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488_1987 AT

488. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 488. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird

Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG ändere ich

die Entschließung vom 12. August 1924, BGBl.

Nr. 312, in der Fassung der Entschließung BGBl.

Nr. 266/1979, BGBl. Nr. 137/1984 und BGBl.

Nr. 332/1986 wie folgt

Absatz 1 Ziffer 6 lautet

„6. Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten

der Post- und Telegraphenverwaltung auf Planstellen

der Verwendungsgruppen PT 9 bis einschließlich

PT 3 sowie auf Planstellen der Verwendungsgruppen

PT 2, wenn die Ernennung gemäß

Anlage 1 Z 31.1 oder § 184 b Abs. 4 des Beamten-

Dienstrechtsgesetzes 1979 oder auf Planstellen der

Dienstzulagengruppen 3, 2 b oder 2 erfolgt".

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