronologisch aufeinanderfolgenden Eintragungen

zu führen.

23. WERKSTÄTTENLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Betriebspraxis entsprechend, sind nach Anweisung

Prüfaufgaben an facheinschlägigen Funktionseinheiten

durchzuführen. Erziehung zu einer

sorgfältigen Arbeitsweise. Schulung der Fähigkeit

zur Durchführung von Prüfaufgaben.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Prüfen von elektrischen und elektronischen

Bauteilen, Geräten und Anlagen auf dem Gebiet

der Verstärkung, des Empfanges, der Vermittlungs-

und Trägerfrequenzübertragung, der

Steuerungs- und Regeltechnik nach analogen und

digitalen Verfahren.

Behebung von Störungen an elektrischen Anlagen.

Herstellung von Geräteschaltungen der

Elektronik, gedruckte Schaltungen. Fehlersuche

und Reparaturen an facheinschlägigen Geräten.

Didaktische Grundsätze

Sämtliche Prüfarbeiten sind grundsätzlich nach

schriftlichen Anweisungen durchzuführen. Die

einschlägigen Vorschriften sind besonders zu

berücksichtigen.

Der organisatorische Aufbau des Werkstättenlabors

muß dem Modell eines Prüffeldes angepaßt

sein.

Der Fachvorstand kann zur Erfüllung der

Bildungs- und Lehraufgabe im Werkstättenlabor

auf Grund der örtlichen Verhältnisse und Erfordernise

eine Auswahl aus den vorgenannten

Gebieten treffen.

24. LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Schulung der Fähigkeit zum selbständigen

Arbeiten bei der Durchführung von Schaltungs- und

Meßaufgaben. Erziehung zur zweckmäßigen

Auswahl und Anwendung der Meßgeräte nach

dem Verwendungszweck und zu einer sorgfältigen

Arbeitsweise. Unterweisung über die Maßnahmen

und Vorkehrungen zum unfallfreien

Arbeiten an spannungsführenden Schaltelementen.

Erziehung zur Auswertung und kritischen

Beurteilung der Meßergebnisse.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Die Auswahl der Übungsaufgaben ist aus dem

Stoff der Fachgebiete Grundlagen der Elektrotechnik,

Elektronik, Elektrische Meßtechnik,

Elektrische Maschinen zu treffen.

Gruppenübungen wie Kennlinienaufnahme

von: NTC, PTC, LDR, VDR. Gleichstrombrücken

mit Berücksichtigung der temperaturabhängigen

Eigenschaften des Prüflings, Kompensation,

kalorische und wattmetrische Leistungsmessung,

Bestimmung der Zeitkonstante in

thermischen und elektrischen Kreisen, Kennlinien

von Dioden, Drehzahl- und Drehmomentenkennlinien

von Gleichstrommaschinen.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Die Auswahl der Übungsaufgaben ist aus dem

Stoff der Fachgebiete Elektrische Nachrichtentechnik,

Hochfrequenztechnik und Elektrische

Meßtechnik zu treffen.

Gruppenübungen wie Kennlinienaufnahmen

an Röhren und Halbleitern, Verstärkerschaltungen

inklusive Mit- und Gegenkopplungen, Resonanzkreise.

Eigenschaften von Filterschaltungen.

Untersuchung an Oszillatorschaltungen, an elektronischen

Voltmetern, Übungen an Grundschaltungen

der Telephonie, des Selbstwählverkehrs.

V. Jahrgang (8 Wochenstunden)

Die Auswahl der Übungsaufgaben ist umfassend

über den Stoff der Fachgebiete Elektronik,

Radio-, Nachrichten-, Hochfrequenz- und

Meßtechnik, Impulstechnik und Regeltechnik zu

erstrecken und dem jeweiligen Stand der Technik

anzupassen.

Didaktische Grundsätze

Jede Übung ist den Schülern durch eine geeignete

Vorbesprechung unter Hinweis auf die

einschlägigen Kapitel der in Frage kommenden

Unterrichtsgegenstände, insbesondere aber auch

auf die sorgsame Behandlung der Meßinstrumente,

zu erläutern. Die Schüler müssen diese Kenntnisse,

ergänzt durch ihre Meßerfahrungen und

Meßergebnisse, während der Übung durch Führung

eines Übungsprotokolls und durch Ausarbeitung

des Laboratoriumsberichtes nachweisen.

Die Übungen sind möglichst in kleinen Gruppen

durchzuführen; fallweise können Gemeinschaftsübungen

vorgesehen werden.

25. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Im übrigen siehe Anlage I.

26. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

IV. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

27. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE

ÜBUNGEN (ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)

UND

FÖRDERUNTERRICHT

STENOTYPIE

Siehe Anlage I.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage I.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK

UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Siehe Anlage I.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I."

6. Die Anlage I/C/1 (Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für Hochbau) hat zu lauten

Anlage I/C/1

„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR HOCHBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage I.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage I.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage I.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage I.

6. STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage I.

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu exaktem, logischem und kritischem

Denken und zu exakter Ausdrucksweise.

Anleitung zu ausreichender Rechensicherheit in

numerischen und graphischen Methoden, die für

die Berufspraxis bedeutsam sind. Zu Beginn ist

der Schwerpunkt der Ausbildung dem numerischen

Rechnen zuzuordnen. Systematische Einführung

des Funktionsbegriffes in der Mathematik,

Naturwissenschaft und Technik bis zur Vermittlung

gründlicher Kenntnisse aus der Differential-

und Integralrechnung. Besonderer Wert

ist auf das Erkennen von strukturellen Zusammenhängen

zu legen; das. funktioneile Denken

muß in den Vordergrund gestellt werden.

Lehrstoff

I. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Menge, Mengenoperationen.

Arithmetik

Rechnen in der Menge der reellen Zahlen und

deren Teilmengen. Empirische Einführung in den

Gebrauch des Rechenstabes. Einführung in den

Gebrauch von Zahlentafeln. Rechnen mit

Variablen und Termen. Lösen linearer Gleichungen

und Ungleichungen mit einer.Variablen über

der Menge der reellen Zahlen und deren Teilmengen.

Verhältnis, Proportion. Abbildung von

Mengen, Funktionsbegriff.

Systeme linearer Gleichungen.

Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)

Grundbegriffe der ebenen, euklidischen Geometrie,

Punktmengen. Einfache Kongruenzabbildungen.

Vektorbegriff, Vektorpolygon, Grundeigenschaften

von Dreieck, Viereck, Vieleck und

Kreis.

Bestimmung der Flächeninhalte von Figuren.

Bogenmaß des Winkels.

Pythagoräisch-euklidische Lehrsatzgruppe.

Strahlensätze. Einfache Ähnlichkeitsabbildungen.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Arithmetik

Menge der reellen Zahlen. Rechnen mit Potenzen

und Wurzeln. Potenz- und Wurzelfunktion.

Exponentialfunktion. Begriff des Logarithmus.

Logarithmische Funktion. Logaritmisches-Rechnen.

Funktionsleitern. Quadratische Gleichungen.

