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486_1986 AT

486. Kundmachung: Notifikation der Niederlande zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 486. Kundmachung: Notifikation der Niederlande zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Nach einer Mitteilung der Regierung der Niederlande

hat diese gemäß Art. 25 lit. a des Übereinkommens

über die Zuständigkeit der Behörden und

das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des

Schutzes von Minderjährigen (BGBl. Nr. 446/

1975) folgendes notifiziert

Gemäß Art. 11 2. Absatz des Übereinkommens

wird für Aruba das Justizministerium als jene

Behörde bestimmt, die für die Erteilung und den

Erhalt von Mitteilungen gemäß Art. 11 1. Absatz

direkt zuständig ist.

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