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487_1992 AT

487. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 487. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 281/1991) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Lettland 14. April 1992

Uganda 12. Februar 1992

Uganda hat anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde gemäß Art. 1 erklärt, daß es das Übereinkommen auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche anwenden werde, die in dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind.

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