488. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Übertragung der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO)
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 8 Abs. 1 und 3 des Hochleistungsstreckengesetzes – HlG, BGBl. Nr. 135/1989, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 81/1999 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen verordnet
Artikel 1
Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung
der Planung und des Baues von Hochleistungsstrecken oder von Teilen derselben an die Eisenbahn-
Hochleistungsstrecken-AG (HL-Ü-VO), BGBl. Nr. 405/1989, in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 306/2001 wird wie folgt geändert
1. Im § 4 lit. a wird der Betrag „3,2 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „232,553 Millionen Euro“
ersetzt.
2. Im § 4 lit. b wird der Betrag „9,1 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „661,323 Millionen Euro“
ersetzt.
3. Im § 4 lit. c wird der Betrag „5,6 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „406,968 Millionen Euro“
ersetzt.
4. Im § 4 lit. d wird der Betrag „8,6 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „624,986 Millionen Euro“
ersetzt.
5. Im § 4 lit. e wird der Betrag „0,79 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „57,412 Millionen Euro“
ersetzt.
6. Im § 4 lit. f wird der Betrag „6,2 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „450,572 Millionen Euro“
ersetzt.
7. Im § 4 lit. g wird der Betrag „5,1 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „370,631 Millionen Euro“
ersetzt.
8. Im § 4 lit. h wird der Betrag „13,9 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „1010,152 Millionen Euro“
ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.