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487_1993 AT

487. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Wilhelmsburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 487. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Wilhelmsburg

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Stadt Wilhelmsburg errichtet.

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