Menge der komplexen Zahlen. Mittelwerte und

Streuungsmaße.

Geometrie (parallellaufend mit Arithmetik)

Kreisfunktion, Trigonometrische Auflösung

des rechtwinkeligen und des schiefwinkeligen

Dreieckes. Goniometrische Beziehungen.

Elementare Oberflächen- und Volumsberechnungen.

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Endliche und unendliche Zahlenfolgen. Grenzwertbegriff

Eigenschaften elementarer Funktionen

Grenzwert, Stetigkeit und. Unstetigkeit.

Ableitung elementarer Funktionen. Differentiationsregeln.

Höhere Ableitungen von Funktionen.

Differential. Diskussion technisch, wichtiger

Kurven und Funktionen. Unbestimmtes Integral

reeller Funktionen. Bestimmtes Integral reeller

Funktionen.

Einfache Anwendung der Differential- und

Integralrechnung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse

der Fachrichtung.

Grundbegriffe der Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Statistik.

Zusammenfassende Wiederholung des Lehrstoffes

an ausgewählten Beispielen, die den technischen

Fachgebieten entnommen sind.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Schwierige allgemeine Gedankengänge sind

durch spezielle Beispiele vorzubereiten und soweit

wie möglich durch graphische Methoden zu

veranschaulichen. Die mathematische Strenge ist

konsequent bis zu einem angemessenen Grad zu

steigern. Beispiele sind möglichst den technischen

Fachgebieten zu entnehmen. Der Lehrstoff, auch

der vorangegangener Jahrgänge, ist dauernd zu

wiederholen. Im Unterricht sollen lebendiger

Lehrvortrag und gelenkter Arbeitsunterricht in

ausgeglichenem Verhältnis stehen.

Drei Schularbeiten im Schuljahr.

8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu logischem, analytischem und

organisatorischem Denken. Erklärung der Notwendigkeit

der Datenverarbeitung und deren

Probleme im Betrieb. Vermittlung der Grundkenntnisse

der Programmierung.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden}

Aufbau, Funktion und Organisation von EDV-

Anlagen. Programmablaufpläne (Blockdiagramm).

Einführung in die Programmierung an Hand von

mindestens einer problemorientierten Programmiersprache.

Programmierbeispiele allgemeiner

Art und aus dem jeweiligen Fachgebiet.

Praktische Übungen an EDV-Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Die Ausbildung ist auf die maschinellen Möglichkeiten

abzustimmen. Die praktische Anwendung

ist auf die fachlichen Unterrichtsgegenstände

hin zu orientieren.

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen

der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;

Vermittlung der Fähigkeit, räumliche

Gebilde mittels der in der Technik üblichen

Projektionsmethoden zeichnerisch eindeutig darzustellen

und im Raum auftretende Aufgaben in

der Projektion auszuführen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und

Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer

und technischer Körper. Übungen im

Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen; Klärung

der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,

Strecke und Gerade, Punkt. Räumliches Achsenkreuz,

Koordinatensystem. Strecken, Gerade,

ebene Figuren und Ebenen in projizierenden

Lagen und in Hauptlagen. Wahre Gestalt ebener

Figuren, wahre Länge von Strecken. Netzbestimmungen.

Lage- und Maßaufgaben über Punkt, Gerade

und Ebene.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächiger

Körper.

Affinität und Kollineation.

Grundlagen der Schattenlehre.

Grundlagen der Dachausmittlung.

Kotierte Projektion.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Normalriß des Kreises.

Drehflächen, insbesondere Kugel-, Zylinder-

und Kegelfläche, Darstellung und ebene Schnitte.

Durchdringungen, Abwicklungen.

Wendellinie und Wendelfläche.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Axonometrie.

Schattenkonstruktionen an ebenflächigen Körpern

sowie an Kugel-, Drehzylinder- und Drehkegelflächen

in zugeordneten Normalrissen und

in Axonometrie.

Perspektive

Durchschnittsverfahren und axonometrische

Perspektive. Darstellung ebenflächiger Gegenstände.

Kreise in waagrechten und lotrechten

Ebenen. Schattenkonstruktionen.

Einfachste Rekonstruktionen.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,

übersichtlicher Anordnung und klarer Darstellung

anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele

sind besonders bautechnische Anwendungen zu

berücksichtigen.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Einführung, Erklärung und Definition der

physikalischen Begriffe. Vermittlung gründlicher

Kenntnisse in den für das Fachgebiet wichtigsten

Teilgebieten der Physik und Vermittlung eines

naturwissenschaftlichen Weltbildes in seinen

Grundzügen.

Vertiefung des Verständnisses für den Zusammenhang

zwischen Ursache und Wirkung bei

physikalischen Vorgängen. Anleitung, mathematisch

formulierte Gesetzmäßigkeiten zu erfassen

und zu interpretieren und die im Unterricht

gewonnenen Erkenntnisse auf die praktische Anwendung

zu übertragen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufgaben und Arbeitsweise der Physik. Internationales

Einheitensystem (SI), gesetzliche Maßeinheiten.

Kinematik: gleichförmige und gleichförmig beschleunigte

Bewegung, zusammengesetzte Bewegung.

Statik: Kraft, Kraftmoment; Gleichgewichtsbedingungen.

Dynamik: Dynamisches Grundgesetz, Arbeit,

verschiedene Formen der Energie, Leistung; Gravitation.

Druck, Auftrieb, Molekularkräfte.

Wärme als Energieform, Wärmemenge, Temperatur,

Wärmedehnung, Zustandsänderungen,

Wärmetransport.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Schwingungen, Wellen; Interferenz, Beugung,

Reflexion, Brechung, Polarisation (Besprechung

unter besonderer Berücksichtigung von Akustik

und Optik); geometrische Optik.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Elektrisches und magnetisches Feld; Atombau;

Strom in Metallen, Elektrolyten, Gasen und im

Vakuum; Elektromagnetismus.

Zusammenfassung und grundlegende Darstellung

eines naturwissenschaftlichen Weltbildes

unter Berücksichtigung der Grundtatsachen der

modernen Physik; Grundlagen der Kernphysik;

Strahlenschutz.

Didaktische Grundsätze

Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind das

Alter und die Vorbildung der Schüler sowie die

Erfordernisse der Fachrichtung zu berücksichtigen.

Der Unterricht hat sich weitgehend auf den

experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge

zu stützen. Der Schüler ist von

der genauen Beboachtung zur Erkenntnis der

physikalischen Zusammenhänge und zur Formulierung

von Gesetzmäßigkeiten zu führen. Die

gewonnenen Erkenntnisse sind tunlichst an Beispielen

aus dem Bereiche der bautechnischen Anwendungen

zu erläutern; eingehende Auswertungen

sind jedoch den technischen Unterrichtsgegenständen

vorbehalten. Audio-visuelle Hilfsmittel

sind weitgehend zu verwenden.

11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundbegriffe der Chemie

und der chemisch-technologischen Kenntnisse

unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse

im Bauwesen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundbegriffe: Mischung und reiner Stoff,

Element, Verbindung; Atom, Molekül; Valenz;

stöchiometrische Grundgesetze, chemische Bindung.

