486_1986
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486. Kundmachung: Notifikation der Niederlande zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 486. Kundmachung: Notifikation der Niederlande zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1986_486_0 486. Kundmachung: Notifikation der Niederlande zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
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Nach einer Mitteilung der Regierung der Niederlande
hat diese gemäß Art. 25 lit. a des Übereinkommens
über die Zuständigkeit der Behörden und
das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des
Schutzes von Minderjährigen (BGBl. Nr. 446/
1975) folgendes notifiziert
Gemäß Art. 11 2. Absatz des Übereinkommens
wird für Aruba das Justizministerium als jene
Behörde bestimmt, die für die Erteilung und den
Erhalt von Mitteilungen gemäß Art. 11 1. Absatz
direkt zuständig ist.