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486_1979 AT

486. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung des Stichprobenverfahrens zur Trennung der Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen gemäß § 444 Abs. 4 ASVG

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 486. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung der Grundsätze für die Durchführung des Stichprobenverfahrens zur Trennung der Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen gemäß § 444 Abs. 4 ASVG

Auf Grund des § 444 Abs. 4 des Allgemeinen

Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955,

in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 684/

1978 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für soziale

Verwaltung vom 12. Dezember 1977, BGBl.

Nr. 679, mit der die Grundsätze für die Durchführung

des Stichprobenverfahrens zur Trennung

der Erfolgsrechnung nach Versichertengruppen

gemäß § 444 Abs. 4 ASVG festgesetzt werden,

wird geändert wie folgt

1. Im Art. I hat die Einleitung wie „folgt zu

lauten

„Für die Trennung der Erfolgsrechnung nach

den Versichertengruppen „Arbeiter", „Angestellte"

und „Sonstige" „haben die Gebietskrankenkassen

gemäß § 444 Abs. 4 ASVG zur Erfassung

der einzelnen Aufwendungen ein Stichprobenverfahren

nach folgenden Grundsätzen durchzuführen:"

2. Im Art. I Z. 7 hat die lit. f wie folgt zu

lauten

„f) Trennung der Aufwendungen für Hauskrankenpflege

und die Überweisung an den

Sonderfonds.

Die Aufwendungen für Hauskrankenpflege

und die Überweisung an den Sonderfonds

sind im Verhältnis der Aufwendungen für

Anstaltspflege aufzuteilen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1980

in Kraft.

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