488_2003
AT
488. Verordnung: Änderung der Eintrittstellen-Verordnung 2002
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 488. Verordnung: Änderung der Eintrittstellen-Verordnung 2002
Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. Nr. 532, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2002, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen,
dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie verordnet
Die Eintrittstellen-Verordnung 2002, BGBl. II Nr. 328, wird wie folgt geändert
In Anhang Teil B lautet der erste Satzteil
„Grenzzollstellen, die als Eintrittstellen für die Einfuhr von Früchten, Kartoffeln, ausgenommen Saatkartoffeln,
Kräutern, Gewürzen, Gemüse und Schnittblumen festgelegt werden (Kontrolle durch Zollorgane):“