487_1994
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487. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 487. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1994_487_0 487. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats haben die Niederlande am 6. Jänner 1994 den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 682/1993) auf die Niederländischen Antillen ausgedehnt und gem. Art. 8 Abs. 2 lit. a erklärt, daß sie Kapitel I des Protokolls in bezug auf die Niederländischen Antillen annehmen, jedoch nur im Verhältnis zu den Staaten, mit denen die Niederlande in bezug auf die Niederländischen Antillen einen Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der zur Gänze in Kraft ist, abgeschlossen haben.