487. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 126 Leonfeldener Straße im Bereich der Gemeinde Kirchschlag bei Linz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und
294/1978 wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 126
Leonfeldener Straße wird im Bereich der Gemeinde
Kirchschlag bei Linz wie folgt bestimmt
Die B 126 Leonfeldener Straße wird von
km 11,050 bis km 11,150 auf die bereits fertiggestellte
und verkehrsübergebene Straßentrasse
umgelegt.
Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene
Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der Verlauf des neu hergestellten
sowie des aufgelassenen Straßenabschnittes
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei der Gemeinde Kirchschlag
bei Linz aufliegenden Planunterlagen
(Maßstab 1 : 1000) zu entnehmen.