Periodensystem.

Luft, Verflüssigung von Gasen, Wasserstoff,

Sauerstoff, Redox-Reaktionen. Wasser; Löslichkeit.

Säuren, Basen, Salze; Ionenlehre.

Halogene, Stickstoff, Schwefel, Phosphor,

Kohlenstoff.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Silizium, technische Silikate.

Mörtelbindestoffe.

Metalle: Metallgewinnung, Elektrochemie,

Korrosion und Korrosionsverhütung.

Einführung in die organische Chemie.

Funktionelle Gruppen.

Erdöl, Bitumen, Teer.

Kunststoffe; Polymerisation, Polykondensation.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist regelmäßig durch sorgfältig

vorbereitete und anschaulich gestaltete Experimente

zu beleben; dadurch ist das Verständnis

für die chemischen Vorgänge zu vertiefen. Der

Schüler ist von der genauen Beobachtung zur

Erkenntnis der chemischen Zusammenhänge und

zur Formulierung von Gesetzmäßigkeiten zu

führen. Neben der anschaulichen Vermittlung

der für die Formung eines naturwissenschaftlichen

Weltbildes notwendigen allgemeinen Grundlagen

ist besonders auf das Verständnis der Grundlagen

Wert zu legen, die für das Fachgebiet Baukonstruktionslehre

(Teilgebiet Baustoffe) wesentlich

sind. Diese Grundlagen sind in engster Verbindung

mit diesem Fache zu gestalten. Audiovisuelle

Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.

12. BAUKONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu selbständigem konstruktivem

Denken durch Vermittlung der Kenntnis von

Baukonstruktionen sowie zur Fähigkeit, System

und Bauweise nach den Erfordernissen der Funktion,

der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung

und der Wirtschaftlichkeit zu wählen und den

Bauteil dem Material entsprechend zu dimensionieren.

Vermittlung eines Überblickes über

die Technologie der Baustoffe. Grundlagenvermittlung

für haustechnische Anlagen, deren

zweckmäßige Anwendung, Berechnung und Planung.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Einführung: Das Bauwerk und seine konstruktiven

Elemente, Bauweisen, Ablauf des Bauvorhabens.

Der Bauplatz: Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten.

Aufgehendes Mauerwerk: Fundamente, einfache

Abdichtungen.

Mauerwerk aller Art, Holzwände.

Decken: Holzdecken; Gewölbe. Lehrgerüste.

Baustoffe: Gebrannte und ungebrannte Bausteine

und Baustoffe, Naturstein, Bindemittel,

Beton; Holz und Verbindungsmittel.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Decken: Ebene Massivdecken, Schalungen und

Gerüstungen, Deckenuntersichten, Deckenputz,

Fußböden.

Dächer: Zimmermannsmäßige Dachstühle.

Stiegen, Holz-, Massiv- und Stahlkonstruktionen.

Geländer.

Innenwände; Trennwände, Leichtwände, Zwischenwände.

Bauspenglerarbeiten ; Dachdeckerarbeiten.

Baustoffe: Zielsichere Betonbildung; Eisen und

Stahl; Nichteisenmetalle; Asbestzement.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Balkone; Brüstungen und Geländer.

Flachdächer; Terrassen.

Ausbauarbeiten: Türen, Fenster, Tore, Portale,

Beschläge, Verglasung, Anstrich, Maler- und

Tapeziererarbeiten.

Wandoberflächen: Verputz, Verkleidungen.

Bauphysik: Wärmeschutz, Wasserdampfdiffusion.

Hauskanalisierung: Ableitung der Schmutz-,

Fäkal- und Niederschlagswässer.

Baustoffe: Glas; Farben und Anstrich; Kitte;

Dämmstoffe; Sperrstoffe.

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Glasdächer und Oberlichtkonstruktionen,

Lichtkuppeln; besondere Abdichtungen. Bewegungsfugen.

Vorkehrungen für den Winterbau.

Bauphysik: Schallschutz; Beleuchtung;

Schutz gegen chemische und mechanische Einwirkungen.

Heizung: Wärmebedarf, Energiequellen, Überblick

über gebräuchliche Heizungssysteme, bauliche

Erfordernisse, Heizräume, Kessel und sonstige

Wärmebereiter, Leitungen, Heizkörper,

Steuerungen.

Lüftung und Klimatisierung.

Baustoffe: Kunststoffe.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Adaptierungen, Absteifungen, Pölzungen.

Fertigteilbau: Vorfertigung von Elementen

aller Art, Konstruktion, Herstellung, Transport,

Montage. Möglichkeiten der Anwendung und Gestaltung.

Vorhangfassaden.

Kalt- und Warmwasserinstallation, Warmwasserbereitung,

Einrichtungsgegenstände. Gasinstallation.

Licht- und Kraftstromversorgung, Stromkreis,

Sicherung, Erdung, Einrichtungsgegenstände,

Grundzüge der Lichttechnik.

Schwachstrominstallation: Klingel, Telephon,

Sprechanlagen, Türöffner, Uhren u. dgl., Antennenanlagen,

Blitzschutz, Aufzüge und Förderanlagen,

Müllbeseitigung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Modelle, audiovisuelle

Hilfsmittel, Fachvorträge und gut vorbereitete

Exkursionen zu fördern und zu unterstützen.

Die fachbezogenen Bestimmungen der

Baugesetze, der Normen und der einschlägigen

Sicherheitsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil

des Lehrstoffes. Der Unterricht in der

Technologie der Baustoffe hat in enger Verbindung

mit dem jeweils behandelten Stoffgebiet

der Baukonstruktion zu stehen. Durch Hinweise

auf bereits abgeschlossene Teilgebiete des Lehrstoffes

bei der Besprechung neuer Kapitel ist der

bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitete Lehrstoff

zusammenzufassen und damit dem Schüler gegenwärtig

zu haken. Alle wesentlichen Probleme, die

sich aus der Umweltbeeinflussung ergeben, sind

ausführlich zu behandeln. Teilabschnitte dieses

Unterrichtsgegenstandes können von mehreren

Lehrern entsprechend ihrer Vorbildung unterrichtet

werden.

13. GEBÄUDELEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die funktionellen

und räumlichen Erfordernisse im Zusammenhang

mit den Konstruktionsmöglichkeiten

als Grundlage für die Planung von. Gebäuden.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Das Wohnen: Die Wohnbereiche, ihre Orientierung,

Zuordnung und Einrichtung unter Berücksichtigung

ihrer Beziehung zur Umwelt. Einfamilienhaus,

Mehrfamilienhaus, Siedlungen.

Bauten der Gemeinschaft: Wohnheime, Kindergärten

und Schulen, Amtsgebäude.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Bauten für den Fremdenverkehr: Rasthäuser,

Pensionen, Hotels, Schutzhütten.

Bauten für kaufmännische und gewerbliche Betriebe.

