488_1988
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488. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 488. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1988_488_0 488. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Griechenland am 27. Mai 1988
seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen
über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.
Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 702/1986) hinterlegt.