488_1987
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488. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 488. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird
1987_488_0 488. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die Entschließung betreffend die Ausübung des Rechtes zur Ernennung von Bundesbeamten geändert wird
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Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG ändere ich
die Entschließung vom 12. August 1924, BGBl.
Nr. 312, in der Fassung der Entschließung BGBl.
Nr. 266/1979, BGBl. Nr. 137/1984 und BGBl.
Nr. 332/1986 wie folgt
Absatz 1 Ziffer 6 lautet
„6. Beamte der Besoldungsgruppe der Beamten
der Post- und Telegraphenverwaltung auf Planstellen
der Verwendungsgruppen PT 9 bis einschließlich
PT 3 sowie auf Planstellen der Verwendungsgruppen
PT 2, wenn die Ernennung gemäß
Anlage 1 Z 31.1 oder § 184 b Abs. 4 des Beamten-
Dienstrechtsgesetzes 1979 oder auf Planstellen der
Dienstzulagengruppen 3, 2 b oder 2 erfolgt".