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488_2003 AT

488. Verordnung: Änderung der Eintrittstellen-Verordnung 2002

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 488. Verordnung: Änderung der Eintrittstellen-Verordnung 2002

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,

dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und

Technologie verordnet

Die Eintrittstellen-Verordnung 2002, BGBl. II Nr. 328, wird wie folgt geändert

In Anhang Teil B lautet der erste Satzteil

„Grenzzollstellen, die als Eintrittstellen für die Einfuhr von Früchten, Kartoffeln, ausgenommen Saatkartoffeln,

Kräutern, Gewürzen, Gemüse und Schnittblumen festgelegt werden (Kontrolle durch Zollorgane):“

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