Bauten für die Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Der Umfang der Raumprogramme hat sich

im wesentlichen auf die gestellten Aufgaben aus

Entwurfszeichnen zu beschränken. Regionale

Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen.

14. STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis rechnerischer und

graphischer Methoden zur Lösung statischer Aufgaben

für Baukonstruktionen und der Fähigkeit,

die Bauteile im Hinblick auf das System und

auf die Beanspruchung der Baustoffe richtig und

normgemäß zu dimensionieren.

Lehrstoff

II. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Einführung.

Lasten, Kräfte, Momente.

Zusammensetzung und Zerlegung.

Schwerpunktbestimmungen.

Lastannahmen nach Normen.

Statisch bestimmt gelagerte Balkenträger.

Reaktionskräfte, innere Kräfte.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Festigkeitslehre, Fachwerksträger,

Reaktions- und Stabkräfte.

Trägheitsmoment, Widerstandsmoment.

Gerade und schiefe Biegung.

Ausmittige Beanspruchungen, Schubbeanspruchungen,

Knickung.

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Biegelinie.

Durchlaufträger und mehrfache Rahmen.

Erd- und Wasserdruck.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sollen in praxisnahen

Übungsbeispielen ausgewertet werden.

Rechnerische und zeichnerische Verfahren sind

gleichzeitig zu behandeln. Die Anwendung von

Tabellenwerken und EDV-Anlagen ist zu berücksichtigen.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr

zulässig.

15. STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis des Wesens der

Stahlbetonbauweise und ihrer Anwendung einschließlich

der Vorschriften und Normen. Fähigkeit,

selbständig die rechnerische und konstruktive

Bearbeitung von Bauaufgaben durchzuführen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Grundformen des Stahlbetonbaues.

Durchbildung der Stahleinlagen; Normen und

Vorschriften.

Bemessung einfacher Bauteile auf Druck, Biegung

und Schub.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Bemessung auf ausmittigen Druck und Zug.

Kreuzweise bewehrte Platte.

Grundlagen der Spannbeton- und Fertigteilbauweise.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung geeigneter audio-visueller

Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der

Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen

auch unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet

werden. Zwei Schularbeiten im Schuljahr

sind zulässig.

16. STAHLBAU UND KONSTRUKTIVER

HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit zu selbständiger Berechnung

und konstruktiver Bearbeitung einfacher

Bauaufgaben des Stahl- und Holzbaues

unter Berücksichtigung einschlägiger Normen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Stahlbau: Werkstoffe, Normen, Verbindungsmittel,

Träger, Stützen, Fachwerke.

Holzbau: Werkstoff, Normen, Verbindungsmittel,

Decken, Unterzüge und Dachkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung geeigneter audio-visueller

Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der

Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen

unter Anwendung von EDV-Anlagen erfolgen.

17. TIEFBAUKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen

des Tiefbaues. Entwicklung der Fähigkeit,

einfache Aufgaben im Zusammenhang mit Hochbauten

zu lösen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Grundbau: Baugrunduntersuchungen, Tragfähigkeitsprobleme,

Baugrubenherstellung, Wasserhaltung,

Gründungen.

Städtischer Tiefbau: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung

und sonstige Versorgungsanlagen.

Verkehrswegebau: Verkehrstechnik, Querschnittsgestaltung

von Verkehrswegen.

Didaktische Grundsätze

Grundbauübungen sind im Baulabor zu berücksichtigen.

Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel

und geeignete Lehrausgänge ist der Unterricht

zu unterstützen.

Alle Probleme des Umweltschutzes sind ausführlich

zu behandeln.

18. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über Instrumente

und Methoden des Vermessungswesens.

Fähigkeit, selbständige Lage-, Höhen- und

Gebäudevermessungen mit Berechnung und Ausarbeitung

zugehöriger Pläne sowie einfache Absteckarbeiten

durchführen zu können. Überblick

über die gesetzlichen Vorschriften.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Aufgaben und Grundlagen der Vermessungskunde.

Maßeinheiten, Messungsfehler und ihre Begrenzung.

Längenmessung.

Abstecken rechter Winkel.

Lage- und Höhenmessung.

Aufnahmemethoden und ihre Auswertung.

Absteckungsarbeiten.

Kataster.

Didaktische Grundsätze

Die theoretische Ausbildung ist immer durch

praktische Übungen zu ergänzen. Bei der Auswertung

sind zeitgemäße Geräte und Rechenmaschinen

sowie EDV-Anlagen zu verwenden.

19. BAUBETRIEBSLEHRE UND BAUMASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnisse der im Baugeschehen

auftretenden organisatorischen und

verwaltungstechnischen Erfordernisse. Erlangung

der Fähigkeit, Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben

auszuführen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufgaben, Berechtigungen und Verantwortlichkeit

von Behörden und Personen, die am Baugeschehen

beteiligt sind.

Grundkataster und öffentliche Bücher.

Kostenschätzung.

Bewilligungsverfahren.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Ausschreibung, Kalkulation, Anbot und Vergabe.

Auftragserteilung.

Vorausmaß und Leistungsverzeichnis für Erd-,

Baumeister-, Stahlbeton- und Professionistenarbeiten.

V. Jahrgang {3 Wochenstunden)

Organisation des Baubetriebes. Arbeitnehmerschutz.

Bauleitung: Terminplanung, Netzplantechnik,

Baustelleneinrichtung, Winterbaubetrieb.

Bauüberwachung: Überprüfung der Ausführung,

Abnahme von Teilleistungen.

Ausmaß und Abrechnung, Übergabe, Nachkalkulation,

Haftung, Mängelbehebung.

Baumaschinen und Geräte

Die für einen modernen Baubetrieb wesentlichen

Arten der Baumaschinen, ihre Wartung

und Einsatzmöglichkeit.

Didkatische Grundsätze

Die einschlägigen Normen, die baugesetzlichen

Bestimmungen und sonstige einschlägige Gesetze

und Verordnungen haben die Grundlage des

Unterrichts zu bilden. Fachliche Probleme des

Umweltschutzes sind zu besprechen. Aufgaben

für Massenberechnungen, Leistungsverzeichnisse

und Baustelleneinrichtungen sind Projekten des

Bauzeichnens und Entwurfzeichnens zu entnehmen.

Praktische Beispiele sollen auch unter

Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet werden.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

20. GESTALTUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen der Gestaltungsregeln

und der Formbegriffe aus dem Gebiet

des Hochbaues unter Berücksichtigung der Umwelt.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Zusammenhänge zwischen Funktion, Material

und Form.

Gestaltungsprobleme: Baukörper, Bauelemente,

Licht und Schatten, Farbe, Material und Beleuchtung,

Flächengliederung. Baukörper und Landschaft.

Bestandsaufnahme eines Gebäudes oder

eines wesentlichen Gebäudeteiles.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Einführung in die Grundlagen des Möbelbaues.

Gestaltung des Innenraumes: Einrichtung,

Wand, Decke, Fußboden, Beleuchtung. Anwendungsbeispiele.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Exkursionen in facheinschlägige

Erzeugungsbetriebe und durch entsprechende

Skizzierübungen zu ergänzen. Audiovisuelle

Hilfsmittel sind weitgehend zu verwenden.

21. BAUSTILLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die wichtigsten

Abschnitte der Baugeschichte im Hinblick

auf den europäischen Kulturraum. Erziehung

zum Verständnis der künstlerischen Äußerungen

im Zusammenhang mit der Geschichte und

Kultur. Aufzeigen von Zusammenhängen zwischen

Material, Konstruktion und Form.

Lehrstoff

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Stilbildung an Hand wichtiger Baudenkmäler

der Antike, des Mittelalters und der Neuzeit.

Auswirkungen auf die Architektur der Gegenwart.

Didaktische Grundsätze

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll weitgehend

durch audio-visuelle Hilfsmittel unterstützt

werden. Der Unterricht ist durch Diskussionen

unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial

zu beleben.

22. FREIHANDZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung zu guter zeichnerischer Darstellungsfähigkeit

im Hinblick auf die Aufgaben des

Hochbaues und des Gefühles für klare Gestaltungen

und Formen, für Schrift und Farbe, Struktur

und Kontrast.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Ornamentale Schrift als Anwendung für Planbeschriftung

und Kotierung.

Einführung in das räumliche Sehen und Darstellen,

Wiedergabe komplizierter Formen.

Zeichnen von Baukörpern und deren Zerlegen

in einfache geometrische Hilfsformen. Flächen in

Strichtechnik und Farbe.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Zeichnen von Gebäudeansichten und einfachen

Architekturdetails unter besonderer Berücksichtigung

von Proportionen und Maßstab.

Übungen im räumlichen Sehen und Darstellen.

Einführung in die Farbenlehre.

Skizzierübungen.

Didaktische Grundsätze

Die zeichnerischen Arbeiten sollen nach Modellen

und Naturobjekten und aus der Vorstellung

ausgeführt werden. Anregung und Ergänzung

des Unterrichtes hat durch Vorführung von

Lichtbildern und Besuch von Ausstellungen zu

erfolgen.

23. BAUZEICHNEN UND

KONSTRUKTIONSÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Schulung zur Herstellung ausführungsreifer

Bau- und Konstruktionspläne und zu guter

zeichnerischer Darstellungsfähigkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Einführung in Zeichentechniken, Plandarstellungen

und Kotierung.

Maßstäbliches Zeichnen von einfachen Konstruktionen.

Vervielfältigungsverfahren.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1 : 100

und 1 :50 an Hand gegebener Planunterlagen;

daraus: Ausführung von Konstruktionsaufgaben,

entsprechend den in der Baukonstruktionslehre

vermittelten Kenntnissen. Ausführung in lichtpausfähigen

Zeichnungen.

III. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Herstellung von Einreichungs- und Ausführungsplänen

für ein im Vorentwurf gegebenes

Einfamilienhaus; Anfertigung einer angelegten

und gefalteten Parie der Einreichungspläne.

Ausarbeitung von Detail- und Konstruktionsplänen

entsprechend den in der Baukonstruktionslehre

vermittelten Kenntnissen.

IV. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Herstellung aller erforderlichen Planunterlagen,

von der Einreichung bis zur baureifen Ausführung,

für ein im Vorentwurf gegebenes

mehrgeschossiges Gebäude. Planausführung und

Planvervielfältigung, wie dies für die Vorlage

bei Behörden und für den Baustellenbetrieb erforderlich

ist.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Praxisübliche Erstellung von statischen Berechnungen

und Ausführungsplänen unter Zugrundelegung

von Arbeiten aus Bauzeichnen und Entwurfszeichnen.

Wahlweise Übungen zu den Bauingenieurfächern.

Dikaktische Grundsätze

Die Aufgaben sind in Übereinstimmung mit

dem Lehrstoff aus allen fachlichen Unterrichtsgegenständen

auszuwählen. Der Schüler ist in der

Handhabung praxisüblicher Behelfe zu unterweisen.

24. ENTWURFSZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu selbständiger Erarbeitung von

Bauentwürfen nach Raumprogramm und gegebener

Lage.

Lehrstoff

V. Jahrgang (10 Wochenstunden)

Ausarbeitung von Projekten mittleren Umfanges;

mindestens eines aus dem Gebiet des

Wohnbaues. Ein Projekt ist baureif auszuarbeiten.

Für die übrigen sind jeweils der Vorentwurf

1 : 200 sowie die Entwurfspläne 1 :100 zu erstellen.

Didaktische Grundsätze

Die Auswahl der Aufgaben hat sich nach den

Gegebenheiten der Praxis zu richten. Kenntnisse

des bisherigen Bildungsganges müssen bei der

Ausarbeitung der Projekte zum Ausdruck kommen.

Der Unterricht ist in Gruppen zu erteilen.

25. MODELLBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, an Hand von

Plänen einfache Bauplastiken und Architekturmodelle

herzustellen.

Lehrstoff

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Herstellung einfacher Baumassenmodelle.

Einführung in die Technik des Modellierens

und Arbeiten in verschiedenen Materialien.

Zur Abrundung der Aufgaben aus den Unterrichtsgegenständen

Gestaltungslehre und Entwurfszeichnen

sind Baumodelle von eigenen

Entwürfen herzustellen.

Didaktische Grundsätze

Der Gestaltungsprozeß der Entwurfsgegenstände

ist durch das Herstellen von Ideen-,

Arbeits- und Ausführungsmodellen zu veranschaulichen.

Ateliermäßige Gruppenarbeit ist anzustreben.

26. BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Fähigkeit, die Erfordernisse

eines mittleren Bauvorhabens nach handwerklichen,

wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten

im Baustellenbetrieb richtig beurteilen

zu können. Dieses Ziel soll durch praktische

Arbeiten im Bauhof in Übereinstimmung mit

dem Lehrstoff der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände,

dem Baulaboratorium und gegebenenfalls

der Versuchsanstalt erreicht werden.

Lehrstoff

I. Jahrgang (8 Wochenstunden)

II. Jahrgang (8 Wochenstunden)

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Der nachstehend angeführte Lehrstoff ist auf

die drei Schuljahre nach Maßgabe der praktischen

Bauausführungen aufzuteilen: Handwerkliche

Grundausbildung im Maurer- und Zimmerergewerbe,

möglichst an Hand kleiner schuleigener

Bauaufgaben, unter ständigem Hinweis auf die

Koordinierung mit den jeweils anfallenden Arbeiten

der Baunebengewerbe. Unterweisung in den

wichtigsten Arbeiten der Baunebengewerbe.

Anleitung zur Handhabung und Pflege der

Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie zur

Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen,

ferner zur Arbeitsvorbereitung, Arbeitseinteilung

und Abrechnung.

Schulung in der Menschenführung und im

baustellenmäßigen Einsatz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Gruppen zu erteilen.

Zur Übung des Baustelleneinsatzes sind kleine

produktive schuleigene Bauaufgaben mit einwandfreier

Planung bereitzustellen.

27. BAULABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung in der Beurteilung der Güteeigenschaften

von Baustoffen, von Bauteilen und des

Baugrundes. Dieses Ziel soll durch Übungen im

Laboratorium in Übereinstimmung mit dem

Lehrstoff der fachtheoretischen Unterrichtsgegenstände,

dem bautechnischen Praktikum und

gegebenenfalls der Versuchsanstalt erreicht werden.

Lehrstoff

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Eignungs- und Güteprüfungen der verschiedenen

Baustoffe und Bauteile, Bodenuntersuchungen

und Bodenprüfungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist in Gruppen zu erteilen.

Es ist auf die Wechselbeziehung zu den fachtheoretischen

Unterrichtsgegenständen besonders

Bedacht zu nehmen.

28. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

29. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

30. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

B. FREIGEGENSTÄNDE,

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

(ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)

UND FÖRDERUNTERRICHT

STENOTYPIE

Siehe Anlage I.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage I.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK

UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Siehe Anlage I.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

7. Die Anlage I/C/3 (Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für Tiefbau) hat zu lauten

Anlage I/C/3

„LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR TIEFBAU

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage I.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

1. b) EVANGELISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage I.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage I.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage I.

4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Siehe Anlage I.

5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage I.

6. STAATSBÜRGERKUNDE

Siehe Anlage I.

7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE

MATHEMATIK

I. Jahrgang (5 Wochenstunden)

II. Jahrgang (5 Wochenstunden)

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Im übrigen wie im Lehrplan der Höheren

Lehranstalt für Hochbau (Anlage I/C/1).

8. ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt

für Hochbau (Anlage I/C/1).

9. DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung der Raumvorstellung, klares Erfassen

der Zusammenhänge zwischen Raumgebilden;

Vermittlung der Fähigkeit, räumliche

Gebilde mittels der in der Technik üblichen

Projektionsmethoden zeichnerisch eindeutig darzustellen

und im Raum, insbesondere auch im

Gelände, auftretende Konstruktionsaufgaben in

der Projektion zu lösen.

Lehrstoff

I. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Begriff des Parallelrisses. Grund-, Auf- und

Seitenriß sowie anschauliche Bilder einfacher geometrischer

und technischer Körper. Übungen im

Erfassen der Gestalt aus gegebenen Rissen. Klärung

der Begriffe Körper, ebene Figur und Ebene,

Strecke und Gerade, Punkt.

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem.

Strecken, Gerade, ebene Figuren und Ebenen

in projizierenden Lagen und in Hauptlagen.

Wahre Gestalt ebener Figuren, wahre Länge von

Strecken. Netzbestimmungen.

Einfache Lage- und Maßaufgaben über Punkt,

Gerade und Ebene.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Ebene Schnitte und Durchdringungen ebenflächiger

Körper.

Affinität und Kollineation.

Grundlagen der Schattenlehre.

Dachausmittlung.

Kotierte Projektion. Geländedarstellung;

Schichtenplan, Profile, Böschungen.

Normalriß des Kreises.

III. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Drehflächen, insbesondere Kugel-, Zylinder-

und Kegelfläche, Darstellung und ebene Schnitte;

Durchdringungen; Abwicklungen.

Schraublinie und Schraubfläche.

Axonometrie; Grundlagen der Perspektive.

Schattenkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu Genauigkeit, Selbstkontrolle,

übersichtlicher Anordnung und klarer

Darstellung anzuleiten. Bei der Wahl der Beispiele

sind besonders bautechnische Anwendungen

zu berücksichtigen.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

10. PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt

für Hochbau (Anlage I/C/1).

11. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt

für Hochbau (Anlage I/C/1).

12. BAUKONSTRUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe

Erziehung zu selbständigem konstruktivem

Denken durch Vermittlung der Kenntnis von

Baukonstruktionen sowie zur Fähigkeit, System

und Bauweise nach den Erfordernissen der Funktion,

der Zweckmäßigkeit, der Beanspruchung

und der Wirtschaftlichkeit zu wählen und Bauteile

dem Material entsprechend zu dimensionieren.

Vermittlung eines Überblickes über die

Technologie der Baustoffe.

Lehrstoff

I. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Einführung: Das Bauwerk und seine konstruktiven

Elemente, Bauweisen, Ablauf eines Bauvorhabens.

Der Bauplatz: Abstecken, Baugrund, Erdarbeiten.

Aufgehendes Mauerwerk: Fundamente, einfache

Abdichtungen, Mauerwerk aller Art, Holzwände.

Decken: Holzdecken, Gewölbe, Massivdecken,

Fußböden, Putzarbeiten.

Baustoffe: Gebrannte und ungebrannte Bausteine

und Baustoffe, Natursteine (Übersicht).

Bindemittel, Beton, Holz- und Verbindungsmittel.

II. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Dächer: Zimmermannsmäßige Dachstühle,

Ingenieurholzbau, Flachdächer.

Stiegen: Holz- und Massivstiegen.

Innenwände; Trennwände, Leichtwände.

Verputz.

Dachdeckung; Bauspenglerarbeiten.

Baustoffe: Dämmstoffe, Putzträger, Sperrstoffe

und Kitte, Bitumen und Teer.

Dachpappen und Klebemittel. Asbestzement.

Konstruktionsübungen : Einreichpläne.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Flachdächer, Terrassen.

Ausbauarbeiten: Bautischlerarbeiten (Fenster,

Türen, Tore), Gewichtsschlosserarbeiten, Beschlagschlosserarbeiten,

Glaserarbeiten (samt Glasdächern

und Oberlichten, Glasbausteine, kittlose

Verglasung), Maler- und Anstreicherarbeiten.

Bauphysik: Wärmeschutz, Wasserdampfdiffusion.

Hauskanalanlagen.

Baustoffe: Eisen und Stahl, Anstrichmittel.

Sonstige Baustoffe, die im Fachgebiet Verwendung

finden.

Konstruktionsübungen : Ausführungspläne.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Bauphysik: Schallschutz; physikalische und

chemische Einwirkungen auf Bauteile.

Sanitäre Installationen (Gas- und Wasserinstallationen),

Elektroinstallationen.

Konstruktionsübungen: Technische Einzelheiten.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Heizung und Lüftung.

Aufzüge.

Adaptierungen bestehender Objekte.

Fertigteilbau.

Anlage einfacher Wohn- und Zweckbauten.

Konstruktionsübungen: Technische Einzelheiten,

Detailpläne.

Didaktische Grundsätze

Die fachbezogenen Bestimmungen der Baugesetze,

der Normen und der facheinschlägigen

Sicherheitsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil

des Lehrstoffes. Der Unterricht in der

Technologie der Baustoffe hat in enger Verbindung

mit dem jeweils behandelten Stoffgebiet

der Baukonstruktionen zu stehen. Durch Verwendung

geeigneter audio-visueller Hilfsmittel,

Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und

Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu

beleben. Alle wesentlichen einschlägigen Probleme

des Umweltschutzes sind ausführlich zu behandeln.

Teilabschnitte dieses Unterrichtsgegenstandes

können von mehreren Lehrern entsprechend

ihrer Vorbildung unterrichtet werden.

13. STATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der rechnerischen

und zeichnerischen Methoden zur Lösung statischer

Aufgaben für Baukonstruktionen. Erwerb

der Fähigkeit, die Bauteile im Hinblick auf das

System und auf die Beanspruchung der Baustoffe

richtig und normgemäß zu dimensionieren.

Lehrstoff

II. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Einführung: Lasten, Kräfte, Momente. Zusammensetzung,

Zerlegung, Gleichgewicht, Standsicherheit.

Schwerpunktbestimmung.

Lastannahmen nach Norm.

Statisch bestimmt gelagerte Träger: Auflagerkräfte,

innere Kräfte Fachwerkträger: Auflagerkräfte,

Stabkräfte.

Grundbegriffe der Festigkeitslehre.

III. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Trägheitsmoment, Deviationsmoment, Widerstandsmoment.

Gerade Biegung. Schiefe Biegung.

Ausmittiger Kraftangriff.

Schubbeanspruchung.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Knickung.

Biegelinie.

Durchlaufträger.

Erd- und Wasserdruck.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Bogen und Gewölbe.

Rahmen.

Einflußlinien.

Neuzeitige Baukonstruktionen.

Didaktische Grundsätze

Die theoretischen Grundlagen sollen in praxisnahen

Übungsbeispielen ausgewertet werden.

Rechnerische und übliche zeichnerische Verfahren

sind gleichzeitig zu behandeln.

Die Anwendung von Tabellenwerken und

EDV-Anlagen ist zu berücksichtigen.

Zwei Schularbeiten je Schuljahr sind zulässig.

14. STAHLBETONBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis des Wesens, der

Anwendung und Ausführung des Beton- und

Stahlbetonbaues. Rechnerische und konstruktive

Bearbeitung von Bauaufgaben.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Entwicklung.

Baustoffe.

Arten, Grundformen des Stahlbetonbaues.

Durchbildung der Stahleinlagen.

Normen und Vorschriften.

Schalungen.

Bemessung einfacher Bauteile.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

V. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Bemessung von Bauteilen (Fortsetzung und

Erweiterung).

Rahmentragwerke.

Spannbeton.

Fertigteilbau.

Neuzeitige Baukonstruktionen.

Konstruktionsübungen, Ausarbeitung kleinerer

Projekte.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung geeigneter audio-visueller

Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der

Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen

auch unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet

werden.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

15. STAHLBAU UND KONSTRUKTIVER

HOLZBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis des Wesens, der

Anwendung und Ausführung des Stahlbaues und

konstruktiven Holzbaues.

Rechnerische und konstruktive Bearbeitung

von Bauaufgaben.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Werkstoffe.

Normen und Vorschriften.

Verbindungsmittel.

Bemessung einfacher Bauteile.

Korrosions- und Feuerschutz.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Bemessungen von Bauteilen, Fortsetzung und

Erweiterung.

Mehrteilige Stützen.

Vollwandträger.

Fachwerkbinder.

Hallen.

Spezialgebiete.

Konstruktionsübungen: Ausarbeitung kleinerer

Projekte.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel,

Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und

Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu

beleben. Praktische Beispiele sollen auch unter

Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet werden.

16. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der Methoden der

Vermessungskunde im Bereich des Bauwesens.

Ausführung von Aufnahmen, Berechnungen,

Kartierungen und Absteckungen.

Überblick über die gesetzlichen Vorschriften.

Lehrstoff

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Entwicklung, Aufgaben und Organisation des

Vermessungswesens. Direkte Längenmessung,

Nivellement, Profilaufnahmen, Instrumentenkunde.

Praktische Übungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Winkelmessung, Polygonzüge, Koordinatensysteme,

Instrumentenkunde, Flächenbestimmung,

Kartieren.

Praktische Übungen.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Tachymetrie, Absteckung.

Trigonometrische Lage- und Höhenmessung,

Photogrammetrie.

Praktische Übungen.

Didaktische Grundsätze

Kenntnis und Handhabung der erforderlichen

Geräte sind gleichzeitig mit dem jeweiligen Lehrstoff

zu vermitteln. Die praktischen Übungen

sind nach Tunlichkeit im Gelände durchzuführen.

Zwei Schularbeiten im Schuljahr sind zulässig.

17. GRUND- UND WASSERBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der gebräuchlichsten

Konstruktionen und Berechnungsmethoden für

die Aufgaben des Grund- und Wasserbaues. Bearbeitung

von Entwürfen.

Lehrstoff

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Normen und Vorschriften.

Baugrunduntersuchungen.

Tragfähigkeits- und Setzungsberechnungen.

Baugrubenherstellung.

Gründungsarten.

Abdichtungen und Isolierungen.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Grundlagen der Hydraulik.

Grundlagen der Wasserwirtschaft.

Bauliche Anlagen der Linienwasserwirtschaft.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Bauliche Anlagen der Verkehrs- und Kraftwasserwirtschaft.

Wasserkraftkataster.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung geeigneter audio-visueller

Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der

Unterricht zu beleben.

Alle einschlägigen Probleme des Umweltschutzes

sind ausführlich zu behandeln.

18. VERKEHRSWEGEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Erarbeitung der Zusammenhänge des gesamten

Verkehrsgeschehens. Kenntnis der technischen

Grundlagen von Projektierung und Bauausführung.

Vermittlung der Fähigkeit, einfache Projekte

selbständig zu bearbeiten.

Lehrstoff

III. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Verkehrstechnik: Verkehrsaufkommen, Erhebungen

und Prognose.

Fahrzeuge und Fahrmechanik.

Geometrie der Linienführung, Optik der

Straße.

Querschnittsgestaltung und Leistungsfähigkeit.

Knoten: höhenfreie und höhengleiche Knoten.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Erdbau: Ausführung und Maschinen.

Entwässerung und zugehörige Bauwerke.

Bepflanzung.

Befestigung der Straßen; Baustoffe und Deckenkonstruktionen.

Kunstbauten.

Tunnelbau: Geologie, Bauweisen, Ausstattungen.

Massenbilanz.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

V. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Einrechnung ganzer Straßenzüge.

Sonderanlagen.

Leit- und Sicherungseinrichtungen.

Stadtstraßen.

Eisenbahnen, Straßenbahn, U-Bahn.

Bahnen besonderer Bauart.

Konstruktionsübungen: Ausarbeitung kleinerer

Projekte.

Didaktische Grundsätze

Die erlernten Grundlagen sind an ausgeführten

Anlagen und Objekten sowie auf Baustellen zu

veranschaulichen. Praktische Beispiele sollen auch

unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet

werden.

Alle wesentlichen Probleme der Umweltbeeinflussung

durch das Fachgebiet sind zu berücksichtigen.

19. BRÜCKENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der Projektierung

und Ausführung von Brücken. Bearbeitung einfacher

Entwürfe.

Lehrstoff

V. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Arten und Systeme der Brücken.

Normen und Vorschriften.

Anlageverhältnisse.

Einfache Brückentragwerke.

