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487. Verordnung: Änderung von Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (4. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 487. Verordnung: Änderung von Verordnungen über die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen (4. ÖBB-Ü-VO-Novelle)

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesbahngesetzes 1992, BGBl. Nr. 825/1992, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2001 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Artikel 1

Änderung der 1. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(1. ÖBB-Ü-VO), BGBl. Nr. 577/1996, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 308/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „827 Millionen Schilling“ durch den Betrag „60,100 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im § 1 wird der Titel „Keiner Achse zuordenbar (34 Millionen Schilling)“ durch den Titel „Keiner

Achse zuordenbar (2,471 Millionen Euro)“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „2,55 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „185,657 Millionen

Euro“ ersetzt.

4. Im § 2 werden unter dem Titel „Raum Wien“ der Betrag „0,79 Mrd. S“ durch den Betrag

„57,470 Millionen Euro“, unter dem Titel „Liesing – Wiener Neustadt“ der Betrag „0,74 Mrd. S“ durch

den Betrag „53,923 Millionen Euro“, unter dem Titel „St. Veit – Klagenfurt, zweigleisiger Ausbau“ der

Betrag „0,51 Mrd. S“ durch den Betrag „37,354 Millionen Euro“, unter dem Titel „Park & ride-Anlagen

und Parkdecks“ der Betrag „0,19 Mrd. S“ durch den Betrag „13,675 Millionen Euro“ und unter dem Titel

„Lärmschutz Bestandsstrecken“ der Betrag „0,32 Mrd. S“ durch den Betrag „23,236 Millionen Euro“

ersetzt.

Artikel 2

Änderung der 2. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(2. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 23/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 49/1999

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz wird der Betrag „2,35 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „170,945 Millionen Euro“

ersetzt.

2. Es werden unter dem Titel „Arlbergachse“ der Betrag „6 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„0,436 Millionen Euro“, unter dem Titel „Donauachse“ der Betrag „160 Millionen Schilling“ durch den

Betrag „11,626 Millionen Euro“, unter dem Titel „Pontebbana-Achse“ der Betrag „158 Millionen

Schilling“ durch den Betrag „11,467 Millionen Euro“, unter dem Titel „Pyhrn/Schober-Achse“ der Betrag

„308 Millionen Schilling“ durch den Betrag „22,411 Millionen Euro“, unter dem Titel „Tauernachse“ der

Betrag „302 Millionen Schilling“ durch den Betrag „21,922 Millionen Euro“, unter dem Titel „Restliche

Strecken“ der Betrag „45,5 Millionen Schilling“ durch den Betrag „3,336 Millionen Euro“ und unter dem

Titel „Vorhaben und Programme mit Netzbezug“ der Betrag „1373 Millionen Schilling“ durch den

Betrag „99,748 Millionen Euro“ ersetzt.

Artikel 3

Änderung der 3. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(3. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 83/1997, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 308/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „193,1 Millionen Schilling“ durch den Betrag „14,031 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „1,5509 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „112,707 Millionen

Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „12,760 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „927,306 Millionen

Euro“ ersetzt.

4. Im § 3 werden unter dem Titel „Arlbergachse“ der Betrag „1,2228 Milliarden Schilling“ durch den

Betrag „88,862 Millionen Euro“, unter dem Titel „Brennerachse“ der Betrag „0,6263 Milliarden

Schilling“ durch den Betrag „45,514 Millionen Euro“, unter dem Titel „Donauachse“ der Betrag

„2,2967 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „166,905 Millionen Euro“, unter dem Titel „Pontebbana-

Achse“ der Betrag „1,4438 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „104,922 Millionen Euro“, unter dem

Titel „Pyhrn/Schober-Achse“ der Betrag „1,8987 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „137,984 Millionen

Euro“, unter dem Titel „Tauernachse“ der Betrag „0,1632 Milliarden Schilling“ durch den Betrag

„11,862 Millionen Euro“, unter dem Titel „Raum Wien“ der Betrag „0,3161 Milliarden Schilling“ durch

den Betrag „22,969 Millionen Euro“, unter dem Titel „Restliche Strecken“ der Betrag „0,6811 Milliarden

Schilling“ durch den Betrag „49,500 Millionen Euro“ und unter dem Titel „Vorhaben und Programme mit

Netzbezug“ der Betrag „4,1114 Milliarden Schilling“ durch den Betrag „298,787 Millionen Euro“ ersetzt.

Artikel 4

Änderung der 4. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(4. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 339/1997, wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „173,455 Millionen Schilling“ durch den Betrag „12,605 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „839,365 Millionen Schilling“ durch den Betrag „60,999 Millionen

Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „689,717 Millionen Schilling“ durch den Betrag „50,124 Millionen

Euro“ ersetzt.

Artikel 5

Änderung der 5. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(5. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 137/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 202/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „185,027 Millionen Schilling“ durch den Betrag „13,446 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „7898,351 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„573,996 Millionen Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „5404,117 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„392,732 Millionen Euro“ ersetzt.

Artikel 6

Änderung der 6. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundes-

bahnen (6. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 48/1999, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 202/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „139,747 Millionen Schilling“ durch den Betrag „10,156 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „2552,843 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„185,522 Millionen Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „12211,417 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„887,438 Millionen Euro“ ersetzt.

Artikel 7

Änderung der 7. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Übertragung der

Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen

(7. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 1/2000, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 308/2001

wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „162,200 Millionen Schilling“ durch den Betrag „11,788 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „429,188 Millionen Schilling“ durch den Betrag „31,190 Millionen

Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „997,560 Millionen Schilling“ durch den Betrag „72,496 Millionen

Euro“ ersetzt.

Artikel 8

Änderung der 8. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung

der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen

Bundesbahnen (8. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 201/2001, in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 308/2001 wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „55,000 Millionen Schilling“ durch den Betrag „3,997 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „1408,850 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„102,385 Millionen Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „3298,330 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„239,699 Millionen Euro“ ersetzt.

Artikel 9

Änderung der 9. ÖBB-Ü-VO

Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Übertragung

der Planung und der Durchführung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben an die Österreichischen

Bundesbahnen (9. ÖBB-Ü-VO), BGBl. II Nr. 307/2001, wird wie folgt geändert

1. Im ersten Satz des § 1 wird der Betrag „30,000 Millionen Schilling“ durch den Betrag „2,180 Millionen

Euro“ ersetzt.

2. Im ersten Satz des § 2 wird der Betrag „48,500 Millionen Schilling“ durch den Betrag „3,525 Millionen

Euro“ ersetzt.

3. Im ersten Satz des § 3 wird der Betrag „1600,000 Millionen Schilling“ durch den Betrag

„116,277 Millionen Euro“ ersetzt.

Artikel 10

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

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