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488_1981 AT

488. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel der Hellenischen Republik andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 488. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel der Hellenischen Republik andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird kundgemacht

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister

für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister

für Finanzen der Republik Österreich

einerseits und dem Minister für Handel der Hellenischen

Republik andererseits über die Anerkennung

von Zeugnissen über den Ursprung und die

handwerkliche Herstellung von Waren zum

Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr

nach Österreich, BGBl. Nr. 574/1977, wurde

gemäß seinem Art. 5 am 4. Mai 1981 durch Österreich

gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung

am 21. Dezember 1981 außer Kraft.

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