Unterbau.

Konstruktionsübungen: Ausarbeitung kleinerer

Projekte.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung geeigneter audio-visueller

Hilfsmittel, Besprechung ausgeführter Projekte,

Betriebs- und Baustellenbesichtigungen ist der

Unterricht zu beleben. Praktische Beispiele sollen

auch unter Anwendung der EDV-Anlagen erarbeitet

werden.

Alle wesentlichen Probleme der Umweltbeeinflussung

durch das Fachgebiet sind zu berücksichtigen.

20. STÄDTISCHER TIEFBAU

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis städtischer Versorgungs-

und Abwasseranlagen, Bearbeitung einfacher

Projekte.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Aufgaben und bauliche Anlagen der Wasserversorgung.

Vorschriften und Normen.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

V. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Aufgaben und bauliche Anlagen der Abwasserbeseitigung.

Bauliche Anlagen von unterirdischen

Versorgungsleitungen. Vorschriften und Normen.

Konstruktionsübungen aus dem Jahresstoff.

Didaktische Grundsätze

Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel,

Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und

Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu

beleben.

Alle wesentlichen einschlägigen Probleme des

Umweltschutzes sind zu berücksichtigen.

21. BAUBETRIEBSLEHRE UND BAUMASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Kenntnis der im Baubetrieb

auftretenden organisatorischen und administrativen

Erfordernisse, der einschlägigen Gesetze

und Vorschriften, der Massenermittlung, der

Leistungsbeschreibung und der Kalkulation. Vermittlung

der Kenntnis der Einsatzmöglichkeit

und Wartung der Baumaschinen.

Lehrstoff

IV. Jahrgang (3 Wochenstunden)

Einführung. Motoren; Baumaschinen: Die für

einen modernen Baubetrieb wesentlichen Arten

der Baumaschinen, ihre Wartung und Einsatzmöglichkeit.

V. Jahrgang (5 Wochenstunden)

Grundzüge der Baugesetze, Dienstnehmerschutzverordnung,

Massenermittlung, Ausschreibung,

Kostenermittlung, Abrechnung.

Baustelleneinrichtungen und Maschineneinsatz.

Winterbaubetrieb. Bauzeitenplan, Netzplantechnik.

Didaktische Grundsätze

Einschlägige Probleme des Umweltschutzes

sind zu besprechen.

Durch Verwendung audio-visueller Hilfsmittel,

Besprechung ausgeführter Projekte, Betriebs- und

Baustellenbesichtigungen ist der Unterricht zu

beleben.

Praktische Beispiele sollen auch unter Anwendung

der EDV-Anlagen erarbeitet werden.

22. TECHNISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Schulung zur Herstellung ausführungsreifer

technischer Zeichnungen und zu guter zeichnerischer

Darstellungsfähigkeit.

Lehrstoff

I. Jahrgang (4 Wochenstunden)

Zeichengeräte und Zeichentechniken, Plandarstellungen,

Kotierung und Beschriftung.

Vervielfältigungsverfahren.

Maßstäbliches Zeichnen von einfachen Konstruktionen.

Geodätisches Zeichnen.

Didaktische Grundsätze

Die Aufgaben sind in Übereinstimmung mit

dem Lehrstoff aus den fachlichen Unterrichtsgegenständen

auszuwählen. Der Schüler ist in

der Handhabung praxisüblicher Behelfe zu unterweisen.

23. FREIHANDZEICHNEN UND

SKIZZIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausbildung zu guter zeichnerischer Darstellungsfähigkeit

in Hinblick auf die Aufgaben des

Bauwesens und des Gefühles für klare Gestaltung

und klare Formen, für Schrift und Farbe, Struktur

und Kontrast.

Lehrstoff

I. Jahrgang (2 Wochenstunden)

Ornamentale Schrift als Anwendung für Planbeschriftung

und Kotierung.

Einführung in das räumliche Sehen und Darstellen.

Zeichnen von Baukörpern. Flächen in Strichtechnik

und Farbe.

Didaktische Grundsätze

Es ist stets auf eine saubere, gefällige und

präzise Ausführung des der Zeichenaufgabe zugrundeliegenden

Themas zu achten.

24. BAUTECHNISCHES PRAKTIKUM

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt

für Hochbau (Anlage I/C/1).

25. BAULABORATORIUM

Wie im Lehrplan der Höheren Lehranstalt für

Hochbau (Anlage I/C/1).

26. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG UND

RECHTSKUNDE

IV. Jahrgang (2 Wochenstunden)

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

27. UMWELTSCHUTZ UND UNFALLVERHÜTUNG

V. Jahrgang (1 Wochenstunde)

Im übrigen siehe Anlage I.

28. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

B. FREIGEGENSTÄNDE,

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

(ARBEITSGEMEINSCHAFTEN)

UND FÖRDERUNTERRICHT

STENOTYPIE

Siehe Anlage I.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Siehe Anlage I.

FÖRDERUNTERRICHT (DEUTSCH,

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK

UND ANGEWANDTE MATHEMATIK)

Siehe Anlage I.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage I.

Artikel II

(1) Art. I Z. 1 gilt nur für jene Höheren

technischen und gewerblichen Lehranstalten,

deren Lehrpläne in den Zn. 2 bis 7 des Art. I

geändert werden. Art. I Z. 1 tritt hinsichtlich

des I. Jahrganges mit 1. September 1973, hinsichtlich

des II. Jahrganges mit 1. September 1974,

hinsichtlich des III. Jahrganges mit 1. September

1975, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September

1976 und hinsichtlich des V. Jahrganges

mit 1. September 1977 in Kraft.

(2) Art. I Zn. 2 bis 7 tritt hinsichtlich des

I. Jahrganges mit 1. September 1973, hinsichtlich

des II. Jahrganges mit 1. September 1974, hinsichtlich

des III. Jahrganges mit 1. September

1975, hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September

1976 und hinsichtlich des V. Jahrganges

mit 1. September 1977 in Kraft.

(3) Die im Art. I § 1 der Verordnung, mit

welcher Lehrpläne für Höhere technische und

gewerbliche Lehranstalten und ihre Sonderformen

erlassen werden, in den Zn. 1, 7, 10 bis 13 und 15

genannten Anlagen der Höheren technischen

Lehranstalten werden hinsichtlich des I. Jahrganges

mit 1. September 1973, hinsichtlich des

II. Jahrganges mit 1. September 1974, hinsichtlich

des III. Jahrganges mit 1. September 1975,

hinsichtlich des IV. Jahrganges mit 1. September

1976 und hinsichtlich des V. Jahrganges mit

1. September 1977 außer Kraft gesetzt.

Artikel III

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über das Ausmaß der Lehrpflichtung der Bundeslehrer,

BGBl. Nr. 244/1965, werden die Unterrichtsgegenstände

der in den Anlagen enthaltenen

Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen

I bis VI leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister

für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe"

der Stundentafel der

Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen

eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände,

die bereits in den Anlagen I bis VI

leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel

auf die Einstufung in Klammern hingeweisen.

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