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488_1988 AT

488. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 488. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Griechenland am 27. Mai 1988

seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen

über die internationale Beförderung

gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.

Nr. 522/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 702/1986) hinterlegt.

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