Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
487_1994 AT

487. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 487. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande am 6. Jänner 1994 den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 682/1993) auf die Niederländischen Antillen ausgedehnt und gem. Art. 8 Abs. 2 lit. a erklärt, daß sie Kapitel I des Protokolls in bezug auf die Niederländischen Antillen annehmen, jedoch nur im Verhältnis zu den Staaten, mit denen die Niederlande in bezug auf die Niederländischen Antillen einen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der zur Gänze in Kraft ist, abgeschlossen haben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →